Verrenberg HistorischAmts- und Polizeidiener, Amtsbote, Ratsschreiber,
Standesbeamter in der Verrenberger Vergangenheit


Amts- und Polizeidiener Ratsschreiber Standesbeamter
 

Amts- und Polizeidiener, Amtsbote


Schelle des Scheppacher Büttel
Schelle des Scheppacher Amtsboten

Polizeidiener:
Der Polizeidiener war er mit kleineren Delikten beschäftigt, wie z.B. das Gebot der Nichtarbeit während des Gottesdienstes. Auch mit dem Einhalten der Sperrstunde war er über Jahrzente beschäftigt.

Amtsbote:
Beim gleichzeitigen Amt des Amtsboten war er mit dem Ausschellen von Bekanntmachungen, dem Einzug oder Auszahlung von Geldern, Erledigung der Postsachen der Gemeinde,... beauftragt.
Ursprünglich dürfte der Amtsbote auch private Post von- und zur Oberamtsstadt Öhringen befördert haben, w osich ein Postamt befand.

Details zum Postwesen sollen auf einer eigenen Seite dargestellt werden.
Name Zeit von-bis Bemerkung
Georg Friedrich Weiß 01.Mai 1829 Friedrich Weiß wurde das Amt des Amtsboten bis Georgi 1830 um 13f. übertragen
Georg Friedrich Weiß 01.März 1830 Friedrich Weiß wurde das Amt des Amtsboten bis 1831 um 13f. übertragen
Georg Friedrich Weiß 22.April 1834 Wurde bey der versamleten Gemeinde eine Abstrichs Verhandlung vorgenommen wegen dem Amts botengehen von Georgi 1834/35 und hats erhalten Friedrich Weiß vor 13f.

Ein Nachtrag lässt vermuten, dass derselbe zu gleichen Kontitionen das Amt auch 1835/36 übernahm.
Georg Friedrich Weiß 25.April 1835 wurde das botten gehen durch eine abstrich Verhandlung Veracdirt?. Von Georg 1835/36 bis 36/37 und hat erhalten Friedrich Weiß um 13f.
Georg Friedrich Weiß 02.Januar 1837 Ein Oberamts Erlaß vom 10.Dezember in betref der Caution des Amtsboten Weiß wird verlesen und nach geschehener Beratung beschlossen:
Dem Amtsboten Weiß die Einlegung einer Caution in liegende Güter zu erlassen dagegen aber in bürgschafts Verschreibung seiner Ehefrau und einem tüchtigen Bürgen wozu er den Gemeindepfleger Mugele vorgeschlagen hate welcher ..... ist von demselben zu verlangen
Georg Friedrich Weiß 18.April 1837 Es wurde das botten gehen mit dem Amts bottem bey der Versammelten Gemeinde im Abstrich veracordiert von Georgi 1837 bis Georgi 1838 und hats erhalten Friedrich Weiß vor 16f.
  09.April 1837 Vom 9ten August 1837 erhält der Amts bott eine zulage von 8f.
Georg Friedrich Weiß 27.Mai 1839 Das Amts bottengehen von Georgi 1838 bis Georgi 1839/40 wird in Abstreich verackodiert und hats erhalten Friedrich Weiß vor 24f.
Georg Friedrich Weiß Oktober 1842 Bei einer Auflistung der Ämter im Ort wird Johann Leonhard Weiß als Amts- u. Polizeidiener genannt. Er war zeitgleich auch Waldschütz
Georg Peter Hornung 07.Januar 1848 Der Vorstand verließt den im Amtsblatt vom 30.Dez. 1847 No.156 enthaltenen Oberamtlichen Erlaß, vom 27.Dez. vor. ... das Post und Botenmachen betreffend, und wurde beschlossen:
Von Seiten der Gemeinde für den dermaligen Amtsboten Hornung eine Haftungspflicht wegen ...commendirten Briefe und Sendungen soweit sie durch das K.Postamt Oehringen gehen bis zum Betrag von 15f. zu übernehmen.
Georg Friedrich Weiß 29.März 1853 Da bey dem K. Bostamt Oehringen ein Amtsbotten verlangt wird, daß eine Cauzion Stellen kann oder eine Verpfändung von 200f. So wurde von dem unterzeichneten Gemeinderath beschlossen den Gemeinderathsdiener Weiß zu diesem Geschäft zu nehmen und der Gemeinderath Johann Käppler als Bürg und Selbstzahler für die obige summe sich verbindlich macht.
Daß der Bürge Käppler diesem Zweck .... ist beurkundet der Gemeinderath. Zum Lohn wurde dem Friedrich Weiß als Amtsbotte bewilligt pro Jahr 18f.
Georg Friedrich Weiß 29.Mai 1854 Der Gemeinderatsdiener Friedrich Weiß wurde auf seine Pflichten als Amtsbotte hingewiesen.
Georg Friedrich Weiß 10.Juni 1854 Johann Käppler stellt sich wiederum als Bürge für den Amtsbote Weiß.
  04.Februar 1856 Folgender interessanter Eintrag findet sich im Gemeinderatsprotokoll
Auf mehrfaches Klagen wegen Hausdurchsuchung nach verübten Diebstählen hat man die ganze Bürgerschaft auf das Rathhaus vorgerufen und den Antrag gestellt daß es wünschenswerth wäre je nach Belieben der Ortsbehörden oder deren Persohn der etwas entwendet worden ist, bei ...k, .... Bürger wo man will ohne OberAmtsgerichtl. Hausdurchsuchung einzeln zu veranstalten ohne daß beim welchem gesucht worden war keine Gerichtliche Klage darüber erheben könne.
Die ganze Bürgerschaft hat darüber einstimmig erklärt und unterschriftlich anerkannt
  04.Februar 1856 Folgender interessanter Eintrag findet sich im SchultheißenAmtProtokoll
Auf Vorbringen des Polizeidieners Weiß, daß schon öfters beim Abbiten nach der eingetrettenen Polizeistunde Nachts 11.Uhr von den anwesenden Gästen ihm entgegengehalten worden, es werde in Oehringen auch nicht abgebotten warum dann hier abgebotten werde?
Wurden heute die hiesigen Wirthe nämlich
Sonnenwirth Zorn
Speisewirth Mornhinweg
Schankwirth Friedrich Jörg
vorgeladen und ermahnt beim abbiten die Polizei zu unterstützen.
Diesen wurde auch die betreffenden Gesetze, Strafgesetzbuch §365. siehe Reichsgesetzblatt v. 1871. S.199 sowie die
Ministerialverfügung v. 2.Dec. 1871 Regierungsbl. 1871 S.382 vorgelesen und erleudert.
Georg Friedrich Weiß 13.Dezember 1858 Der Amtsbotte Friedrich Weiß hat unterm 5.August 1858 schriftlich um Aufbesserung seines Gehaltes im Betrag von 2f. Gebetten. Da nun die Lebensmittel so wie die Preise für Kleider und Schuhe sich seit diesen Zeitumständen beteudend gesteigert haben, so wurde einstimmig
Beschlossen
Dem Amtsbotten statt 2f. eine Zulage von 4f. zusammen 6f. pro Jahr nehmlich von 1.Juli 1858 an aus der Gemeindekasse zahlbar zu verwilligen
Johann Leonhard Weiß 21.Dezember 1858 Nachdem die Stelle des hiesigen Polizei und Amtsdieners Friedrich Weiß durch dessen Tod in Erledigung gekommen ist, so hat sich der Gemeinderath veranlasst gesehen diese Stelle wieder zu besezen.
Nach längerer Berathung hat der Gemeinderath einstimmig beschlossen:
den Johann Weiß welcher ein gutes Prädikat als Amtsbotten, Polizei und Amtsdiener aufzustellen und zwar um den Gehalt was der Vorgänger Friedrich Weiß aus der Gemeindekasse bezogen hat
folglich als Amtsbotte   18.f.
als Polizeidiener  5.f.
als Amtsdiener  12.f. 30.


