Verrenberg HistorischDie Familie Wilhelm Friedrich Hüttinger
(1853-1884) in Verrenberg


Wilhelm Friedrich Hüttinger erwirbt das aktive Bürgerrecht in Lehrensteinsfeld durch Heirat - 1857
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Lehrensteinsfeld
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 18.November 1878 hierher gezogen
Bemerkung: Heimathschein; Die 4 vorhandenen minderjährigen Kinder sind im April 1885 nach Lehrensteinsfeld z Verw. Geb.

Wilhelm Friedrich Hüttinger möchte eine "Wirtschaftsconsession" - 1878
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.Oktober 1878 findet sich folgendes:
Wilhelm Hüttinger Weingärtner von Lehrnsteinsfeld welcher kürzlich das Johann Mornhinwegsche Anwesen worauf schon längere Zeit eine Wirtschaft betrieben wurde erkauft hat, erscheint und trägt vor, daß auch er die auf dem Gebäude schon längst beriebene Schankwirtschaft mit Ausschank von Wein, Obstmost und Brandwein ausüben möchte und bittet, zur einholung der Wirtschaftsconsession in polizeilicher hinsicht um ein Zeugniß vom Ge Rath Verrenberg.
Nachdem Hüttinger lt. vorgelegtes Zeugniß vom 28.Septbr. d.J. vom GeRath Lehrnsteinsfeld ausgestellt, ein gutes Prädikat hat und daß die in §33. Abs.1 der Gewerbeordnung bezeichneten Mängel bei den Hüttingerschen Eheleute nicht zutreffen, so wird diesseits zu bezeugen
Beschlossen
1) daß gegen dieses Gesuch diesseits keine gesetzliches Hinderniß bekannt ist
2) Was die Localität betrifft, entspricht dieselbe dem Minist. Erlass vom 22ten Juli 1878 mit Ausnahme der Stokhöhe welche anstatt 2,3 met nur 2,05 met lichte Höhe hat.
3) In betreff des Brandweinausschankes wird mit rücksicht darauf, daß in gleichem Gebäude ein solcher eingegangen ist und somit in hies. Ort nur noch ein Brandweinkleinverkauf besteht dieß als ein Bedürfniß erachtet.
Im obrigen Gemeinderatsprotokoll vom 16.Oktober 1878 findet sich auf linker Seite folgende Nachträge:
Vermög Erlaßes des Kl. Oberamts vom 19.Oktober 1878
Hat Hüttinger die Erlaubniß zum ausschank nebiger Getränke gegen Bezahlung von 50M 60d Concessionsgeld erhalten


Nach erhaltener Mittheilung vom 24.Oktober 1878 ist dem Hüttinger auf sein Ansuchen beim Kl. Oberamt, die Obstmostausschank Conces. zurück gewonnen und dagegen diejenige für den Bierschank ertheilt worden.

Durch Beschluß des Kl. Oberamts vom 14.Oktober 1881 wurde dem Hüttinger die Erlaubniß zum Obstmostausschank gegen Bezahlung von 15M Sporkel ertheilt

Die Wirthe werden über Spielkarten instruiert - 1879
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 19.Februar 1879 heist es:
Nachdem das Reichsgesetz vom 3.Juli 1878
Spielkarten Stempel betreffend schon früher in der Gemeinde bekannt gemacht worden ist, wird den Wirthen hies. Orts noch die spezielle Mittheilung nach der Bekanntmachung des Hl. Oberamts und Kl. Kammeralamts vom 17.Febr. d.J.
Hohl. Bot No 20
Nachstempelung der mit dem württembergischen Stempel abgestempelten Spielkarten bis zum letzten Februar d.J. gemacht, auch wurden dieselb. auf die hohen nach §.10-12 des Gesetzes angedrohten Strafen hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht.
Für die erhaltene Mittheilug und Belehrung
Johann Zorn
Wilhelm Hüttinger

