Verrenberg HistorischDie Familie Andreas Frank
(1819-1855) in Verrenberg


Andreas Frank möchte nach Pfahlbach heiraten - 1846
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Juni 1846 findet sich folgendes:
Andreas Frank, Schumacher bittet um Ausstellung eines Geburtsbriefes zum Zweck seiner Uebersiedlung nach Pfahlbach Gemeindebezirks Zweiflingen, und bringt mit
Seinen Stiefvater Michael Hollenbach Schuster von hier
und
seine Mutter Rosina geb. Jakob
welche erklären
wir geben unserem Sohne dem Bittsteller zu Heyrath-Gut
an barem Gelde 50f.
1/2 Bett, Werth --

Beschluß zu bezeugen
1) daß ged. Andreas Frank der eheliche Sohn des + Ludwig Frank gewesener Schusters von hier und seiner Gattin Rosina geb. Jakob wieder verheyratet an Michael Hollenbach, und lt. vorgelegtem Taufscheins am 3.May 1819 zu Verrenberg geboren ist
2) daß derselbe zum ev. luth. Confession sich bekennt,
3) daß er zur Zeit nicht verehelicht ist,
4) daß er Württembergischer Staats und hiesiger Gemeindebürger sey
5) daß derselbe hinsichtlich seines Prädikats an keinen der im rev. Geseze vom 4. Dezem 1833 Art.19 bezeichneten Mängel leidet
6) daß was sein Vermögen betrifft derselbe nach glaubhaftem Ausweisen von seiner Mutter und seinem Stiefvater, die wir nach ihrem eigenen Vermögen zu diesem ..niß für befähigt erachten 50f. zu heyrathgut erhalten und er also mit Einrechnung dieses Heyrathgutes
an Capital andern Ausständen 50f.
an baarem Gelde 40f.
an sonstigen Fahrniß (mit Ausschluß der Kleider und des Leibweißzeugs 20f.
im Ganzen 110f.
sage Ein hundert Zehn Gulden
besize, woran nichts in Nuzniesung stehe oder mit Schulden belastet sey
7) daß seinem Austritt aus dem diesseitigen Gemeindeverband kein Hinderniß im Wege stehe
Vermutlich wurde Andreas Frank in Phahlbach abgewiesen.

Andreas Frank möchte (nach Verrenberg) heiraten - 1846
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.August 1846 findet sich folgendes:
Andreas Frank ledig von hier bittet um Erlaubniß sich mit Eva Rosina Elisabetha Fischer von Pfedelbach verheirathen zu dürfen, und stüzt dieses Gesuch
1) auf den Umstand, daß er zünftiger Meister der Schumacher Innung ist
2) seine Braut neben einem Vermögen von 205f. vermöge Geburtsbriefs v, 6.August 1846 wie ein gutes Prädikat besizt und
3) ihm überdies das ....recht in Pfahlbach ertheilt wurde um dort ... es an Schumacher..... seinen Profesion gut betreiben zu können, endlich
4) die 2. unehelichen Kinder seiner Braut in Pfahlbach bürgerlich bleiben.
Da nun der Nahrungsstand des Bittsteller für noffenkundig gesichert angenommen werden müßte, wenn Frank nicht durch kränklichkeit abgehalten wäre seine Profesion betreiben zu können so hat man den Bürgerausschuß um seine gutächterliche Aeußerung vernommen, und ist derselbe der Meinung es sollte Frank abgewiesen werden, weil er der Gemeinde mit Familie zur Last zu fallen drohe.
Beschluß
Den Andreas Frank mit seinem Verehelichungsgesuch abzuweisen und ihm zu eröffnen, daß er, wenn er sich durch diesen Beschluß beschwert erachte, seine Rekursschrift an das Oberamt Oehringen binnen 15.Tage dem Geminderath zu über... oder seine Beschwerdegründe inn gleicher Zeit mündlich zu Protokoll erklären müßte indem die Verseumniß dieser Frist und die Umgehung des Geminderaths das Rekursrechts verlustig mache.
Andreas Frank wird nun auch in Verrenberg abgewiesen.