Eine Anmerkung am Rande lässt vermuten, dass sein Vorgänger den Posten des Amtsboten nicht inne hatte.
  30.Dezember 1858 Nachdem die Stelle des hies. Amtsbotten Friedrich Weiß durch dessen Tod in Erledigung gekommen ist, so hat sich der Gemeinderath veranlasst gesehen diese Stelle wieder zu besetzen. Der Gemeinderath hat die Besorgung der Amts und Polizeidiener Stelle zwar den unbestellten Diener auch als Amtsbotte bestellt, was aber von dem K.Oberamt untersagt worden ist. Hierauf hat der Gemeinderath beschlossen:
Die Amtsbottenstelle durch eine Abstrichsverhandlung vorzunehmen, jedoch die Gemeinderäthliche Genehmigug vorzuenthalten, und im falle sich das ... zu hoch halten würde, das K.Oberamt Oehringen noch einmal zu bitten, ob die frühere Bestellung des Johann Weiß welcher die Stelle jährlich um 22f. versehen und einen Bürgen stellen ... nicht genehmigt wurde.
Johann Weber
aus Phalbach
31.Dezember 1858 Nachdem an diesem Tag die Stelle des Amtsboten in öffentlicher Verhandlung vergeben wurde, erhällt Johann Weber den Zuschlag. Er war als einziger Bewerber erschienen. Er wohnte zwar im Ort, war aber in Phalbach bürgerlich. Er bekommt jährlich 18f.
Johann Leonhard Weiß 03.Januar 1859 Auf das Ableben des früher bestellten Amts und Polizeidiener Weiß ist dessen Uniform welche derselbe im besiz aber auch sehr mangelhaft war, auch verhalten. Da nun die Stelle wieder neu besezt, so sieht sich der Gemeinderath veranlaßt dem neubestellten Diener eine neue Uniform auf Gemeinderechnung anzuschaffen. Desgleichen auch ein Seitegewehr sampt Säbel anzukaufen, weil der frühere Diener selbst einen eigenen Säbel, woran die Gemeinde keinen Anspruch zu machen getragen hat.
Das was die Uniform betrifft, so soll solche aus grauem Bibertuch gefertigt und hiermit die Gemeindepflege beauftragt werden sich zu erkundigen wo solche gefertigt oder am besten anzukaufen wäre und nach gemachter Erkundigung den Gemeinderath hievon in Kenntniß zu sezen, was oder wie eins Kosten dadurch verursacht werden würde.
Johann Christoph Messer 02.Januar 1860 Johann Weber wohnhaft hier Bürgerlich von Phalbach ist, unterm 3.Jan 1859 als Amtsbote bestätigt und am 12.d.M. in Pflichten genommen worden, Johann Weber hat aber in den lezten Tagen des Monats Dec. 1859 seinen Dienst bei dem Ortsvorsteher gekündigt, hierauf hat man nach örtlicher Bekanntmachung die heutige Tag farth anberaumt einen Abstrichsverhandlung um diese Stelle zu besezen vorzunehmen
Liebhaber hiezu sind erschienen
Johann Messer und Johann Weber von hier
Es hat gefordert
Johann Weber 23f. jährlich
Johann Messer 22f.
Johann Weber 21f.
Johann Messer 20f.
Da nun kein weiteres Angebot mehr erfolgte, so ist der leztbietende Johann Messer als Amtsbote bestellt und Gemeinderäthlich bestätigt worden mit dem Bemerken, daß Messer seine Stelle vor Verfluß 3 1/2 Jahre also vom 2.Jan. 1860 bis lezten Juni 1863 nicht kündigen darf.
Be... daß dem OberAmt und K. Kost Amt Oehringen hievon Anzeige erstattet und Genehmigung hiezu eingeholt werden soll nachdem nun der neubestellte Amtsbotte bei der Nächsten Sizung verpflichtet und eine Bürgschafts Urkunde über 200f. wofür sich Gemeindepfleger Mugele von hier als Bürge verbindlich macht ausgefertigt und dem K. Kostant Oehringen zur Sicherung eingehändigt werden soll
Johann Christoph Messer 11.Februar 1860 Johann Messer wurde unterm 2.Jan. 1860 als Amtsbotte bestellt und heute in Pflichten genommen
Johann Leonhard Weiß 11.Februar 1860 Dem hiesigemn Polizeidiener Weiß hatte schon öfters um einen Beitrag rept. Besoldungserhöhung für das was an Polizeisachen betrifft zu verwilligen nachgesucht.
Hierüber wurde Berathung gepflogen und einstimmig
Beschlossen
Zu dem jährlichen Gehalt von 5f. welche bisher bezogen worden sind einen Betrag von 5f. zu verwilligen mit dem Anfügen daß der Polizeidiener jährlich 10f. Besoldung aus der Gemeindekasse und zwar vom 1.Juli 1859 an auf seine Amtsdauer zu beziehen aber auch da sein Gehalt erhöht worden ist seine Funktion pünktlich nachzukommen habe was demselben zu eröffnen ist.
Johann Christoph Messer 02.Juli 1863 Der Amtsbottendienst ist unterm 1.Juli 1863 wieder zu Ende gegangen. Zur Wiederbesetzung dieser Stelle hat man nach örtlicher Bekanntmachung den heutigen Tag anberaumt, zu dieser Verhandlung ist sonst kein Liebhaber erschienen als der frühere Amtsbotte Messer, derselbe hat für den jährlichen Amtsbottengang gefordert 30f.. Nach längerem Bsprechen ist derselbe ein jährlicher Gehalt von 27f. verwilligt und wieder auf die Etatsperiode 1.Juli 1863/66 als Amtsbotte bestellt und auf seine frühere Pflichten hingewiesen worden.
Am 12. Januar 1864 wurde die Landpostanstalt ins Leben gerufen.
Nunmehr hörten alle bisherigen Amtsbotenverhältnsse im Oberamt Öhringen zur Oberamtsstadt, einschlißlich des sonstigen im Oberamtsbezirk vorhandenen Amtsbotenwesen, auf.
Details gibt es auf einer seperaten Seite.
Johann Leonhard Weiß 28.Juni 1867 Der hiesige Gemeindediener Johann Weiß welcher bisher einen jährlichen Gehalt von 17f. 30x aus der Gemeindekasse bezogen hat um Aufbesserung, da er in Amtlichen Geschäften von jahr zu jahr mehr mit Verrichtung seines Dienstes in Anspruch genommen wird nachgesucht.
Es wurde hierüber von den Bürgerlichen Collegien berathung gepflegt und einstimmig beschlossen:
Dem Gemeindediener Weiß da er in seiner Funktion thätigkeit erzeugt, seinen Gehalt um 4f. 30x aufzubessern, daß er jährlich 22f. als Amts und Gemeindediener in wiederruflicher Weise aus der Gemeindekasse zu beziehen hat.
Johann Leonhard Weiß 25.Juli 1873 Der Polizeidiener Weiß will eine Erhöhung. Er bekommt bis dato:
Amtsdienerstelle 17f. ; Polizeidiener 10f.
Neu Amtsdienerstelle 24f. ; Polizeidiener 11f.
  02.März 1874 Nach einer Vorgabe des K.Oberamtsgerichts müssen die Gebühren und Belohnungen der Gemeindediener vom Gemeinderath bestimmt werden. Dies wird wie folgt erledigt:
für Bedingen in Schuldsachen je 10Pf = 3,5x
einf. Bedingen in Streitsachen dito 19Pf = 3,5x von jeder Partei.
Bei öfteren Bedungen oder ...hung je nach Zeitversäummnis und größe des Geschäftes.
Taggeld bei Inventuren und Theilungen 1M 80Pf
bei Versteigerungen des Taggeld 3M 60Pf
für öffentliche Bekanntmachungen im Hauptort 40PF = 14x
bei Kaufverträge mit Pfandrechtsvorbehalt 40PF =14x
Pfandbestellungen je 30Pf =10,5x
Löschungen 10Pf = 3,5x
Johann Leonhard Weiß 30.Juni 1874 dem Amts und Polizeidiener Weiß wieder diese Stellen wieder übertragen welcher sich nach der erhöhten Belohnung nach bl.205 und zwar:
als Amtsdiener 24M
als Polizeidiener 11M
hiezu bereit erklärt hat.
Johann Leonhard Weiß 03.Juli 1875 Johann Weiß wird wieder
Amtsdiener (41Mark 20Pf pro Jahr) und
Polizeidiener (18Mark 80Pf pro Jahr)
Johann Leonhard Weiß 06.Juli 1876 Amtsdiener (42 Mark) und Polizeidiener (19 Mark) wird wieder Johann Weiß
Johann Leonhard Weiß 14.September 1877 Dem Amts- u Polizeidiener Johann Weiß von hier werden diese Stellen wieder übertragen. Er erhält als:
Amtsdiener 42 Mark,
als Polizeidiener 19 Mark

