Albrecht Rettenmayer, Schreiner neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 124b
21.03.1786 - 04.03.1852
oo ??.??.1819
Maria Catharina Kühnlein geb.Endeß
??.??.???? - 09.06.1832
oo 16.04.1833
Christina Schukraft
16.01.1805 Verrenberg - 29.05.1851
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Rosina Catharina Catharina Rosina Catharina Christiana Christiana
Kühnlein
07.11.1812- 18.05.1819- 12.12.1833- 10.04.1835-
Weinsbach Weinsbach 20.08.1834 11.10.1851
??.??.???? 31.01.1859
oo 10.02.1840 |
in Orendelsall |-totgeburt Laut dem Urkataster von 1839 war Albrecht Rettenmayer Eigentümer der westlichen Hälfte
| | 07.11.1848- des Hauses Nr.35.
|-Carl Friedrich | unehelich War er durch die Heirat mit Christina Schukraft in den Besitz des Hauses gekommen?
| 12.02.1837- | Oder hatte er es 1817 gekauft, als der Vorbesitzer Georg Peter Hornung wegzog?
| unehelich |-totgeburt
| 17.02.1838 06.01.1850
| unehelich
|-Rosina Catharina
Louise
27.04.1838-
unehelich
??.??.????
Am 10.Oktober 1852 wird ein Weinberg, den die Gemeinde aus der "Rettenmaerschen Gantmasse" gekauft hatte, verpachtet
| Rosina Catharina Kühnlein bekommt ein Zeugnis - 1837 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Dezember 1837 findet sich folgendes: Auf ansuchen der Rosina Katharina Kühnlein die zugeheyratede Tochter des hiesigen Bürgers Rettenmeyers welche sich in Ohrendelsaal an Verheyraten will. Wird von dem unterzeigenten Gemeinde Rath beurkundet 1ten Dasdie Rosina Katharina Kühnlein die zugeheyratede Tochter des Albrecht Rettenmayer und seine Gattin eine geb. Endrees laut vorgelegten Taufschein am 7ten Nov 1812 zu Weinspach gebohren ist 2) Das dieselbe zur evangelischer Convesion bekent 3) Das dieselbe unverehligt ist 4) Das sie Würt. Staats und Gemeinde Bürgerin zu Vörrenberg ist 5) Daß dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unseres Wissens an keinem der im Gesetze vom 15ten April 1828 Art 19 bezeichneten Mangel leidet 6) Das was ihr Vermögen betrift dieselbe nach glaubhaften ausweise bekomme 115f. 52x. Die wir nach ihren vermöhgen zu Abreichung einer solchen Heyraguth für befähigt erachten an Liegenschaft 0f. an Capital und anderen ausstanden 90f. an Fahrniß 25f. 52x im ganzen mit Worten 115f. 52x Hundert zehn fünf gulden 52x Wo nichts in Nuzgenesung steht und worauf unsers Wissen keine Schulden haften Das ihrem Austrit aus dem diseitigen Gemeinde Verband unsers Wissen kein Hinderniß im Wege steht |