Albrecht Rettenmayer, Schreinermeister neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 124b
21.03.1786 Jagsthausen - 04.03.1852
oo 15.09.1819
Maria Catharina geb.Endeß
11.04.1792 Weinsbach - 09.06.1832
oo 16.04.1833
Christina Schukraft
16.01.1805 Verrenberg - 29.05.1851
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Rosina Catharina Catharina Rosina Catharina Christiana Christiana
Kühnlein Leiblich (1)
07.11.1812- 18.05.1819- 12.12.1833- 10.04.1835-
Weinsbach Weinsbach 20.08.1834 11.10.1851
05.11.1878 31.01.1859
oo 10.02.1840 |
Johann Heinrich |-totgeburt
Friedrich Klappeneker | 07.11.1848-
03.04.1810 Sindringen | unehelich
21.10.1887 |
in Orendelsall |
| |-totgeburt
|-Carl Friedrich 06.01.1850
| 12.02.1837- unehelich
| unehelich
| 17.02.1838
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|-Rosina Catharina
Louise
27.04.1838-
unehelich
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Laut dem Urkataster von 1839 war Albrecht Rettenmayer Eigentümer der westlichen Hälfte des Hauses Nr.35.
In der Oberamtsrechnung von 1819/20 steht:
"Albrecht Rettenmayer, der von Peter Hornung 1/2 Haus und Scheuer um 240fl. erkaufte". Vermutlich handelte es sich um die westl. Haushälfte Nr.35
1844 steht in Folge seiner Gant Haus und Güter zum Verkauf. Es wurde aber in einer ersten Durchsicht kein Eintrag im Kaufbuch gefunden.
Am 10.10.1852 wird ein Weinberg, den die Gemeinde aus der "Rettenmaerschen Gantmasse" gekauft hatte, verpachtet
(1) Catharina wurde als uneheliche Tochter von Maria Catharina Endeß (siehe oben) und Johann Michael Leiblich in Weinsbach geboren.
Sie war von 21.07.1856 bis zu ihrem Tod 31.01.1859 bei Christian Mezger im Dienst.
In der Realteilung ihrer Mutter 1832 wurde sie als "blödsinnig" bezeichnet.
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Albrecht Rettenmayer erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Aufnahme Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Heirat ao |
| Realteilung der Ehefrau des Albrecht Rettenmayer - 1832 | ||||||||||||||||||||||||
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In dieser Realteilung vom 09.08.1832 findet sich das folgende: Ihre Erben waren: a) ihren ehemann Allbrecht Rettenmayer Schreiner-Meister dahier b) 2 Kinder - die sie in ihrem ledigen Stand außerehelich erzeugte, namentlich: 1) Rosina, geborene Kühnle, 20 Jahre alt 2) Catharina Rosina geborene Leiblich 13 Jahre alt Michel Kimmel wurde als Pfleger für beide Kinder eingesetzt.c A. Liegenschaften a) Häußer und Gebäude 1 halbes Hauß, wovon Michael Hollenbach die andere Helfte besizt. Gemeiner Anschlag 100 fl. b) Gärten 40 fl. c) Wießen 5 fl. d) Acker 1 Vrtl Acker in dem Juden Waßen neben Ernst Halbisch auf beiden Seiten, gemeinschatl. Anschlag 20 fl. handelte es sich um das Flst. 1292 ( Vermessung von 1818) im Gewann Herrschig? Es folgt eine Auflistung von Kleider, Leinwand, Bettgewandt. Diese wurden augenscheinlich per Loos zwischen den beiden Töchtern verlost. B. Fahrnus baar Geld 0 fl. Schmuck 1 fl. 12 x. Bücher 1 Bibel 30 x. Manns Kleider 14 fl. 20 x. Frauen Kleider 22 fl. 5 x. Leinwand 14 fl. 45 x. Bettgewandt 26 fl. 27 x.. Küchengeschirr 2 fl. 53 x. Schreinwerk 14 fl. 38 x.. Allerley Hausrath 3 fl. 4 x. Faß- und Bandgeschirr 40 x. Vieh 1. Gaißbock 48 x. 4 Hühner 24 x. 5 Gänß 1 fl. 15 x. allerlei Vorrat 1 1/2 Hefter Holz Handwerkszeug 6 fl. Activa 0 fl. Pasiva 88 fl. 2 x. Ueber Abzug der Schulden bleibt noch ein Vermögen 215 fl. 35 x. Es kam zu dem folgenden Vergleich: Zwischen dem Stief Vater und der Pfleger der minderjährigen Kinder Michel Kimmel mit Zustimmung der ältesten Tochter .... ... des Gemeinderaths zu Stande. §.1. Von der vorhandenen gemeinschaftlichen Vermögen soll der verbleibende Wittwer einzig nur den Voraus bestehend in den Handwerkszeug und seinen Kleidern zusammen 20 fl. 20 x. erhalten. §.2. Das übrige Vermögen sollen die beiden Kinder