Verrenberg HistorischDie Familie Johann Friedrich Reger
(1794-1864) in Verrenberg


Johann Friedrich Reger erwirbt das aktive Bürgerrecht 9.April 1831
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 9.April 1831


1818 steht im Staats- und Regierungsblatt folgendes:
Den 14. ist gegen den zu Heilbronn verhafteten Johann Friedrich Röger, von Verrenberg, Oberamts Oehringen, wegen wiederholten Diebstahls,
neben dem Erlaße alle Kosten, eine viermonatliche Vestungs Arbeit erkannt worden.


Friedrich Reger bekommt einen Pfleger - 1829
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 5.April 1829 findet sich folgendes:
... und der Michael Ilg ist vorgschlagen das er die auf Sicht über den Friedrich Reger hat.


1844 kam es aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderat zum Zwangsverkauf von Weinberg des Friedrich Reger.


Johann Friedrich Reger braucht die Unterstützung der Gemeinde - 1846
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.September 1846 liest sich das so:
Verhandelt
Am 16.Septbr. 1846
Vor dem Gemeinderath
Friedrich Röger von hier verkaufte Haus u. Scheuer an Schmidt Mäule Eheleute von hier für 350f..
Es ist dies derselbe Reger, der 6.lebendige Kinder, ausserdem aber nur einige geringe Grund Stüke im Besitz hat und nun in den fall gekommen ist, seiner Wohnhausbaufälligkeitshalber veräussern zu müssen.
Es ist dies auch derselbe Reger, dem die Gemeinde seiner vielen Kinder wegen schon Besorgniß machte. Es wurde deßhalb heute zwischen dem Gemeinderath und Bürgerausschuß Berathung angestellt und folgendes erhoben:
  der Hauskaufschilling beträgt 350f.
  der Anschlag der vorhandenen Güter beläuft sich auf 165f.
                515f.
Hiervon müssen abgezogen werden:
  Pfandschulden:
  Ca.225f.
  ...zugter Zins
  15f.
  240f.
  Rest 275f.
Worunter hiernach begriffen ist
  Baar Geld 110f.
Gütherwerth 165f.

Nun ist es augenscheinlich, dass Reger mit diesem Ueberrest nicht bauen kann, und in Rücksicht darauf, dass er selbst nicht viel arbeiten mag, Zwangsmittel aber nicht bei ihm ausreichen, dass ferner Reger bei allem Widerspruch mit der Gemeindebehörde das Publicum durch seine Kinder belästigen lässt, man also bei der Lage der Sache durchaus nichts besseres voraussehen kann, als daß Reger wo nicht bald, so doch spät mit Familie der Gemeinde zur Last fallen werde, wurde mit demselben folgende vorläufige

Uebereinkunft getroffen:
1) der Haus u Scheuernkaufcontract zwischen Reger u den Mäulischen Eheleute bleibt auftrecht erhalten.
2) Die Mittel des Reger scheinen zu Erbauung eines neuen Hauses unzureichend. Es wird deswegen die Gemeinde ….. voraussetzung, dass Reger sich mehr befleißige, etwas zu erwerben, und seine Familie besser als jetzt zu ernähren unter folgenden
Bedinungen
Eine Wohnung auf einen ihr beliebigen Platz bauen lassen
1) die Pfandschuld mit 225f. wird baar bezahlt
2) die Kosten der Erbauung eines mäßigen Hauses bestreitet die Gemeindepflege
3) ihr wird vorbehalten, unter zustimmung des Gemeinderaths einen Bauplan zu entwerfen, den Bauplatz auszusuchen und alles das jenige zu thun, was ein vermöglicher Bauunternehmer selbst thun würde.
4) Dagegen ist die Gemeinde berechtigt nicht nur von Reger das Principalpfandrecht auf das neuzuerbauende Haus, sondernauch auf die Güterstüke desselben, wie sie der Pfarrer Jonas …. Verpfändet had, in Anspruch zu nehmen.
5) Nicht nur die Area des künftig zu erbauenden Hauses, sondern dieses selbst wird Pfandobjekt der Gemeinde. Ebenso wird Pfand Object das Grund Eigenthum Regers bestehend in folgenden Güterstüken.
  - 1/2ar 15R Wiesen in der Neudek
  - 3 1/2ar 6R Aker im ...
  - 2 ar 22R ausgehauene Weinberg in der Halden
6) Die Gemeinde darf von Reger nicht gehindert werden, ihre Pfandansprüche an Reger einem andern abzutreten.
7) Wenn Friedrich Reger in den Genuß der neu zu erbauenden Wohnung eingesetzt sein wird, so gibt er sich mit derselben zufrieden.
8) Auf Armenrecht verzichtet Reger für sich u. seine Familie gegen über der Gemeinde
9) Die Gemeinde bleibt beständiger Vormund Regers und Activ oder Passiv Wahl Rechte hat derselbe keine, auch
10) Verpflichtet sich die Ehefrau des Reger, ihr Beibringen niemals gegen über der Gemeinde zu reclamieren und
11) Demjenigen, der mit der Bauaufsicht und der Verwendung des Erlöses aus den bisher besessenen Gebaulichkeiten beauftragt wird, vercaufsfreiheit in allen Stüken zuzugestehen; so wie denn
12) Die Gemeinde sich ein Vorkaufs Recht bei allen künftigen Veräusserungsfällen vorbehält und
13) Auf alle mögliche Einreden, insbesondere die der Ueberredung Uebereilung, des Irrthums verzicht geleistet wird

