Johann Friedrich Jörg, Söldner, Nachtwächter 1860, Berghüter 1881-83, Maulwurffänger 1854-55
14.10.1820 Vorder Espich - 05.05.1899 neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.148
oo 08.07.1851
Christina Barbara Täuber
11.01.1826 Verrenberg - 31.10.1919
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Johann Christian Catharina Johann Catharina Johann Leonhard Cath. Magdal. Johann Rosina Catha. Rosine Johann Johann Friedrich Friedrich ungetauft ungetauft
Friedrich Carolina Leonhard Magdalena Friedrich Rosina Leonhard Catharina Christine Leonhard Christian Leonhard ????? 10.11.1862- 28.10.1863-
21.07.1846- 25.09.1850- 25.05.1852- 11.06.1853- 21.07.1854- 20.02.1857- 18.11.1858- 24.10.1859- 09.02.1861- 05.11.1864- 19.10.1866- 14.09.1868- 08.12.1870- 19.11.1862 28.10.1863
unehelich unehelich ??.??.1852 05.07.18?? ??.??.???? ??.??.???? 03.12.18?? 17.06.18?? 11.03.???? 24.11.???? 08.06.???? 01.10.186? 22.02.18??
??.??.1846 ??.??.1851 oo 27.06.1876
Johann Philipp
Heiner
31.05.1846-
??.??.????
Johann Friedrich Jörg wird im Nachtrag zum Feuerversicherungsbuch (1869) 1874, als Eigentümer des Hauses Nr.45 genannt.
Wo wohnte er zuvor?
1873 wird er als Schankwirth bezeichnet. Zudem wird erwähnt, dass "die von Jörg bewohnte Lokalidet nicht sein Eigenthum ist".
Christina Barbara Jörg hat von 1878 - 1899 an das Einheizen der Schule übernommen.
| Johann Friedrich Jörg klagt gegen Michael Akermann - 1857 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.Mai 1857 findet sich folgendes: Laut Schultheisenamts Protokoll blt. 28b hat Friedrich Jörg von hier … klagt daß ihm Michael Akermann in seiner Wiesen im Gäsle oben an der Straße eine Heke entwendet habe und er trage darauf an daß ihm der Beklagte 5f. Zu ersezen habe. Akermann wurde darüber verständigt, gibt an er habe geglaubt die Heke gehöre sein , denn er habe keine seiner Liegenschafts verkauf bedungen daß die Käufer Acker und Wiesen leer bekommen daher er nicht schuldig sei dem Kl. etwas zu ersezen. Da nun diese Sache weil das Grundstück dem Bekl. zuvor gehört nicht als Diebstahl zu betrachten so wurde ein Vergleich versuch angestellt, schlug aber fehl. Der Gemeinderath hat nach gemachter Berathung da die Sache, weil der Beklagte noch der Meinung war, daß die Heke noch sein gehöre nicht als Diebstahl zu bestrafen daher im Strafansatz nicht statt finden solle. Und da die Heke auch theilweise sich auf dem Gemeindeboden befinden, und jezt wieder die neu angebrachte ebenhelftig auf dem Gemeindeboden angebracht ist daß der Beklagte schuldig und verbunden sei dem Kl. 30x für den Schaden zu ersezen zugleich den Parthein zu eröffnen daß Ihnen das Recurchts recht offen stehe indem aber der eine oder der andere gebrauch .... |
| Einhalten der Polizeistunde - 1873 |
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Im "SchultheißenAmtProtokoll" vom 04.November 1873 heist es: Auf Vorbringen des Polizeidieners Weiß, daß schon öfters beim Abbiten nach der eingetrettenen Polizeistunde Nachts 11.Uhr von den anwesenden Gästen ihm entgegengehalten worden, es werde in Oehringen auch nicht abgebotten warum dann hier abgebotten werde? Wurden heute die hiesigen Wirthe nämlich Sonnenwirth Zorn Speisewirth Mornhinweg Schankwirth Friedrich Jörg vorgeladen und ermahnt beim abbiten die Polizei zu unterstützen. Diesen wurde auch die betreffenden Gesetze, Strafgesetzbuch §365. siehe Reichsgesetzblatt v. 1871. S.199 sowie die Ministerialverfügung v. 2.Dec. 1871 Regierungsbl. 1871 S.382 vorgelesen und erleudert. |