Hüttinger wird gestraft - 1880
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 13.Februar 1880 folgendes:
Aus Anlaß einer zwar un….. Beschwerde des Michael Hertrich von Geißlingen bei dem Kl. Oberamt Oehringen v. 28 Jan. 80 ist es zur Kenntniß des Ortsvorstands gekommen, daß Wilhl. Hüttinger Wirth hier den Hertrich in sein Haus aufgenommen und die vorgeschriebene Anzeige gemäß der Kl. Anordnung vom 6.August 1872 §.3. Regbl. 1872 S. 276 nicht gemacht hat.
Prot. der OAmtsbeh. Bl.8
Wegen dieser Uebertrettung wurde Hüttinger heute vorgerufen, gibt auf den Vorhalt nach Angabe des Hertrich, beim Kl. Oberamt, daß er vom 3ten Januar bis 28.Januar d.J. bei Hüttinger gewesen sei an.
Ich kann nicht in Abrede ziehen daß ich den Hertrich in der von ihm angegebenen Zeit gehabt habe, ich habe nicht die Absicht gehabt ihn zu behalten sondern habe ihn rein aus Barmherzigkeit behalten da er sich beklagt hat er könne gegenwärtig keine Arbeit bekommen.
Ich glaubte von einem Tag zum andern er werde wieder fortgehen und dachte nicht daß ich ihn über die 8 tägige Anmeldungszeit hinaus erhalte, so ging es eben daß ich die Anmeldung übersehen habe.
Weiter habe ich nicht anzugeben.
Auf Grund des verhandelten wird Beschloßen
Den Wilhelm Hüttinger Wirth hier wegen Unterlaßung der vorgeschriebenen Anzeige Gemäß des Polizeistrafgesetzes von 1871 Art. 15. Zif.5 neben annahme mildender Umstände in eine Geldstrafe von 1M
Eine Mark
zu verfällen.
Der gestrafte wird über die ihn zustehenden Rechtsmittel belehrt, verzichtet aber auf ausübung dieser Rechte und nimmt die Strafe an.

Wilhelm Friedrich Hüttinger bekommt für sein Gnadengesuch ein Zeugnis - 1880
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.Dezember 1880 findet sich folgendes:
Auf Anordnung des Kl. Kameralamts Oehringen vom 14.Decbr. d.J.
Wird dem Wilhelm Hüttinger Wirth hier welcher wegen Brandweinsteuergefährdung gestraft ist Behufs einreichung eines Gnadengesuchs hiermit zu Bezeugen
Beschlossen
1. Familienverhöltnisse, Hüttinger ist 27 Jahre alt, hat Frau und 2 Kinder letztere im alter von 3 und 1 Jahr.
2. Prädikat, gut
3. Vorstrafen seit seinem 2 jährigen hiersein keine
4. Vermögen, ca. 3000M

Hüttinger wird gestraft - 1882
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 24.Juli 1882 folgendes:
wurde Wilhelm Hüttinger hier wegen frei laufen lassen seines Hundes bei Nachtzeit gemäß art. 22. Zif.1. des Polizei. St. Gesetzes vom 27. Decbr. 1871 um 1M gestraft
Beil. No.78

Hüttinger wird wegen laufen lassen seines Hundes gestraft - 1884
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 25.März 1884 folgendes:
wurde Wilhelm Hüttinger Wirth hier wegen laufen laßen seines Hundes bei Nachtzeit.
Gemäß Art 22 Zif. 1. des St.G. mit Rücksicht auf das schwer krank darnieder liegenden Mannes um 1M (eine Mark) gestraft.
Beil No 95

Traueranzeige zu Wilhelm Friedrich Hüttinger im Hohenloher Bote - 1884
In dieser Anzeige im Hohenloher Boten wird von einem langen, schweren Leiden des Wilhelm Friedrich Hüttinger gesprochen.

Eventualteilung nach dem Tod von Wilhelm Friedrich Hüttinger - 06.06.1884
In der Eventualteilung findet sich u.a.:
Als Pfleger wurde vom Gemeinderat Lehrensteinsfeld der Kaufmann Christian Hüttinger aus Lehrensteinsfeld eingesetzt.
Im Bereich Forderungen steht:
"Der Erblasser betrieb eine Wirtschaft u. ein Specereiwarengeschäft u. es belaufen sich die Ausstände davon noch ..."

