Johann Leonhard Gerbig,(1) Bauer, Weinbergshüter 1877-79
08.09.1854 Verrenberg - 26.04.1881 neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 64b
oo 22.02.1881
Katharina Rosina Pfisterer
05.10.1856 Verrenberg - 23.05.1922
oo 11.10.1881
Johann Michael Ludwig
12.09.1844 Michelbach - 05.11.1903
Es gab aus beiden Ehen keine leiblichen Kinder.
(1) Johann Leonhard Gerbig kaufte am 10.03.1881 von seiner Mutter das Hauses Nr.21B.
Er starb zwei Monate nach der Hochzeit. Weder im Totenregister, in der Beibringensinventur oder der Realteilung wird iene Todesursache genannt.
Johann Michael Ludwig adoptierte jedoch: Rosina Catharina Rieth aus Maienfels. Sie lebte später bei der Familie Georg Friedrich Schanzenbach.
20.07.1886 - 24.06.1978
oo 03.02.1910
Christian Adam Bort
02.06.1876 - 08.04.1950
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| Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen - Johann Leonhard Gerbig - 1874 bis 1876 |
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Johann Leonhard Gerbig wird 1874 als Feldarbeiter bezeichnet. Als Größe wurde angegeben: 1874 1,53m, 1875 1,575m und 1876 1,59m. |
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Johann Leonhard Gerbig erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirath - 1881 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Heurath ao 1881 |
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Johann Michael Ludwig ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1881 Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Verehlichung mit Johann Gerbigs Witwe Katharina geb. Pfisterer am 11.Oktober 1881 Art und Zeit als Beisitzer: Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: Bemerkung: |
| Realteilung Johann Leonhard Gerbig - 1881 | ||||||||||||
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In dieser Realteilung vom 10.05.1881 findet sich das folgende: Als Intestaterben werden genannt:
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| Beibringinventur Johann Michael Ludwig - 1881 | |||||||||||||
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In dieser Beibringinventur vom 25.11.1881 findet sich das folgende: I. Das Mannsbeibringen Liegenschaft 0 M. Fahrnmiß 3365 M. 12 d. Forderungen 0 M. Summe Mannsbeiobringen 3.365 M. 12 d. II. Frau Beibringens Da die Ehefrau im selben Jahr die 1.Ehe eingegangen war und sich seit dem an Ihrem Vermögen nichts verändert hat werden die Angaben aus der Beibringinventur vom 10.05.1881 übernommen Fahrniß und baar Geld 1.220 M. 65 d. Erbschaft vom 1.Ehemann 250 M zusammen 1.470 M. 65 d. Der 2.Ehemann soll als Miteigentümer der Liegenschaft eingetragen werden. Ebenso sollen die auf dem Haus haftenden Schulden und das Leibgeding gemeinschaftlich sein.
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