Verrenberg HistorischDie Familie Christian Friedrich Reber
(1832-1???) in Verrenberg


Christian Friedrich Reber ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1873
Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art und Zeit als Beisitzer: 19.Februar 1873 durch Einzug
Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: 
Bemerkung: Heimathrechts Urkunde; Bürger in Beilstein

Streitsache wegen Kuhtausch - 1874
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 29.September 1874 heist es:
Streitsache des Jakob Ungerer Kl. Gegen
Friedrich Reber Bekl. V. hier
der Streitgegenstand ist schon beim Königl. Oberamts Gericht anhängig gewesen,
Kuhtausch betreffend
wurde heute verglichen und die Klage von dem Kläger zurück genommen

Strafe wegen Überschreitung der Polizeistunde - 1875
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 02.März 1875 heist es:
Verhandelt den 2.März 1875
am Freitag den 26.Febr. D.Z. sind
1. Michael Zentler
2. Friedrich Buchta
3. Friedrich Reber
4. Wilhelm Massa
trotz dem daß sowohl der Polizeidiener die Gäste um 11.Uhr zum fortgehen ermahnt und der Wirth nichts mehr eingeschenkt hat bis 12 1/2 Uhr in der Wirtschaft des Sonnenwirths Zorn sitzen geblieben und wurden deshalb nach Strafges.B. §365
je einer um 1 M. 35x gestraft.
Die Bestraften nehmen die Strafe an und verzichten auf das Rekurswegs

Klage seiner Frau wegen Trunksucht- 1878
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 24.Oktober 1878 heist es:
Auf Klage des Friedrich Rebers Ehefrau wurde deren Ehemann Friedrich Reber Bauer hier wegen Trunksucht und verschwenderschen Lebenswandel heute
ernstlich gewarnt und bei nicht Unterlaßung mit Strafe bedroht.
Gibt übrigens auf die Warnung und Drohung an.
Meine Frau hat mich schon längst nicht als Mann behandelt schon oft habe ich 8 Tage lang nichts zu Essen von ihr bekommen, hat mir auch mein Bett
nicht gemacht, ich kann deßhalb nicht anders als ins Wirthshaus zu gehen.
Was die Angabe meiner Frau auf Arbeitsfähigkeit betrifft berufe ich mich auf ärtzliche Untersuchung, daß ich krank bin und nicht mehr arbeiten kann.
Ueberdieß hat mich meine Frau zu jederzeit hintergangen hat Geld und sonstige namentliche Fahrniß Gegenstände namentlich Tu.. ..rte geschafft wo sie solche hin thut weis ich bis jetzt nicht.
Was die Vermögensabscheidung betrifft will ich vorerst noch Bedenkzeit und gehe dieß für jetzt freiwillig noch nicht an und will mich vorher noch berathen laßen.
Vorstehende Angaben des Ehemanns, Warnung und Strafen Drohung von seiten des Schultheißenamts wurde der Ehefrau eröffnet, dabei zu erkennen gegeben,
daß sie bei dem Friedlichen und ........ verhalten ihres Mannes auf einzelne Fälle Klage zu erheben habe, wodurch man Grund zu Strafeinschreitung erlange

Klage seiner Frau wegen Trunksucht Teil 2- 1878
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 15.Dezember 1878 heist es:
Auf Klage des Friedrich Rebers Ehefraumit Bezug auf obeb bl.82b daß ihr Mann betrunken nach Hause gekommen und nun im Bett liege wurde GeRath Mezger und Schmelzle zur Con...tierung der Sache veranlaßt, diesel. Geben nach erhobenem Thatbestand folgende Erklärung ab. Wir trafen den Reber wachend im Bett was zur jetzigen Zeit Abends 8 Uhr nicht auffallend ist, er redete mit uns vernünftig und konnten nichts ungeschiktes wahrnehmen

Klage seiner Frau wegen Trunksucht Teil 3- 1878
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 29.Dezember 1878 heist es:
Auf wiederholte Klage der Friedrich Rebers Ehefrau, daß ihr Mann wieder höchst Betrunken nach Hause gekommen sey und gegen sie fortwerende Schimpfe, wird mit Bezug nach oben Bl. 82b GeRath Mezger und Frank zur Constatierung veranlaßt, dieselbe begaben sich in die Rebersche Wohnung und geben den Erfund in folgendem an.
Wir trafen den Reber im Sopha lehnend in hohem Grad der Betrunkenheit, er schimpfte seine Frau in unserer Gegenwarth mit den Worten "die Huhre die Marre.. die frau Hole die Dürre, die Frau sagte uns daß ihn Sonnenwirth Zorn heim geführt habe
Beschluß
Den Reber vor den GeRath zu ....

