Johann Georg Weippert, Bauer neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol.180b
18.04.1841 - ??.??.????
oo 15.02.1863
Catharina Christine Wied
16.12.1843 - ??.??.????
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Christine Johann Jacob Rosine Catharine Katharina Regina Christian Jakob
Regina Mathäus Regine Rosine Mathäus
08.02.1862- 27.04.1863- 22.07.1864- 23.12.1865- 22.09.1867-
unehelich ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? 23.03.1933
19.06.1862
Johann Georg Weippert zog 1868 mit seiner Familie nach Schwöllbronn.
Zuvor bewohnte er vermutlich eine Hälfte des Hauses Nr.36
| Johann Georg Weippert möchte trotz Minderjährigkeit heiraten - 1863 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.Januar 1863 findet sich folgendes: Es erschien Johann Georg Weipert Sohn des verstorbenen J. Georg Weipert 21 3/4 Jahr alt und trägt vor. Ich habe mich mit der Catharina Christina Wiedt von hier Ehlich versprochen und bitte daher nicht nur um Aufnahme in das hies. Aktiv. Bürgerrecht, sondern auch um Heurathserlaubnis ertheilung von dem Gemeinderath. Es wurde hierauf in Betracht gezogen Da der Bittsteller nebst seiner Verlobten ein gutes Prädikat und ein Vermögen von ca. 11300f. besizen der Nahrungsstand für gesichert erscheint um welche der Bürgerausschuß um seine gutächterliche Äußerung nicht zu vernehmen wäre, so wurde einstimmig Beschlossen Dem Bittsteller nebst seine Verlobte in das hies. Aktiv. Bürgerrecht aufzunehmen und Heurathserlaubniß wenn dem Bittsteller der noch nachzusuchende Dispensation der Minderjährigkeit von höherer Behörde ertheilt wird. hierüber ist anzusezen a. dem Bräutigam für Nachtwache 6f. Feueraimer und Obstbäume 2f. 42x b. der Braut 0f. Summa 8f. 42x Nachtrag 1 links: Der unterzeichente Bestellte und verpflichtete Gdrath Carle als Pfleger des Joh. Georg Weipert Beurkundet und bekennt hiermit daß er im Interesse seines Pflegsohns um Genehmigung seines Gesuchs einwillige und es für angemessen erachte Nachtrag 2 links: Der am 18.Apr. 1841 geb. Johann Georg Weipert von Verrenberg ist die nachgesuchte Dispensation von der Minderjährigkeit unter der Suspensationsbedingung des Zustandekommens der Beabsichtigten Verehelichung mit der led. Christina Wiedt von Verrenberg durch Regierungs Erlaß vom 22.d.M. gegen Entrichtung einer Sportel von 60f. ertheilt worden |