Nachtrag: desgleichen 1878/79
Johann Leonhard Weiß 10.Mai 1879 Dem Amts und Polizeidiener Weiß wurde diese Stelle auf die Zeit pro 1.August 1879/80 für die seitherige Belohnung und zwar
als Amtsdiener 42M
als Polizeidiener 19M
womit derelbe zufrieden ist wieder übertragen.
Johann Leonhard Weiß 05.September 1884 Nach dem Amtsversammlungsveschluß vom 7.April 1884 §27 sollen die Ortspolizeidiener durch …mäßige Controlle und Belehrung durch den Landjägerstations Comandanten unter Aufsicht gestellt werden, behufs dessen hat der hiesige Polizeidiener Weiß der Polizeidienerversammlung auf Anordnung des StadtionsCommandanten Baumann am 26ten Maid.J. in Öhringen angemahnt und wird ihm seinen Ansuchen gemäß ...... Er erhält 3M Entschädigung.
Johann Leonhard Weiß 22.Januar 1887 Der Amts und Polizeidiener Weiß dahier, welcher schon längere Zeit als Polizeidiener einen fixen Gehalt von 19M bezieht sucht um Aufbesserung nach, er begründet sin Gesuch mit mehr Zeitaufwand namentlich bei Nacht und der so häufig kommenden Zigeunerbanden.
In Erwägung daß dieses Gesuch als Begründet erscheint wird beschlossen:
Dem Polizeidiener Weiß eine Aufbesserung von 19M auf 30M vom 1.April 1886 an beginnend zu gewehren.
Johann Leonhard Weiß 22.Januar 1887 Die Dienstkleidung des Polizeidieners Weiß ist veraltet und derweis abgetragen, daß schon einigemal bei der Musterung durch den Fisidirenden die Anschaffung einer neuen Kleidung nehmlich Rock und Hosen in Anregung gebracht worden ist und wird nun beschlossen:
Dem Polizeidiener Weiß einen neuen Rock und Hosen anzuschaffen und dem Gemeindepfleger Mezger mit dem Einkauf zu beauftragen.
Christian Görz 29.06.1887 Der Amts und Polizeidiener Johann Leonhard Weiß ist am 4/5. Juni d.J. Nachts 12 Uhr gestorben. Diese Stellen sind neu zu besetzten. Sein Sohn Johann Adam Weiß hat das Amt provisorisch bis zur Wahl eines neuen übernommen.
Nach Beratung wird die Stelle dem Christian Görtz, welcher den 1870er Krieg mit gemacht hat, übertragen. Er erhält jährlich:
für den Amtsdienerdienst 42M
für den Polizeidienerdienst 30M
Christian Görz 28.Juni 1892 Gemäß Auftrags des Kl. Oberamts vom 21ten d.M. Hohl Bot No 75 wurde der hier angestellte Polizeidiener Görtz gemäß des Minis. Amtsbl. S.178 betreffd. den Geschäftsbetrieb ausl. Handlungsreisender Instruirt
Christian Görz 10.Dezember 1892 Der Polizeidiener Görtz wurde heute über den Minist. Erl. V. 25.Novbr 1892 Minist. Amtsbl. V. 1892 S.513 und Hohl. Bot No.147 Beil betref Gewerbe legitimationskartei italienischer Handlungsreisender Verständigt
Christian Görz 12.Juni 1893 Der hier angestellte Amts und Polizeidiener Christ. Görtz hat um aufbesserung seines Gehaltes nachgesucht. Derselbe hat seither als Amtsdiener einen Gehalt von 42M und als Polizeidiener einen solchen von 30M bezogen.
In Erwägung daß neben den vermehrten Geschäften Görtz auch zur Krankenversicherung beigezogen worden ist wird beschlossen:
vom 1.April 1893 an den Gehalt als Amtsdiener von 42M auf 52M und denjenigen als Polizeidiener von 30M auf 40M zu erhöhen, dabei wird aber bemerkt, daß Görtz das Krankengeld allein zu bezahlen hat.
Christian Görz 15.Januar 1898 Gemäß Erlaß des Kl. Oberamts v. 11.Januar 98 wurde dem Polizeidiener Görtz eingeschärft das Abrenen des Grases an Rainen und Wegen zu Überwachen und die Übertreter zur Anzeige zu bringen
Christian Görz 07.Februar 1899 Der hier angestellte Amtsdiener Görz hat um Aufbesserung seiner Bekanntmachungs Gebühren nachgesucht, da derselbe seither von jeder Bekanntmachung 40d. Erhalten; wird
Beschlossen
in Erwägung daß sämtliche Taglöhner und Arbeiter höhre Löhne erhalten, dem Amtsdiener Görz seine Bekanntmachungsgebühr von 40d auf 50d zu erhöhen
Christian Görz 24.August 1900 Der hier angestellte Amts und Polizeidiener Görtz hat um Aufbesserung seines Gehaltes betreffs des neuen Gesetz nachgesucht, derselbe hat seither als Amtsdiener 52M und als Polizeidiener 40M bezogen.
In Erwägung daß die Arbeitslöhne gestiegen und nach dem neuen Gesetz von 1900 die Gebühren der Kaufverträge sich verringert haben wird
Beschlossen
Vom 1.April 1900 an den Gehalt als Amtsdiener von 52M auf 75M und den als Polizeidiener von 40M auf 50M zu erhöhen. Dabei wird aber noch bemerkt das Görtz das Krankengeld und d. gl. allein zuzahlen hat.
