Verrenberg HistorischDie Familie Johannes Mornhinweg
(1833-1877) in Verrenberg


Johannes Mornhinweg möchte für sich und seine Verlobte das Bürgerrecht - 1858
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Dezember 1858 liest sich das so:
Es erschien Johannes Mornhinweg Hufschmied aus Neubulach Oberamts Aalen, er trägt vor ich habe mich mit der Margaretha Arnhold Witwe des verstorbenen Tuchscherer Arnhold von Aalen Ehlich versprochen und bitte daher nebst mich und meine Verlobte in das hies. Gemeinde und Active Bürgerrecht aufzunehmen.
Zur Begründung dieses Gesuches hinterlegt Bittsteller einen von dem Gemeinderath Neubulach gefertigten Geburtsbrief vor, wornach derselbe ein gutes Prädikat und an Vermögen 200f. besizt.
Dessen Verlobte hinterlegt eine Abschrift von dem am 22.November 1858 vollzogenen Erbabfertigungsvertrag statt einer Eventhualtheilung auf das Ableben ihres ersten Ehemannes Johannes Arnold Tuchscherer in Aalen wornach dieselbe an Vermögen 2850f. besizt.
In Gemeinschaft zusammen 3050f.
Der verstorbene Johannes Arnold hinterließ 2 mit der Margaretha Arnold gezeugte Kinder
a) Elisabetha geb. den 18.Jan 1838
b) August Adolphf geb. den 15.Oktober 1848
Welche aber hier nicht Bürgerlich angenommen, sondern in ihrem Geburtsort Aalen bürgerlich bleiben sollen.
Da sich in hies. Orte kein Hufschmiedt befindet und beide Verlobte miteinander ein bedeutendes Vermögen besizen so ist man der Ansicht, daß der Nahrungsstand für gesichert erscheint.
Da also der Fall nicht zutrifft hierorts im welchen der Bürgerausschuß um seine Gutächterliche Äußerung zu vernehmen wäre, so wurde Einstimmig
Beschlossen
Beide Verlobte Heurathserlaubniß und das hiesige Gemeinde und Active Bürgerrecht zu ertheilen und anzusezen
a dem Bräutigam  
Bürgeraufnahmegebühr 10f.
für Feieraimer und Obstbäume 2f. 42x
für Nachtwache 6f.
Waisenhausgebühr 1f.
Gemeidnerathsprotokoll 3f.
Aufwärter 6x
Summe 22f. 48x
b der Braut  
Bürgeraufnahmegebühr 5f.
Waisenhausgebühr 30x
Summe 5f. 30x
Zusammen 28f. 18x

Johannes Mornhinweg erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1858
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 13.Dezember 1858

Johannes Mornhinweg möchte Krämer- und Wirtschaftsgerechtigkeit - 1858
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Dezember 1858 liest sich das so:
Johannes Mornhinweg aus Neubulach Oberamts Aalen Hufschmiedt und dessen Verlobte Margaretha Arnold Tuchscheerers Witwe aus Aalen haben dem Speisewirth Bühner von hier sein Haus Käuflich erworben und sind beide Verlobte am 13.Dezember d.J. in das hies. Bürgerrecht aufgenommen worden.
Sie bitten daher:
1) um Ertheilung der Persönlichen Speisewirthschafts gerechtigkeit und
2) um Ertheilung der Krämerereigerechtigkeit wie solche auf diesem Hause von Bühner betrieben worden sind.
Zu diesem Ende hin wird hiemit Gemeinderäthlich bezeugt
a. Das der hies. Ort über 70. Einwohner zählte und ein beteudenter Weinort sei und daher ein weiteres Wirtschaftgewerbe wünschenswerth sei indem
b. Außer dieser nur noch eine Schildwirtschaft welche betrieben wurde vorhanden ist.
c. Daß die Bittsteller ein gutes Prätikat und ein Vermögen über 3000f. besizen.
Daß ferner
d. Was die ertheilung der Krämereigerechtigkeit betrifft, ... für das hiesige Ort ein dringendes Bedürfniß, und dieselbe auch dem erworbenen Hause seither schon mit Erfolg betrieben worden sei

Johannes Mornhinweg darf auf Anordnung "höherer Behörde",
wegen des großen Altersunterschied, seine Verlobte nicht heiraten.
Damit ist auch die beschlossene Bürgeraufnahme hinfällig - 1859
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Februar 1859 findet sich folgendes:
Auf Anordnung "höherer Behörde" wurde aufgrund des großen Altersunterschied die Heirat untersagt. Zudem wurde die Bürgeraufnahme vom 13.Dezember 1858 wegen der fehlenden Beteiligung des Bürgerausschuß für nichtig erklärt.
In einer erneuten Beratung beider Collegien, erklärt der Bürgerausschuß, dass wenn die Ehe nicht zusrande kommt, eine Aufnahme der beiden ins Verrenberger Bürgerrecht nicht in Frage kommt. Ein Teil des Bürgerausschuß könnte sich die Aufnahme der Witwe Arnold durchaus vorstellen.
Entsprechend wird vom Gemeinderath beschlossen, die Aufnahme des Mornhinweg zu verweigern, wenn die Ehe nicht zustande kommt.