Christian Friedrich Reber wird als Verschwender und Trunksüchtiger verwarnt - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.Januar 1879 heist es:
Auf den Vortrag des Schultheißenamts über die Prunksucht und die verschwenderischen Lebensweise des Friedrich Reber, was ein eine enorme Vermögensabnahme herbeiführt, daß aber bei der schon weit gesunkenen Persönlichkeit des Reber bei Anwendung von Leibesstrafen Lebensgefährliche Folgen haben könnte wie solches von Reber schon öfters kund gegeben worden ist wird beschlossen:
Den Trunksüchtigen Reber nochmals vor den Gemeinderath ernstlich zu warnen und ihm aufs deutlichste zu Bemerken, daß die Warnung die letzte sey und nun unnachsichtlich mit Leibes Strafe eingeschritten werde.
Reber verweigert die Unterschrift.
Die Wirthe Johann Zorn Sonnenwirth und Wilhelm Hüttinger Speisewirth werden aufs dringenste ermahnt dem Trunksüchtigen verschwenderschen Reber täglich nur je 1. Schob Wein zu verabreichen und ihm im Hinblick auf die Familie nicht ferner zur Untergrabung derselben zu verhelfen


Nachtrag links:
wurde aber nicht befolgt

Klage seiner Frau wegen Trunksucht Teil 3- 1879
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 19.Februar 1879 heist es:
Auf wiederholte Klage der Friedrich Rebers Ehefrau hier gegen ihren Ehemannden Friedrich Reber Bauer hier wurde GeRath Mezger und Frank beordnet.
Beide begaben sich in die Rebersche Wohnung und fanden daß Reber wieder stark betrunken war und seine Frau geschimpft hatte.
Beschluß
Diesen Gegenstand vor den Gemeinde Rath zur Erledigung zu bringen

Christian Friedrich Reber wird als Verschwender und Trunksüchtiger gestraft - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.Februar 1879 heist es:
Nachdem Friedrich Reber Bauer hier schon mehrmal wegen Trunksucht und verschwenderscher Lebensweise gewaent worden ist
Sh Amt Prot II bl.82 u 83b und Ge Rathsprotokoll IV bl.29 wird auf wiederholte Klage der Reberschen Ehefrau worauf nach Sh Amt Prot. II bl. 85 ebenfalls durch GeRath Mezger und Frank die betrunkenheit und fortsetzung seiner verschwenderischen Lebensweise Constatirt worden ist
Beschlossen
Den Friedrich Reber gemöß § 365 Zif.5 des Strafgesetzbuchs in eine Arrest Strafe von 24 Stunden zu verurtheilen
Die Eröffnung des Straferkenntnisses am 22.Febr. 1879 Nachmittags 5 1/2 Uhr mit der Rekursbelehrung daß ein etwaiger Rekurs binnen 48 Stunden von der Stunde dieser Eröffnung an gerechnet bei dem Schultheisenamt dahier anzumelden sei und daß die Versäumniss dieser Frist oder die Umgehung des Schultheisenamts dahier bei anmeldung des Rekurses den Verlust des Rekursrechts zur folge habe


Nachtrag links:
Arrest erstanden
vom 4.März Vormit. 9 Uhr
bis 5.März Vormit. 9 Uhr ohne Klagen

Klage seiner Frau wegen Trunksucht Teil 4- 1879
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 19.Februar 1879 heist es:
auf wiederholte Klage der Friedrich Rebers Ehefrau gegen ihren Ehemann wegen ….. Wurde von den Gemeinderäthen Mezger und Frank Constattiert daß Reber im Bett lag und dermaßen Betrunken war daß er nicht mehr reden konnte
zur Beurk. An den GeRath verwiesen

Christian Friedrich Reber wird als Verschwender und Trunksüchtig gestraft - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.April 1879 heist es:
Auf wiederholte Klage der Friedrich Reber s Ehefrau hier vom 5.April d.J. gegen ihren Ehemann den Friedrich Reber hier Sh Amts Prot. II bl. 85b wurde von den Gemeinderäthen Mezger und Frank der hoch betrunkene Zustand des Reber wiederholt Constatirt.
Zu heutiger Gemeinderaths Sitzung erscheint Reber auf Ladung, diesem wurde das Ergebniß vom 5ten April, ferner, daß man ihn jeden Tag von einem Wirthshaus zum andern laufen und nichts arbeiten sehe, überhaupt die Fortsetzung seiner Verschwenderschen Lebensweise zum Vorhalt gemacht welcher hieran angibt,
"Arbeiten kann ich nicht, von meiner Frau werde ich schlecht behandelt deßwegen laufe ich eben herum"
Im Hinblick auf die ganz Grundlosen Angabe des Reber, und was vom ganzen Gemeinderath täglich mit leiblichen Augen angesehen wird, wird
Beschlossen
Den Friedrich Reber Gemäß $365 Zif.5. des Strafgesetzbuchs in eine Arrest Strafe von zwei mal 24 Stunden zu verurtheilen.
Die Eröffnung des Straferkentnisses am 10.April 1879 Vormit. 9.Uhr mit der Rekursbelehrung, daß ein etwaiger Rekurs binnen 48. Stunden von der Stunde dieser Eröffnung an gerechnet bei dem Schultheisenamt dahier anzumelden sei und daß die Ersäumung dieser Frist oder die Umgehung des Schultheisenamts dahier bei Anmeldung des Rekurses den Verlust des Rekursrechts zur Folge habe.

