Verrenberg HistorischDie Familie Johann Georg Weippert
(1804-1859) in Verrenberg


Johann Georg Weippert und Anna Maria Bort machen einen Ehevertrag - 20.12.1834

Im Rahmen der Verlobung von Johann Georg Weippert und Anna Maria Bort kam dieser Kaufvertrag am 20.12.1834 zustande.

Vermögen des Bräutigams
Die Witwe Maria Catharina Weippert übergibt ihrem Sohn Johann Georg Weippert "ihr sämtl. besizende Liegenschaft so wohl hier als auf auswärtiger Markung wie es die Lagerbücher beschreiben in einen Gesamtkauf." Sie behält sich nur etwas Weinberg zurück.
Der Kaufpreis beträgt 1600fl. und ist so zu begleichen:
- "200fl. geht als Heyraguth bahr ab"
- "300 fl. der ledige Schwäster Chatharine ist auf Martini 1835 bar zu zahlen oder von da an mit 4 procent jährlich zu Verzinßen"
- "50 fl. dem Georg Schäufler in Adolzfurth auf Martini 1836 bahr zu bezahlen"
- "1000 fl. auf Georgi 1835 ist der Verkäuferin baar zu bezahlen"
- "150 fl. auf unverzinsliche Güter sind mit Jährlich 10fl. zu bezahlen"
Es wird dann noch das Leibgeding aufgeführt, dass der Verkäuferin jährlich zusteht (Frucht, Wolle, Rindschmalz, Kraut, ...).
Die Verkäuferin behält "die Stubenkammer zur Liegerstat und die Kammer ober der Stube zur aufbewahrung ihrer Mobilien ungehindert bevor".
Die ledige Tochter kann diese Stube mitnutzen.

Vermögen der Braut
"Das Vermögen der Braut Anna maria Bortin besteht in folchender auf den bereits abgeschloßenen Verkauf der Phillip Bortischen Liegenschaft werden derselben auf Lichtmeß 1835 400fl. Vier Hundert Gulden bahr Geld versprochen nebst einer ordnungs mäßige Aussteuer.
Sodann werden derselben die der blödsinnigen Chatharina Bortin ausgesezten Güterstücke gegen blose ..... als Eigenthum zugesichert deren giltigkeit durch das K. Fürstl. Gerichts Notariat Pfedelbach auf ansuchen in Vollzug gebracht werden wird.
Wogegen die jungen Eheleide dieselbe mit Kleidung und ...sch zu erhalten und warten und zu pflegen haben.
Die Phillip Bortischen Witwe zieht ebenfalls mit ihrer Tochter in die Weippertische Behausung und es wird ihr daselbst mit der blödsinnigen das hindere Stüblein zu ihrem ungehinderten lebenslänglichen Siz daselbst eingeräumt.
Der Phillip Bortischen Widib ist ebenfals von den jungen Weippertischen Eheleute oder deren Nachkommen in gesunden und kranken Tagen ordnungsmäsig zu Martini Kost, Holz und Licht frey zu erhalten und zu pflegen und wenn sich der Fall ereignen sollte das die Bortische Witwe die Georg Weipperts Witwe überleben solde so hat dieselbe Tag und Nacht wenn sie so gehalten werden würde daß sich bei den jungen Eheleute wegen der schuldig abzureichende Kost gar nicht betragen konnte, den vollen Ausgeding auszusprechen welcher der Georg Weipperts Witwe ausgesezt ist.
Dagegen ist die Bortische Witwe verbunden die jungen Eheleute so viel nur immer möglich mit ihrer Hand arbeit zu unterstüzen."


Anna Maria Bort tritt als Mitkäuferin auf.

Johann Georg Weippert erwirbt das aktive Bürgerrecht 22.Mai 1835
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 22.Mai 1835

Zubringensinventur Georg Weippert - 1835
In dieser Zubringensinventur vom 06.01.1835 findet sich das folgende:
I. Beibringen des Ehemanns
  A. Liegenschaften 0 fl.
  B. Fahrniß
     "vermög Kaufbriefs vom 20ten Decbr. 1834 haben die beiden Eheleute, von von ihrer Mutter und respectiv Schwiegermutter
      das Söldners Gütlein gemeinschaftlich um 1600 fl. erkauft.
      An diesem Kaufschilling gingen dem Ehemann ab als Heyrathsgut 200 fl."