Das Ehegericht stimmt nun der Heirat zu - 1859
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.August 1859 findet sich folgendes:
Schon untern 13.Dec. 1858 wurde von versammelten Gemeinderath die Margaretha Arnold Tuchscheerers Witwe aus Aalen und Johannes Mornhinweg aus Neubulach in das hies. Bürgerrecht aufgenommen und die Heurathserlaubniß ertheilt. Diesen beiden Verlobten ist aber wegen Altersungleichheit von höherer Behörde wegen Hinderniß Behufs ihrer Verehlichung in den Weg gelegt worden.
Nach den Vorliegenden Ausweisen rep. Vermögenszeugnissen besizen beide an Vermögen 3050f. jedoch aber der Bräutigam um darunter 200f.. Da aber die Verehelichung von höherer Behörde verhindert worden ist so hat der Bürgerausschuß die von Gemeinderath bestägtigte Bürgerannahme angefochten und erklärt daß sie die Bürgerannahme des Mornhinweg nicht zugeben wenn die Verehelichung bei beiden Verlobten nicht stattfinden sollte weil Mornhinweg das Vermögen zu einer Gemeinde III Classe nicht besizt.
Na.... Hohen Erlaß des Ehsenats ist nun aber jezt diesen beiden Verlobten die Verehlichung ertheilt und für die Diszensation 30f. Sp..tal angesezt und nach vorgelegter Oberaamtgerichts Bescheinigung dorthin bezahlt worden. Der Bürgerausschuß erklärt hiermit daß es bei der am 13.Dec. 1858 bestätigten Annahme sein Verbleiben haben solle worauf der Gemeinderath mit der Erklärung des Bürgerausschusses auch einverstanden sich erklärt und der Ausfolge eines ....... kein Hinderniß mehr in den Weg legt.

Der Ehe und dem Hauskauf steht nun nichts mehr im Wege - 1859
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.August 1859 findet sich folgendes:
Nachdem der led. Schmidt Johannes Mornhinweg von dem Eh Senat des K. Gerichtshofs in Ellwangen die Diszensation von der Altersungleichheit für seine Braut Margaretha Arnold von Aalen erlangt hat somit die Verehlichung dieser Verlobten nichts mehr im Wege steht, auch die folge hivon dem vorliegenden zwischen Mornhinweg und Philipp Bühner zu Stande gekommene Hauskaufvertrag die Gerichtliche Bestätigung ertheilt werden kann so wird nunmehr
Beschlossen:
1) Dem zuständigen Pfarramt von der fraglichen Verehlichung befugniß Behufs der Vornahme der kirchlichen Verkündigung und Trauung der genannten Heurathslustigen Mittheilung zu machen.
2) Den frühern Beschluß des Gemeinderaths vom 13.Dec. v.J. mittelst welchem dem Johannes Mornhinweg und seiner Braut Margaretha Arnold aus Aalen gegen die dort angesezte Sportel Eventual das Ortsbürgerrecht ertheilt worden ist, in Kraft zu erhalten und da
3) Der Schmidt Mornhinweg das schon früher bei K. Oberamt Oehringen angebrachte Gesuch um Ertheilung der Wirtschaftsbefugniß und um Consession zum Kramhandel jezt erneuern will, von Seiten des Gemeinderaths zu bezeugen, daß hingegen dem Gemeinderath kein Hinderniß bekannt sei.

Anton Hörger hatte seinen Hund frei laufen lassen - 1859
Im "Schultheißenamt Protokoll" von 18.November 1859 heist es:
Es erschien Hl. Stadtions Commandant Stegmaier von Oehringen und macht die Anzeige, daß der große Kettenhund des Anton Hörger ohne Maulkorb und ohne Aufsicht auf freier Straße, desgleichen der Hund des Schmidtmeisters Mornhinweg ebenfalls auf freier Straße herum lief, und ihn beide Hunde mehrmal angefallen und nur mit Hülfe seines Gewehres durch abwehren seinen Marsch weiter fortsezen könne, daher er wegen diesem Anfallen der Hunde und mangelhafter Aufsicht derselbe auf Bestrafung antragen
Beschluß
Die Beklagten zur weiteren Verfügung vorzuladen

Verhandelt den 22.Nov 1859
vor dem SchultheißenAmt
Die Beklagten wurden auf heute Tagfort vorgeladen welche beide in Persohn erschienen sind.
Dem Anton Hörger wurde der Vorhalt gemacht warum er seinen Hund ohne Maulkorb und ohne Aufsicht herum laufen lasse, gibt hierauf mein Hund ist nicht von der Art einen Menschen anzufallen auch ist er noch nicht ein Jahr alt ich kann mir nicht gedenken daß er diesmals so unartig gewesen sein solle weiter kann ich nichts angeben
Beschluß
Da dieser Hund noch ein geringes Alter und noch keine besondern Klagen eingelaufen sind an eine Verwarnungsstrafe von unter Verwarnung und 30x zu verständigen.
Hörger verzichtet auf den Recours und erkennt die Strafe an
Schmidt Mornhinweg gibt ebenfalls an daß sein Hund erst halbjährig und nicht von der größe noch an bösartigkeit sei welche an die Kette zu legen er könne sich auch nicht vorstellen warum er sich diesesmal etwas unartig betragen haben soll weiter weiß ich nichts anzugeben
Beschluß
Den Schmidt Morhinweg ebenfalls in ein Warnungsstrafe und weiteren Verwarnung von 30x zu verfällen. Morhinweg erkennt die Strafe an und Verzichtet auf den Resours

Johannes Mornhinweg sucht einen Lehrling - 1860
Anzeige im Hohenloher Bote, 1860

Johannes Mornhinweg bietet einen neuen Pferdewagen zum Verkauf an
Anzeige im Hohenloher Bote, 1862

Mornhinweg wird wegen seines Hundes gestraft - 1863
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 26.Mai 1863 folgendes:
Laut Besonderem Protokoll vom 26.Mai 1863 ist Johannes Mornhinweg von hier wegen Fahrläßigkeit seines Hundes von der unterzeichneten Stelle in eine Strafe von 3f. Verfällt worden.

Johannes Mornhinweg bietet einen neuen Kuhwagen zum Verkauf an
Anzeige im Hohenloher Bote, 1863

Speisewirth Morhinweg bittet um Verlängerung der Polizeistunde - 1863
Im "Befehlbuch Schultheißenamt" vom 24.August 1863 heist es:
Es erschien der hies. Speisewirth Morhinweg und trägt vor:
Ich habe heute den 24d.M. in meinem Hause Tanzmusik worüber ich um amtliche Erlaubniß nachgesucht und dieselbe erhalten habe, da nun heute in Oehringen Krämermarkt abgehalten wurde so begeben sich die Leute auf den Markt und werden dann sich erst nach diesem bei mir einfinden ich bitte deshalb daß mir zu den gesetzlichen Polizeistunde eine entsprechende Verlängerung erlaubt werden möchte.
Beschluß, da sich die Leute vorerst auf den Oehringer Markt begeben und sich dadurch zur Einfindung des Bittstellers verspäten werden die Polizeistunde bis heute Nacht 12.Uhr zu verlängern, mit der Auflage daß Bittsteller genaue Einhaltung zu beachten hat.
Anmerkung: Es sieht so aus als wäre nachträglich aus 12Uhr 2 Uhr gemacht worden. Warum wird unten aber von 11 Uhr gesprochen?