Christian Görz 19.Juli 1907 Amts- und Polizeidiener Görtz sucht darum nach, daß auch ihm gleich seinen Bezirkskollegen die Beiträge zur Kranken- und Invalidätsversicherung von der Gemeinde, nicht wie bisher hälftig, sondern ganz auf die Gemeindekasse übernommen werde.
Beschluß
Diesem Gesuch hiemit zu entsprechen, ab 1.April 1906
Christian Görz 15.April 1908 Nach dem Beschluß der Gemeindecollegien vom 24.Dez 1900 beträgt der Gehalt des Amts- und Polizeidiener
jährlich 125M
Auf Ansuchen des Stelleninhabers wird in Würdigung der von ihm geschilderten Verhältnisse
Beschlossen
ab 1.April 1908 den Jahresgehalt auf 145M hiedurch zu erhöhen.
Christian Görz 05.Juli 1912 Amtsdiener Görtz der nun auf eine 25 jährige Dienstzeit zurückblikt, sucht darum nach, seinen am 15.April 1908 oben S.160 auf 145M festgesetzten Jahresgehalt entsprechend zu erhöhen.
In Erwägung, daßGörtz ein in langer Dienstzeit bewährter, allzeit treu erfundener Mann ist, wird einstimmig
Beschlossen
Den Gehalt des Amts- und Polizeidiener ab 1.April 1912 auf 170M jährlich zu erhöhen und der Gemeindepflege Protokollauszug zuzustellen
  27.April 1918 Folgender interessanter Eintrag findet sich im Gemeinderatsprotokoll
Auf Grund des Art. 25 No.2. und des Art. 51 Abs. 1 des Polizeistrafgesetzes wird hiermit nachstehende ortspolizeiliche Vorschrift erlassen:
Von jeder nicht zu Schlachtzwecken bewirkten Tötung und von jedem Verwunden von Pferden, Eseln, Maultieren, Mauleseln und Tieren des Rindergeschlechts sowie von mehr als 6 Wochen alten Schweinen, Schafen und Ziegen hat der Besitzer spätestens am Tage nach dem Tode des Tieres der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten
Beschluss
Vorstehende ortspolizeiliche Vorschrift zu genehmigen, K. Oberamt um Vollziehbarkeitserklärung zu bitten und nach deren Erteilung, Nekanntmachung in der Gemeinde zu erlassen
Wilhelm Herbst 02.Januar 1919 Christian Görtz hat am 1.April 1917 seinen Dienst als Amts- und Polizeidiener niedergelegt, infolge der Kriegszeit wurde davon abgesehen Bewerberaufruf hievon ergehen zu lassen, die Amtsdienergeschäfte wurden seither von Elise Knappenberger besorgt, die öffentl. Bekanntmachungen Friedrich Schumacher.
Indem nun die Mehrzahl der Ausmarschierten vom Felde zurück sind wird Bewerber Aufruf in hiesiger Gemeinde für diese erledigte Stelle erlassen.
Gemeldet hat sich Wilhelm Herbst. Da sich nur derselbe als einziger Bewerber gemeldet hat wird demselben das Amt des Amts und Polizeidiener übertragen.
Beschluss:
1. Dessen Verpflichtung alsbald vorzunehmen und ihn unter den heute in einem Dienstvertrag aufgestellten Bedingungen ab 2.Januar 1919 anzustellen
2. Von einer Anmeldung zur Pensionskasse abzusehen, nachdem das Amt nicht sein Haupberuf bildet.
3. Ihm Dienstbuch und Instruktion alsbald auszuhändigen
  10.Mai 1919 Folgender interessanter Eintrag findet sich im Schultheißenamt Protokoll
Dem Polizeidiener u der einzige Gastwirtschaftsbesitzer wird hiermit der Erlaß des Ministeriums des Innern vom 30.April 1919 No.I 2001, betreffend Fremdenpolizei eröffnet
Wilhelm Herbst 10.Juli 1919 Folgender interessanter Eintrag findet sich im Schultheißenamt Protokoll
Von dem Erlaß des Oberamts vom 8.Juli 1919 No. 1286
Betreff: Tätigkeit der Polizeibeamten wurde Kenntniß genommen, u. eingehend mit dem hiesigen Polizeidiener Herbst durchgesprochen
  29.September 1921 Folgender interessanter Eintrag findet sich im Gemeinderatsprotokoll
Gemäß Oberamtserlaß vom 14.Sept. d.J. Betreffend verlängerung der Polizeistunde wird unter Bezugnahme auf §8 der Verf. Des Min. d. Innern und der Finanzen vom 30.Dezbr. 1920 (Regbl 1921 S.3 sowie der Bekanntmachung vom Minist. .d Innern vom 1.Sept 1921 Staatsanzeiger No 205
Beschlossen:
eine Verwaltungsgebühr zu erheben:
für Verlängerung bei kleinem bei größerem Umfang
bis 12 Uhr 10M 20M
bis 1 Uhr 20M 40M
bis 2 Uhr 30M 60M
bis 3 Uhr 50M 80M
  29.September 1921 Folgender interessanter Eintrag findet sich im Gemeinderatsprotokoll
Laut Verfügung des Min. d. Inn vom 30. Aug 1921 (Reg. Bl. S. 493) ist eine Verlängerung der Polizeistunde über 2 Uhr nicht zulässig und wird deßhalb die Verlängerung der Polizeistunde bis 3 Uhr wieder gestrichen
Wilhelm Herbst 07.Oktober 1921 Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Oktober 1921 findet sich eine Auflistung der Beamtengehälter:

Bitte auf die kleine Grafik klicken.
Wilhelm Herbst 21.Juli 1930 Schutzmann u Amtsbote W.Herbst ist dem Antrag des Gemeinderats entsprechend bereit, ab 1.April 1931 sich mit dem Gehalt wie ihn der Gdepfleger bezieht, also statt 546 R.M. sich ab 1.April 1931 mit jährlich 470 R.M.zu begnügen
Beschluß
Sich mit dieser Regelung einverstanden zu erklären, der Gemeindepflege Auszüge zu fertigen
Wilhelm Herbst 26.Februar 1931 Die Stelle des Schutzmanns u. Amtsboten gemäß dem Beschluß des Gemeinderats vom 21.Juli 1930 in der Besoldungsgruppe zu theilen u. dessen Jahresgehalt mit Wirkung vom 1.April an auf 400M festzusetzen, mit diesem Gehalt hat er noch die Stelle des Feldschütz zu versehen aber ohne besondere Gänge
Wilhelm Herbst 12.Januar 1932 Nachdem Schutzmann u. Amtsbote Herbst verunglückt ist wird
Beschlossen:
bis auf weiteres als Stellvertreter seinen am 15.Mai 1905 geborenen Sohn Wilhelm Herbst hiemit zu bestellen u. gemäß Art. 109 der Gde Ord. Zu verpflichten
  06.Februar 1932 Der Gehalt des Schutzmanes und Amtsboten beträgt seither 400RM jährlich und wird im Vergleich zum Gemeindepfleger der 480 RM bezieht als zu hoch erachtet. Nach längerer Beratung ergeht der
Beschluß
Den Gehalt ab 1.April 1932 auf 325 RM festzusetzen. Die Versicherungsbeiträge gesetzlich zu übernehmen und der Gemeindepflege Auszug zu fertigen
Wilhelm Herbst 05.Februar 1934 Das Oberamt hat bei der Rechnungsprüfung 1930 beanstandet, daß Amtsbote u. Schutzmann Herbst im Rechnungsjahr 1930 11RM u 25d gehalt zuviel erhalten hat. Da Herbst durch das gegen ihn durchgeführte Konkursverfahren keinerlei Vermögen mehr besitzt u. der Zuvielempfang an seinem bescheidenen Gehaltsbezügen nicht wohl abgezogen werden kann wird
beschlossen
Auf einen Ersatz dieser 11RM 25d zu verzichten.
Eugen Strobel 01.04.1949
Nchdem sich erst niemand für diese Stelle beworben hatte, konnte Bürgermeister Wilhelm Carle doch noch Eugen Strobel dafür gewinnen.

