Johann Friedrich Weiß, Weingärtner, Feldschütz 1842-43
30.09.1817 - ??.??.???? neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.167b
oo 23.11.1847
Catharina Barbara Weidner
15.09.1822 Renzen - ??.??.????
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Johann Ludwig Christian Friedrich Ludwig Christian Adam
25.10.1852- 14.05.1854-
08.12.1852 09.06.1854
Johann Friedrich Weiß hatte 1848 das Haus Nr.45 von seinem Vater Georg Friedrich Weiß erkauft.
Er wanderte im November 1854 mit seiner Frau nach Nord-Amerika aus.
| Johann Friedrich Weiß möchte Heiratserlaubnis - 1848 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Januar 1848 liest sich das so: Johann Weiß, geb. d. 30.Sepbr. 1817 Sohn des Friedrich Weiß Bürgers und Gemeinderaths Auswärters dahier bittet um die Erlaubniß sich mit Catharina geb. Weidner von Renzen verehlichen zu dürfen. Begründet wird dieses Gesuch von ihm damit, daß 1) er neben dem daß sein elterliches Vermögen lt Kauf Ansazes 800f.betrage, zu Ausübung der Landwirthschaft ..... befähigt sey, daß 2) seine Braut nicht nur ein gutes Prädikat sondern auch ein Vermögen von 800f. besize und daß somit 3) sein Nahrungsstand völlig gesichert sey. Diesen Thatsachen vermag der Gemeinderath seine Anerkennung nicht zu versagen und da unter den vorliegenden Umständen der Fall nicht vorliegt, in welchem der Bürger Ausschuß um seine gutächterliche Äußerung zu vernehmen wäre, so wurde einstimmig Beschlossen: Dem Johann Weiß Heiraths Erlaubniß zu ertheilen, ihn in das Verzeichnuß der Activbürger einzutragen und anzusezen Surrogat a) für Feuer Eymer 1f. 30x b) für Obstbäume 1f. 12x c) für Nachtwache 6f. Summa 8f. 42x Surrogat der Braut 5f. Waisenhausgebühr 0f. |
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Laut Kirchenbuch hätte er geheiratet, bevor er den Gemeinderath um dessen Erlaubniss fragte! Wurde dieser im Gemeinderathsprotokoll später nachgetragen? |
| Auswanderung des Johann Friedrich Weiß und seiner Ehefrau - 1854 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.November 1854 liest sich das so: vor dem versammelten Gemeinderath und Bürgerausschuß: Es erscheint Johann Weiß und seine ehefrau Catarina geb. Weidner, und bitten um Erlaubniß nach Amerika förmlich auszuwandern, dieselbe bekunten beide unterschriftlich daß sie auf das hiesige Staats und Gemeindebürgerrecht verzichten, und eine von dem K. Oberamt Oehringen beglaubigte Verzichts Urkunde der hiesigen Gemeinde auch nun stellen wollen. Beschluß Der Gemeinderath und Bürgerausschuß erklärt daß sie diesem Gesuche Genüge leisten und nichts gegen diese Auswanderung einzuwenden haben. Ferner wird den Weißschenn Ehleuten noch bezeugt, daß dieselben in keiner Untersuchung stehen und ihre Gläubiger welche im Amtsblatt No. 134. u. 135. aufgefordert befriedigt haben daher sei nicht beansprucht worden können Gesetzliche Bürgschaft zu leisten. |