Johannes Mornhinweg bietet einen neuen Pferdewagen zum Verkauf an
Anzeige im Hohenloher Bote, 1863

Speisewirth Morhinweg wird wegen Verletzung der Polizeistunde angeklagt - 1863
Im "Befehlbuch Schultheißenamt" vom 29.August 1863 heist es:
Unterm 24.Augs. 1863 hatte der in Oehringen stattsionierte Landjäger Stumpp eine Meldung an das K.Oberamt Oehringen erlassen daß der hies. Speisewirth Mornhinweg welcher am 23.Aug d.J. Harmoniemusik abgehalten hat die Polizeistunde, welche durch das Schultheißenamt bis Nachts 11 Uhr verlänert nicht eingehalten habe, da sich um 12 Uhr noch Gäste vorfanden und Musik gemacht worden sei.
K.Oberamtlichen Auflage zu folge wurde heute Mornhinweg über vorstehende Meldung vernommen und gibt hierauf an:
Ich kann mich nicht weigern, daß sich nach dem der Polizeidiener abgebotten hat noch Leute in meinem Hause befunden haben, ich habe aber gleich nach dem Abbiten keine Getränke mehr abgegeben, ich habe die Gäste zum nach Hause bewegt haben aber da noch mehrere bei einander waren ihr Getränke welche ihnen schon vorher verabreicht worden ist nach und nach ausgetrunken habe, indessen haben sich die Gäste nach und nach entfernt und daß um 12 Uhr noch Musik gemacht worden sein soll von diesem weis ich nichts, ob die Musikleute für sich gespielt oder ihre Instrumente probiert haben kann ich auch nicht angeben, in dem Tanzsaal haben sich keine Gäste mehr befunden.
Der Polizeidiener kan auch darüber vernommen werden ob ich nach der Abbiten noch Getränke verabreicht habe.
Auf obige Angabe wurde der Polizeidiener Weiß vernommen gibt an:
Ich habe gleich nach 11Uhr bei Mornhinweg abgebotten, nach diesem bin ich in die Sonnenwirtschaft und dort auch abgebotten, ernach war ich wieder zu Mornhinweg um wieder nachzusehen, als ich da ankam, so haben sich die Gäste theils entfernt theils ihr Getränke, wo sie vor dem Abbieten erhalten haben vollends genossen und haben sich sodann nach und nach entfernt, daß Mornhinweg noch Getränke nach dem Abbieten verabreicht hat habe ich nicht gesehen
Beschluß
Da nach Angabe des Polizeidieners Mornhinweg keine Getränke mehr nach dem Abbieten verabreicht hat und die Gäste nachdem sie ihre vorher abgereichten Getränke genossen gehabt entfernt haben, den Strafansatz für diesmal zu unterlassen und zwar aus dem Grund, wenn bei einer solchen Gelegenheit wo viele Gäste vorhanden sind der Abgang derselben gleich eine längere Zeit erfordert

Johannes Mornhinweg bietet eine neue Rapsmaschiene zum Verkauf an
Anzeige im Hohenloher Bote, 1863

Die Gewichte wurden überprüft - 1863
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 03.Dezember 1863 folgendes:
Am 3.Dec 1863 sind bei den hiesigen Krämer Mornhinweg die Maase und Gewichte Visitirt und im gesezlichen Zustande erfunden worden

Johannes Mornhinweg bietet neuen zweispännigen Pferde- und Kühewagen zum Verkauf an
Anzeige im Hohenloher Bote, 1863

Die Gewichte wurden überprüft - 1864
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 02.Januar 1864 folgendes:
Vorstehende Visitation ist im Monat Jan 1864 wieder vorgenommen und die Maase und Gewichte für richtig erfunden worden

Hohenloher Bote: Mornhinweg bietet 3 Wägen und eine Ungersen-Maschiene an - 1864
Im Hohenloher Boten 1864 findet sich folgendesfolgendes:

Hohenloher Bote: Mornhinweg sucht einen Lehrling - 1864
Im Hohenloher Boten 1864 findet sich folgendesfolgendes:

Hohenloher Bote: Mornhinweg sucht einen Lehrling - 1864
Im Hohenloher Boten 1864 findet sich folgendesfolgendes:

Hohenloher Bote: Mornhinweg bietet einen Kuhwagen und diverse Maschienen - 1864
Im Hohenloher Boten 1864 findet sich folgendesfolgendes:

Hohenloher Bote: Mornhinweg lädt zu Backwerk, Gänsebraten und Wildbrett ein - 1864
Im Hohenloher Boten 1864 findet sich folgendesfolgendes:

"Deutschen Merkur" Mornhinweg sucht einen Wagner - 1864
Im "Deutschen Merkur" erschien 1864 folgende Anzeige:

Hohenloher Bote: Mornhinweg bietet einen zweispännigen Holzschlitten an - 1864
Im Hohenloher Boten 1864 findet sich folgendesfolgendes:

Er fährt auf verbotenen Wege - 1865
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 11.Juli 1865 folgendes:
Es erscheint Jacob Sebbach von hier und trägt vor, Ich besize in dem Distrikt Schwärzle ein Stücklein Wiese auf welchem ich alljährlich mein Tuch bleiche, neben ... Mornhinweg von hier ist mir schon öfters über die Tuchbleiche beim schlechter Witterung wo er kein Ueberfahrtsrecht hat mit Dung und Mistjauche gefahren am 10.Juli ist derselbe gleich nach dem Regenwetter darüber gefahren wo ich ihn zwar verwarnt habe ich trage deshalb darauf an, daß dieser Unfug dem Mornhinweg untersagt werde in dem aber derselbe später wieder davon Gebrauch machen würde nicht nur auf Schadenersatz sondern auch auf Bestrafung antrage.
Der Bekl. vorgerufen gibt an, ich habe geglaubt daß ich mein Fuhrrecht über dieses Grundstück habe, denn ich habe solches schon 7.Jahre darauf ausgeübt, wenn ich aber nach dem das neue Güterbuch angelegt worden ist kein Fuhrrecht über dieses Grundstück haben sollte, worüber ich mir Aufschluß geben lassen werde so werde ich die Ausübung überlassen

Die Gewichte wurden überprüft - 1866
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 11.August 1866 folgendes:
Der unterzeichente hat heute den 11.August 1866 die Visitation über die Maaße und Gewichte vorgenommen und beides für richtig erfunden
Schultheiß Lay

Er möchte einen Tanz zur Kirchweih abhalten - 1866
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 09.November 1866 folgendes:
Vor dem Schultheiß Amt ist erschienen
Speisewirth Mornhinweg von hier ist heute erschienen und hat um Abhaltung zur festfeier der hies. Kirchweih am Sonntag den 11.Nov. die Harmonie und am darauf folgenden Montag um Tanzmusik zu halten nachgesucht, worüber dem Gesuche von der unterzeichenten Stelle entsprochen wurde mit dem Anfügen daß der nachzusuchende die Polizeistunde statt 10 bis Uhr gem Sonntag genau einzuhalten und kein Tanzbelustigung zu dulden hat

Er hält die Polizeistunde nicht ein - 1868
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 20.Mai 1868 folgendes:
Verhandelt den 20.Mai 1868
vor dem Schultheißenamt
Es ist durch den Stations Comandanten Steg... zur Anzeige gekommen, daß ledige Burschn von hier am 10.Mai d.Jahres da sie in der Mitternacht hieher kommen Lärmend betragen haben, es konnte nicht gleich ermittelt werden was für Leuthe es gewesen sind, nachher hat man den Michael Bort welcher auch von Bizfeld was man in Erfahrung gebracht hat, her kam zu Vernehmung vorgeladen und befragt was er anzugeben wisse.
Derselbe gibt auf Vorhalt an
Wie ich von Bizfeld hieher ging, so war bei mir mein Knecht mit Namens Carl Dietrich
Georg Reinhardt des Zöllers Magd und die 2.Töchter des Christian Mezger und des Carles Magd Namens Christianne Pfisterer wir sind aber beide still nach Hause gegangen, blos Carl Dietrich ist noch zum Schmidt Mornhinweg. Dies war nachts zwischen zwölf und 1.Uhr weiter weis ich nichts anzugeben
Auf obige Angabe wurde weitere Untersuchung eingeleitet und zwar gegen den Wirth Morhinweg derselbe gibt auf Vorhalten an
Am 10. auf den 11.Mai d.J. war Georg Feinauer war am 11.d.M. morgens zwischen 2. und 3. Uhr desgleichen Gottlob Pfisterer Carl Dietrich und dem Johann Weipert seine Magd Carl Käppler in mein Hause kommen. Die Hausthür muß meine Magd geöffnet haben, den ich lag im Bette, bin aber, da ich dieses gehört habe aufgestanden, Gottlob Pfisterer hat mich auf dringenste veranlast um eine Flasche Wein, da er darauf nicht nachgelassen hat, habe ich ihm eine Flasche geholt, der Pfisterer hat von dieser Flasche auch den weitern mitgetheilt, nach diesem bin ich vom Hauße fort, und in die Mühle nach Bizfeld, die Burschn haben sich ganz still und ruhig betragen und keinen Lärm verübt weiter weiß ich nichts anzugeben.
Beschluß
Da Mornhinweg zugestanden daß er nach der Polizeistunde Wein verabreicht hat in eine Strafe von 3f. zu verurtheilen
Mornhinweg erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Rekurs belehrung.

Ferner wurde vernommen
Georg Feinauer von hier derselbe gibt auf Vorhalt an
Die Ehefrau des Schmidt Mornhinweg hat mich am 10.d.M. in ihr Haus zu gehen berufen, ich war aber über Feld gewesen, als ich heim kam sagte meine Schwester ich solle noch zu Mornhinwegs Ehefrau, ich ging auf dieses dorthin dies was zwischen 10. und 11. Uhr, ich habe mit der Ehefrau des Mornhinweg geredet und habe 2.Schoppen Wein getrunken und sind beisammen gesessen und haben lange dies karirt und offen sind noch einige Ledige Burschn auch in die Wirthschaft gekommen, ich weiß aber nicht was sie getrunken haben ich habe nichts mehr getrunken, wie viel Uhr es war wo ich nach Hause bin weiß ich nicht
Beschluß
Da Feinauer nach der Polizeistunde noch hezecht hat in eine Strafe von 1.f. zu verfällen.
Feinauer erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recurs

ferner wurde vernommen
Carl Dietrich von Unterhambach Dienstknecht bei Michael Bort hier
Derselbe gibt auf Verhalten an
Am 10.Mai Abends war ich mit mehreren Kammeraden nach Bizfeld, da haben wir beim dortigen Rosenwirth von dort etwas gezecht. Von dort aus sind wir ganz still wieder nach Verrenberg als wir dort ankammen so war bei Mornhinweg noch ein Licht ich und Carl Käppler sind dann auch hinein ins Haus, als wir in die Stube kamen war Georg Feinauer und Gottlob Pfisterer und des Weiperts Magd schon darin Pfisterer hat eine Flasche Wein gehabt mit diesem habe ich auch bescheid gethan für mein Geld habe ich nichts verzehrt. Wie viel Uhr es war weiß ich nicht ist es 11 oder zwölf Uhr gewesen, eine Lärm haben wir nicht verübt dies wird Mornhinweg bezeugen können
Beschluß


