Verrenberg HistorischDie Familie von Johann Philipp Bort
(1763-1834) in Verrenberg


Johann Philipp Bort erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutsübernahme - 1790
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Guts Uebernahme ao 1790

Gründung der Schäfereigesellschaft in Verrenberg - 1801
Im Ortsarchiv Verrenberg gibt es einen Bestand "B 56 Schäfereiwesen 1801-1858"
Mit dem Kauf der Schäfereigerechtsame des herrschaftlichen Hofs Schwöllbronn durch die Gemeinden Schwöllbronn, Unterohrn und Verrenberg, kam es in Verrenberg zur Gründung der Schäfereigesellschaft.
Verrenberg hatte 120 Schafe erkauft, die aufgeteilt in drei Klassen auf 70 Verrenberger aufgeteilt wurden.
Johann Philipp Bort war in der III.Klasse. Damit konnte er 1 der 120 erkauften Antheile in Anspruch nehmen. Dazu kam ein Beischlag von 3 Schafen. Damit konnte er 4 Schafe halten.
Diese Schäferei Anteile sollte ursprünglich auf Hof und Gut gebunden sein. Das wäre in seinem Fall das Haus Nr.??.
Diese Bindung wurde aber im Laufe der Jahre nicht mehr beachtet, so dass der Verkauf der Schäferei Anteile unabhängig der Liegenschaften erfolgte.

Johann Philipp Bort klagt gegen Peter Bürkert - 1829
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.August 1829 findet sich folgendes:
Es erschien Philipp Bort und bringte klagbar vor daß ihn der Peter Bürkert einen Spitzbuben geheisen er hätte ihm einen S.. aus dem Keller gestohlen im beyseyns des Schulthaisen und Johann Mugele
Dan wurte Ein gemeinde Rath spruch ertheilt und wurte nun Peter Bürkert eine Strafe von 1f. 30x angesezt
Peter Bürkert erklerte sich das er die Strafe nicht anerkennt
Peter Bürkert erkennt die Strafe an.

Eventual- und Realteilung Philipp Bort - 1834
In dieser Eventual- und Realteilung vom 16.10.1834 findet sich das folgende:
Es werden die folgenden Erben aufgeführt:
   I. die Wittwe anna Barbara geborene Bort
   II. eine Tochter aus erster Ehe Catharina Bort, blödsinnig
   III. eine Tochter aus zweiter Ehe Maria Bort 18 Jahre alt
Für die Töchter waren schon zuvor die folgenden Pfleger eingesetzt worden:
   - Catharina Bort => Friedrich Schumacher
   - Maria Bort => Peter Bort von Bitzfeld

A. Liegenschaften
   Häuser und Gebäude
     Meßbuch No.14 die Hälfte von einem 1.stockigen Hauß und Scheuren 225 fl.
   Gärten 88 fl.
   Äcker 1.425 fl.
   Wiesen 225 fl.
   Weinberge 684 fl.
   Kraut Land 14 fl.
Summe Liegenschaften 2.743 fl.

B. Fahrniß
   baar Geld 0 fl.
   Bücher
     1 Gesang Buch 12 x.
     1 Gesang Buch 24 x.
     1 Bibel 24 x.
   Manns Kleider 1 fl. 4 x.
   Frauen-Kleider 20 fl. 54 x.
   Leinwand 36 fl. 54 x.
   Bettgewandt 52 fl.
   Schreinwerk 4 fl. 12 x.
   Küchengeschirr
     aus Meßing 2 fl. 30 x.
     von Eißen 2 fl. 20 x.
     von Kupfer 20 x.
     von Zinn 24 x.
   Faß und Band Geschirr 6 fl. 56 x.
   Führ- und Baurn Geschirr
     1 Wagen samt Zugehör und Ketten 25 fl.
     1 Pflug samt Zugehör 3 fl.
     1 Egge 1 fl. 30 x.
     1 Joch 48 x.
     das sämtlich vorhandene Hüter Geschirr 6 fl. 16 x.
   Vieh
     2 Küh 62 fl.
     1 Rindle 10 fl.
     1 Rünpling 8 fl.
     1 Schwein 8 fl.
     6 Hühner 1 fl.
   allerlei Vorrath
     45 Cntr Heu 45 fl.
   Fruchtin
     10 Malter Dinkel 40 fl.
     24 Sri Korn 12 fl.
     22 Sri. Gersten 11 fl.
     1 Scheffel Ein korn 4 fl.
   Allerlei Hausrath 9 fl. 0 x.
   Activa 0 fl.
Summa Summarum der ganzen Verlaßenschaft 3.118 fl. 14 x.
Passiva 1.471 fl. 4 x.