Johann Friedrich Reger sucht auf Gemeindekosten ein Baugrundstück - 1846
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.September 1846 liest sich das so:
Dem Friedrich Reger wurte die Erlaubnis ertheilt daß derselbe auf einen Gerichtlichen Anschlag bey der Ordts Kelter ein Häuslein anbauen darf, wenn es von dem Köhl. Hochl. Oamts Oehringen die Genehmigung ertheilt wirdt, diesen Boden von den Gemeinde wurte angeschlagen, zu
5f.
Fünf Gulten

 
Johann Friedrich Reger kauft das Haus Nr.32, gibt die Gemeinde eine Bürgschaft? - 1847
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.Januar 1847 liest sich das so:
Verhandelt
am 28. Januar 1847
vor dem Gemeinderath
Da Friedrich Regers Haus baufällig wurde, von demselben Mittellosigkeitshalber nicht reparirt werden konnte, so blieb ihm nichts anderes übrig, als solches zu verkaufen. Der Erlös reichte kaum zu Bezahlung der Pfand Schuld, welche auf dem Hause und einigen Güterstüken ruhte, ... und es drohte derselbe hierauf der Gemeinde mit seiner Familie (aus 8. Köpfen bestehend) mit Wohnungsankauf lästig zu werden.
Ein Armenhaus befindet sich hier nicht und es war anfänglich Plan des Gemeinde Raths und Bürgerausschußes dem Reger auf Kosten der Gemeinde ein mäsiges Haus erbauen, und darauf der selben Gemeinde ein Haus Unterpfand für den Betrag ihrer Auslagen bestellen zu lassen. Nun wurde aber ein von Reger ausersehenen Bauplaz im untern Dorf vor Sumpfigkeit wegen nicht für gesund gefunden und gleiches Schiksal hat ein anderer, aus der Hand des Johann Zorn dasselbe von Seiten des Gemeinderaths und Bürgerausschußes unter Vorbehalt des wiederrufs ... erworbener Platz, weil derselbe einen steilen Abhang bittet, und das Hauß nach dem Vorschriften über die Beseitigung des Kretinismus nicht von allen 4.Seiten frey hätte hingestellt werden können.
Inzwischen wurde die Wohnung des Christian Täuber dahier feil, und es erkaufte solches Reger in der Voraussezung um 350f. dass der Gemeinderath Namens der Gemeinde sich für den Kaufspreiß verbinden und zu deren Sicherheit mit Bestellung eines Unterpfandes Rechts auf diesem Hause und der noch weiter in seinem (Regers) Besitz befindlichen Grundstüke im Anschlag von 180f. sich begnügen.
Der Verstand, welchen den hergang und jezigen Stand der Sache referirten und bemerkten dass ein Neubau ungleich mehr Kosten würde glaubt nun, dass die Gemeinde in keinem Falle ein Risiko übernehmen wenn dem Antrag des Reger entsprochen werde, da soferne der Werth der Güter von dem Hauskaufpreis a 350f. abgezogen werde, nun noch 170f. verbleiben welches das Hauß dermalen in gutem baulichen Stand befindlich, unter allen Umständen und zu allen Zeiten werth sey.
Die Individualitaet Regers ist von der Art, dass ihn niemand im Orte gerne zum Nachbarn hat und dass ist auch bey einzelnen Gemeinderäthen der Fall, in deren Nähe Reger wenn es bei dem Hauskauf verbleibt kommen würde.
Es wurde daher, da dem ohngeachtet im Ausschluß von der Verhandlung nicht Plaz greifen konnte, zur Abstimmung geschritten, um zunächst die Frage ... gebracht.
Soll es bei der Aquisition des Täuberschen Hauses für Reger verbleiben und die Gemeinde sich unter der progamirten Bedingung für den Kaufspreis verbürgen worauf von den anwesenden Collegial Mitgliedern stimmten
Ja Bort
Nein Carle
Nein Zentler
Ja Ilg
Nein Hapold
Nein Kraft
Also 4.Stimmen gegen zwei.
Sofort wurde
Beschlossen
Die öffentliche Fürsorge für Friedrich Reger vorerst nicht eintreten zu lassen und demselben anhin zu stellen, für eine Wohnung selbst zu sorgen.