Dietrich erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Rekurs

Wieder wurde vernommen
Rosine Rumold led. von Neureu.. Dienstmagd bei Johann Weipert hier 19.Jahre alt,
Dieselbe gibt auf Vorhalt an
Am 10.Mai d.J. war ich nach dem Abendessen mit mehreren Kammerädinen nach Bizfeld, es waren auch Söhne und Knechte bei uns, welche mit uns Mädchen in der Rose dort eingekehrt haben, es hat dort Streitigkeit gegeben und dan sind wir wieder nach Verrenberg als wir da ankammen so war Gottlob Pfisterer mit mir zum Schmidt Mornhinweg und hat eine Flasche Wein kommen lassen. Da haben wir auch mit getrunken. Die Christine Mezger war auch bei mir wir wären nicht hinein wenn Pfisterer uns nicht dazu veranlaßt und genöthigt hätte, nachdem die Flasche getrunken gewesen war sind wir Still nach Hause wie viel Uhr es war weiß ich nicht weiter weiß ich nichts anzugeben
Beschluß
Da die Rumold zugestanden daß sie sich nach Verfluß der Polizeistunde in das Wirthhaus begeben hat in eine Warnungsstrafe von 30x zu verfällen
Die Rumbold erkennt die Strafe an

ferner wurde vernommen
Die ledige 20.Jahre alte Christine Mezger von hier
Dieselbe gibt auf Vorhalten an
Ich war am 10.d.M. auch mit meiner andern Kammeräden in Bizfeld gewesen beim nachhaußegehen, waren noch mehrere Mädchen und Burschen bei mir wir sind ganz stille hieher gegangen wie ich bei dem Hauße des Schmidt Mornhinweg vorbei gieng hörte ich daß die Rosina Rumold noch drinnen war, ich ging geschwind hinein und sagte zu derselben gehe mit mir nach Hauß dieselbe hatte sich sogleich aufgemacht und ist mit mir nach Hauß wie viel Uhr es da war weiß ich nicht. Den Gottlob Pfisterer, den Feinauer und den Carl Dietrich habe ich ersehen die auch darin waren aber sonst niemand Gottlob Pfisterer hatte mir ein Glas Wein dar... wollen ich habe aber die Annahme verweigert und bin mit der Rumbold zur Thür hinaus weiter weiß ich nichts anzugeben
Beschluß
Da die Christina Mezger nicht in der Wirthschaft gezecht, sondern andere noch zum Nachhauße gehen veranlaßt hat dieselbe von einer Strafe aus diesem Grunde befreit zu lassen

Er fährt verbotene Wege - 1868
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 14.Juli 1868 folgendes:
Heute ist erschienen Schulmeister Herb hier und hat folgende Beschwerde vorgetragen.
Schmidt Mornhinweg fährt im mit seinem Fuhrwerk über meinen Aker in der Staig welcher mit Dinkel angeblümt ist um Klee zu holen, ich bin zwar ein Fahrrecht zu leiden schuldig aber blos zur flürlichen Anblümen aber nicht so daß er beim Haber oder Winterfluhr nach belieben über meinen Anblümung den ganzen Sommer über mit dem Kleeholen gebrauch machen darf.
Ich verlange daß die Sache Gemeinderäthlich eingesehen und meinen durch diesen Unfug verursachten Schaden geschäzt und mir vergütet werde, auf einen Strafantrag will ich verzichten, zum Schadenersatz und Unkosten aber bitte ich den Mornhinweg zu verurtheilen.
An einer Anzeige des Klägers hat derselbe eine Uebereinkunft getroffen und seine Klage zurück genommen

Er möchte einen Tanz zum Erntedank abhalten - 1868
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 27.August 1868 folgendes:
Vor dem Schultheißen Amt ist erschienen
Johannes Mornhinweg Speisewirth von hier und hat um Erlaubniß gebetten am 30.d.M. Harmonie und am 31. Tanzmusik zum Andenken an das diesjährige Erndefest abzuhalten.
Dem Bittsteller wurde hiemit seiner bitte entsprochen, mit den Anfügen daß die Polizeistunde auf den 30 bis 12 Uhr worauf er sich nach den Ges. Bestimmungen bei Harmonie Musik zu halten habe.
Die Tanzmusik wird aber bis 1 1/2 Uhr Nachts verlängert


Nachtrag unten:
Mornhinweg ist am Montag den 31.August d.J. Morgensfrüg bei dem Schultheißen Amt erschienen und hat erklärt, daß er heute keine Tanzmusik abhalte, es haben sich besondere Gegenstände wegen Familienverhältniße zugetragen, was an der Sache auszuführen unmöglich mache

Die Gewichte würden überprüft - 1869
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 09.Juni 1869 folgendes:
Bei dem Krämer Johannes Mornhinweg hat man die Maaße und Gewichte Visitirt und für ganz richtig erfunden

Er möchte einen Tanz zur Kirchweih abhalten - 1869
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 13.November 1869 folgendes:
Es ist erschienen Speisewirth Mornhinweg von hier und hat gebetten auf die am 14.d.M. stattfindenden Kirchweih an diesem Tage und zwar am Sonntag Harmonie und am darauf folgenden Montag Tantmusik abhalten wolle.
Vorstehendem Gesuch wird hiemit stattgegeben mit dem Anfügen
Daß am Sonntag keine Tanz unterhaltung bei Vermeidung ... liebiger Maaßregeln statt finden darf.
Die Polizeistunde wird bis nachts 12 Uhr verlägert.