Ueber Abzug der Schulden besteht das gemeinschaftliche Vermögen in 1.647 fl. 10 x.


Pracipua et Deduoenda
Die blödsinnige Tochter Catharina Bort hat vermög Eventual Theilung d.d. 11ten April 1815 zu fordern anerstorbenes Mutter-Gut
    949 fl. 52 x.
und sind derselben Güter-Stücke ein gerichtlicher Anschlag zu
    995 fl.
als Eigenthum bey der Pfand Bereinigung zu gewießen worden, mit hie zu...
    45 fl. 7 x.
diese Güter Stücke sind aber wie oben Blatt 1b u 2 ersichtlich gegenwärtig angeschlagen worden zu
    1350 fl.
hievon gehen aber ab
   a) die zuviel zu gewießenen 45 fl. 7 x.
   b) für die Melioration des Haußes die von dem verstorbenen aufgenommen und verwendeten 200 fl.
Sie hat mithin Güter als Eigenthum anzusprechen annoch für 1.104 fl. 52 x.
Ueber dem Abzug bleibt noch eines effectives Vermögen 542 fl. 17 x.

Cal..m
zu diesem Vermögen haben inferirt
   I. der Verstorbene laut Beibringens Inventur d.d. 4.Spet. 1815 885 fl. 58 x.
     hievon gehen die Leichenkosten mit 50 fl.
     835 fl. 58 x.
   II. Mutter 523 fl.
Es zeigt sich mithin eine eheliche Einbußen von 816 fl. 40 x.
Wovon jeder Ehegatte die Hälfte zu leisten hat mit 408 fl. 20 x.

Die Verlassenschaft des Verstorbenen besteht daher 427 fl. 37 x.
An dieser Verlaßenschaft des Verstorbenen würde es die Mutter und die 2 Kinder jedes a 1/3 treffen 142 fl. 32 x.
Die blödsinnige Tochter Catharina Bort wurde aber nach dem vorliegenden Testament nur auf den Pflicht Theil eingesetzt , dieser beträgt 47 fl. 30 x.


Testament des Johann Philipp Bort
Am 03.03.1834 kamen der Gerichtsnotar Schmitt und die fünf Zeugen aus dem Ort in seiner Wohnung zusammen, um sein Testament zu verfassen:
Diese Zeugen waren:
   - Johann Frank
   - Friedrich Schumacher
   - alt Matthes Schanzenbach
   - Adam Halt
   - jung Mathäus Schanzenbach

       §.1.
Zu Erben meines Vermögens ernenne ich:
   I meine Ehefrau Anna Barbara Bort
   II meine Tochter Anna Maria Bort 18 Jahre alt aus 2ter Ehe

       §.2.
Da meine Tochter Catharina Bort aus erster Ehe 38 Jahre alt schon ein bedeutendes Vermögen von ihrer verstorbenen Mutter erhalten hat, so setze ich sie nur als Erbin auf den Pflicht Theil ein;
Die Vertheilung der Verlassenschaft soll nach der Würtembergischen Land Recht nach Bestimmung dieses Testamentes geschehen.

       §.3.
Meine Tochter Anna Maria Bort soll überdies um einen billigen gerichtlichen Anschlag mein Hauß und sämtliche dazu gehörigen Güter Stücken erhalten.
       §.4.
Soll meine simpelhafte Tochter Catharina Bort lebenslänglich ihren Sitz - Ein und Ausgang in meinem Hauß haben.
Es soll auf mein Absterben und wenn meine Tochter Anna Maria Bort sich auf das Gut verheyrathen wird, ein Ernährungs Vertrag abgeschloßen und derselben gegen Caution das Vermögen der Catharina unter die Bedingung ausgefolgt werden, daß die Catharina gute Pflege und Wert in gesunden und kranken Tagen erhalte, und ihr auch die nöthige Kleider verabreicht werden.

