Verrenberg HistorischDie Familie Johann Balthes Käppler
(1782-1858) in Verrenberg


Johann Balthes Käppler erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutskauf - 1808
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Aufnahme
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Gutskauf ao 1808

(3) Ehe- und Erbvertrag Johann Michael Megerle - 1829
Maria Rosina Käppler lebte in ihrer 1.Ehe vermutlich in Löschenhirschbach.
Dort wurde auch dieser Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen.
Warum ist dieser Ehe und Erbvertrag im Verrenberger Archiv?

In diesem Ehe- und Erbvertrag vom 15.08.1829 findet sich das folgende:

"Zwischen dem kinderlosen 49 Jahre alter Wittwer und Bauer Johann Michael Megerle von Kemeten Gemeinde Gaisbach einerseits
Maria Rosine gebohrene Käppler, Wittwe des W. Johann Michael Weker gewesenen Bauers allhier zu Löschenhirschbach anderseits
ist heute folgender unwiederruflicher Ehe- und Erb Vertrag unter Beistimmung der mitunterschriebenner Persohnen zustande gekommen.

         §. 1.
beede Verlobte versprechen einander die Ehe und während derselben, die genauste Erfüllung aller eheliche Pflichten.

         §. 2.
Der Bräutigam bringt in die Ehe sein zu k.....then besitzendes freies und Eigenthümliches Bauern Guth mit zugehörde und mit all seinem übrigen Vermögen, nichts davon ausgenommen, die Braut aber theils an barem Geld, theils an fahrniß, theils an Güter, wie leztere ihr der Eventualtheilung ihres verstorbenen Ehemanns Johann Michael Weker eigenthümlich zugefallen sind
zusammen in Betrag von Fünftausend Gulden.

         §. 3.
Unter beeden Theiler findet künftig eine allgemeine Gütergemeinschaft statt d.h. Heirathen Gut und B... dermaßen daß sämtliches, sowohl gegenwärtiges als zukünftiges Vermögen, ohne alle Ausnahmen so gemeinschaftlich wird, das jeder Ehegatte zur Hälfte im Vermögen sizt.

         §. 4.
Die Braut bringt aus ihrer I.Ehe 2 Kinder bei namentlich:
   1. Rosine Catharine Ehefrau des Michael Frank Bauers zu Rüblingen.
   2. Georg Michael Weker, derzeit noch minderjährig
Diesen beiden Kindern verbleibt das in ihres leiblichen Vaters W. Johann Michael Weker, Event. Thlh: .. 13
Dies ausgesetzte anerstorbene rechtväterliche Vermögen, für jeden fall ausschließlich bevor.
Stirbt eines von ihnen kinderlos, so fällt deßen vätterliches Vermögen dem überlebenden vollbürtigen Geschwister allein zu.
Nachdem kinderlosen Tode, des leztüberlebenden von diesen Kindern fällt deßen vätterliches ... gemeinschäftlichen Vermögen zu, wann die jezt eingehende Ehe noch besteht.

         §. 5.
Werden in dieser hiermit schliesenden Ehe eines oder mehrere kinder erzeugt, so hat dasselbe ...... diese miteinander, einen allväterlicher Voraus, von Eintausend Gulden
an das gemeinschaftliche Eheliche Vermögen anzusprechen, auch muß in diesem Falle, somer Zeit, das Hofgut des Bräutigams den in dieser Ehe erzeugten Kinde oder Kinder um eine waisengerichtlichen zu machenden Anschlag überlaßen werden.

         §. 6.
Sollten in dieser Ehe keine kinder erzeugt werden, so soll nach Absterben des einen oder des andern Ehegatten, es mag der Ehemann oder die Ehefrau sein ein Rückfall von
3000 fl.
An die nächste gesezliche Anverwandten von dem überlebenden Gatten hieraus bezahlt werden, wogegen das übrige ganze Vermögen dem überlebenden Ehegatten, mit Nuzen und Eigenthum zusteht.
Die Bestimmung dieses Rückhalts dauert jedoch mit 18.Jahre lang, sind nach Umfluß der 18. Jahr, keine Kinder aus dieser 2.Ehe erzeugt vorhanden und es sind beede Eheleute noch am Leben, so hebt sich der Rückfall so auf als wenn niemalen ein solcher bestanden hätte.

         §. 7.
Sobald nach Umfluß dieser 18 Jahre, das eine oder das andere der Ehegatten sofort kinderlos abstirbt, so ist das ganze gemeinschaftliche Eheliche Vermögen waisengerichtlich zu in...tieren und anzuschlagen im übrigen denach überlebenden Ehegatten in ungestörten Besiz und Genuß des Vermögens zu belaßen.
Stirbt sodann auch vollends der überlebende Gatte so ist das ganze gemeinschaftlich eheliche Vermögen in drei gleiche Theile zu vertheilen wovon einen theil die nächste Verwandte, das jezigend Bräutigams und die 2.übrige Theile, 2/3 tel die Kinder oder Enkel oder überhaupt die nächste Anverwandte der Braut ..ollem Nuzen und Eigenthum zu Erben haben.