Gläubiger-Aufruf im Hohenloher Bote - 1870
Dieser Gläubiger-Aufruf im Hohenloher Boten 1870 betrifft in Verrenberg drei Personen:
   - Mornhinweg Sabine, Mutter des Schmied und Speisewirt Johannes Mornhinweg
   - Zorn Johann Witwe
   - Klaiber Carl Ehefrau

Die Gewichte wurden überprüft - 1871
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 29.März 1871 folgendes:
Wiederholt am 29.Merz 1871 die Maaße und Gewichte bei dem Krämer Mornhinweg fisitirt und für richtig erfunden

Die Gewichte würden überprüft - 1872
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 16.März 1872 folgendes:
Die Visitation über die neuen Maße und Gewichte ist heute den 16.Merz 1872 bei den hies. Gewerbetreibenden vorgenommen und alles in Ordnung erfunden worden

Streit um einen Weinberg - 1872
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 15.Juli 1872 folgendes:
Ferner trägt Mornhinweg weiter vor
Ich besitze einen Weinberg im Distrikt Gaalberg neben Friedrich Joerg derselbe hat schon 2.Jahre lang den Ertrag von dem G…… an einem Weinberg eingeheimts welches ihm zwar schon von dem Schultheißen Amt wiederlegt wurde aber niemals folge geleistet hat. Ich bitte daher dem Jörg wiederholt die Auflage zu machen, daß Jörg keinen Futterertrag oder Erden von meinem Eigenthum mehr entfernt zuvor die Untersuchung von einem Geometer der Grenzstein ausgeführt nach Befund dessen behalte ich mir vor, daß mir der seitherige Ertrag von 2.Jahre von Jörg ersezt werde nebst Erde.
Von Friedrich Jörg wurde vorstehendes eröffnet.
Gibt hierauf an ich entferne dem Kläger niemals nichts gerade umgekehrt. Derselbe hat sich schon von meinem Klee zugeeignet ich bitte demselben dies zu eröffnen, das er dieses selbst unterlasse
Ferner trägt Jörg nachtäglich an daß ihm Mornhinweg Dung über seinen Weg bei dem befindlichen Weinberg getragen wo er jedoch kein Recht habe den genannten Weg zu benüzen auch habe ihm derselbe Dorn in seinen Weinberg geworfen und dies könne er ihm nicht gefallen lassen er bitte deshalb um einen Augenschein welcher ..sehen wird daß Dung über sein Weinbergsweg getragen und Dornen in seinem Weinberg liegen.
Auf vorstehende Bitte hat man einen Augenschein und zwar durch die Felduntergänger Gemeinderath Mugele und Mezger nehmen lassen, dieselben haben nach genommener Einsicht folgendes dargestellt
1) Was das Dung tragen betrifft so hat Mornhinweg keinen Schaden verursacht. Er ist zwar einige Schritte auf dem Jörg seinem Boden pasiert aber nichts verdorben
2) Daß Dornen dem Jörg seinem Gasrein gelegen sind ist richtig wer solche hineingeworfen hat können wir nicht beurtheilen, wir sind der Ansicht daß dem Mornhinweg untersagt werde dem Jörg sein Eigenthum nicht mehr zu betretten und fernerhin keine Dorn nicht mehr in diesen Grasrein zu werfen

Johannes Mornhinweg bietet im Hohenloher Boten ein Mutterschwein an - 1873

Johannes Mornhinweg meldet im Hohenloher Boten, dass ihm ein Hund zugelaufen ist - 1873

Johannes Mornhinweg bekommt auf Verlangen des Oberamt ein Zeugniss - 1873
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.September 1873 findet sich folgendes:
Dem Schmied und Speisewirth Mornhinweg von hier auf verlangen d. K. Oberamts Oehringen wegen Umgeld Abgaben ….. Folgendes Zeugniß ausgestellt
1) Vermögen ca. 2000f.
2) Prädikat soweit es nicht die nachstehenden Vorstrafen ausweisen gut
3) Vorstrafen wie solche im Strafverzeichniß enthalten sind.
Warum wurde dieses Zeugnis abgefordert?

Johannes Mornhinweg leistet im Hohenloher Boten Abbitte gegenüber
dem Gemeinderat Michael Zentler - 1873

Einhalten der Polizeistunde - 1873
Im "SchultheißenAmtProtokoll" vom 04.November 1873 heist es:
Auf Vorbringen des Polizeidieners Weiß, daß schon öfters beim Abbiten nach der eingetrettenen Polizeistunde Nachts 11.Uhr von den anwesenden Gästen ihm entgegengehalten worden, es werde in Oehringen auch nicht abgebotten warum dann hier abgebotten werde?
Wurden heute die hiesigen Wirthe nämlich
Sonnenwirth Zorn
Speisewirth Mornhinweg
Schankwirth Friedrich Jörg
vorgeladen und ermahnt beim abbiten die Polizei zu unterstützen.
Diesen wurde auch die betreffenden Gesetze, Strafgesetzbuch §365. siehe Reichsgesetzblatt v. 1871. S.199 sowie die
Ministerialverfügung v. 2.Dec. 1871 Regierungsbl. 1871 S.382 vorgelesen und erleudert.

Johannes Mornhinweg wird angezeigt - 1873
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.November 1873 findet sich folgendes:
Johann Mornhinweg Schmied von hier wurde angezeigt daß er Lehm von der Lehmgrube auf seinen Aker im G..tenfeld geführt habe, hierüber wurde heute verhandelt und Mornhinweg in eine Strafe von 2 Taler verfällt

Aus dem "Schultheißen Amt Protokoll" - 1874
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 21.Januar 1874 folgendes:
Klage des Schmiedt Joh. Mornhinweg v hier
gegen
Friedrich Wütterich wegen abgezogenen 2.fl. An der Schmiederechnung betreffend gegenüber des Wütterich wegen einem .... Pferdsgeschirr.
Dieser Streitgegenstand wurde durch Vergleich erledigt

Eine Streitsache wird verglichen - 1874
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 24.Januar 1874 folgendes:
Klage des Michael Zentler gegen Schmied Mornhinweg
verbottnem fahrens betreffend
wurde verglichen