Mündlich ist überliefert, dass Eugen Strobel als Amtsbote im Ort umherging, mit seiner Handglocke schellte und Neues ausrief.
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1934 ausgewertet.
Vermutlich wurden bis ca. Ende der 1960er Jahre öffentliche Bekanntmachungen durch den Amtsboten im Ort mit Hilfe der Glocke ausgerufen.
 

Ratsschreiber

Der Ratsschreiber war ein Gemeindebeamter, dessen Amt in kleinen Gemeinden häufig vom Schultheiß ausgeübt wurde.
Der Ratsschreiber durfte nicht gleichzeitig Gemeindepfleger sein. Sofern Schultheiß oder Gemeindepfleger nicht die für ihre Aufgaben notwendige Ausbildung vorweisen konnten, mussten die Gemeinden einen Verwaltungsaktuar beschäftigen, der von den jeweiligen Oberämtern auf Kosten der Gemeinde gestellt wurde.
Name Zeit von-bis Bemerkung
Johann Michael Bort

Born
aus Pfedelbach
05.April 1842 Schultheiß Bort trägt vor: Ich bin 73 Jahre alt und nicht gesonnen länger ein Amt zu bekleiden, behalte mir jedoch Resignation im Allgemeinen und Besondern vor, ... ich weiter erklären. Erklärt will ich vorerst haben, daß ich ... die Rathsschreiberei niederlegen, und diesfalls nichts mehr zu weiter thun gesonnen bin: Bort

