Johann Peter Christoph Zorn, Sonnenwirth neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.187b
15.11.1827 - 18.10.1897 Bürgerausschuß 1874-75, 1877-78, 1880-81, 1883-84, 1886-87, 1890-91
oo 05.06.1864
Marie Elisabeth Arnold
18.01.1838 - 27.07.1867
oo 17.05.1870
Rosine Gottliebin geb. Breuninger
10.02.1845 - 22.09.1917
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Marie Pauline Elisabeth Johann Friedrich Johanna Maria Johann Ludwig Luise Karoline Rosine
Elisabeth Rosine Friederike Peter Elisabeth Friedrich Pauline Gottliebin
21.04.1864- 24.06.1863- 09.06.1866- 13.06.1867- 09.12.1871- 19.07.1873- 30.04.1875- 08.09.1878-
02.07.1864 07.07.1865 20.06.1866 19.10.1868 ??.??.???? 09.01.1894 18.02.1953 01.10.????
oo 18.??.1896
Robert Marmein
07.12.1869-
??.??.????
Johann Peter Christoph Zorn lebte als Sonnenwirth im Haus Nr.22
| Georg Johann Gottlieb Atz wird Pfleger der Kinder des Peter Zorn - 1836 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.November 1836 findet sich folgendes: Ferner wurde verpflichtet Gottlieb Atz als Pfleger der Minder Jahrigen Knaben des Peter Zorn Johann Zorn alt 9 Jahre alt Georg Peter Zorn 1 Jahr alt |
| Johann Peter Christoph Zorn möchte heiraten - 1864 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.April 1864 findet sich folgendes: Es erschien Johann Christoph Zorn Sohn des verstorbenen Peter Zorn von hier und trägt vor. Ich habe mich mit der Maria Elisabetha Arnold Tochter des + Johannes Arnold Tuchscheerer in Aalen Ehlich versprochen, und bitte deshalb meine Verlobte in das hies. Activ Bürgerrecht aufzunehmen. Behuf dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller einen von dem Stadtrath Aalen gefertigten Geburtsbrief vor wornach gedachte Maria Elisabetha Arnold 1) Die Eliche Tochter des + Johannes Arnold Tuchscheeres und seiner Gattin Maria geb. Maier und laut vorgelegten Taufscheins am 18. Jan 1838 zu Aalen geboren ist. 2) Daß dieselbe zur Evangel. Confession sich bekennt 3) Daß sie zur Zeit unverehlicht ist. 4) Daß sie Würtembergische Staats und Gemeindebürger zu Aalen ist. 5) Daß dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats an keinem der im Ges. vom 4.Dec 1833 Art. 19 und 5.Mai 1852 Art.5 des revidierten Bürgerrechtsgeseze bezeichneten Mängel leidet. 6) Das was ihr Vermögen betrifft dieselbe nach glaubhaften Ausweise lt. Pflegschafts Akten beträgt das Vatergut 725f. besizt. wovon die Mutter die Nuzniesung bis zu Verheurathung ihrer Tochter zusteht. und worauf keine Schulden haften. 7) Der Bräutigam selbst, bekommt laut Heurathsvertrag vom 13.Apr 1864 von seinen Eltern 3000f. welche er an dem Gutskaufschilling abrechnen darf. Da also der Nahrungsstand für gesichert erscheint, und hierorts der Fall nicht zu zutrifft um welchen der Bürgerausschuß um seine Gutächerliche Aeußerung zu vernehmen wäre, so wurde einstimmig Beschlossen Der Maria Elisabetha Arnold das hies. Bürgerrecht zu ertheilen und anzusezen a. Der Braut Bürger Annahme Gebühr 5f. Waisenhausgebühr 30x. Aufwärter 6x. Summa 5f. 36x. b. Dem Bräutigam für Feuerlöschgeräthschaften und Obstbaumpflanzungen 8f. 42x. Summa 14f. 18x Nachtrag links: Ist an die Gemeindepflege 13f. 42x. bezahlt worden Schultheiß Lay |
| Johann Peter Christoph Zorn möchte heiraten - 1870 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.April 1870 findet sich folgendes: Heute erscheint Johann Christoph Zorn Wittwer und Sonnenwirth von hier und trägt vor: Ich habe mich mit der Rosina Gottliebin Breunninger geb. 10. Febr. 1845 Tochter des + Johann Christoph Breunninger gewes. Gemeindepfleger in Weislensburg Ehlich versprochen und Bitte daher meiner Verlobten das hiesige Bürgerrecht zu ertheilen. Zur Begründung dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller einen von dem Gemeinderath Bizfeld und Weislensburg gefertigt und beglaubugten Geburtsbrief vor, wornach dieselbe ein gutes Prädikat, und an Vermögen und zwar An Baarem Geld 1500f. An sonstiger Fahrniß mit Einschluß der Kleider und Leibweiszeug 300f. Zusammen 1800f. besizt worauf nichts in Nuzniesung steht und keine Schulden haften. Der Bittsteller selbst besizt ein beteutes Vermögen an Liegenschaft Da also der Nahrungsstand ganz gesichert erscheint, so haben beide Collegien einstimmig Beschlossen Dem Bittsteller seinem Gesuch zu entsprechen, und seiner Verlobten Rosina Gottliebin Breuninger das hies. Bürgerrecht zu ertheilen und anzusezen a. Dem Bräutigam 0f. b. Der Braut Bürgerannahmegebühr 5f. Waisenhausgebühr 33x. Aufwärter 6x. Summa 5f. 39x. |
| Aus dem "Schultheißen Amt Protokoll" - 1874 |
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Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 24.Juni 1874 folgendes: Es erschien Johann Zorn Sonnenwirth hier und trägt vor mein Knecht Johann Wütterich von hier welcher ich auf das Jahr pro Lichtmeß 1874/75 gedingt habe, ist aus meinem Dienst am Samstag den 20.Juni ausgetretten ich habe meinem Knecht heißen dem Vieh einzugeben, worauf er zu mir gesagt hat er könne gehen einen Grund hiezu weis ich nicht und Trage deßhalb auf Bestrafung an. Wütterich hierüber vernommen gibt an mein Dienstherr Zorn ist am Samstag den 20.Juni zu mir in Stall kommen sagte zu mir ich solle dem Vieh eingeben was ist das für ein gefütter ich habe doch auch gefüttert auch dieses sagte ich er solle jetzt auch füttern wenn ers besser könne wie ich. Weiter ist nichts geschehen ich bin darüber fortgegangen Den Partheien wurde ein Vergleichs Vorgeschlag gemacht welcher auch dahin gelungen war daß Wütterich wieder in seinen Dienst eintritt und gutes Verhalten verspricht womit der Kl. und Dienstherr zufrieden ist |
| Johann Peter Christoph bekommt ein Zeugniss - 1876 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.August 1876 findet sich folgendes: Sonnenwirth Joh. Zorn auf Anordnung des Kl. Oberamts Ge Räthl. Zeugniß ausgestellt 1) daß er ein gutes Predikat hat 2) mit ausnahmen wegen Wirtschaftsabgaben vergehen mit einer Strafe von 56.. Noch niemals gestraft worden ist 3) ein Vermögen von ca. 20000M besizt |
| Die genannten 20.000Mark entsprechen etwa 11.700 Gulden |