Anhand der in Lehrensteinsfeld revidierten Beibring-Inventur vom 13.03.1878 ist ersichtlich, welche Werte die Ehepartner eingebracht haben:
  Ehemann 6086 M 60 d
  Ehefrau 4461M 40 d
  Zusammen 10.548 M
Das Activ-Vermögen zur Zeit der Eventualteilung 1884 betrug 4081 M 52 d.
Was eine Minderung des Vermögens des Ehepaares in der Zeit von 1878 bis 1884 um 6.466 M 48 d bedeutete.

Dies wurde mit den höheren Imobilienpreisen beim Kauf der Liegenschaft 1878 im Vergleich zu 1884 erklärt.


Auffällig in der Eventualteilung ist auch die Auflistung der "Bücher und Gemälde":
1 Bibel 2 M
Prastberger Predigtbuch 1 M 50 d
2 Gesangbücher a 50 d 1 M
Starks Gebetbuch 50 d
1 Schatzkästle dto 50 d
1 Familienbild v. Hüttinger 1 M
verschiedene andere Bilder
einzel. Persoh,
50 d
Interessant ist auch die Auflistung des "Küchengeschirr", da es es sich hier um die Küche einer Gastwirtschaft handelte.
Oder auch die Auflistung der "Wirtschafts Geräthschaften", von den verschiedenen Biergläsern, Suppenschüsseln bis hin zu Senfhafen.
Die Einrichtung des Kaufladens und das vorhandene Warenlager wurde auf 500 Mark taxiert.








Christine Katharina Hüttinger bittet nach dem Tod ihres Mannes um "Wirtschafts Concesion" - 1884
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Mai 1884 findet sich folgendes:
Wurde in dem Wirtschafts Concesionsgesuch der Witwe Christina Hüttinger hier, auf die am 16ten Mai d.J. abgegebene Äußerung des GeRats dahier und auf Grund der Gewerbeordnung §33 und der Minist. Verfüg. Vom 22. Juli 1878 Mist. Amtsbl. S.218 von dem Kl. Oberamt die Genehmigung zum ausschank von Wein, Bier, Obstmost und Brandwein ertheilt. Der GeRat hat hievon Kenntniß erhalten und der Hüttinger wurde die Genehmigungurkunde (mit Belehrung wegen verunreinigung des Brandweins nach der Ministvorl. vom 18. Juli 1878 Regbl. S.181) eingehändigt.
Bereits am 06.März 1885 stirbt die Witwe Christine Katharina Hüttinger im Alter von 28 Jahren. Ihr Mann war nur 30 Jahre alt geworden - was war hier passiert?

Traueranzeige zu Christine Katharina Hüttinger im Hohenloher Bote - 1885
In dieser Anzeige im Hohenloher Boten steht, dass sie "im Alter von 28 Jahren unerwartet schnell verschieden ist".

Im Verrenberger Standesamt findet sich die Sterbeurkunde zu Christine Katharina Hüttinger: - 06.03.1885
Im Verrenberger Standesamt findet sich die Sterbeurkunde zu Christine Katharina Hüttinger.
Ihr Tod wurde von ihrer Dienstmagd Sophie Karoline Friederike Kübler angezeigt, die selber ein sehr bewegtes Leben hatte.


Eventualteilung nach dem Tod von Christine Katharina Hüttinger geb. Frank - 06.03.1885
Es wurden dur die ersten Seiten im Archiv erfasst.
Die Eventualteilung erfolgte am 05.05.1885. Die Liegenschaft war bereits am 25.03.1885 verkauft worden.


"Verzeichnis activen Gemeinde Bürger" von 1828
Im "Verzeichnis activen Gemeinde Bürger" von 1828-1888 (Ortsarchiv: B3) findet sich der Hinweis,
dass die vier Kinder im April 1885 zu Verwanden nach Lehrensteinsfeld gebracht wurden.


 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: A 354 Nr 542 Eventualteilung Wilhelm Friedrich Hüttinger, 1884
Ortsarchiv Verrenberg: A 355 Nr 559 Realteilung der Witwe des Wilhelm Friedrich Hüttinger, 1885
Ortsarchiv Verrenberg: A 431 Pflegrech Kinder Hüttinger 1885 -1903
Badische Presse 11.09.1908
Zeitung: Neues Tagblatt und General-Anzeiger für Stuttgart und Württemberg, vom 03.09.1901