Verrenberg HistorischDie Familie Georg Michael Schanzenbach
(1809-1879) in Verrenberg


Michael Schanzenbach wird wegen Unzucht gestraft - 1837
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 08.April 1837 folgendes:
Georg Michael Schanzenbach ist wegen betrunkenheit mit 24 Stündigen Arrest bestraft worden

Georg Michael Schanzenbach bekommt ein Zeugnis, möchte nach Eschenau heiraten - 1840
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.November 1840 findet sich folgendes:
Auf ansuchen des Georg Michael Schanzenbach von Vörrenberg welcher die Absicht erklärt hat zu Eschenau OA Weinsberg sich bürgerlich nieder zu lassen wird von dem unterzeichenten Gemeinde Rath beurkundet
1) Das gedachter Georg Michael Schanzenbach der Eheliche Sohn des Georg Mattheis Schanzenbach Bürger und Söldner zu Vörrenberg und seiner Gattin eine gbr. Krämer und laut vorgelegter Taufschein am 22ten Januar 1809 zu Vörrenberg gebohren ist
2) Das derselbe zur Evangelicher Confesion bekennt
3) Das er zur Zeit unverehlicht ist
4) Das er Würtembergischer Staadts Bürger und Gemeinde Bürger zu Vörrenberg ist
5) Daß derselbe hinsichtlich seines Präticats unsers Wissens an keiner der im Gesetz vom 15ten April 1828 Art.19 bezeichneten Mangel leidet
6) Das Was sein Vermögen betrift derselbe nach glaubhafter ausweis. von seinem Vatter 100f. erhält an eigenem Ersparten 200f.
Matthes Schanzenbach den wir nach seinem eigenen Vermögen zu abreichung eines solchen Heurathguts für befähigt erachten zu Heyrathgut erhält und mit Einrechnung dieses Heirathguts
an Liegenschaft 0f.
an Capital und Ausstande 300f.
an bahrem Geld 0f.
an sonstiger Fahrniß mit ausschluß
der Kleider und des Leibweißzeug
20f.
im Ganzen 320f.
mit Worten Drey hundert zwanzig Gulden besizt und worauf unseres Wissens keine Schulden haften
7) Das seinem Austritt aus dem diesseitigen Staats und Gemeinde Verband unseres Wissens kein Hinderniß im Wege steht


Am 04.01.1841 wurde durch das königl. Amts-Notariat im Beisein des Weisengerichts das Beibrings-Inventar erstellt.
Sein Vater Georg Matthäus Schanzenbach konnte wegen Kränklichkeit nicht an dem Beibringinvesntur teilnehmen.
Das Beibringen von Georg Michael Schanzenbach knapp zusammen gefasst:
 - er bekommt 100fl. Heiratsgut
 - er hat 200fl. selbst erspartes
 - 7fl. 42x "Kleider und sonstiger Fahrniß"
 Zusammen 370fl. 42x

Das Beibringen seiner Frau Christine Sybille geb. Kraft knapp zusammen gefasst:
 - sie bekommt 150fl. Heiratsgut
 - die Aussteuer wurde taxiert mit 63fl. 28x
 - sie hat 91fl. 3x selbst erspartes
 Zusammen 334fl. 31x

 Beide zusammen 680fl. 57x

Im Detail wird dann noch aufgezählt, was die beiden an Kleider, Bücher etc. mitgebracht haben.



Michael Schanzenbach ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1842
Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art und Zeit als Beisitzer: April 1842
Art und Zeit des Austritt als Beisitzer:  

Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg - 1854
1854 wird Michael Schanzenbach mit 1 der insgesamt 120 Anteilen der Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg aufgelistet.
Man sieht, dass die Anzahl der Anteile seit 1801 unverändert ist.
Diese Anteile sollen auf das Haus, den Hof gebunden sein.