         §. 8.
Der Bräutigam gibt es zu und genehmigt es zu veraus, wenn die Braut die unter ihrem Beibringen oder Gegensatz begriffene Liegenschaft ihrem einzigen Sohn 1.ter Ehe Michael Weker, um den in der vorerwählten Eventualtheilung gemachten waisengerichtlichen Anschlag käuflich überlassen wird.

         §. 9.
die nachtheilweise lebenden Eltern der Brautleute leisten für den Fall es von Interesse sein sollen auf den ihren gebührenden Pflichttheil verzicht

         §. 10.
Diesen Vertrag bekräftigen mit ihren eigenständigen unterschriften, unter entsazung auf jede einrede und Ausflüchten, sie mögen Namen haben wie sie wollen.

                 Löschenhirschbach den 15. Augst 1829"





Johann Balthes Käppler klagt gegen den Schäfer Gottlieb Schwartz - 1835
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.Oktober 1835 findet sich folgendes:
Es erscheint Baldes Käppler und glagt an das ihm der Schäfer Gottlieb Schwartz in seine Wiese gefahren und er nicht zufriden seyn kann weil es die Zeit nicht ist die Wiesen zu beweiden so wurde ihm eine Strafe angesetz von 2 Reichs Thaler und solde er sich beschwert finden so steht ihm der Rekurs offen zwey mahl 24 Stunden welches geschehen ist den 6ten Obr Morgens 8 Uhr

Georg Friedrich Käppler will nach Seibach heiraten - 1836
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.August 1836 findet sich folgendes:
Auf ansuchen des Georg Friedrich Käppler Sohn des Baldes Käppler welcher die Absicht sich in Seibach OA Hall sich zu Verheiraten wird von dem unterzeichenten Gemeinde Rath beurkundet das gedachter Georg Friedrich Käppler der
ehliche Sohn des Baldes Käppler und seiner Gattin eine geborene Scheifler und laut vorgelegter Taufschein am 26ten Nobr 1811 zu Vörrenberg gebohren ist
das derselbe zur Evangelischen Confession bekent das er zur Zeit unverehlicht
das er Würtembergischer Staats bürger und Gemeinde Bürger zu Vörrenberg ist
das derselbe hinsichtlich seines Prädikats unsers Wissens an keinem der im Geseze vom 13ten April 1828 Art.19. bezeichneten Mängel leidet
das was sein Vermögen betrifft derselbe nach glaubhaftem Ausweise von eltern 3000f. erhält
an Eigenem Vermögen an ..... 200f.
Die wir nach ihrem Eigenem Vermögen für abreichung eines solchen Heyraguts für befähigt erachten zu Heyragut erhält und mit Einrechnung dieses Heyraguts
an Liegenschaft 0f.
an bahrem Geld 3000f
an Eigenem Vermögen 200f.
Summa 3200f.
im ganzen mit Worten
Drey Dausend zwey hundert Gulden.
Worauf unsers Wissens keine Schulden haften
das seinem Austrit aus dem diesseitigen Gemeinde Verband unsers Wissens kein hinderniß im Wege steht

Carolina Elisabetha Rosina Käppler will nach Gochsen heiraten - 1840
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.August 1840 findet sich folgendes:
Auf ansuchen der Carolina Elisabetha Rosina Käppler Tochter des Baldes Käppler von hier welche sich nach Gochsen verheyrathen will wird von dem unterzeichenten Gemeinde Rath beurkundet
1. Das gedachte Carolina Elisabetha Rosina die Ehliche Tochter des Baldes Käppler und seiner Gattin gbr. Scheifler und laut vorgelegter Taufschein den 10ten Novbr 1819 zu Vörrenberg geboren ist
2. Das dieselbe zur Evangelischen Confession bekennt
3. Das sie zur Zeit unverehlicht ist
4. Das sie Würtenbergische Staats und Gemeinde Bürgerin in Vörrenberg ist
5. Das dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unsers Wissens an keinem der im Geseze vom 15April 1828 Art. 19. bezeichneten Mängel leidet
6. Das was ihr Vermögen betrifft dieselbe nach glaubhaftem Ausweise von ihren Eltern
Erhält 3000f.
die wir nach einem solchen Abreichen Vermögen zum Heyraguth wir befäig erachten und mit Einrechnung dieses Heyraguth
an Capital und andern ausständen 0f.
an Liegenschaft 0f.
an bahrem Geld 3000f.
an sonstiger Fahrniß mit ausschluß der Kleider und Leib Weißzeug 150f.
im ganzen 3150f.
mit Worten Drey Dausend Ein Hundert fünfzig und Worauf unsers Wissens keine Schulden haften
7. Das ihrem Austrit aus diesseitigen Gemeinde Verband kein Hinderniß im Wege steht

Johann und Baldes Käppler bekommen ein Zeugniß - 1844
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Februar 1844 findet sich folgendes:
Das Köhl. Oamtsgericht Oehringen verlangt von Beyten Keppler, nehmlich von Baldes und Johann Keppler ein Vermöchens und Predikats Zeugniß.
Es wird bezeig daß von beyden Keppler noch keiner in Undersuchung gestanden ist auch noch niemal keiner gestraft worten und an eigenem Vermöchen besizen sie nichts.