Christian Friedrich Reber wird als Verschwender und Trunksüchtig gestraft
Er will Strafaufschub bis nach der Konfirmation seines Sohnes - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.April 1879 heist es:
Wegen den inzwischen liegenden Karfreitag und Osterfeiertag wurde Reber erst heute zum antritt seines Arrest aufgefordert derselbe erklärt und bittet, wegen der am nächsten Sonntag den 20ten April bevorstehenden Confirmation seines Sohnes, um Strafaufschub bis Dienstag den 22.April d.J.
Beschluß
Die Bitte des Reber zu gewähren


Nachtrag links:
Arrest erstanden
vom 22. April Vormit. 9 Uhr
bis 24. April Vormit. 9 Uhr ohne Klage

Christian Friedrich Reber soll entmündigt werden - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Mai 1879 heist es:
Nachdem Friedrich Reber Bauer hier schon mehrmals wegen ... gewarnt und gestraft worden, dessen ungeachtet er aber in bisheriger Verschwenderschen Lebensweise fortgefahren ist, wurde Reber heute nochmals vor den Gemeinderath gefordert und wiederholt mit dem Bemerken gewarnt, daß nun nach allem fruchtlosen Verfahren die Entmündigungsklage von Seiten seiner Frau gegen ihn eingereicht und vom Ge Rath unterstützt werden müße
Reber verweigert die Unterschrift
Daß obiger Eintrag dem Reber deitlich vorgelesen und nochmals ernstlich gewarnt wurde

Christian Friedrich Reber soll entmündigt werden Teil 2 - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Mai 1879 heist es:
Auf Ansuchen der Friedrich Reber Bauers Ehefrau hier Luise geb. Hüttinger welche gegen ihren Ehemann auf Entmündigung wegen Verschwendung Klage erheben will wird hiemit zu bezeugen
Beschlossen
Daß Reber schon seit seinem hier sein ein fleißiger Wirthschaftsbesucher ist, in letzter Zeit aber, namentlich in letzten 2.Jahren nicht das mindeste gearbeitet und täglich von einer Wirtschaft zur andern laufen und betrunken gesehen worden ist und zwar täglich nicht nur einmal sondern gewöhnlich mehrmal

Christian Friedrich Reber ist entmündigt, es wird ein Pfleger bestellt - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.August 1879 heist es:
Auf Anordnung der...kammer (Civilkammer) des Königl. Kreisgerichtshofs in Hall wurde heute von dem Schultheisenamt dem Ge Rath das Urteil in der Entmündigungsklag Sache der Friedrich Rebers Ehefrau Luise geb. Hüttinger gegen ihren Ehemann den Friedrich Reber Bauer hier wegen Verschwendung mitgetheilt und zur Bestellung eines Pflegers veranlaßt.
Als solcher wurde heute bestellt Peter Frank Bauer und GeRath hier welcher die Pflegschaft annimmt und ogleich verpflichtet wird.

Nachtrag links:
Der bestellte Pfleger erhält die Weisung daß er sofort mit den hiesigen Wirthen abzurechnen und dieselben mit den noch vorhandenen Mitteln so wie die Kosten zu bezahlen habe.
Der Pfleger Frank erhält 1. Pfbuchsauszug des Christ. Schumacher hier über ein Kaufschilrecht von 1105M
deßgl. 1.Auszug bei demselben über 230M
zusammen 1335 M
mit Zins von Novb. 1878 an.
wofür bescheint
weiter hat Frank baar erhalten v. Schultheiß Carle an 10M 77d besondern .... vom 9.Septbr. 79

Auswanderung des Christian Friedrich Reber - 1881
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.Februar 1881 heist es:
Friedrich Reber, Bauer 49 Jahre alt (geb. den 19.Februar 1832) zu Stocksberg OA Marbach. Verheiratet mit Maria Luisa geb. Hüdtinger, aus dieser Ehe lebt ein einziger Sohn und einziges Kind Namens Christian Johann geboren am 22. November 1865.
Reber ist Heimatberechtigt in Stocksberg Gem. Beilstein. Seit 19.Feb. 1873 hier wohnhaft und hat sich entschlossen nach Amerika auszuwandern und bittet behufs erlangung eines Auswanderungspaßes um Ausstellung des nöthigen Zeugnisses.

