Verrenberg HistorischDas Ruggerichtsrezessbuch in Verrenberg Teil 1 1833




Teil 1 von 1833 Teil 2 1836 - 1847 Teil 3 1855 - 1867 Teil 4 1873 - 1888, 1952


 


In Wikipedia findet sich zur Worterklärung folgendes:
"Die Rüge- oder Ruggerichte lassen sich auf das strafrechtliche Rügeverfahren des fränkischen Rechts zurückführen, bei dem nicht der zu Schaden Gekommene selbst (meist in Mordfällen), sondern ein von der Herrschaft vereidigter Rügegeschworener oder Rügezeuge als Ankläger auftrat, und sind damit indirekte Vorläufer des heutigen Strafrechts."

Die ältesten bekannten Verrenberger Unterlagen zu Vogts- oder Ruggerichte stammen von 1833. Ältere Dokumente sind vermutlich verloren gegangen.

Das 1833 begonnene Ruggerichtsrezessbuch soll hier in mehreren Teilen betrachtet werden.

Die unten skizzierten Inhalte sind nicht vollständig.

Teil I 1833

Dieser 1.Teil besteht aus:
- Ruggericht von 1833
- "Die genaue Bekanntmachung mit der Bestimmung des Verwaltungs Edikts, so wie des Bürgerrechts Gesezes und anderer die Gemeinde Verwaltung im ausgedehnten Sinne betreffenden Geseze, Verordnungen und Vorschriften, wie solche durch das Regierungs Blatt und Normal Erlasse ausgeschrieben worden, und theils auch in der Gemeinde Registratur befindlichen Handbüchern, eine z.B. Christlibs Handbuch für Ortsvorsteher, enthalten sind, wird anmit eingeschärft und Versäumnisse müsten gebührend geahndet werden."

Ruggericht 1833

- Der Weg nach Öhringen ist herzurichten und die Ortstafel dort muss vorschriftsmäßig hergestellt werden. [siehe auch "Ortsstöcke und Wegweiser" im Schultheißen Befehlbuch vom 23.November 1825]
- Die Chausee Straße gegen Bitzfeld ist in einem guten Zustand zu halten
- Der Weg nach Windischenbach ist entsprechend der Vorschriften anzulegen und in einen gut befahrbaren Zustand zu bringen
- Am Rande sämtlicher Wege und an den Allmandplätzen sind entsprechend der Vorgaben Bäume zu planzen.
- Die Vorschriften zur Feuerordnung ist der Bürgerschaft regelmäßig zu vermitteln.
- Das Ortsgefängnis muß heizbar gemacht werden. [Aktuell ist nur ein 1844 erbautes Gefängnis am Turm des Rat-, Schul- und Kirchengebäudes bekannt.]


Bekanntmachung aus Verwaltungsvorschriften, Bürgerrechts Gesetzen usw.

- Alle die Verwaltung der Gemeinde betreffenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften usw. sind Bekannt zu machen. Zum Nachweis muss ein Eintrag im Gemeinderatsprotokoll erfolgen.
- Die öffentlichen Bücher (z.B. Schultheißen Amts- und Gemeinderaths Protokoll) sind immer vollständig zu führen, d.h. alle alle Verhandlungen sind komplett zu dokumentieren. Auch müssen sie ein Register haben.
- Die Wahl Protokolle mussen vorschriftsmäßig geführt werden. So ist es z.B. Vorschrift, dass Wähler und die von ihnen gewählten namentlich in das Wahl Protokoll eingetragen werden müssen.
- Güter- und Meßbücher müssen pünklich geführt werden
- Bürgerliste, Liste der herumziehenden Gewerbetreibenden usw. sind geordnet zu führen.
- Von sich im Ort aufhaltenden "fremden" Personen müssen Angaben zum Ausweis festgehalten werden.
- Vorgaben für die Registratur, die ordentlich geführt werden muss.


- Steuerrückstände
- Pfandwesen
- Kaution der öffentlichen Rechner betreffend
- vierteljährliche Kassen Revision


- Feldmeister, Untergangsrichter, Feldbesichtiger
- Dung, Dungstätte, Dünger Behandlung u Verwendung den Vorstehern
- Reinigung des Getreides und insbesondere Ausrottung des Unkrauts
- Flachs, Leinen
- Raps, Hopfen, Getreide, Futterkräuter
- Stallfütterung
- Belehrung wegen "Nachtheile des Wegfangens der Vögel und anderer Thier Arten", Maulwürfe
- "Vertilgung der Engerlinge und May Käfer"
- Eine Kommission zur Verbesserung des Weinbaues soll aufgestellt werden
- Details zur Weinlese zu einer Verbesserung der Weinqualität
- Vorschriften dem setzen und pflegen von Bäumen betreffend
- Bienenzucht


- Nützlichkeit der Obstbaumzucht
- Bäume an Straßen und Wege
- "über den Baumsaz und über die Baumzucht überhaupt"
- Weiden und Pappeln
- "Anlegung und Schonung der Uferholzpflanzungen"
- "Zerstörung der Raupennester und Vertilgung der Raupen betreffend"
- Waldbau


- Waldbau, Forstsamen von Händlern
- Fällen von Eichen in Gemeinde- und Staatswäldern - Gerbrinde
- Besen, Reiff und Spahnhändler
- Rindviehzucht. Vorgaben für die Beschaffenheit von Stallungen
- Aufgabe der "Bauschau Behörden"
- Jauche in ein Gylleloch
- "Zucht Stiere, Vasel Ochsen oder Farren" sollen in ausreichender Zahl und Qualität vorhanden sein.
- Zahl und geforderte Eigenschaften, Pflege etc. der Zuchtstiere
- Rasse der Kühe
- Aufzucht der Kälber
- Schweinezucht


- Schweinezucht soll gesteigert werden, um die Einfuhr aus Bayern und Böhmen zu reduzieren
- Haltung und gewünschte Eigenschaften eines Ebers
- Pferdezucht
- Schafzucht
- "Gebäude, Feuer und Strassen Polizey"
- "Verschönerung und Reinlichkeit der Orte"
- "Anlegung zwekmäsiger Dungstätten"
- Anlegung von Jauchegruben, um zu verhindern, dass sie auf die Straßen und Gassen kommt.
- "Einführung von Gemeinde Backöfen - Wasch und Dörrhäusern"
- Das Waschen ist in den Häusern nur erlaubt, wenn die Eignung des Gebäudes durch die "Bau Polizei Behörde" festgestellt wurde.


- "Die Bau Polizey Behörde wird aber hiermit strenge verantwortlich gemacht, daß keine Feuergefährliche Einrichtungen gestattet und geduldet werden"
- Einrichtung einer "Bau und Feuerschau Commission"
- Hinweis auf die örtliche Feuerlöschordnung und Waldfeuerordnung
- Hinweis auf Verordnungen, den Bau und die Unterhaltung von Strassen betreffend.
- Wasserpolizei
- "Die Gesundheits und Unglücks Verhütungs Polizey"
- "Verbreitung der Kräze durch Handwerks Gehülfen und herumziehende Gewerbs Leute"
- "Schutzpokenimpfung" und Impfbuch


- Belehrung über die Brechruhr
- Die Verhütung von Viehseuchen betreffend
- Vieh- und Fleischschau
- "Rettung des Lebens des Kindes bei schnellem Tode hoch schwangerer Frauens-Personen"
- Scheintote und Totenschauer
- keine Beerdigung ohne Leichenschein
- Hagelversicherung
- "Verhütung des Eindringens heimatloser Menschen"
- "Vollziehung der wegen der Fremden überhaupt und wegen der Handwerks Personen insbesondere gegebenen Vorschriften"
- "... aufwieglerischen Schriften, wie sie nahmentlich unter der Form von Flugblättern durch Auflagen in den Wirths Häusern und öffentl. Orten oder mittelst Austheilung verbreitet werden ..."
- "sorgfältigsten Aufmerksamkeit auf die Versucht werdende Verbreitung von Flugschriften revolutionären Inhalts"
- " ... Erhaltung der Ruhe und Ordnung zu Verhütung der so verderblichen folgendes Nachtschwärmens und der Sittenläsigkeit ..."
- " ... Gesezl. Bestimmungen vermögen welchen die über 14.Jahre alten Söhne von herumziehenden Gewerbe Leuten, zu solchen Gewerben nicht angehalten werden dürfen, sondern bei Handwerkern oder Bauern untergebracht werden sollen ...
 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888