Er ist verbotene Wege gefahren - 1874
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 23.Mai 1874 folgendes:
Der Feldschütz Peter Sailer bringt zur Anzeige daß Johann Morhinweg heute Nachmittag nach dem vorangegangenen Regen mit Dungbühh in seine Häldenwiesen gefahren sey, beim herausfahren ist Mornhinweg nicht in dem ihm zustehenden Weg wieder heraus gefahren, sondern ist quer über den heischgefähten Hanfaker des Haußler über den mit Klee bestellten Aker des Joh. Frank über den mit Kartoffel bestelten Aker des Joh. Spengler und sodann der länge nach über den mit Kartoffel bestellten Aker des Joh. Zorn wieder auf den Weg gefahren
den 25.Mai 1874
Morhinweg auf vorstehendes vernommen gibt an ich habe mein Vieh mit dem Dungbrühfaß auf dem Weg unter meinem Gaßenaker allein stehen g ehabt, bis ich die Egge holen wollte, es sind meine Küche ohne meinen Willen in die Wiesen gelaufen, ich hatte deßhalb die Brüh ........ auf meinem Gasenaker in die Halden Wiesen laufen laßen, wenn ich rechts umgewendet hätte so hätte ich noch weiter in die Wiese fahren müssen und habe deßhalb links nur nicht anders fahren können.
Daß ich so gefahren bin wie der Feldschütz angibt ist richtig, aber aus muthwillen ist es nicht geschehen
Beschluß
Den Gegenstand mit .... Feldpolizeilichen Uebertrettungen vor den Gemeinderath zur Abrüge zu bringen

Er stellt seinen Wagen in den Weg - 1874
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 30.Juli 1874 folgendes:
Es klagt David Scholl, Küfer und Jakob Sebbach Bauer von hier
gegen
Johann Morhinweg Schmid v. hier
Morhinweg stellte häufig und zu verschiedenen Zeiten Wagen nach seinem Belieben bald quer über die Straße bald der länge nach, daß der Verkehr nicht nur gehindert sondern daß öfters von den vorüberfahrenden aufge..... und die auf der Straße stehenden Wagen bei seit geschoben werden müßen um vorbei kommen zu können.
Es seye dieß erst gestern wieder vorgekommen, daß Sebbach dadurch in seinen Erndegeschäften gehindert worden sei ebenso haben die Scheuerpächter des David Scholl durch die verstellung des Wagens des Morhinweg nicht in die von ihnen gepachtete Scheuer kommen können und dadurch in ihrem Erndegeschäften gehindert worden.
Beide tragen auf Bestrafung an mit dem anfügen daß noch verschiedene Fuhren verhindert worden und von denselben bezeigt werden könne.
Morhinweg auf vorstehendes vernommen gibt an mit ist es nicht bekannt daß gestern ein Wagen von mir auf der Straße gestanden ist, wenn es vorgekommen wäre so müßte dieß von meinem Sohn geschehen seyn was mir übrigens leid ist und werde es auch meinem Sohn untersagen und überhaupt in Zukunft dafür sorge tragen daß es nimmer vorkommen wird.
Beschluß
Mornhinweg wurde ernstlich verwarnt und nach 366. Zif.9. des Strafgesetzbuchs bekannt gemacht mit dem Anfügen daß bei wiederholungsfallen gewänter Paragraf in Anwendung kommen wird, für dießmal unbestraft

Er hat unerlaubt geschossen - 1875
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 02.Januar 1875 folgendes:
In der Nacht vom 31.Dec 1874 auf 1.Jan 1875 haben Michael Zentler und Schmied Hämmerer den Schmied Mornhinweg und seinen Sohn zum Schultheißenamt gebracht und Angezeigt, daß Mornhinweg geschoßen habe. Die Zeugen Zentler und Hämmerer wurden am 2.Januar vernommen und das Protokoll am 4.Jan 75 an das Kl. Oberamt Oehringen eingeschikt

Johannes Mornhinweg bekommt wegen unerlaubten schießen ein Zeugnis - 1875
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Januar 1875 findet sich folgendes:
Dem Wirth Mornhinweg auf Anordnung d. K. Oberamts Oehringen wegen unerlaubten schiesen folgendes Zeugniss ausgestellt
1) daß er soweit nicht die gehabten Vorstrafen wiedersprechen ein gutes Predikat hat
2) Vermögen ca. 2500f.

Er hat seinen Hund bei Nacht laufen lassen - 1875
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 17.Mai 1875 folgendes:
Auf Anzeige des in Oehringen stadtionierten Landjäger Haußler wurde Johann Mornhinweg hier wegen herumlaufen laßen seines Hundes bei Nacht um 1M 35p gestraft

Er wird wegen Beschädigung angeklagt - 1875
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 18.August 1875 folgendes:
Klage des Jakob Sebbach Bauer hier
gegen
Johann Mornhinweg Schmid hier
Eigenthums Beschädigung und Abmäen eines Grenzrain betreffend
Beil. No. 37

Johannes Mornhinweg bekommt ein Zeugnis - 1876
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.April 1876 findet sich folgendes:
Auf Anordnung des Kl. Oberamtsgerichts Oehringen folgende Zeugnisse ausgestellt
1) …..
2) Johann Mornhinweg
   a. Predikat soweit nicht die Vorstrafen wiedersprechen ordentlich, zu bemerken ist, daß er zwar mit andern Ortsbürgern Streitereien anfangt wovon manche schon zu Klagen geführt haben, manche aber auch auf gütliche Weise erledigt worden sind.
   b. Vermögen ca. 4500M
   c. Vorstrafen nach dem Strafverzeichnis
Warum wurde diesmal ein Zeugnis abgefordert?
Das hier erstmals in Mark angegebene Vermögen von 4500M entspricht ca. 2630f.

