Verrenberg HistorischVerrenberger Arrestlokal / Gefängnis

 

Zu allen Zeiten war es notwendig, Regeln der Gemeinschaft durch zu setzen. Dazu gehörten auch Freiheitsstrafen.
Wann wurde das erste Arrestlokal im Ort eingerichtet? Wie sah dieses aus?





1833 finden wir im Ruggericht die erste schriftliche Erwähnung eines Gefängnis in Verrenberg.
Es wurde angeordnet, dass das Gefängnis heizbar gemacht werden muss.
Wo war dieses Gefängnis?.
Bis heute wurden dazu keine Hinweise gefunden, daher wollen wir etwas spekulieren. In anderen Orten waren die Gefängnise eingerichtet in:
- Keltern (unwahrscheinlich, wäre sicher hier oder da erwähnt worden)
- Hirtenhäuser (Das Hirtenhaus war um 1740 erbaut worden.)
- Schulhäuser (Der Schulraum war viel zu klein und ungeeignet)
- Rathäuser (Das die Räume im Rathaus waren viel zu klein und ungeeignet)
- Privathäuser
- Armenhäuser (Ein Armenhaus gab es erst ab 1855)


1836 wurde im Ruggericht verfügt, dass eine neue, stärkere Türe mit Schloss eingebaut werden muss. Zudem muss das Fenster so geändert werden, dass den Gefangenen nichts zugesteckt werden kann.

Im Ruggericht von 1839 wurde bemängelt, dass am (alten) Gefängnis die Fensterscheibe fehlt, dieser Mangel muss sofort behoben werden.

Im Ruggericht von 1844 wird in Bezug auf das neue Polizeigesetz ein beheizbares Zimmer als Gefängnis verlangt.
In Folge dessen wurde ein Neubau an der "Nordseite des hiesigen Kirchleins" geplant und umgesetzt.

Arrestlokal am Turm in Verrenberg
Arrestlokal angebaut an den Turm

Arrestlokal angebaut an den Turm
Arrestlokal am Turm in Verrenberg 1958
Arrestlokal angebaut an den Turm
Bilder oben: Das Arrestlokal am Turm
Bilder unten: Das Arrestlokal 1958 mit dem Hauptlehrer Johannes Günther.

Am 8.März 1844 wurde der Bau des Gefängnisses ausgeschrieben.
Im Ruggericht von 1833 wird die Auflage gemacht, dass das Ortsgefängnis heizbar gemacht werden muss. Wo war dieses "alte" Gefängnis?


Maurer Mäule will mehr Geld für den Bau des Arrestlokal - 1844
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Dezember 1844 findet sich folgendes:
Schmid Jacob Mäule von hier hat die Ausführung des Gefängnißbauwesens in Accord übernommen.
Er steigerte die M….. Summe im Betrag von 324fl. Auf die Summe von 185fl. Herunter, und erwißlich hat er bei diesem Unternehmen einen Schaden von wenigstens 70fl. erlitten.
Er fordert nun diesen Betrag aus dem Grunde den Vertrag an die Gemeinde, und man sehe sich mit ihm in eine Vergleichs Unterhandlung.
Der Gemeinderath hat ihm 20fl. Entschädigung an; Mäule aber wollte sich durchaus mit dieser Summe nicht begnügen.
Nach langem hin und her handeln wurde man nun einig auf 25fl. Zwanzig fünf Gulden unter der Bedingung, daß nun ein weitere Forderungen nicht mehr für die Gemeinde anerkannt werde.



Im Ruggericht von 1847 wurde bemängelt:
"Die Decke im Gefängnis muss alsbald hergestellt werden, auch fehlt ein Strohsack, Kopfpolster, Teppich und Nachstuhl, und das Fenster muss mit einem Drahtgitter versehen werden."
     Nachtrag links:
     "Die Decke wurde repariert. Die übrigen Mobilien sind noch nicht angeschafft, da der Arrest sehr wenig gebraucht wird, und die Gerätschaften nur durch das Ungeziefer verstört werden würden."

1849 wird das Gefängnis im Nachtrag zum Primärkataster als Bestand eingetragen. In der Zeichnung von 1844 sieht man, wo das Gefängnis angebaut wurde.



1858 steht im Ruggericht:
"Das heizbare und mit den nötigen Geräten versehene Ortsgefängnis wurde besichtigt. In der Decke ist ein Loch ausgebrochen und wiederherzustellen."

Im Ruggericht von 1863 steht:
"Das heizbare und mit Lagerstätte versehene Ortsgefängniß wurde in Stand gefunden."

Maurer Spengler soll das Dach des Arrestlokal ausbessern - 1881
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Dezember 1844 findet sich folgendes:
Das Dach auf dem Ortsarest ist schadhaft, das Umdeken des Dachs und etwaige Ausbesserungen wurden dem Maurer Spengler gegen Bezahlung des ordentlichen Taggelds übertragen, das Material hiezu stellt die Gemeinde.
Die Ausführung dieser Arbeiten gegen Bezahlung der beigesetzter Belohnung anerkannt.



1884 findet sich wieder im Ruggericht folgendes:
"§.13. Ortsgefängniß
a) Der Fußboden ist locker und befestigen zu lassen.
b) Der Teppich ist von Schaben ganz zerfressen und durchlöchert und wäre an seiner Zeit neuanzuschaffen zweckmäßiger aufzubewahren."



Im Ruggericht von 1888 steht:
"§.20. Ortsgefängniß
Der Teppich ist von Schaben durchfressen, es ist ein neuer anzuschaffen.
Die Eisenbänder am Kopf des Ofens sind los u befestigen zu lassen."

[Nachtrag links]" ein neuer Teppich ist angeschafft; der Ofen ist befestigt." [Ende Nachtrag links]


 

Quellennachweis.

Andreas Volk: Beispiele, wo Ortsgefängnisse waren
Ruggerichte