gleichtheilig erhalten und zwar jedes den hälftigen Antheil an den Liegenschaften und an der Fahrnus jedoch jedes die Hälfte durch das Loos. §.3. Da die Catharina Rosina blödsinnig und erst 13 Jahre alt ist, so macht sich der Stief Vater verbindlich, dieselbe vollends zu erziehen und zu ernähren, wenn ihm der lebenslängliche Sitz in dem hauß zugesichert würde. §.4. Der Pfleger verspricht dem Stief Vater mit zustimmung der ältesten Tochter für seine Persohn solange er lebt den Sitz im Hauß sollte sich jedoch die älteste Tochter verheyrathen, so erhält er die Hälfte von der Kammer in der Bühne, dann seinen Aufenthalt zur Winterszeit des Tags über in der Stuben. §.5. Solange die älteste Tochter unverheyrathet bleibt, so solle dem Stief Vater das Hauß und die Gärten zum Genuß erhalten, dagegen soll er die jüngste Tochter erziehen und ernähren ohne ... einer Kosten Anrechnung, dann soll er alljährlich Mieth und Zins an die älteste Tochter Vier Gulden und zwar am 1.ten Sept 1833 erstmals bezahlen, ebenso alle Steuern und Abgaben aus dem Hauß und Garten entrichten. §.6. Zu Bezahlung der Schulden sollen 1 Vrtl Acker in der Juden Waßen dann 6 Ruthen Wießen öffentlich verkauft werden. §.7. Sollte sich der Stief Vater wieder verheyrathen, sofort gegenwärtige Nebereinkunft in Ansehung des Sitzes im Haus auf
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| Beibringensinventur Albrecht Rettenmeyer - 1833 | ||||||||
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In dieser Beibringensinventur vom 25.06.1833 findet sich das folgende: I. Beibringen des Ehemanns A Liegenschaften 0 fl. B Fahrnus baar Geld 0 fl. Bücher 1.Gesang Buch 6 x. Kleider 6 fl. 4 x. Bettgewandt 0 fl. durch alle übrigen Rubriken 0 fl Handwerkszeug 5 fl. Activa 0 fl. Schulden 0 fl. Manns Beibringen 11 fl. 10 x. II. Beibringen der Ehefrau A Liegenschaften 0 fl. B Fahrnus baar Geld "An dergleichen erhielt sie von ihrem Pfleger Albrecht Bort baar 137 fl. 40 x." Kleider 19 fl. 10 x. Bettgewandt 8 fl. Leinwandt 5 fl. 52 x. Schreinwerk 3 fl. Activa 490 fl. 9 x. Schulden 0 fl. Summe des ganzen Beibringens 672 fl. 45 x.
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Rosina Catharina Kühnlein bekommt Arrest - 1837 Grund war ihr erstes uneheliches Kind |
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Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 19.Juli 1837 folgendes: Die Rosina Kühnlein von Vörrenberg ist wegen unzucht Vergehen das erstemal mit 2 Tägiger Arrest bestraft worden |
| Rosina Catharina Kühnlein bekommt ein Zeugnis - 1837 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Dezember 1837 findet sich folgendes: Auf ansuchen der Rosina Katharina Kühnlein die zugeheyratede Tochter des hiesigen Bürgers Rettenmeyers welche sich in Ohrendelsaal an Verheyraten will. Wird von dem unterzeigenten Gemeinde Rath beurkundet 1) Das die Rosina Katharina Kühnlein die zugeheyratede Tochter des Albrecht Rettenmayer und seine Gattin eine geb. Endrees laut vorgelegten Taufschein am 7ten Nov 1812 zu Weinspach gebohren ist 2) Das dieselbe zur evangelischer Convesion bekent 3) Das dieselbe unverehligt ist 4) Das sie Würt. Staats und Gemeinde Bürgerin zu Vörrenberg ist 5) Daß dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unseres Wissens an keinem der im Gesetze vom 15ten April 1828 Art 19 bezeichneten Mangel leidet 6) Das was ihr Vermögen betrift dieselbe nach glaubhaften ausweise bekomme 115f. 52x. Die wir nach ihren vermöhgen zu Abreichung einer solchen Heyraguth für befähigt erachten an Liegenschaft 0f. an Capital und anderen ausstanden 90f. an Fahrniß 25f. 52x im ganzen mit Worten 115f. 52x Hundert zehn fünf gulden 52x Wo nichts in Nuzgenesung steht und worauf unsers Wissen keine Schulden haften Das ihrem Austrit aus dem diseitigen Gemeinde Verband unsers Wissen kein Hinderniß im Wege steht |
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