Die Frau von Andreas Frank bekommt das Verrenberg Bürgerrecht - 1847
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 5.Januar 1847 findet sich folgendes:
Andreas Frank ledig von hier
(ob.S. 51b)
wurde durch Erkenntniß des Königl. Oberamts Oehringen vom 26.Aug. 1846 zur Verehelichung mit Eva Rosina Elisabetha Fischer von Pfahlbach zugelassen.
Beschluß
Anzusetzen:
... Gebühr der Braut 5f.
Surrogat
   a) für Feuer Aimer 1f. 30x
   b) für Obstbaum 1f. 12x
dem Aufwärter 6x
Nach der Genehmigung der Heirat durch das Oberamt am 26.August 1846 wurde die Hochzeit am 04.Oktober 1847 in Ohrnberg gefeiert.

Andreas Frank erwirbt das aktive Bürgerrecht - 1846
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das Bürgerrecht: "Verheurathung in 1846"
Art und Zeit des Austrittsaus dem aktiven Bürgerrecht: + 1855
Bemerkung: Wohnt in Zweiflingen Pfahlbach

Sophia Elisabetha Frank wird angeklagt weil sie jemanden hat übernachten lassen - 1862
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 14.Februar 1862 folgendes:
Man hat in Erfahrung gebracht daß die Andreas Franks Witwe den David Eißemann led von Untersteinbach vom 13 übernachtet habe.
Dieselbe wurde vorgerufen und der Vorhalt gemacht gibt hierauf an.
Es ist richtig daß ich denselben übernachten und keine amtliche Erlaubniß hiezu eingeholt habe.
Beschluß
Da die Frank dies zugestanden in eine arreststrafe weil dieselbe ganz Vermögenlos ist zu 6 Stunden zu verfällen.
Die Frank hat die Unterschrift verweigert und gibt an sie wolle sich um Geld strafen lassen
Nach Polizeilicher Vorschrift ist die Arreststrafe erlassen und in eine Geldstrafe von 2f. verwandelt welche sogleich bezahlt worden sind

Rosine Christine Frank wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1865
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihr am 05.06.1865 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde.
Er war gerade ca. 14 Jahre alt.

Sophia Elisabetha Frank wird wegen Traubendiebstahl angeklagt - 1865
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 07.Oktober 1865 folgendes:
Es ist von dem Weinbergaufseher Siegle von Oehringen die Anzeige erstattet worden daß die Witwe Frank Ehefrau des verstorbenen Andreas Frank von hier und die ledige Rosina Zorn in den Weinbergen Trauben geslupfelt haben zwar die Vollendung der Weinlese auf der hies. begonnen hat.
Da das Verbott des Traubenstupfelns am 6.Oct. durch Ausschellen bekannt gemacht worden. Die angezeigten aber diesem nicht folge geleistet haben so wurden beide auf heute Tagforth zur Vernehmung vorgeladen, wobei erschienen ist die Witwe Frank
Auf Vorfall gibt dieselbe an.
Es ist richtig daß ich Trauben gestupfelt habe ich bin aber nicht in den fürstlichen Weinbergen gewesen sondern in der Winterhelden. Den Weinbergaufseher Siengle habe ich gar nicht gesehen.
Da die angezeigte zugestanden daß sie gestupfet hat in eine Strafe von 30x zu verfällen.
Die Bekl. erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours
Die led. Rosina Zorn wurde ebenfalls vernommen gibt ebenfalls an was die Witwe Frank und wurde ebenfalls
Beschlossen
Die angezeigte in eine Strafe von 30x. zu verfällen. Dieselbe erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours

Vergleich wegen Ehepfänden - 1873
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 20.März 1873 heist es:
Klage der 22.Jahre alten ledigen Rosina Frank v.hier gegen Johann Braun Schreiner v. hier zurück Forderung von Ehepfändern betreffend wurde durch Vergleich erledigt

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Schätzungsprotokoll von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amts Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: A 179 Verzeichnisse der ausgestellten Dienstbücher und Arbeitsbücher 1851-1937