Verrenberg HistorischDie Familie Johann Peter Michael Messer
(1845-1937) in Verrenberg


Johann Peter Michael Messer, sein Wanderbuch wird aufbewahrt - 1866
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihm ab dem 08.07.1866 sein Dienstbuch aufbewahrt wurde.
Am 01.09.1866 bekam er es vermutlich zurück
Warum diese Aktion?

Johann Peter Michael Messer ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1875
Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art und Zeit als Beisitzer: Verehlichung
Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: 17.Februar 1879 Mann nach Bizfeld Frau nach Weinsberg
Bemerkung: Sohn des schon längst hier wonhaften Händlers Johann Messer Bürger in …….

Johann Peter Michael Messer - 1876
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 06.Juni 1876 folgendes:
Gemäß Beschlußes der Ortsschulbehörde am 29.Mai 1876 Protk S.61 werden
1. die Eltern der Werktagsschüler
Christian Hepp und
Friedrich Meßer
2. der Sonntagsschüler
Heinrich Hofmann
wegen unerlaubten Schulversäumnissen gewarnt, letztere auch zum besuch der Kinderlehre ermahnt

Streitsache wegen Kraut - 1876
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 02.Oktober 1876 heist es:
Johann Messer und Christian Schanzenbach sind heutigen Vormittag in der Wirthschaft des Joh. Morhinweg beisammen gesessen ersterer hat dem letzteren Kraut abgekauft und bezahlt, die Frau des Schanzenbach legte Hindernis ein indem sie das Kraut nicht hergeben wollte wenn sie das Geld nicht bekomme weil ihr Mann der jetzt schon stark betrunken war das Geld vollens versaufe.
Messer verlangt als Kraut Käufer das Geld wieder zurück oder das Kraut.
Hiewegen haben beide auf öffentlicher Straße groben Unfug verübt.
Hauptsächlich habe Messer den Schanzenbach auf dem Boden geschleift indem er den Schanzenbach zum Schultheiß bringen wollte um sein Geld oder Kraut zu erhalten.
Schanzenbach wollte nicht gehen.
hierauf wird
Beschlossen
Den Johann Messer und Christian Schanzenbach wegen groben Unfug auf öffentlicher Straße
je um 2.Mark Zwei Mark
zu bestrafen
Die Eröffnung
Mittags 12. Uhr

Rosine Messer wird von ihrem Mann wegen Diebstahl angeklagt - 1876
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 03.Oktober 1876 folgendes:
Nachdem Johann Messer Maurer hier vom 2ten auf 3ten d.M. 1.Tag Arest wegen erregung öffentl. Ergernißes erstanden hatte, bringt er zur Anzeige, daß seine Frau 1.Schublaten mit Äpfel im Küchenkasten habe welche sie gestohlen habe. Er verlange auf Untersuchung und bestrafung
Die Ehefrau des Johann Messer Rosine geb. Kühner gibt auf Sachgemäßes befragen an
Ich habe einige dieser Äpfel in dem Garten des Gottlieb Zöller einige wie ich meinem Mann das Essen in Steinbruch trug aufgehoben einige sind von unserem eigenen Baum aufgelesen
Beschluß
Die Sache vor den GeRath zu bringen

Rosina Messer geb. Kühner wird gestraft - 1876
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.November 1876 findet sich folgendes:
Das Protokoll des SchulthAmts vom 3ten Okt. 1876
Scjhulth. Amts Protokoll II bl.67 wird verlesen
Wornach die Ehefrau des Johann Messer Maurer hier
Rosina geb. Kühner
an einigen Orten letztes Spätjahr Äpfel aufgelesen hat.
Die angeschuldigte gibt wiederholt zu, daß sie einige Äpfel in dem Garten des Zöller einige wo sie ihrem Mann das Essen in Steinbruch getragen habe aufgelesen habe, einige von den Äpfel welche auf 30Pf werth geschätzt wurden seyen von ihrem eigenen
In erwägung daß zwar die Äpfel nicht zu unmittelbarem Genuß verwendet worden sind, aber wenig... ....timus wegen aber zu unmittelbarem Genuß verwendet werden hätten können so erscheint mit rücksicht auf, die geringfügigkeit der GeRath als zuständig und wird da die That festgestellt ist
Beschlossen
Die Ehefrau des Johann Messer in eine Geldstrafe von 1.M einer Mark gemähß Poliz. St. Recht Art. 3b Ziff.2. zu verfällen.
Die Eröffnung mit dem Bemerken daß die gestrafte auf den Rekurs verzichtet und die Straf annimmt

Johann Peter Michael Messer bekommt ein Zeugnis - 1877
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.Juni 1877 findet sich folgendes:
Seit letzter Gemeinderaths Sitzung sind in kurzen Berathungen folgende vom Ge Rath beurkundete Zeugnise ausgestellt worden

