Verrenberg HistorischDie Familie Georg Eberhard Fischer
(1843-1901?) in Verrenberg


Catharina Rosina Fischer geb, Kübler bekommt ein Zeugnis - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.März 1879 findet sich folgendes:
Auf Anordnung des Kl. Oberamts Gerichts Oehringen wird der Katharina Fischer Ehefrau des Eberhard Fischer Weingärtner hier welche wegen Diebstahl in Untersuchung steht folgendes zu bezeugen
Beschlossen
1. Prädikat gut,
2. Vorstrafen keine,
3. Vermögen nach der Beibringens Inventar vom 28.März 1877 wo sie in die II. Ehe getreten ist 1907M 53d

Georg Eberhard Fischer möchte für sich und seine Familie das Bürgerrecht - 1887
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Dezember 1887 findet sich folgendes:
Die hienach aufgeführten Persohnen bitten um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht, dieselben verzichten auf ihr seither gehabtes Bürgerrecht, nehmlich
....
3. Georg Eberhard Fischer Weingärtner geb. am 7.December 1843 in Phahlbach verheirath mit Katharina Rosina geb. Kübler geb. am 14. Februar 1843 in Streithaag Gem. Geißelhardt
Vater folgender Kinder
a. Katharina Christina geb. am 6. Merz 1878
b. Katharina Luise geb. am 15. Oktober 1880
c. Katharina Paulina g. am 1. Mai 1884
d. Christian Friedrich g. am 1. Januar 1886
bisher bürgerlich in Phahlbach
seit 1877 hier wonhaft

Nach den vorgelegten Nachweisen sind dieselben
1. Im Besitz der württembergischen Staatsangehörigkeit
2. Im alter über 25. Jahren
3. Entrichten dieselben seit wenigstens __ Jahren aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen , Steuer zur hiesigen Gemeindepflege.
Im letzt verfloßenen Rechnungsjahr bezahlten in hiesiger Gemeinde neben der Wohnsteuer an Staatsamtskörperschaft und Gemeindesteuer von Grund, Gebäude und Gewerbe zusammen
...
Zif. 3. Fischer 28M 26d
...
4.) Liegt bei denselben keines im Art. 14. und 57 des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit vom 16.Juni 1885 angeführten Mängel vor.
5.) Haben dieselben schon vor dem 1.Januar 1886 das Recht zur Theilnahme an der Wahl zu den Gemeindeämtern auf Grund des Art. 3. Abs. 1. des Gesetzes vom 6.Juli 1849 beseßen.
   Hienach haben die Nachsuchenden Anspruch auf Ertheilung des Bürgerrechts und ist das Bürgergeld anzusetzen nach Gesetz Art. 45. Abs.2. des Gesetzes.
Beschluß
1.) Den vorerwehnten Persohnen Zif. 1-12 das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde zu ertheilen
2.) Denselben anzusetzen für die Verleihung des Bürgerrechts je 3M
3.) Die Ansätze der Gemeindepflege zum Einzug zu überweisen
4.) Eintrag in die Bürgerliste machen zu lassen
5.) Den Gemeinderat der betreffenden Orte wo die nachsuchenden Persohnen seither bürgerlich waren zu benachrichtigen
6.) Den Nachsuchenden Eröffnung zu machen.

Georg Eberhard Fischer bekommt ein Vermögenszeugnis - 1906
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.August 1906 findet sich folgendes:
Eberhard Fischer Vermögenszeignis ausgestellt
Grundstücke 5000M
Forderungsrechten 0M
Verk. Fahrniß 1000M
Christian Kühner 0M
Karl Lederer Bäcker
Liegenschaft 4500M
Schulden vers. 1000M

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle