Johann Karl Schanzenbach, Bauer Neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.183b
21.08.1832 - 02.01.1869
oo 11.01.1859
Friederika Juliane Beyerbach, sie heiratete in 2.ter Ehe am 06.06.1869 Johann Michael Friedr. Walther
26.03.1833 Renzen - 06.01.1878 26.01.1842 - 09.01.1903
| Dieser heiratete wiederum in 2.ter Ehe:
| oo 04.04.1878
| Rosina Cath. Ungerer geb. Binhammer
| 18.08.1838 - 02.01.1922
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totgeburt Johann Michael Christine Rosine Christian Martin Georg Martin Catharine Catharine totgeburt Catharine
Karl Friederike Juliane Eberhard Michael Christine Rosine Rosine Rosine
Schanzenbach Schanzenbach Schanzenbach Schanzenbach Schanzenbach Walther Walther Walther
24.12.1859 23.05.1861- 28.10.1862- 27.03.1864- 29.03.1866- 07.05.1868- 24.12.1869- 09.01.1874 23.12.1877-
??.??.???? 30.12.1862 11.03.1910 20.10.1868 ??.??.???? 10.02.1871 25.01.1878
oo 30.08.1885 oo ??.??.???? oo 19.03.1896
Friederike Luise Füller Joh. Jakob Utz
??.??.????- |
??.??.???? |-Karl
13.02.1891
unehelich
Johann Karl Schanzenbach lebte im Haus Nr.18
Er hatte das Waisenkind Johann Jacob Wüstholz jun. von Jan. 1862 bis Jan. 1863 zur Verköstigung.
Christian Martin Eberhard Schanzenbach lebte seit 1885 dauerhaft in Stuttgart, wo er sich einen Namen als Volksdichter machte.
Nach dem verheerenden Hagelunwetter von 1897 verfasste er eine Schrift zugunsten der Hagelgeschädigten in Verrenberg.
Details zu seinem Leben finden sie auf einer seperaten Seite.
| Johann Karl Schanzenbach will heiraten - 1858 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.November 1858 findet sich folgendes: Es erscheint Carl Schanzenbach Stiefsohn des Peter Geist Bürger und Weingärtner von hier und trägt vor. Ich habe mich mit der Christine Friederike Juliane Baierbach Tochter des Christian Friedrich Baierbach von Renzen Oamts Oehringen mit Einwilligung meiner Eltern Ehlich versprochen, und bitte daher meiner Verlobten das hies. Gemeinde und Activ Bürgerrecht zu ertheilen. Zur Begründung dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller einen von dem Gemeinderath Harsberg beglaubigten Geburtsbrief nebst Taufschein vor wornach genannte Baierbach ein gutes Prädikat und an Vermögen 500f. an baarem Gelde 80f. an Kleider und Leibweiszeug zusammen 580f. besizt worauf nichts in Nutznießung steht und keine Schulden haften. Bittsteller selbst bekommt von seinen Eltern ein Vermögen von 1000f. welches an dem von seinen Eltern übernommenen Gutskaufschilling abrechnen darf. Auch ist Bittsteller zur Ausübung der Landwirthschaft für befähigt erachtet weshalb sein Nahrungsstand für gesichert erscheint. Da also der Fall hierorts nicht zutrifft in welchem der Bürgerausschuß um seine gutächterliche Äußerung zu vernehmen wäre so wurde einstimmig Beschlossen Dem Bittsteller Heurathserlaubniß zu ertheilen und dessen Verlobte in das hies. Gemeinde und Activ Bürgerrecht aufzunehmen und anzusezen Surrogat a. dem Bräutigam für Feieraimer und Obstbäume 2f.42x für Nachtwache 6f. b. der Braut Bürgeraufnahmegebühr 5f. Waisenhausgebühr 30x Aufwärter 6x 14f. 18x |