Verrenberg HistorischDie Familie Johann Michael Hörger (1760-1841) in Verrenberg


Adam Hörger gibt Christiana Hörgerin von seinem Mütterlichen Vermögen
vom 11.Septbr. 1831 200fl. - 1832
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Dezember 1832 liest sich das so:
Es erschien Adam Hörger und Christiana ..... mit ihrem Pfleger Michael Billinger bede von Waldbach.
Und wolden sich miteinander vergleichen wechen Corp...ions Vergehen in beisiz des Schultheis Käppler und Weisenrichter Bort und weisenrichter Schanzenbach und Michael Hörger mit beden ihrer Bewilligung.
erglehrte sich daß der Adam Hörger dem Kind, Christiana Hörgerin von seinem Mütterlichen Vermögen vom 11.Septbr. 1831 200fl. sage
zweihundert Gulden
in Zins Stellen wolte, welche schon vom Vater Versichert ist.
Und wurde Underpfändlich dem Pfleger übertragen und diese 200fl. in der Pflech Verwaldung stehen bleiben muß und diesen Zins auf das Kind zu ernährung verwendet werden, solde dieses Capital keine 5 Procent von 100 erstrecken so musste Adam Hörger das übrige darauflegen.

Christina Dorothea Hörger bekommt ein Vermögenszeugnis - 1833
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Mai 1833 findet sich folgendes:
wurde bei dem versammelten Gemeite rat ein Vermegens Atistat ausgestelt. Vor Christina Hercherin welche nach Geuferts Hofen Sich verheuratet hat dafor verbürgt sich Christof Hercher von Weislingsburg das der Gemeinderat nicht zur ... ... hat an dem Vermegen daso Michel Hercher versprochen hat miet 1000

Johann Michael Hörger (jun.) bekommt ein Zeugnis - 1838
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 05.Februar 1838 findet sich folgendes:
Auf Ansuchen des Johann Michael Hörger Sohn des Michael Hörger welcher die Absicht erklärt hat sich zu Waldbach Oberamts Weinsberg bürgerlich niederzulassen wird von dem unterzeichenten Gemeinde Rath beurkundet das
1) gedachter Johann Michael Hörger der Ehliche Sohn des Michael Hörger Bürger und Bauer zu Vörrenberg und seiner Gattin eine geb. Thier und laut vorgelegter Taufschein am 5 Juni 1805 zu Vörrenberg gebr. ist.
2) daß derselbe zu evangelicher Confession bekennt.
3) das er zu Zeit unverehligt
4) das er Würt. bürger Stadt und gemeindebürger zu Vörrenberg ist.
5) das derselbe hinsichtlich seines prädikats unsers Wissens an keinem der im geseze vom 15. April 1828 Art 19 Mangel leidet
6) das was sein Vermögen betrift nach glaubhaftem Ausweise
von seinen Eltern 900f.
Den wir nach seinem Vermögen zur abreichung einer solchen Heyragut für fähig erachten und zu Heuragut erhält
an liegenschaft 150f.
an Capital und ausständen 700f.
an bahrem Geld 0f.
an fahrniß 0f.
im ganzen 1750f.
Sage mit Worten
Ein Tausend sieben hundert und fünfzig gulden
besizt wovon Nichts in Nuzniesung Stehen unsers Wissens keine Schulden haften
7) das seinem Austrit aus diesseitigem Gemeinde Verband unseren Wissen kein Hinderniß im Wege steht.

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
http://pilot.familysearch.org