Verrenberg HistorischDie Familie Samuel Andreas Franck
(1759-1816) in Verrenberg



Johann Georg Michael Frank darf nicht heiraten - 1831
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 01.Dezember 1831 findet sich folgendes:
wurte bei dem versammelten Gemeinderat beschlosen daß der Michel Frank keine Frau erwehlen konte und hate keine loschie und sollte noch einige Jahre seinem Handwerk nach gehen und in einen andern Beruf erwerben dan wücherten sich die Comon nicht wan er sich verheuraten wolte aber erst müste sich ... und gut betragen.

Eva Barbara Frank möchte von der Gemeinde entschädigt werden - 1836
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.März 1836 findet sich folgendes:
Bei Gelegenheit von heute vorgenommenen Rath kam die Sprache auf die ledige Barbara Frankin von hier ihren Bruder dem durch sein schlechten Lebenswandel allgemein bereits? …. Michael Frank im vorigen Jahre für Nahrung 16f. Geld gegeben habe wohin die Gemeinde vorsteh in dem Fall seine .... eingetreten vorstehende habe nun Frank nicht mehr zurick kome. Nun sie aber diese .... bald ver... wieder in seine Heimath ... und im .... hier abgeliefert werden.
Da Barbara Frankin eine arme Person schon mehrmals bei dem Geminderath die Bitte gestellt hat man möcht .... der ihr ... gewordene Auslagen sie ihrem Bruder entschädigen so wurde heute diesen Gegenstand in Berathung gezogen.
Beschlossen
Es soll an Barbara Frankin an der sie ihrem Bruder gemachte Auslagen von 16f. 1/3 mit 5f. 20x.... Entschädigung aus Gemeind Case gegeben werden.

Carolina Dorothea Frank möchte möchte nach Möglingen heiraten - 1837
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Februar 1837 findet sich folgendes:
Auf ansuchen der Carolina Dorothea Frank von Vörrenberg welche die Absicht erklärt hat zu Moglingen sich niederzulassen. Wird von dem GemeindeRath beurkundet das gedachte Carolina Frank die ehliche Tochter des verstorbenen Andreas Frank und seiner Gattin Elisabetha geb: Fischer v Bitzfeld und laut vorgelegter Taufschein am 14ten Nobr 1806 zu Vörrenberg gebohren ist das dieselbe zur evangelischen Confesion gekent das sie zur Zeit unverehlicht das sie Würtembergische Staats Bürgerin und Gemeinde Bürgerin zu Vörrenberg ist, das dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unseres Wissens an keiner der im Gesetze vom 15.April 1828 Art. 19 bezeichneten Mängel leidet das was ihr Vermögen betrifft dieselbe nach glaubhaftem ausweise
von Eltern
an Liegenschaft ---
an erspartem bahr Geld 41f.
an Fahrniß mit ausschluß der Gleider und Leibweißzeug 130f.
im ganzen also 171f.
Mit Worten Hundert Siebenzig Ein Gulden besizt wovon in Nuznießung stehen und worauf unsere Wissen keine Schulden haften Das ihrem Austrit aus dem diesseitigen und Gemeinde Verband unseres Wissens kein Hinderniß im Wege Steht

Elisabetha Regina Frank möchte möchte nach Möglingen heiraten - 1840
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.Oktober 1840 findet sich folgendes:
Auf ansuchen der Elisabetha Regina Frank von Vörrenberg welche die Absicht erklärt hat zu Bittelbron sich Heißlich nieder zu lassen, wird von dem unterzeichen. Gemeinde Rath beurkundet
1) Das gedachte Elisabetha Regina die Ehliche Tochter des verstorbenen Andreas Franck Bürger und Schneider in Vörrenberg und seiner Gattin Elisabetha geb. Fischer und laut vorgelegter Taufschein am 21ten Novbr. 1803 zu Vörrenberg gebohren ist
2) Daß dieselbe zur evangelischer Confesion bekent
3) Das sie zur Zeit unverehlicht ist
4) Das sie Würtembergerin Staadts und Gemeindebürgerin zu Vörrenberg ist
5) Das dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unsers Wissens an keinem der im Geseze vom 15ten April 1828 Art 19 bezeichneten Mängel leidet
6) Was ihr Vermögen betrift, dieselbe nach glaubhaften ausweise Von
dem wir nach seinen eigenen Vermögen zu Abweisung eines solchen Heyraguth ... behufigt machten
zu Heyraguth güt erhält
an Liegenschaft 0f.
nach ihrer eigenen Angab
an Capitalien und andern ausstanden 150f.
an bahrem Gelde 100f.
an sonstiger Fahrniß mit Ausschluß der Kleider und des Leibweißzeug 60f.
im Ganzen 310f.
mit Worten Drey hundertzehn Gulden besizt wovon nicht im Nutzniesung stehen und worauf unsers Wissen keine Schulden haften 7) Daß ihrem Austritt aus demseitigen Staats und Gemeinde Verband unsers Wissen kein Hindernis im Wege steht.

Eva Barbara Franck - Gläubiger Aufruf - 1853

Armutsurkunde - Eva Barbara Franck - 1854
In dieser Armutsurkunde wurde bescheinigt, dass Eva Barbara Franck schon zu lebzeiten von der Gemeinde unterstützt wurde und nichts hinterlassen wurde.
Daher wurde keine Theilung vorgenommen.

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Hohenloher Zentralarchiv Nst: Ba 30 / Bü 1086
Ortsarchiv Verrenberg: Unterpfandsbuch
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858
rtsarchiv Verrenberg: Armutsurkunde
http://pilot.familysearch.org
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1853