Christian Metzger klagt gegen Michael Schanzenbach - 1860
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 13.September 1860 folgendes:
Heute erscheint Christian Mezger von hier und trägt vor
Ich besize auf der hiesigen Markung Distrikt Fluhrwiesen neben dem Fiznalweg welcher in das Flurfeld führt ungefähr 1.Morgen Wiesen.
Auf dieser Wiese laufen immer dem Michael Schanzenbach seine Hühner und oft auch seine Gänse herum und richten nicht nur Schaden an sondern vertretten mir das Gras daß ich nicht wohl im Stande bin solches abzumähen ebenfalls besize ich einen Aker im Gassenfeld wo aber dessen Hühner und Gänse alle alle Jahr ähnlichen Schaden anrichten.
Ich trage darauf auf Unrechtskosten an daß ein Augenschein von meiner Wiese genommen und dem Schanzenbach untersagt werde daß er seine Hühner und Gänse anschaffen und späterhin weil sich seine Wohnung ganz ausser dem hiesigen Orte befindet keine mehr halten darf.
Der Beklagte wurde über vorstehendes vernommen gibt an
Ich gebe nicht zu daß meine gänse in dem Kläger seiner Wiesen gewesen sind, und meine Hühner kann ich nicht zum Hirten treiben weil kein Hühnerhirte aufgestellt ist es könnte wohl sein daß meine Hühner manchmal hierauf laufen. Ich gebe aber nicht zu daß ich deshalb meine Flügelgeziefer abschaff und wenn der Kläger eine Einsicht verlangt so steht es im frei auf seine Kosten eine Expetiren zu lassen
Es wurde ein Sühneversuch vorgenommen welcher aber fehlschlug
Kläger bittet hiermit um eine Einsicht
Auf obige Bitte wurde Gemeinderath Hörger und Mugele beauftragt sich auf des Kl. Grundstück zu begeben und Einsicht von der Sache zu nehmen.
Die Beauftragten erschienen da hier nach der Einsichtnahme und geben an
Dem Kl. hier Grundstück ist von dem Flügelgeziefer ob es Hühner oder Gänse gethan haben wissen wir nicht betreudent zertretten den Schaden welche dieses an dem Oehmdgras verursacht schäzen wir zu 1.Ar Oehmd und pro Centr. zu 1f. weiter können wir nichts angeben

Michael Schanzenbach wird gestraft - 1868
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 07.November 1868 folgendes:
Das fürstl. Rentamt Oehringen hat sich beschwert, daß am 3.Nov 1868 Michael Schanzenbach von hier durch die fürstl. Weinberge auf hies. Markung gestrichen sei und ein Schaaf mit geführt wodurch Pfähle angerißen und abgebrochen worden sein sollen wodurch der Beschwerdeführer auf Rüge anträgt
M. Schanzenbach wurde hieer über vernommen gibt an von dieser Sache weiß ich nichts dies muß mein Sohn Peter vielleicht gewesen sein
Auf obige Angabe wurde Sohn Peter Schanzenbach led. 20 Jahre alt vernommen gibt auf vorhalt an
Ich habe in den fürstlichen Weinbergen gedekt und wie ich nach Hauße bin, so ...... ich über einige Grundstücke welche der fürstlichen Herrschaft Oehringen gehören und dan eine furche herrunter auf den Weg einen Schafhammel habe ich bei mir gehabt welcher mir nachgelaufen, so viel ich aber gesehen habe hat er keine Pfähle umgerießen oder abgebrochen weiter weiß ich nichts anzugeben
Beschluß
Da Beklagter zugestanden daß er die Weinberge betretten und ein Schaaf welches nicht in den Weinbergen geduldet werden darf mit sich geführt hat in eine Strafe von 1fl. zu verfällen
Bekl. erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours

Michael Schanzenbachs Witwe wird gestraft - 1881
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 27.Juli 1881 folgendes:
Auf Anzeige des Feldschützen Peter Sailer wurde heute die Michael Schanzenbach Maurers Witwe wegen unberechtigten Grasen um 2M gestraft und zum Ersatz der Kosten verurtheilt.
Auf Grund des Art. 34 Zif 3 des Polizeistrafgesetzes
Beil No 72

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: B 7 Gemeinderatsprotokolle Band 1; 1829-1842
Ortsarchiv Verrenberg: B 17 Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858