Auf die von dem Gerichts Notar an den Testirer in Besprechung auf seine Willens-Freiheit gemachte Frage gab derselbe die unzweydeutige Antwort, daß er zu dieser letzten Willens Verordnung werder überredet, noch viel weniger gezwungen worden sey, und fügte vor dem Gerichts Notar, darauf aufmerksam gemacht, noch die Erklärung bey: Daß dieses Testament, wenn es nicht als solches gelten könnte, doch als Codicil, oder irgend ein andere Verordnung von Todeswegen erhalten werden solle.
Dieses Testament wurde fiernach dem Testirer deutlich vorgelesen und von ihm nach seinem ganzen Inhalt bestätigt; die Zeugen aber wurden von dem Gerichts Notar erinnert, dieser Verhandlung angedenk zu seyn
Verrenberg den 3ten Maerz im Jahre Jesu Christi Eintausend Achthundert Dreißig und vier Nachmittags 2. Uhr in einer ununterbrochenen Handlung


Ende des Testamentes


Am 19.03.1835 kam es vor dem Verrenberger Waißengericht zur folgenden Verhandlung:
Wurde zur Recurshimirung und ... Beendigung der Eventual und ... Real Theilung des Philipp Bort von hier der heutige Tag bestimmt, und es wohnten dem Geschäfte an:
    1. die Wittwe des Philipp Bort Barbara geborene Bort
    2. Maria Bort nun geehelichte Weippert
    3. Deren Ehemann Georg Weippert
    4. deren früherer Pfleger Peter Bort von Bitzfeld
    5. für die blödsinnige Catharina Bort deren Pfleger Friedrich Schumacher<
Zunächst wurden die Bescheinigungen und Quittungen vorgelegt, nach genauer durchgehung zeigte sich, daß die sämtliche Erbschafts Gläubiger befriedigt sind.
Was die Gerichtliche Unterpfandsbestellungen waren, wurden in dem Unterpfandsbuch gelöscht.
Anna Maria Bort hat unterdeßen geheyrathet, sie erhielt nicht nur ihr anerstorbenes Vater Gut, sondern noch überdies ein Heyrathsgut und Ausstattung von ihrer Mutter, so daß in Beziehung auf ihre mütterliches Erbs Portion keine weitere Für Sorge zu treffen ist.
Die blödsinnige Tochte Catharina Bort hat der anliegende LeibGedings Vertrag mit ihrer Schwester Maria Bort unterm 31 ten Dec 1834 abgeschloßne, der vom Pfleger und Waisen Gericht genehmigt und die gerichtliche Genehmigung auch erfolgte Insinuation vor dem Gemeinderath ertheilt.
Unterm heutigen wurden zur Sicherstellung ihres Vermögens von 1.142 fl. 23 x. von ihrer Schwester Maria und ihrem Ehemann Georg Weippert Unterpfänden im Betrag von 1.142 fl. 23 x. unterstellt und die Unterpfandsbestellung in das Unterpfandsbuch Fom II Bl. 204 eingetragen.
Der hierüber ausgestellte Pfand Schein wurde den Leibgedings Vertrag angeschloßen.
In Beziehung auf die Sicherstellung des Vermögens der bldsinnigen Tochter wäre also mithin die gesetzlichVorschrift befolgt und für sie durch den Leibgedings Vertrag gesorgt.
Die Erbs Interesenten bezeugen nunmehr die Zufriedenheit mit der Auseinandersetzung der Verlaßenschafts Masse.



(1) Realteilung Katharina Bort, blödsinnig - 1862
In dieser Realteilung vom 27.08.1862 findet sich das folgende:
Die Universalerbin ist ihre "Halbschwester Georg Weipperts Wttb Anna MAria geb. Bort"
Katharina Bort war bereits seit 28 Jahren, also seit der Übernahme des Haus Nr.19 ca. 1834 in Abnährung gestanden.
Einen Nachlass gab es nicht.

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1501 Band 6)
Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)

Archiv des Freilandmuseum Wackershofen

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858
Ortsarchiv Verrenberg: A 304 Nr.41 Eventual- und Realteilung Philipp Bort, 1834
Ortsarchiv Verrenberg: A 332 Nr.320 Realteilung Katharina Bort, "blödsinnig", 1862

Hohenloher Zentralarchiv Nst: Ba 115 Bd 1192 Amtsrechnungen 1817/18
Hohenloher Zentralarchiv Nst: Ba 55 / Bd 84 1684