    Bücher: 1 Gesangbuch 30 x.
    Kleider 55 fl. 28 x.
    Bettgewand 15 fl.
    Leinwand 10 fl.
    Schreinwerk 48 x.
    Activa 0 fl.
    Schulden
Summe des Beibringens des Ehemanns 286 fl. 46 x.
 "welches samt und sonders Heyrathgut von seiner Mutter ..st, und welches er bey einer künftigen Real Theilung seiner Mutter einzuwerfen hat."

II. Beibringen der Ehefrau
  A. Liegenschaften 0 fl.
  B. Fahrniß
    baar Geld
    "vermög Eventual Theilung ihres verstorbenen Vaters Philipp Bort, Weingärtners dahier d.d. 16.Octr. 1834 fiel derselben erblich zu 190 fl. 3 x."
    Bücher: 1 Gesangbuch 48 x.
    Kleider 48 fl. 12 x.
    Bettgewand 25 fl.
    Leinwand 40 fl. 50 x.
    Schreinwerk 33 fl 21 x.
    Küchen Geschirr 5 fl. 55 x.
    Allerlei Hausrath 5 fl. 2 x.
    Activa 0 fl.
    Schulden 0 fl.
Rest des Beibringens der Ehefrau 349 fl. 11 x.

Unter dem Beibringen der Ehefrau ist begriffen
  a) anerstorbenes Vatergut 190 fl. 3 x.
  b) Heyrathgut 159 fl. 8 x.

Das beiderseitigen Zusammenbringen besteht in 635 fl. 57 x.


Am 21.01.1836 tagte das Waisengericht noch einmal.
Bei der Zubrings Inventur war das Beibringen an baar Geld der Ehefrau mit 190 fl. 3 x. falsch angegeben worden.
Richtig wäre 400 fl. gewesen.
Damit ist das Beibringen der Ehefrau 209 fl. 57 x. höher als ursprünglich angegeben.

Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg - 1854
1854 wird Johann Georg Weippert mit 1 der insgesamt 120 Anteilen der Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg aufgelistet.
1801 waren es noch 2 Anteile auf dem Haus Nr.19 gewesen.
Diese Anteile sollen auf das Haus, den Hof gebunden sein.

Anna Maria Weippert bekommt ein Zeugnis - 1874
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Mai 1874 findet sich folgendes:
Der Georg Weiperts Witwe 58 Jahre alt auf verlangen des Königl. Oberamtsgerichts Oehringen wegen Untersuchung eines Obstdiebstahl Zeugnis ausgestellt daß sie ein gutes Prädikat noch keine Vorstrafen und ein Vermögen von ca. 500f. besize.

Anklage wegen Obstdiebstahl - 1865
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 11.September 1865 folgendes:
Es erscheint der für heurigen Herbsterzeugniß zu überwachende aufgestelte und verpflichtete Bergschütz Georg Schluchter und bringt zur Anzeige daß die Witwe Maria Weipert von hier am Samstag Abend den 9.3. zwischen 3 u 4 Uhr in den Weinbergen des Friedrich Ziegler von hier gehörig worauf sich ein Birnbaum befindet Birnen aufgehoben habe, nach meiner Ansicht kann der Werth für die entwendete Birnen ca. 1-2x betragen haben.
Diese Anzeige stelle ich dem Schultheißen Amt zur weiteren Verfügung anheim.
Die Bekl. wurde auf heute Tag forth vorgeladen welche in Persohn erschien auf Vorfall gibt dieselbe an
Es ist richtig daß ich einige Birnen in diesem Weinberg aufgehoben habe und 2. nur 4 Birnen 2 sind in dem Ziegler seinem Weinberg und 2 auf der Grenzlinie zwischen meinem Tochtermann Seebach seinem Weinberg gelegen.
Diese habe ich da es von keiner Bedeutung war aufgelesen
Beschluß
da die Bekl. zugestanden daß sie Birnen aufgelsen hat worüber sie nicht berechtigt war in eine strafe von 1f. zu verfällen
Die gestrafte erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recurs

Anklage wegen Obstdiebstahl - 1874
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 29.September 1874 folgendes:
Anklage des Friedrich Spengler gegen die Georg Weiperts Witwe vom Sept. d.J. wegen Felddiebstahl v. 90 Zwetschgen und etwas Birnen welche die Weipert dem Feinauer entwendet hat wurd dem K. Oberamts Gericht als die zuständige Behörde zur Verfügung übergeben
somit ist das Protokoll daselbst

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858
Ortsarchiv Verrenberg: B 67 Kaufkontraktprotokoll III. Teil; 1827-1837 (Verlobung)
Ortsarchiv Verrenberg: A 305 Nr50 Zubringensinventur Georg Weippert, 1835