Johann Georg Weber, Weingärtner neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol.169
15.10.1810- Verrenberg
08.04.1878 Verrenberg
oo 01.06.1836 Bitzfeld
Rosina Johanna, sie hatte ein voreheliches Kind: Friderika Regina Rosina
geb. Weber 26.10.1834-
24.09.1811- 05.11.1834
13.02.1874
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Regina Magdalena Regina Friederika
22.01.1838- 20.11.1836-
07.12.1885 03.03.1837
oo 09.08.1857
Georg Christian
Dahler
11.08.1824-
31.10.1894
Rosina Johanna hatte folgende 11 Totgeburten!
18.03.1840; 05.07.1841; 13.07.1842; 21.07.1843; 22.05.1844;
04.07.1845; 02.09.1847; 24.07.1848; 06.09.1849; 01.01.1851; 03.02.1854
Im Urkataster von 1833 wird Johann Georg Weber als Eigentümer einer Hälfte des Hauses Nr.63 genannt.
Johann Georg Weber hatte ab 1859 den Accord, die Staige und den Gänsweg sauber zu halten.
Ein Abnährungsvertrag des Johann Michael Brumm zeigt, dass dieser 1846 bei Johann Georg Weber im Haus Nr.63 wohnte.
| Johann Georg Weber will das Active Bürgerrecht - 1836 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom August 1836 findet sich folgendes: Johann Weber, lediger Weingärtner, ein Sohn des Michael Weber, Weingärtners dahier bittet zum Behuf seine Verheurathung um das Einschreiben in das Activ Bürger Recht Beschluß Denselben in das Active Bürger Recht aufzunehmen. |
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Johann Georg Weber bekommt einen Accord die Straße "Staige" und "Gänsweg" sauber zu halten - 1859 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.Februar 1859 findet sich folgendes: Auf das ableben des Friedrich Weiß von hier welcher das reinigen der Straße durch den hies. Ortsetter, die sogenannte Staige und Gänsweg im Accord übernommen gehabt hatt ist der Accord durch dessenTod jetzt gehoben. Es wird daher heute Tag forth dieses reinigen wieder an den meistbiedenten im öffentl. Aufstreich verakkordirt und hiezu folgende Bedingungen festgesezt. 1. Der Accordant hat die die Straße immer reinlich zu halten, den Morast auf Verlangen des Ortsvorstehers zu entfernen im Säumnißfalle solches auf Kosten die Accordanten vollzogen wird 2. Das Pachtgeld muß jedes Jahr auf Lichtmeß und zwar das erste Lichtmeß 1860 bezahlt werden 3. Die Kantel durch den Ortsetter hat der Accorant gehörig zu reinigen damit der Ablauf des Wassers nicht wegen Morast gehindert ist. Darauf hat gebotten und im lezten Aufschlag erhalten Johann Weber für 4f.45x. pro Jahr Beschluß Vorstehenden Accord dem Gemeinderath zur Genehmigung vorzulegen |