| Johann Friedrich Jörg möchte eine Bierwirtschaft eröffnen Teil 1 - 1873 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Dezember 1873 findet sich folgendes: Friedrich Jörg Weingärtner von hier hat bei dem Schultheißenamt angezeigt daß er eine Bierwirthschaft errichten wolle. Diese Anzeige wurde heute dem Gemeinderath mitgetheilt welcher die Bemerkung machte, indem schon 2. Wirthschaften hier bestehen so erscheint eine dritte Wirthschaft als überflüssig. Es könne das nachgesuchte Vorhaben dem K. Oberamt von hier aus nicht empfohlen werden, insbesondere da die von Jörg bewohnte Lokalidet nicht sein Eigenthum ist, somit werde §.33. auch hier Plaz greifen. |
| Johann Friedrich Jörg möchte eine Bierwirtschaft eröffnen Teil 2 - 1874 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Januar 1874 findet sich folgendes: Auf Ansuchen des Friedrich Jörg Weingärtner von hier um Erlaubniß zu errichtung einer Bierwirthschaft wird von dem Gemeinderath folgendes in Erwägung gezogen. 1. Der nachsuchende hat eine sehr beschrenkte Lokalitet und durchaus keinen Keller der zu diesem Gewerbe paßt 2. Da hier schon 2. ständige Wirthschaften bestehen welche hinlänglich für das hiesige Ort wo keine B..... duchgeht ausreichen und somit durchaus kein Bedürfniß vorliegt. 3. ist der nachsuchende wegen Körperverletzung und Beleidigung schon 3 mal gestraft worden, welches auf Veranlaßung zu Bedenken der im §.33. enthaltene Thatsachen gibt. Es wird deßhalb Beschloßen Den Jörg mit seinem Gesuche abzuweisen. |
| Johann Friedrich Jörg - das Oberamt möchte ein Verzeichnis seiner Vorstrafen - 1874 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.April 1874 findet sich folgendes: Dem Friedrich Jörg auf Verl. Des K.Oberamts ausgestellt, zu erlangung der Bierwirthschaft Vorstrafen, nach dem Strafverzeichniß. Daß er Vater von 3.Kinder im Alter v. 21 bis +4.Jahren sei, er 53 Jahre und die Frau 47 Jahre alt und beide Arbeitsfähig seyen |
| Johann Friedrich Jörg - für das Oberamt wird ein Zeugnis erstellt - 1874 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Mai 1874 findet sich folgendes: Auf verlangen des Königl. Oberamts wurde dem Friedrich Jörg folgendes Zeugnis ausgestellt vom Gemeinderath 1. Vermögen ca. 600f. 2. Prädikat mit ausnemen etwas schneller Aufregung - gut 3. Vorstrafen a. im Juni 1858 wegen Körgerverlezung vom K. Oberamts Gericht Oehringen um 10f. b. am 31. März 1865 wegen Körperverletzung von dem ... 4 Wochen Kreis Gefängniß c. am 27. Juni 1872 wegen Beleidigung von demselben 3 Tage Haftstrafe |
| Christina Jörg übernimmt das Einheizen der Schule - 1878 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.November 1878 findet sich folgendes: Das Einheizen der Schule hat schon mehrere Jagre der Amtsdiener Johann Weiß besorgt. Er hat gekündigt. Dieses Einheizen wurde Christina Jörg, Ehefrau des Friedrich Jörg übertragen. Sie bekommt je Winter pauschal 12M wie es Weiß nach Gemeinderatsprotokoll III fol. 260 auch erhalten hatte. |
| Johann Friedrich Jörg, Streitsache mit Georg Schanzenbach - 1879 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.Dezember 1879 findet sich folgendes: Streit Sache zwischen Jörg Weongärtner hier Kl. Gegen Georg Schanzenbach Weingärtner hier Bekl. Wenderecht betreffend, wurde durch Vergleich erledigt. |
| Johann Friedrich Jörg, Streitsache mit Christian Mezger - 1882 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Dezember 1882 findet sich folgendes: Streitsache des Friedrich Jörg Weingärtner hier Kläg. gegen Christian Mezger jun. Bauer hier Bekl. Eigenthumsgrenze betreffend Beil. No.81 |
| Christina Jörg gibt das Einheizen der Schule ab - 1899 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.November 1899 findet sich folgendes: Nachdem Christian Jörgs Witwe das einheizen der Schule wegen vorgerüktem Alter gekündigt, hat sich Frau Kühner gemeldet, da dieselbe dazu geeignet erscheint, wurde mit derselben eine jährliche Belohnung von 20M in wiederruflicher Weiße festgestellt bemerkt wird, daß sie sich das Einheizen in der Weisung und Anordnung des Lehrers zu unterziehen hat |