Die Gemeinde leistet für Johann Friedrich Reger eine Bürgschaft - 1847
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.Januar 1847 liest sich das so:
Verhandelt
am 17. Februar 1847
vor dem Gemeinderath
Nachstehende Verhandlung wurde dem K. Oberamt zur Einsicht vorgelegt und es hat dasselbe ..., dass den bürgerlichen Collegien zu erster Berathung ... gegeben werde, ob bey der zunehmenden Verarmung der niedern Classen es überhaupt nicht für nöthlich und angemessen erachtet werde ein Armenhaus zu bauen oder zu kaufen, und dass falls dies nicht durchgehen sollte den Gemeinde Rath vorzustellen, dass der Vorschlag den Kauf des Täuberschen Hauses zu genehmigen, und die Bürgschaft für den Kaufspreis zu übernehmen ganz im Interesse der Gemeinde sey, daß daher der Gemeinderath sich nochmals darüber besprechen und abstimmen solle.
Da demmalen nur eine einzige ... ... Familie hier ist, so ferne die übrigen Armen alle bedungene Sitze haben, jene einzige Familie aber mit Gemeinde Unterstützung nach Nordamerika auswandern will, so ist das ganze Gemeinde Raths Collegium darinen einig, dass die Erbauung eines Armenhauses vorerst noch unterbleiben solle.
In weiter Beziehung, ob nemlich der Kauf des Täuberschen Hauses genehmigt und die Gemeinde Bürgschaft für den Kaufpreis leisten solle, waren die Ansichten noch immer getheilt.
Da Gemeinderath Hapold kränklichkeitshalber nicht erscheinen kann, Gemeinde Rath Zentler aber in so ferne als betheiligt angesehen werden muß, als er ein persönliches Interesse dabey hat, daß die des guten Rufes ...rende Rögerschen Familie nicht in seine Nachbarschaft kommt, was der Fall ist, wenn sie das Täubersche Haus erwirbt, so bleibt nichts anderes übrig, als die Gemeinde Räthe
Bort
Carle
Ilg
Kraft
allein abstimmen zu lassen, und stimmten der Erste Dritte und Vierte für, der zweite aber gegen die Uebernahmen der Bürgschaft.
Jetzt tritt der Vorstand mit der Erklärung auf, das die Anwesenheit von abwesenden 2. Mitglieder die Sache selbst dann nicht geändert haben würde, wenn sie mit Nein gestimmt haben würden, weil er Angesichts des Vortheils welche die Aquisition des Täuberschen Hauses für die Rögersche Familie habe, seine entscheidende Stimme denjenigen zugewendet haben würde welche für die Sache sich geäußert haben.Sache sich geäußert haben.
Beschluß
Solle nun Bürgschafts Urkunde über 325f. ausgefertigt übrigens die Einleitung getroffen werden, dass das Rögersche Eigenthum der Gemeinde auf den Fall, dass sie dereinst wegen dieser Bürgschaft in Anspruch genommen werden sollte, verpfändet werden.

Rosina Reger möchte einen Geburtsbrief - 1854
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.September 1854 liest sich das so:
Vor versammeltem Gemeinderath
Rosina Reger von hier bittet um Ausfertigung eines Geburts Briefs, Behufs zu übersiedlung nach Affaltrach Oberamts Weinsberg
Beschluß
zu bezeugen
1) Daß gedachte Rosina Röger Tochter des Friedrich Röger und seiner Gattin Geborne Barbara Gerbig, laut vorgelegtem Taufschein vom 27. Mai 1827 zu Verrenberg geboren ist,
2) wird derselbe bezeugt daß sie kein Elterliches Vermögen besizt, dieselbe aber nach glaubhaftem Ausweise hatte dieselbe eigenes erspartes 315f.
3) Wird derselben bezeugt daß ihr Aus dem hies. Gemeindeverband keine Hindernisse im Wege steht

Der Hof des Johann Friedrich Reger wird zwangsverkauft - 1855-56
Quelle: Der Hohenloher Bote; 1855/56

1.Versuch des Verkaufs am
24.Dezember 1855

2.Versuch des Verkaufs am
28.Januar 1856

3.Versuch des Verkaufs am
03.April 1856
Beim 3.Versuch am 03.04.1856 steht "... zum dritten und letzten Mal ...". Kam es zum Verkauf?