Gemeinderath, welcher diese Resignation in Erwägung zog und sich berathschlagt, hat hierrauf beschlossen:
zum Rathsschreiber den Verw. Akteur Born von Pfedelbach unter der Bestimmung zu eröffnen, daß er sich mit der seitherigen Besoldung begnügen, ...
Born
aus Pfedelbach
04.Dezember 1844 Der Ratsschreiber Born aus Pfedelbach soll für bestimmte Tätigkeiten genau festgelegte Belohnungen erhalten.
Born
aus Pfedelbach
03.Juni 1846 Da vermöge Pfandvisitations ... 1ten Oktober 1845 das Register über die Inventuren und Theilungen vervollständigt werden soll, dasselbe aber dem ..... entspricht, so ist zuvorderst ein neues Buch anzulegen und dieses vom 1802 an sowohl in chronologischer als alphabetischer Ordnung zu ergänzen.
Rathsschreiber Kern bemerkt nun, daß ihm dieß Geschäft vom Amtswegen nicht oblige, da die meisten Inventuren aus der Zeit vor seiner Anstellung herrühren. Dies wird für richtig erfunden und sofort beschlossen:
dem Rathsschreiber Born für Anlegung des fraglichen Registers eine Belohnung von drei Gulden auszusetzen ...
Born
aus Pfedelbach
05.Januar 1847 Dem Ratsschreiber Born auf seine Dienst Zeit in dieser Eigenschaft als Entschädiging für seinen Reiseaufwand zu Pfand .... eine Personal Zulage von 14f. Zehn Vier Gulden zu bewilligen und hiezu um höhere Genehmigung mittels Auszug aus diesem Buche einzuholen.
Born
aus Pfedelbach
19.März 1847 Erneuerung der Wahl des Rathsschreiber Born zum Güterl. Comissar
Born
aus Pfedelbach

Christoph Adam Layh
30.Mai 1853 Der Rathsschreiber Born bittet aus gesundheitlichen Gründen um unbefristeten Urlaub. Schultheißen Lay wird die Aufgabe übertragen.
Christoph Adam Layh 27.August 1853 Auf die geschehene Aufkündigung des Rathschreiber Born in Pfedelbach hat der Gemeinderat beschlossen:
Die Rathschreiberrei Geschäfte dem Schultheiß Lay von hier gegen eine gesezliche Belohnung zu übertragen.
Carl Christian Carle 11.März 1873 Mit der Einführung des Carl Carle als Schultheiß wurde ihm zugleich das Amt des Rathsschreiber übertragen.
Carl Christian Carle 25.Januar 1878 Schultheiß Carle beantragt eine Gehaltsaufbesserung. Vom 1.Juli 1877 an soll dem Schultheiß und Rathschreiber Carle eine Aufbesserung in folgender Weise gewährt werden:
- Vergütung für Schreibmaterialien von 9M auf 20M
- Schultheißenamtsbesoldung von 138M auf 200M
- für die Rathschreiberei von 43M auf 60M

Er wurde, entsprechend seinem Ansuchen, am 08.12.1897 von seiner Stelle als Ortsvorsteher und Ratsschreiber entlassen.
Carl Christian Carle 22.August 1884 Schultheiß Carle ist zugleich Gerichtsvollzieher, seit es dieses Amt git. Er will es abgeben. Da Carle auch Rathsschreiber und Standesbeamter ist wird seinem Wunsch entsprungen. Nachfolger wird der Comissionar Haug von Öhringen
Johann Michael Adam Bort 19.Februar 1898 ... worauf Schultheiß Bort als Ortsvorsteher und Rathschreiber der Gemeinde Verrenberg nach dem eingeschriebenen Eides feierlich verpflichtet wurde.
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1898 ausgewertet.
 

Standesbeamter

Mit dem Inkrafttreten des "Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875" wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburt-, Heirats-, und Sterberegister) eingerichtet.
Entsprechende Einträge gab es zuvor nur in den Kirchenbüchern.
Name Zeit von-bis Bemerkung
Carl Christian Carle

Vertreter:
Georg Matthäus Mugele
17.November 1876 In Gemäßheit der Königl. Verordnung vom 4.Oktober d.J. hiezu die Aufforderung des Königl. Oberamtes vom 16.Oktober d.J. Hol. Bote No 126.
Die Belohnung des Standesbeamten in hies. Gemeinde betreffend wurde in heutiger Sitzung berathen und einstimmig beschlossen:
1. Die Belohnung der Standesamtsführung, welche vom 1.Januar 1876 an in Wirksamkeit zu tretten hat, soll nach dem einzelnen Fall und dem hiezu gehörigen Bestimmungen gemäß, und zwar für
- 1. Eheschließung in 2M
- 1. Geburts oder Sterbefall in 1M aus der Gemeindekasse bezahlt werden.
2. Sowohl für den Standesbeamten als für den Stellvertreter soll diese Entschädigung gelten.
3. Dem Standesbeamten soll neben der ordentlichen Belohnung für seine Dienstleistung auch die etwa von den Partheien zu bezahlende Gebür für Auszüge und Einsichtname von Standes und Familien Register (da dies hierorts vorerst halten vorkommen wird) ohne Aufrechnung überlassen werden.
Im Ruggericht vom 15.Januar 1880 steht:
<"§.11. Standesbuchführung
Bei Durchsicht der Standes Register und Vergleichung einzelner Einträge mit dem Familien Register wird bemerkt:
Es ergibt sich, daß die Anschaffung einer vollständigen Abschrift des pfarramtlichen familien Register, soweit die familien hier ansäsig sind oder sonst noch exestieren für das Standesamt nothwendig ist.
Der Gemeinderath wird veranlaßt, hiernach Beschluß zu fassen."

