Christian Franz Atz, Bürgerausschuß 1858-59 neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 4 17.04.1832 Verrenberg - 19.03.1862 Verrenberg oo 12.05.1857 Eva Christina Catharina Bertsch (1) 20.02.1833 Scheppach - 14.03.1862 Verrenberg | |-----------------------------------------------|-------------|-------------------------| | | | Gottlieb Christian Michael Franz Elisabeth Magdalena Christiane 23.09.1858- 18.01.1860- 14.06.1861- 18.09.1923 13.08.1952 18.12.1939 oo 11.05.1882 Jackson, Jackson County oo um 1880 Luisa Friederika Schaffert Minnesota Christopher Friedrich Reutter 15.12.1863 Hälden- oo 04.04.1884 01.09..1851 Scheppach- ??.??.1948 Carolina Winter 28.11.1894 fortgezogen nach Hälden 26.08.1861- Fountain Township 19.02.1911 Iroquois, Illinois 1882 ausgewandert (2) 1882 ausgewandert (2) Laut dem Nachtrag zum Urkataster von 1854-55 lebte Christian Franz Atz im Haus Nr.23. Er hatte es 1855 von seinem Großvater (1) Wilhelm Franz Happold erkauft. (1) Die Ehefrau von Wilhelm Franz Happold, Eva Maria Happold geb. Geck, war die Schwester zu Maria Christine Heinrich geb. Geck. Deren Tochter, Maria Christina Atz geb. Heinrich war wiederum seine Mutter. Nach dem Tod der Eltern 1862 wurde das Haus Nr.23 an Lindenwirth Carl Carle verkauft. Nach dem Tod der Eltern sind die Kinder bei Onkeln und Tanten aufgewachsen. Details dazu unten. Dabei wird angegeben, dass Christian Michael Franz und Elisabeth Magdalena Christiane gemeinsam bei Christian Wenninger, Bauer in Scheppbac aufwuchsen. (1) Der Vater von Eva Christina Catharina Bertsch hatte 1826 Juliana Magdalena Zöller aus Verrenberg geheiratet. (2) Sie wanderten gemeinsam am 26.August 1882 in die USA aus.
Christian Franz Atz möchte aus der Minderjährigkeit entlassen werden - 1855 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Mai 1855 findet sich folgendes: Es erschien der Sohn des verstorbenen Gottlieb Atz gewesenen Sonnenwirth Franz Atz ld. 23 Jahre welcher unter Verwaltung des Pflegers Gemeindepfleger Mattheus Mugele von hier sich befindet, und trägt folgendes vor. Ich habe ohnlängst von meinem Großvatter Franz Happold seine an Besizthum gewesenen Liegenschaft käuflich über nommen Beziehungsweise nach meinem Großvatter seinen lezten Willens Verordnung käuflich übernehmen müssen, da ich aber noch nicht Selbstständig und noch unter Verwaltung meines Vermögens unter Verwaltung meines Pflegers stehe so bitte ich unterthänigst den Gemeinderath Beziehungsweise ein K. Hochlöbl. Ober Amt Oehringen mich von der Mienderjährigkeit zu Dispenziren, und mich in den Stand zu sezen daß ich meine erkauftes Anwesen und Vermögen selbst in Verwaltung bekommen, und von der Pflegschaft entlassen, welches voraussichtlich meinem Pfleger viele Mühe verursachen würde dieses erkaufte Anwesen ........ Pflegschaftlich zu verwalten. Der Gemeinderath hat daher einstimmig Beschlossen, daß es wünschenswerth wäre wenn 1) Der Bittsteller von dem K. OberAmt von der Minderjährigkeit Dispenzirt, und sein Vermögen selbst in Verwaltung bekommen würde. Denn es wird hiemit den Bittsteller 2) Gemeinderäthlich bezeugt, daß er sich als ein verständiger und sparsamer Landwirth geziemt auch noch nie in einer Untersuchung gestanden und in seinen jungen Jahren für das ganze Anwesen per Arbeiten gesorgt und vollzogen auf seinen Großvatter treulich an die Hand gegangen ist, wie es einem geziemten Enkelsohn zusteht. |
Dieses Gesuch wurde wohl abgelehnt, siehe nächster Eintrag von 1857. |
Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg - 1854 |
1854 wird Christian Franz Atz mit 1 der insgesamt 120 Anteilen der Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg aufgelistet. 1801 waren es noch 2 Anteile gewesen. Diese Anteile sollen auf das Haus, den Hof gebunden sein. |
