Peter Braun, Schreiner in Adolzfurth
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Sophia Catharina
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Johann Sebastian Peter Braun, Bürger in Adolzfurth; Schreiner neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 20b
31.10.1846 Adolzfurth - ??.??.???? Bürgerausschuß 1913-mind.16
oo 08.02.1870 Adolzfurth
Regina Luisa Kleber
25.11.1846 Adolzfurth - 23.11.1872
oo 08.06.1873 Adolzfurth
Sophia Braun geb. Merz
28.12.1848 Schepbach - 15.05.1875
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Maria Adelheid Beck, sie war von 1878 bis mind. 1889 an der Verrenberger Industrieschule als Lehrerin angestellt.
14.10.1849 Sontheim - ??.??.????
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Luise Caroline Johann Rudolf Gottlieb Regina Luise Johanna Luise Ludwig Rudolf Nikolaus Maria Viktoria Katharina Paul Franz Blasius Franz Peter
09.02.1868 27.05.1871- 10.01.1874- 17.04.1875- 20.07.1877- 31.12.1880- 05.06.1883- 29.01.1886
Adolzfurth- Verrenberg Verrenberg Verrenberg Verrenberg Verrenberg Verrenberg Verrenberg
25.05.1868 ??.??.???? ??.??.???? 05.05.1875 ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? ??.??.????
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Marie
22.06.1874
in Reidlingen
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Johann Sebastian Peter Braun zog 1870 nach Verrenberg.
Er kaufte 1869 das Haus Nr.65. 1872-76 hatte er das Haus Nr.28.
Von 1882 bis 1892 ist er (bzw. seine Witwe) wieder auf dem Haus Nr.28.
Obwohl er selbst katholisch war, wurden alle seine Kinder evangelisch erzogen.
Johann Rudolf Gottlieb Braun meldete 1907 4 Kinder an der Schule von Sassin an. Die Adresse lautete: Sec 28 Twp 23 R 38
1916 sind folgende 6 Kinder in der Schule eingetragen:
Oscar (24.März 1896)
Esther (17.März 1898)
Paul (1.September 1899)
Lucy (04.März 1901)
Johnnie (28.Juni 1903)
Marian (11.Mai 1905)
| Johann Sebastian Peter Braun erhält ein Zeugnis - 1873 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.März 1873 findet sich folgendes: Dem Schreiner Johann Braun v. hier ein Predikat und Vermögenszeugniß ausgestellt, welches enthält, daß derselbe ein gutes Prädikat hat und an Vermögen nach lt. Eventualtheilung v. 13.Jan 73 von 254f. besitzt. |
| Johann Sebastian Peter Braun klagt gegen seinen Lehrling - 1874 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 5.Oktober 1874 findet sich folgendes: Klagsache des Johann Braun Schreiner von hier gegen seinen Lehrling Samuel Gaßmann von Adolzfurth wurde der Streitgegenstand am 28.August 1874 von dem Schulth.Amt an den Gemeinderath verwiesen, und wurde heute durch vergleich erledigt |
| Johann Sebastian Peter Braun erhält ein Zeugnis - 1875 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.Januar 1875 findet sich folgendes: Dem Schreiner Johann Braun hier und seiner II Ehefrau Sophia geb. Merz folgendes Zeugniß ausgestellt. 1. des Ehemanns a. Braun ist in neuerer Zeit sehr dem Trinken ergeben er weis das gute Geschäft das er hat in der weise zu benützen, daß er sich gut bezahlen läßt und hauptsächlich für seine eigene Person verwendet. Daneben ist er sowohl daheim als auswärts bezüglich der Kost, Wasch und Kleidung gegenüber seinem Vermögen sehr anspruchsvoll. b. Vorstrafen hat er zwar seit seinem 4.Jährigen hiersein noch keine erstanden, dagegen wurde Braun wegen Trunksucht und grober Behandlung seiner Frau schon 2. mal vor dem gemeinschaftl. Amt ernstlich ermahnt. c. Vermögen besitzen die beiden Eheleute ca. 400f. 2. der Ehefrau a. diese ist als stille solide etwas schwächliche Frau bekannt b. Vorstrafen bei ihrem hier sein noch keine c. Gemeinschaftliches Vermögen wie beim Ehemann |
| Johann Sebastian Peter Braun möchte für sich und seine Familie das Bürgerrecht - 1887 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Dezember 1887 findet sich folgendes: Die hienach aufgeführten Persohnen bitten um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht, dieselben verzichten auf ihr seither gehabtes Bürgerrecht, nehmlich .... 12. Johann Sebastian Peter Braun Schreiner geb. am 31.Oktober 1846 in Adolzfurth, verheiratet in III.Ehe mit Maria Adelheid geb. Beck geb. am 14.Oktober 1849 in Sontheim Vater folgender Kinder a. Johann Rudolf Gottlieb geb. am 27.Mai 1871 b. Regine Luise geb. am 10. Januar 1874 c. Ludwig Rudolf Nikolaus geb. am 20. Juli 1877 d. Maria Viktoria Katharina g. am 31.Dec 1880 e. Paul Franz Blasius geb. am 5.Juni 1883 f. Franz Peter geb. am 29.Januar 1886 bisher bürgerlich in Adolzfurth seit 1870 hier wohnhaft Nach den vorgelegten Nachweisen sind dieselben 1. Im Besitz der württembergischen Staatsangehörigkeit 2. Im alter über 25. Jahren 3. Entrichten dieselben seit wenigstens __ Jahren aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen , Steuer zur hiesigen Gemeindepflege. Im letzt verfloßenen Rechnungsjahr bezahlten in hiesiger Gemeinde neben der Wohnsteuer an Staatsamtskörperschaft und Gemeindesteuer von Grund, Gebäude und Gewerbe zusammen ... Zif. 12. Braun Johann 14M 91d ... 4.) Liegt bei denselben keines im Art. 14. und 57 des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit vom 16.Juni 1885 angeführten Mängel vor. 5.) Haben dieselben schon vor dem 1.Januar 1886 das Recht zur Theilnahme an der Wahl zu den Gemeindeämtern auf Grund des Art. 3. Abs. 1. des Gesetzes vom 6.Juli 1849 beseßen. Hienach haben die Nachsuchenden Anspruch auf Ertheilung des Bürgerrechts und ist das Bürgergeld anzusetzen nach Gesetz Art. 45. Abs.2. des Gesetzes. Beschluß 1.) Den vorerwehnten Persohnen Zif. 1-12 das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde zu ertheilen 2.) Denselben anzusetzen für die Verleihung des Bürgerrechts je 3M 3.) Die Ansätze der Gemeindepflege zum Einzug zu überweisen 4.) Eintrag in die Bürgerliste machen zu lassen 5.) Den Gemeinderat der betreffenden Orte wo die nachsuchenden Persohnen seither bürgerlich waren zu benachrichtigen 6.) Den Nachsuchenden Eröffnung zu machen. |