Maria Barbara Betzold altes kirchliches Familienregister 1808 fol.3
16.01.1742 - ??.??.????
ledig
Vater des 1.Kind: ??? Ackermann, Soldat und Bürger in Waldbach
??.??.???? - ??.??.????
Vater des 2.Kind: ??? Schluchter
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Johann Michael Ackermann, Bürger und Söldner Johannes Schluchter
10.10.1764 in Waldbach? - vermutl. 1830 14.10.1774 - ??.??.????
oo 04.08.1785 oo ??.??.1796
Maria Barbara Lederer
12.08.1761 in Ohrnberg - ??.??.????
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Christina Catharina Johann Maria Friedrich Anna Johann
Dorothea Barbara Michael Margretha Matthäus Dorothea Matthäus
10.11.1785- 04.08.1787- 19.03.1790- 24.02.1792- 30.11.1793- 30.12.1795- 03.02.1799-
??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? 19.03.180? ??.??.???? 22.05.1799
war stumm wird als Simpel
bezeichnet
Im Urkataster von 1833 werden die Kinder des Michael Ackermann als Besitzer des Hauses Nr. 9 genannt.
Im Hohenloher Zentralarchiv Neuenstein findet sich unter: Debitadministration / Bü 98 folgendes Archivgut:
Umwandlung der Naturalbesoldung des Weinbergaufsehers Ackermann zu Verrenberg in Geld;
Tod des Ackermann und Besetzung der Stelle mit dem Gemeindediener Friedrich Weiß zu Verrenberg,
Qu. 1-9 1830 - 1832
| Michael Akermann klagt gegen Friedrich Weiß - 1830 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.Juli 1830 findet sich folgendes: Es erschin Michael Akerman und trägt Klagbar vor das der Friedrich Weiß von Bitzfeld das er seinen Aker um geflügth habe wo nach gar kein Zent gefallen dan sachte der Akerman es darf nicht sein dann giebt im der Weiß …. Und sachte es ging im nichts an da wurte dem Waißen seine Warnung Strafangesez von 30x Friedrich Weiß gibt an das er die Straf nicht an erkente Weiß habe zu dem zentsamler gesacht er sol die garben wegtun er wolle sein Aker um zakern bezeuchte der zentsamler. Dan wurde die Straf wieter abgeschr... |
| Mit Michael Ackermann muss der 1790 geborene Sohn gemeint sein. |
| Johann Friedrich Jörg klagt gegen Michael Akermann - 1857 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.Mai 1857 findet sich folgendes: Laut Schultheisenamts Protokoll blt. 28b hat Friedrich Jörg von hier … klagt daß ihm Michael Akermann in seiner Wiesen im Gäsle oben an der Straße eine Heke entwendet habe und er trage darauf an daß ihm der Beklagte 5f. Zu ersezen habe. Akermann wurde darüber verständigt, gibt an er habe geglaubt die Heke gehöre sein , denn er habe keine seiner Liegenschafts verkauf bedungen daß die Käufer Acker und Wiesen leer bekommen daher er nicht schuldig sei dem Kl. etwas zu ersezen. Da nun diese Sache weil das Grundstück dem Bekl. zuvor gehört nicht als Diebstahl zu betrachten so wurde ein Vergleich versuch angestellt, schlug aber fehl. Der Gemeinderath hat nach gemachter Berathung da die Sache, weil der Beklagte noch der Meinung war, daß die Heke noch sein gehöre nicht als Diebstahl zu bestrafen daher im Strafansatz nicht statt finden solle. Und da die Heke auch theilweise sich auf dem Gemeindeboden befinden, und jezt wieder die neu angebrachte ebenhelftig auf dem Gemeindeboden angebracht ist daß der Beklagte schuldig und verbunden sei dem Kl. 30x für den Schaden zu ersezen zugleich den Parthein zu eröffnen daß Ihnen das Recurchts recht offen stehe indem aber der eine oder der andere gebrauch .... |
| Mit Michael Ackermann muss der 1790 geborene Sohn gemeint sein. |