Christian Franz Atz möchte für seine Braut das aktive Bürgerrecht - 1857 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.April 1855 findet sich folgendes: Es erschien Frank Atz Sohn des Verstorbenen Gottlieb Atz und trägt vor Ich habe mich mit der Christiana Bertsch Tochter des Johann Michael Bertsch mit Einwilligung meines Pflegers Mattheus Mugele Ehlich versprochen und bitte daher meiner Verlobten das hies. Gemeinde und Activbürgerrecht zu ertheilen behufs Deren Gesuch hinterlegt er einen von dem Gemeinderath Rappach gefertigten Geburtsbrief vor, wornach dieselbe ein gutes Prädikat und an Vermögen 1100f. besizt worauf keine Schulden haften. Das Collegium huldigt der Ansicht daß der Nahrungsstand gesichert weshalb er Beschließt Der Bittstellerin das hies. Gemeinde und Activ Bürgerrecht verliehen und anzusezen a für die Braut Bürgerannahme Gebühr 5f. Waisenhausgebühr 30x. b dem Bräutigam Sorrogat für Nachtwache 6f. für Feieraimer und Obstbäume 2f. 42x. Aufwärter 6x. Summa 14f. 18x. |
Christian Franz Atz erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1857 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Heurath Geburth Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 11.April 1857 Bemerkung: 1862 gestorben |
Beibringinventar - Christian Franz Atz - 1857 |
Bei der Inventur werden neben Gesangbuch und Spiegel auch zwei Portrais erwähnt. |
Franz Atz klagt gegen Christian Görtz - 1859 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" vom 22.April 1859 findet sich folgendes: Es erschien Franz Atz von hier und trägt vor ich besize auf hies. Markung einen Weinberg Distrikt Gummenstock mit einem hohen Grasrain umgeben, an diesem Grasrain hat mir der nebenlieger Christian Görtz von hier, so viel weggenommen daß der Grenzstein umgefallen und zu diesem noch weiter an den Rain gegraben als es sein Besitzthum war er bitte daher durch das Untergangsgericht Einsicht von der Sache nehmen zu lassen und nach Erfund dessen auf Unrechtskosten über den Beklagten zu verfügen. Auch pflanzte derselbe noch an meinem Weinbergg einen Obstbaum an welchen ich nach dem Geseze nicht schuldig bin zu dulden ich bitte ebenfalls den Beklagten zur Entfernung dieses Baumes anzuhalten Der Beklagte wurde über vorstehendes verständigt gibt an ich glaube nicht daß ich über die Grenze der auf Erden wegnehmen überschritten habe und wenn der Kl. Einsicht von der Sache nehmen lassen will so kann er solches vollziehen lassen. Den Baum zu entfernen will ich am nächsten Spätjahr vollziehen Auf Verlangen des Kl. hat man die Felduntergänger Mattheus Mugele und Anton Hörger beauftragt sich an Ort und Stelle zu begeben und nach genommenen Augenschein den Erfund desselben hier zu Protokoll zu geben. Nach genommenen Augenschein erschienen die Beauftragten und erklären hiermit wir haben die Sache eingesehen und haben erfunden daß die Sache von keiner Bedeutung war, wir sind der Ansicht daß der Bekl. sowie dessen nebenlieger Ludwig Mugele welcher auf frischer That nahe an die Grenze hingegraben auf weiteres verwarnt werde Beschluß Die Beklagten da nach Erfund des genommenen Augenscheins kein Strafantrag zu vollziehen ist auf fernerhin verwarnen und zu Kostenersatz von je 15x zu verurtheilen unter Belehrung des Recoursrechts. Beide verzichten auf den Recours und erkennen den Kostenersatz zu zahlen an |
Nach dem Tod der Franz Atz Eheleute wurden die minderjährigen Kinder untergebracht - 1862 | ||||||||||
Bei Eva Christina Catharina Atz geb. Bertsch wurde als Todesursache Scharlach und Lüngenenzündung, bei ihrem Mann Franz Atz, der fünf Tage später starb, Lungenlähmung angegeben. Nach dem unerwarteten Tod der jungen Eltern innerhalb von fünf Tagen mussten die kleinen Kinder "untergebracht" werden.
Der Rechnungsabschluß sah so aus:
![]() ![]() Als Pfleger der drei Kinder war Christian Metzger am 25.03.1862 verpflichtet worden (1) Michael Zentler war der Onkel, seine Frau die Schwester der Mutter seines Pflegekindes. (2) Der Bauer Christian Wenninger in Scheppach war verheiratet mit Marie Magdalene Bartsch, einer Schwester der verstorbenen Mutter. |