Johann Leonhard Binhammer, Bauer, Weingartenschütz 1859 neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 30
13.12.1824 Verrenberg - 14.04.1865
oo 31.06.1855
Christina Rosina Barbara Frank, sie heiratete in 2.Ehe Wilhelm Peter Hornung
22.08.1820 Verrenberg - 11.02.1887
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totgeburt totgeburt totgeburt totgeburt totgeburt Johann
10.02.1856 17.05.1857 29.07.1858 19.09.1859 23.11.1861 23.01.1865-
14.02.1865
Johann Leonhard Binhammer lebte im Haus Nr.9
| Johann Leonhard Binhammer möchte heiraten - 1855 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Juli 1855 findet sich folgendes: Johann Binhammer Sohn des Peter Binhammer Bürger und Bauer von hier, bittet um Erlaubniß sich mit Barbara Frank Tochter des verstorbenen Johan Frank von hier Verehlichen zu dürfen. Beschluß Dem Bittsteller sein Gesuch zu Genehmigen und im daher anzusezen Sorogat für Nachtwache 6f. Feueraimer und Obstbaume 2f.42x. Aufwärter 6x. Summa 8f. 48x. |
| Johann Leonhard Binhammer, sein Nachlass, seine Witwe - 1865 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Mai 1865 findet sich folgendes: Johann Binhammer von hier welcher mit seiner Ehfrau Barbara geb. Frank in I.Ehe und Landwirthschaftlicher Errungschaftsgesellschaft lebte ist der Ehmann Johann Binhammer ohne Leibeserben gestorben, und die Liegenschaft ... ihr ganzes Besitzthum Waisengerichtlich verkauft worden. Die Wittwe hat voraussichtlich einen Erbtheil zu erwarten von ca. 12 bis 1500f. Dieselbe befindet sich aber in einem Geistes schwachen Zustande das sie nicht im Stande ist ihr Vermögen selbst zu verwalten und zu befürchten ist der Gemeinde später zur Last zu fallen. Der Gemeinderarth hat daher einstimmig Beschlossen K. Oberamtsgericht Oehringen ergebenst zu bitten die Einleitung so bald wie möglich treffen zu wollen daß die Wittwe Binhammer entmündigt und zur Verwaltung ihres Vermögens ein Pfleger für sie bestellt werden wolle. |
| Witwe Christina Rosina Barbara Binhammer - 1866 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.Februar 1866 findet sich folgendes: Bey der Verlassenschafts Theilung des verstorbenen Binhammer ist für deren Witwe Barbara welche unter Pflegschaft Verwaltung steht das Wohnhaus und Scheuer welches Binhammer besessen hat von dem Pfleger Ludwig Mugele unter Waisengerichtlicher Genehmigung erkauft worden, und zwar aus dem Grund weil die Wittwe, wenn das Haus anderwärts veräußert worden wäre ihren Wohnsitz dadurch verlohren hätte. Aus der Verlassenschaft des Manns ist der Wittwe ein Vermögen von ca. 1600f. zugefallen welches wieder zu fahrniß gegenstände, und zu Hauskaufschilling bis auf ca. 300f. verwendet worden ist. Die Wittwe hat seit dem Monat Mai 1865 schon von obriger Summe nach Angabe ihres Pflegers ca. 50f. zu ihrem Lebensunterhalt verbraucht. Da man nun die Aussicht hat, daß der wennige Vorrath an Geld zu ihrem Unterhalt bald zu Ende geht und das Wohnhaus keine Intresse welche ihr zu gut kommen könnte abwirft, so hat das Waisengericht mit dem Pfleger und dem Gemeinderath über den Sachverhalt Berathung gepflogen und einstimmig Beschlossen Die Pflegschaft zu ermächtigen daß er sich nach einer Familie umzusehen soll, welcher man das zutrauen schenken kann, daß die Wittwe nicht Mißhandle weil mit dieser sehr schlecht zu verkehren ist, und derselbe ihr Sitz in dem Hause vorbehalten wird das Haus zu kaufen. Er hat sich sogleich gezeigt, daß ein Liebhaber mit Namens Spengler welcher sich mit einer Verwandten der Wittwe Binhammer Ehlich versprochen hat, das Haus zu erkaufen, was dem Gemeinderath ganz geeignet erschienen ist, und zwar aus dem Grund weil man sich der Hoffnung hingibt, daß wenn diese Verlobte welche ganz sehr gut prädikirt sind in das Haus kommen die Wittwe Binhammer mit gutem Erfolg zu seite stehen würden. Weshalb man einem Kaufvertrag unter der Hand gerade zu Gunsten der Wittwe mit den oben erwähnten abgeschlossen hat. |