Verrenberg HistorischDie Familie Georg Michael Hollenbach
(1795-1862) in Verrenberg


Georg Michael Hollenbach erwirbt das aktive Bürgerrecht durch
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Aufnahme
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch

Georg Michael Hollenbach will in Verrenberg aufgenommen werden - 1832
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.Februar 1832 findet sich folgendes:
Wurde bei dem versammelten Gemeinderat und Bürgeraus Schus beschlosen das der Schumacher Hollenbach auf genommen wurt wan es ein Rechten und Erlangen Bürger machen wollte darüber bekunt er und giebt er seine Unter Schrift.

Georg Michael Hollenbach wird als Bürger aufgenommen - 1832
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Dezember 1832 findet sich folgendes:
bei dem heute abgehaldenen gerichts Tagkam folgende Verhandlung
I zu einem Bürger wurde aufgenommen
Michäl Hollenbach von Provesion ein Schumacher gebirtig von Rinderfeld bittet um die Bürgeraufname für sich und sein Geburts und Vermogen Atestadt welcher enthält an vermögen 30f. besizt einen untatelhaftenn Lebenswandel und sich übrigens rechtschaffen betragen wo damit beschlosen wurde.
hat sich das Bürgerrecht dahier mit der Auflage zuzusagen das er einen neuen Feueraimer zu Gemeinde Pflege anzuschaffen und zwey Tragbare Obstbeume zu pflanzen habe

Georg Michael Hollenbach wird als Pfleger für Friedrich Wilhelm Schanzenbach aufgestellt - 1842
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.September 1842 findet sich folgendes:
Wurde Michael Hollenbach als Pfleger aufgestellt für das Münterjügrige Kind der Tochter des Aldt MathesSchanzenbach woh unehlich Gebohren hat nehmlich: Friedrich Wilhelm gebohren von Catrina Schanzenbach
Die Verpflichtung

Ehe und Erbvertrag der Michael Hollenbach Eheleute - 1847
Das Ehepaar Hollenbach hatte bei seiner Hochzeit 1832 seine Vermögensverhältnisse nicht geregelt, dies wurde 1847 nachgeholt.
Gab es einen konkreten Anlass?
Als gemeinschaftliches Vermögen wird unanbhängig vom jeweiligen Beibringen angegeben:
  - Liegenschaft 640 fl.
  - Fahrniß 60 fl.
  - Schulden 275 fl.
  - Rest 425 fl.
Auch alles zukünftige Vermögen soll als gemeinschaftlich betrachtet werden.
Georg Michael Hollenbach räumt den beiden Kindern seiner Frau aus deren ersten Ehe "ein Erbrecht von seinem Nachlaß" ein.
Seinem Vater würde bei seinem Ableben ein Pflichtteil zustehen.
"Mit Rücksicht auf diesem Pflichttheil wird das Vermögen auf Absterben eines Ehegatten unter den Nacherlebenden und die vorhandenen .. ..... die erstehelichen Kinder der Ehefrau oder deren ... nach 2 Hälften vertheilt, jedoch erst .. der Wiederverheirathung des Ueberlebenden, bis zu welcher Zeit demselben der Besiz und Genuß des ganzen Vermögens verbleibt."
Es gibt noch weitere Regelungen u.a. zu Gant, Ehescheidung ...


Verkauf des Hauses nach dem Tod von Maria Rosina Hollenbach am 15.Februar 1854

Verkauf des Hauses nach dem Tod von Maria Rosina Hollenbach am 15.02.1854
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Realteilung der Ehefrau des Michael Hollenbach - 1854
Nach dem Tod der Maria Rosina Hollenbach wurde am 24.03.1854 diese Realteilung vorgenommen.
Als Erben werden der Ehemann und die beiden aus ihrer 1.Ehe stammenden Kinder genannt.
Im Nachlass befand sich weder Liegenschaften, noch Bargeld.
   "Die Häusliche Fahrniß besteht in ganz wenigen Stücken, da dem Wittwer der größte Theil vor einigen Jahren gestohlen wurde und
   wie jetzt der Werth von den Erben im Ganzen auf 15 fl. angegeben."

Der Witwer
  Activa: 374 fl.
  Passiva: 172 fl. 53 x.
  Rest reinen Vermögens: 216 fl. 7 x.

Aufgrund des Ehe und Erbvertrag von 1847 wird dieses Vermögen so verteilt:
 
1. Der Wittwer   108 fl. 3 1/2 x.
2. Die 2. Kinder a 54 fl. 1 3/4 x. 108 fl. 3 1/2 x.
3. Die Gläubiger mineinander   172 fl. 53 x.


 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1854
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: A 314 Nr. 146 Ehe und Erbvertrag Michael Hollenbach 1847