Johann Gottfried Eder, Taglöhner neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.46b
28.11.1849 Pfedelbach - 19.09.1916
oo 13.10.1878 Bitzfeld
Maria Rosina Meßerschmidt
11.12.1846 Feßbach - 16.??.1895
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Johann ungetauft ungetauft Karolina Rosina
28.08.1878- 30.08.1880- 19.12.1881- 02.04.1885-
01.01.1879 01.09.1880 20.12.1881 ??.??.????
oo ??.05.1913
Wolf Müller
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Johann Gottfried Eder lebte seit 1878 im Ort.
| Johann Gottfried Eder möchte für sich und seine Familie das Bürgerrecht - 1887 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Dezember 1887 findet sich folgendes: Die hienach aufgeführten Persohnen bitten um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht, dieselben verzichten auf ihr seither gehabtes Bürgerrecht, nehmlich .... 5. Johann Gottfried Eder Taglöhner geb. am 25. November 1843 in Pfedelbach verheirathet mit Maria Rosina geb. Messerschmid geb. am 11. December 1846 in Feßbach Vater folgender Kinder a. Karoline Katharine Christine geb. am 24ten September 1870 in Oehringen, unehelich von Elisabetha Christina Hofmann b. Rosina Karolina geb. am 2.April 1885 bisher bürgerlich in Pfedelbach seit 1878 hier wohnhaft Nach den vorgelegten Nachweisen sind dieselben 1. Im Besitz der württembergischen Staatsangehörigkeit 2. Im alter über 25. Jahren 3. Entrichten dieselben seit wenigstens __ Jahren aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen , Steuer zur hiesigen Gemeindepflege. Im letzt verfloßenen Rechnungsjahr bezahlten in hiesiger Gemeinde neben der Wohnsteuer an Staatsamtskörperschaft und Gemeindesteuer von Grund, Gebäude und Gewerbe zusammen ... Zif. 5. Eder 17M 96d ... 4.) Liegt bei denselben keines im Art. 14. und 57 des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit vom 16.Juni 1885 angeführten Mängel vor. 5.) Haben dieselben schon vor dem 1.Januar 1886 das Recht zur Theilnahme an der Wahl zu den Gemeindeämtern auf Grund des Art. 3. Abs. 1. des Gesetzes vom 6.Juli 1849 beseßen. Hienach haben die Nachsuchenden Anspruch auf Ertheilung des Bürgerrechts und ist das Bürgergeld anzusetzen nach Gesetz Art. 45. Abs.2. des Gesetzes. Beschluß 1.) Den vorerwehnten Persohnen Zif. 1-12 das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde zu ertheilen 2.) Denselben anzusetzen für die Verleihung des Bürgerrechts je 3M 3.) Die Ansätze der Gemeindepflege zum Einzug zu überweisen 4.) Eintrag in die Bürgerliste machen zu lassen 5.) Den Gemeinderat der betreffenden Orte wo die nachsuchenden Persohnen seither bürgerlich waren zu benachrichtigen 6.) Den Nachsuchenden Eröffnung zu machen. |
| Johann Gottfried Eder bekommt ein Zeugnis - 1894 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.August 1894 findet sich folgendes: Die Ehefrau des Johann Eder Tagl. hier ist schon längere Zeit an Unterleibsleiden krank und will um Aufnahme in das Diakoniessenhaus in Stuttgart bitten. Demgemäß wurde den Ederschen Eheleuten bezeugt: Daß sie in gutem Ruf stehen, das Vermögen durch die Krankheit der Frau zurückgegangen und dem Werth der Liegenschaft von ca.3000M eine Schuld von ca. 2400 gegenübersteht. |