........

Nach heutiger Angabe des Pflegers Frank beträgt das Vermögen des Reber jetzt noch, besteht in einem Anlehen
bei Friedrich Schanzenbach hier 200M
baarem Kassenvorrath 44M 64d
die Fahrniß unverändert 321M 50d
zusammen 566M 14d
sowohl der Pfleger Frank als die Ehefrau haben nichts gegen die Auswanderung einzuwenden und sind damit einverstanden daß das Anlehen bei Spengler und das vorhandene baar Geld zu Anschaffung von Kleider und zur Reise verwendet wird, die vorhandenen Fahrnuß wird der Ehefrau für 300M überlassen, wogegen sie ihrem Ehemann für die ungeraden 21M 50d Hemden und Strümpfe anschaffen wird.
Genannte 300M für Fahrniß verspricht die Ehefrau sobald ihr Mann in Amerika angelandet ist, ihm nachzusenden, oder auch mittelst Vertrag mit dem Auswanderungs Agenten bei Anlandung ihres Ehemannes in Amerika, ihm ausfolgen zu laßen.


Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Februar 1881 heist es weiter:
Zu vorstehenden Auswanderungsantrag vom 8ten Februar d.J. bl.68 u. 69 des Friedrich Reber Bauers hier betreffend wird in gemäßheit der Königl. Verordnung vom 15.August 1817 weiter verhandelt wie folgt:
1) Gemäß §4 u. 5 hat sowohl der Pfl. als auch der GeRath, schon in dem Protokoll vom 8.Februar seine Einwilligung zu der Auswanderung gegeben.
2) Gemäß §15 jener Verordnung wird von den Eheleuten festgesetzt, daß die Ehe durch die Auswanderung des Ehemannes nicht aufgelöst wird, sondern die Ehefrau als Deserta zurückbleibt und ihr eine Nachfolgung stets frei steht.
3) Die Ehefrau verpflichtet sich stets für den mit ihr zurück bleibenden 15 Jahre alten Sohn in jeder Beziehung aus ihre eigenen Mitteln allein zu sorgen und das unterm 2. Dezember 1879 ausgeschiedenen Vermögen ihres Ehemannes nach der oben blt. 69 bestimten Weise ihm aus folgen zu lassen.
Der Ehemann stellt den Antrag auf Entlassung des Württemb. Staatsbürgerrechts und verzichtet auf das Gemeindebürgerrecht zu Stocksberg.
In Erwägung daß die Rebersche Ehefrau noch ein schuldenfreies Vermögen von ca.4500M besitzt, fleißig und sparsam ist und daher ihres und ihres Sohnes Existens als gesichert erscheint und letzterer seine eigene ..ung hiezu ausgesprochen hat wird beschlossen:
1) der Auswanderung ohne Einwand statt zu geben.
2) Die Äußerung der Heimatgemeinde Stocksberg Gem. Beilstein sowie die Genehmigung des Oberamts Marbach einzuholen.
3) Nachdem bereits schon eine Vermögensabscheidung zwischen beiden Eheleuten gemäß §20 Abs. 2 der Kl. Verordnung vom 15. August 1817 erfolgt ist und ein Nutzungsrecht nicht darauf daselbst das Kl. Gerichtsnotariat behufs Stellung einer AbstandsPflegrechnung (nachdem die Auswanderungsgenehmigung der Kl Verwaltungsbehörde erfolgt sein wird) zu benachrichtigen und
4) dem Reber sein Vermögen nach dem Schlußsatz vom 8.Feb. d.J. aber bl.69 auszufolgen.

Auswanderung des Christian Friedrich Reber - 1881
In den Verrenberger Pflegrechnungen findet sich zu dieser Auswanderung folgender Hinweis.

Auswanderungsagent war Friedrich Stücklen, Weinsberg. Ziel war New York



Auszug aus der Pflegschaftsakte des Christian Friedrich Reber



Auswanderung der Maria Luise Reber geb. Hüttinger - 1895
In den Verrenberger Gemeinderatsprotokollen findet sich zu dieser Auswanderung kein Hinweis.

Marie Luise Reber reiste 1895 nach Philadelphia, Pennsylvania. Sie ging in Antwerpen auf das Schiff Illinois. Reiste sie zu ihrem Mann? Unwahrscheinlich, sie hatten sich wegen seiner Trunksucht getrennt.
War sie ihrem Sohn Christian Johann Reber gefolgt?
Luise Reber, Verrenberg nach USA 1895
Ging ihr Sohn Christian Johann Reber mit seiner Familie mit ihr in die USA?



 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1896
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Schätzungsprotokoll von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: Pflegrechnung. Vielen Dank an Herrn Andreas Volk
Ortsarchiv Verrenberg: B 77 Kaufbuch Teil 13 1876-1880