[Nachtrag links]" GeRaths Prot IV Bl. 54 "[Ende Nachtrag links]
"$. II ½
Familien Register Seite 64
Hier ist ein voreheliches Kind der Frau des Johann Ludwig Frank von hier geb. 30.Januar 1876 mit dem Namen Adam Jacob aufgeführt, das eben ein durch nachfolgende Ehe legitimirt ist, also ein Recht auf den Zunammen Frank hat.
Daher ist Ludwig Frank zu veranlassen daß er auch Richtigstellung des familien Registers antrage.
[Nachtrag links] Den 12.Febr. 1880 dem Ludwig Frank nebiges eröffnet und ihm zum Antrag auf Richtigstellung des Familienregisters veranlaßt [Ende Nachtrag links]"


"Die fälle vom Jahr 1879 sind noch nicht in das familien Register eingetragen.
Der Hinweis auch den Eintrag im familien Register ist künftig in dem Standesregister zu bemerken."

Carl Christian Carle

Vertreter:
Christian Friedrich Mezger
11.März 1892 Auf das am 1.März d.J. erfolgte Ableben des GemRats und früheren Gemeindepflegers Mugele, welcher zugleich Stellvertretter des Ortsvorstehers für das Standesamt gewesen ist, ist diese Stelle in Erledigung gekommen, es wird beschlossen:
Gemäß §3 Abs.2 der Minist. Verf. v. 17.April 1891 einen ständigen Stellvertretter zu wählen.
Es wurde sofort zur Neuwahl geschritten, es wurde gewählt vom GemRat Christian Mezger GemPfl. hier mit 5 St.
Carl Christian Carle

Vertreter:
Christian Friedrich Mezger
20.Juli 1894 Schulth. Carle hat als Standesbeamter für Wahrnehmnung der Standesamtlichen Geschäfte anstatt der seitherigen Bezahlung für den einzelnen Fall um Aufbesserung durch festsetzung einer Pauschalsumme von jährlich 70M nachgesucht. Beschluß:
1) Dem Schultheiß und Standesbeamten Carle für wahrnehmung der Standesamtl. Geschäfte anstatt der seitherigen Belohnung für den einzelnen Fall vom 1.Januar 1894 an eine Pauschalsumme von jährlich 70M Siebzig Mark als Belohnung festzusetzen.


Ein Nachtrag am Rand zeigt, daß dieser Beschluss vom Oberamt nicht genemigt wurde!
Johann Michael Adam Bort 1897 Der neugewählte Ortsvorsteher Johann Michael Adam Bort übernimmt auch die Aufgaben des standesbeamten
Seine Belohnung wird so festgesetzt:
  - Eheschließung 2 M
  - Geburt 1 M
  - Sterbefall 1 M
Die Vergütung des Standesbeamten betreffend
26.Februar 1903 Der im Bezirksblatt No.17 erschienenen Erlaß des Kl. Oberamts vom 21.Januar 1903 betreffend.
Die Belohnung der Standesbeamten und der Ortsbehörde für die Arbeiterversicherung wird verlesen und hierauf
beschlossen
Für den einzelnen Fall der Beurkundung bezw. den einzelnen Fall den Taggeldansatz des §.1. der Kl. Verordnung vom 19.Februar 1900 Reg. bl. S.143 nach maßgabe des §.3. der Kl. Verordnung betreffend die Belohnung des Standesbeamten vom 4.Oktober 1876 Reg. bl. S.387 und der Ziff. V 2. des Ministeriums Erlasses betreffend die Bezüge der die Geschäfte der Arbeiterversicherung besorgenden Beamten der Gemeinde und Amtskörperschaften vom 26.September 1890 Minist. Amts. Bl. S. 271 ab 19. Febr. 1900 zu Grund zu legen
Carl Christian Carle

Vertreter:
GdPfleger Johann Christian Brand
03.September 1907 Auf das erfolgte Ableben des Gemeinderats und Gemeindepfleger Mezger welcher zugleich Stellvertreter des Ortsvorstehers für ds Standesamt gewesen ist, ist diese Stelle in Erledigung gekommen es wird daher
Beschlossen
Gemäß §3. Abs.2. der Minist. Verf. vom 17 April 1891 einen ständigen Stellvertreter zu eeschritten und wurde vom Gemeinderat in geheimer Abstimmung gewählt.
Es wurde sofort zur Neuwahl geschritten und wurde vom Gemeinderat in geheimer Abstimmung gewählt
Christian Brand GdPfleger mit 5. Stimmen hinach wird
Beschlossen
Der Kgl. Zivilkammer und der Kgl. Kreisregierung durch Vermittlung des Kgl. Amtsgerichts um die Genehmigung hiezu durch Vorlegung eines Protokollauszugs zu bitten.
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1921 ausgewertet.
 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: B 13 Gemeinderatsprotokoll, mit Register 1935-1959
Staatsarchiv Ludwigsburg E 175 Bü 7538
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888