Christianna Reger wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1860
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihr am 18.06.1860 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde.
Das bedeutete, dass sie mit ihren 21 Jahren das Zuhause verlies, um wo anders in den Dienst zu tretten.

Carolina Rosina Magdalena Reger möchte nach Baldmansweiler heiraten - 1868
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.September 1868 liest sich das so:
Auf ansuchen der Carolina Rosina Magdalena Röger von hier Tochter des verst. Johann Friedrich Röger gewes. Weingärtner welche die Absicht erklärt hat zu Baldmansweiler Oberamts Schorndorf sich niederzulassen wird von dem unterzeichneten Gemeinderath
Beurkundet
1) Das gedachte Röger die Ehliche Tochter des Friedrich Röger und seiner Gattin Maria Barbara geb. Gerbig und laut vorgelegten Taufscheins am 13.Jan 1834 zu Verrenberg geboren ist.
2) Daß dieselbe zur Evangelisch. Confession sich bekennt.
3) Daß dieselbe zur Zeit Unverehlicht und Mutter von 1.Kinde ist.
4) Daß sie Württembergische Staats und Gemeindebürgerin zu Verrenberg ist.
5) Daß dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unseres Wissens an keinem der im Geseze vom 4.Dec. 1833 Art.19 und vom 5.Mai 1852 bezeichneten Mängel leidet.
6) Das was ihr Vermögen betrifft hat sie von ihren Eltern 0f. bekommen.
hat aber nach vorgelegter von dem in Stuttgart verpflichteten Inventirer Götz vorgelegter Urkunde ein eigen erspartes Vermögen und zwar an
baarem Gelde 35f.
Fahrnis 325f.
Zusammen 360f.
Diese Urkunde soll dem Geburtsbrief zur Ueberzeugung beigelegt werden und
worauf nichts in Nutznießung steht und unseres Wissens keine Schulden haften
7) Daß unseres Wissens ihr Austritt aus dem hies. Gemeindeverband kein Hinderniß im Wege steht.


Der Gemeinderat von Baldmansweiler stimmt der Aufnahme der Carolina Rosina Magdalena Röger in das Bürgerrecht zu.

Gläubiger-Aufruf im Hohenloher Bote zu Maria Barbara Röger- 1870
Dieser Gläubiger-Aufruf im Hohenloher Boten 1870 betrifft in Verrenberg drei Personen:

Ruggericht, Magdalene Röger ist ohne Erlaubnis im Armenhaus - 1880
Im Ruggericht vom 15.Januar 1880 heist es:
"§.19. Seit einigen Wochen hat sich im Armenhaus ohne Erlaubniß die Magdalene Röger ledig eingenistet, welche füglich sich sonst ein Unterkommen verschaffen kann und deren Fortweisung daher der Ortsvorsteher verfügen wird."

Rosina Christiana Magdalena Reger wurde über 2 Jahre gepflegt - 1901
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Januar 1901 liest sich das so:
Die led. Magdalena Reger von hier welche über 2 Jahre bei Michael Bort in Kost und Verpflegung untergebracht war, und am 11.Januar 1901 verstorben ist, hat in den letzten 13 Tagen einen besondere Wart und Pflege erfordert welche ihr der Kostgeber angedeihen ließ und für welche derselbe um eine Entschädigung nachsucht.
es wird daher
Beschlossen
Dem Kostgeber Michael Bort für besondere Pflege die Summe von 10M zehn Mark zu verwilligen und die Gemeindepflege zur Zahlung anzuweisen

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Kaufbücher
Ortsarchiv Verrenberg: B 74 Kaufbuch Bd 10
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: A 179 Verzeichnisse der ausgestellten Dienstbücher und Arbeitsbücher 1851-1937
Ortsarchiv Verrenberg: A 13 Bürgerrechtsangelegenheiten 1849-1879
Hohenloher Kreisarchiv: Intelligenz Blatt Oehringen 1844
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1856
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1870
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