Baldes Käppler bietet im Schwäbischen Merkur Wein zum Verkauf an - 1852

Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg - 1854
1854 wird Baldes Käppler mit 3 der insgesamt 120 Anteilen der Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg aufgelistet.
Man sieht, dass die Anzahl der Anteile seit 1801 unverändert ist.
Diese Anteile sollen auf das Haus, den Hof gebunden sein.

 
Real- und Eventualteilung nach dem Tod von Balthes Käppler - 1858/59


Es wird ein "Summa ganzer Verlaßenschaft" von 9815 fl. 11x. festgestellt, das wie folgt aufgeteilt werden soll:
1. der Sohn Friedrich 4188 fl. 17 3/4 x.  
davon ab Vorempfang 3240 fl. 948 fl. 17 3/4 x.
2. die Tochter Caroline
(Es muss wohl die Tochter Elisabetha Rosina gemeint sein)
4188 fl. 17 3/4 x.  
davon ab Vorempfang 3288 fl. 900 fl. 17 3/4 x.
3. der Sohn Johann 4188 fl. 17 3/4 x.  
davon ab Vorempfang 4000 fl. 188 fl. 17 3/4 x.
4. der Sohn Louis 4188 fl. 17 3/4 x.  
    4188 fl. 17 3/4 x.
"hiezu kommen noch:"
5. der Wittwe Vermögens Vorbehalt 3350 fl.
6. der Sohn Louis Voraus 240 fl.
Der jeweilige Vorempfang dürfte sich auf das Geld beziehen, dass die Kinder jeweils zu ihrer Hochzeit bekommen haben.
Schön ist hier noch zu erkennen, dass die Wittwe, im Gegensatz zu ihren Kindern, nicht schreiben konnte.
Im Nachlass waren auch 3 Schäfereianteile, die vom Sohn Johann Käppler übernommen wurden.


 
Realteilung nach dem Tod der Witwe des Balthasar Keppler - 1860
Nach dem Tod der Rosina Barbara Käppler geb. Scheifler wurde am 10.02.1860 diese Realteilung erstellt.
Als Erben werden genannt:
  - Friedrich Käppler, Bauer in Raibach, OA Hall
  - Caroline, Ehefrau des Carl Breyer, Bauer in Gochsen OA, Neckarsulm (vermutl. ist Elisabetha Rosina gemeint)
  - Johann Käppler, Bauer u. Gemeinderath hier
  - Louis Käppler, ledig vollj. in Raibach

Im Nachlass war weder Liegenschaften, Fahrniß oder Gold&Silber.
Dafür aber Frauen- und Männerkleider, mehrere Betten, Leinwand, Küchengeschirr, "Schreinerwerk", Fässer und Bandgeschirr, Getränke (Wein und Apfelmost) im Wert von 914 fl.

Gläubiger-Aufruf nach dem Tod von Barbara Käppler - 1860

(1) Louis Käppler stirbt in Eckartsweiler - 1865
Der Tod von Carl Ludwig Käppler wurd eim Totenregister von Eckartsweiler eingetragen.
Er war in Eckartsweiler an einer Lüngenentzündung gestorben und wurde dort beerdigt.

Er wird als Ökonom in Verrenberg bezeichnet. Warum starb er in Eckartsweiler und wurde dort beerdigt?

(1) Verkauf aus dem Nachlass des Louis Käppler - 1865
Nach dem Tod des ledigen Carl Ludwig Käppler (auch Louis Käppler genannt) kamen Wein und Weinfässer zum Verkauf.

(1) Verkauf von Fässern aus dem Nachlass des Ludwig Käppler - 1867

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)

Zeitung: Schwäbischer Merkur mit Schwäbischer Kronik und Handelszeitung Süddeutsche Zeitung, vom 01.06.1865

Ortsarchiv Verrenberg: Kaufbücher
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: Messbuch 1818
Ortsarchiv Verrenberg: B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858
Ortsarchiv Verrenberg: A 328 Nr.282 Real- und Eventualteilung nach dem Tod von Balthes Käppler - 1859
Ortsarchiv Verrenberg: A 329 Nr.291 Realteilung der Witwe des Balthasar Keppler, 1860
Ortsarchiv Verrenberg: A 302 Nr.25 Ehe- und Erbvertrag Johann Michael Megerle 1829

HZA Ba 115 Bd 1182 Amtsrechnungen 1807/08
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1860
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1867

Schwäbischen Merkur 1852