I. ...

II. Dem Johann Messer Maurer hier wegen unberechtigten Fischens in Untersuchung bei Kl. Oberamts Gericht Öhringen stehend
folgendes Zeugniß ausgestellt
1. Predikat, bei kleinerem Reiz geräth er in leidenschaftliche Aufregung im übrigen aber Fleißig und tüchtiger Arbeiter
2. Vorstrafen
  am 28.Sept 1874 als Eisenbahnarbeiter von dem Stadt Schultheißenamt Langenau wegen ruhestörendem Laermens 1. Tag Arrest
  am 2.Oktober 1876 von dem Schultheißenamt hier wegen erregung öffentlichen Aergernißes 1. Tag Arrest
3. Vermögen ca. 200M zu hoffendes Vermögen könnte auf einstiges Ableben der Eltern noch einihe hundert Mark betragen.
4. Zahlung von Unterstützungskosten ohne daß die Familie, bestehend in der Hochschwangeren Frau und 2. Kinder Noth leidet ist der in Untersuchung stehende nicht wohl im Stande

Johann Messer klagt wegen Kirschen Diebstahl - 1877
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 10.Juli 1877 folgendes:
Johann Messer Maurer hier klagt
gegen
Peter Schanzenbach Walschütz hier
wegen entwendung von Kirschen.
Der Gegenstand wurde zur Verhandlung vor den GeRath verwiesen

Streitsache Johann Peter Michael Messer gegen Peter Schanzenbach - 1877
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Juli 1877 findet sich folgendes:
Die Anzeige des Johann Messer Maurer hier, daß ihm Peter Schanzenbach Kirschen entwendet habe, wurde dahin erledigt, daß Schanzenbach um 3.M. gestraft wurde.

Christian Dahler wird gestraft - 1878
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 03.April 1878 heist es:
Johann Messer Händler hier bringt zur Anzeige daß ihm Christian Dahler Weingärtner hier am gestrigen den 2.April über seinen umgeschohrten Grautgarten in den Kirschgärten gefahren sei.
Ich verlange zwar keinen Schadenersatz beantrage aber daß Dahler gestraft werde.
Da Bekl. Dahler auf vorstehendes vernommen gibt an
Es ist richtig daß ich über den Grautgarten gefahren bin ich wuste nicht daß derselbe schon umgeschohrt war konnte aber nicht mehr zurück oder einen anderen Weg ohne Schaden fahren, ich weis daß ich kein Recht hiezu habe.
Von beiden wird bestätigt daß ein Warnungszeichen aufgestellt gewesen war.
Auf Grund des Verhandelten wird
Beschlossen
Den Christian Dahler Weingärtner hier zu einer Geldstrafe von 2M
zwei Mark
auf Grund Strafgesetzbuch §.368. zu verfällen
Die Eröffnung des vorstehenden Straferkenntnisses mit der Belehrung, daß ein etwaiger Rekurs binnen 48 Stunden von der Stunde dieser Eröffnung an gerechnet, bei dem Schultheißenamt dahier anzumelden sei, und daß die Versäumnis dieser Frist oder die Umgehung des Schultheißenamts dahier bei Anmeldung des Rekurs den Verlust des Rekursrechts zur folge habe
den 3.April 1878 v.m. 8 Uhr

Störung des Gemeinderates - 1878
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 03.Juli 1878 heist es:
Wehrend der heute vorgenommenen Entw…ung des Gemeinderats wo im Rathszimmer anwesend war Hl. Verwaltungsakteur Maihover v. Oehringen, Schultheiß Carle und Gemeinde Pfl. Mugele hier, ist Johann Messer Maurer hier in stark betrunkenen Zustand 2.mal ins Rathszimmer gekommen mit den Worten "ich will mich abmelden, ich gehe Morgen fort" auf die Zurechtweisung des Schultheißen Carle daß man jetzt in berathender Sitzung sei, er solle Morgen früh im nüchternen Zustand kommen. hat sich Meßer zwar entfernd, kam aber nach ca. 1/4 Stunde zum dritten mal mit einem Schurz voll Maurergeschirr als Birsten Pinsel Maurerhämmer Kellen, drang in das Rathszimmer ein mit den Worten da habt ihr meine Sachen ich gehe morgen fort.
Nachdem man ihn wiederholt aus dem Rathszimmer ausgewiesen und mit Strafe gedroht hat warf er in den vor dem Rathszimmer sich befindlichen Ohrn das genannte Maurergeschirr ein Stück nach dem andern über den Boden hinein.
Diese Begebenheit hat das Schultheißenamt bewogen gefunden
1. Auf Grund des Strafgesetzbuchs §360 No.ii wegen groben Unfugs und
2. Daß das begonnene Geschäft vor weiteren Störungen geschützt worden ist, dem Messer zu 24 Stunden Arest Strafe zu verfällen

den 4.Juli 1878
Nachdem Johann Messer von gestern Nachmittag 4.Uhr bis heute Nachmittag 4.Uhr den 24 stündigen Arresterstanden hat wurd derselbe über das ihm zustehende Rekursrecht belehrt, erklärt aber sogleich, daß er mit seiner Strafe zufrieden sei und ausdrücklich auf das Rekursreht verzichtet.

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Schätzungsprotokoll von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: A 179 Verzeichnisse der ausgestellten Dienstbücher und Arbeitsbücher 1851-1937