Er hat seinen Knecht nicht angemeldet - 1876
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 05.September 1876 folgendes:
Nach der am 30.August gemachten Anzeige des Johann Morhinweg Schmid und Wirth hier ist am 5.Febr. 1876 der ledige Johann Schwab von Wittighausen zu ihm in Dienst getretten.
Trotz dem daß die königl. Verordnung vom 6.August 1872 auf dem Rathhaus gehörig bekannt gemacht worden ist hat Morhinweg die vorschriftmäßige Anzeigepflicht innerhalb 8.Tagen vom Tag des Eintritts an unterlaßen und wird deßhalb
Beschlossen
Den Mornhinweg in eine Strafe von 1M zu verfällen
Die Eröffnung
Das Vorstehenden Straferkenntnißes mit der Belehrung, daß ein Anzeigen Rekurs binnen 48 Stunden von der Stunde dessen Eröffnung an gerechnet bei dem Schultheißenamt dahier anzumelden sei, und daß die Versäummniß dieser oder die Umgehung des Schultheißenamts dahier bei Anmeldung des Rekurses den Verlust des Rekursrechts zur folge habe

Hat kein passendes Maas - 1877
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 08.März 1877 heist es:
Wurde bei den hies. Gewerbetreibenden durch Hl. Eichmeister Bauer aus Hall Maase und Gewichte sisidirt.
Das Ergebniß war folgendes
1. Johann Zorn hat sich 1.Bitter Vormalmas anzuschaffen, 5. Beutellwein Gläser sind wegen unrichtiger Eiche wegzunehmen.
2. Mornhinweg hat 2. 1 1/2 stengeln zu laßen.
3. David Scholl hat zum Brandweinausschank einen S.z. Litterw...s v. 1.Lit. bis 1/3 Lit. anzuschaffen
4. Johan Haußler Gassenwirth hat keine Vormalmaase
Vorstehendes ist vom Hl. Oberamt angeordnet worden und wurde je einer mit 1.M. gestraft.
Mit der Nachfisidation ist das Schultheißenamt beauftragt und ist bis 1.April d.J.der Er.. und zu berichten

Er hat seinen Hund bei Nacht laufen lassen - 1877
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 05.Mai 1877 folgendes:
Johann Mornhinweg Wirth und Schmidt hier wurde auf die am 2.Mai Abends 10 Uhr gemachte Anzeige des Landjäger Merz von Oehringen heute wegen laufen laßen seines Hundes bei Nacht außerhalb der Wohnung oder des geschloßenen Hofraumes um
2M gestraft
Beil. No. 48 bei d. Streitakten

Er klagt gegen eine Armenhäuserin - 1877
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 10.Juli 1877 folgendes:
Johann Mornhinweg Schmid u Wirth hier
klagt gegen
die Armenhäuslerin Dorothea Schäffner hier
wegen ausraufen von K…nnich und entwendung von Grabengras.
Nach erhobenem Thatbestand durch Beweismittel wurde die Untersuchung mangelden Beweises halber am 19.Juli 1877 eingestellt

Er klagt gegen den Knecht des Christian Schmelzle - 1877
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 10.Juli 1877 folgendes:
III. Derselbe Joh. Mornhinweg hier
klagt, gegen
Christian Mezger von Michelbach Dienstknecht bei Michael Schmelzle hier auf Ersetzung einer überführten Erde mit 3M.
Dem Morhinweg wurde nach vollzogener Untersuchung eröffnet, daß wenn er nicht im Stande sei näheren Beweis zu erbringen die Untersuchung mangelnden Beweises halber eingestellt würde.
Der Eröffnungsbescheinigung fügte Kl. bei, daß ihm der Bekl. Mezger eine Vergütung von 2M versprochen habe und kann das Verfahren bis auf weiteres ..ruhen sistirt

Er soll gestohlen haben - 1877
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 07.August 1877 folgendes:
Klagte Friedrich Krenkler Tagl.
Hier gegen
Joh. Fr. Mornhinweg Schmid und Wirth hier, daß ihm letzterer 3.Bretter im Werth a. 1M 40p zus. 4M 20p entwendet habe.
Das hierüber aufgenommene Protokoll wurde an das Kl. Oberamts Gericht eingeschikt

Er hat sich erschossen - 1877
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 24.August 1877 folgendes:
Johann Friedrich Mornhinweg Schmid und Wirth hier hat sich heute Vormittag 7 1/2 Uhr in den Unterleib geschoßen und in folge dessen heute Mittag 1 1/2 Uhr gestorben, sowohl von dem Vorfall als von dem eingetrettenen Tod wurde dem Kl. Oberamt Anzeige gemacht.
In der zwischenzeit von dem Vorfall bis zum erfolgten Tod hat der Verletzte dem hier angestellten Schullehrer Hl. Stecher die That des vorsätzlichen Selbstmords zu gestanden worauf die Anordnung v. Kl. Oberamt getroffen wurde, daß Mornhinweg als Selbstmörder zu Beerdigen sei.
Die Akten hierüber sind dem Kl. Oberamt auf dess. Verlangen übergeben worden

Gläubiger Aufruf nach dem Tod von Johannes Mornhinweg - 1877
Nach dem Selbstmord von Johannes Mornhinweg am 24.08.1877 erschien im "Hohenloher Bote" am 15.09.1877 dieser Gläubiger Aufruf:

Fahrniß Versteigerung des Johannes Mornhinweg - 1877
Am 27.12.1877 erschien im "Hohenloher Bote" am 15.09.1877 dieser Gläubiger Aufruf:

"Eventuals Theilungs Urkunde" des Johannes Mornhinweg - 1878

Die Witwe soll die Straßenkandel wieder richten lassen - 1878
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 29.Mai 1878 folgendes:
In dem durch das Ort führenden Straßenkandel hat die Witwe des Johann Mornhinweg wegen Reperatur eines Kellerdohls einige Met. Lang aufbrechen laßen, nach dem sie schon mündlich zur wiederherstellung des Candels in den vorigen Stand ermahnt worden, bis jetzt aber dieser Mahnung noch nicht nachgekommen ist wird der Frau Mornhinweg hiemit eröffnet, daß wenn nicht innerhalb 8. Tagen die Candelung nach dem alten Stand hergestellt ist, soe in Strafe verfallen und die Herstellung von Amtswegen auf ihr Kosten erfolgen würde

Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen - Johann Matthäus Philipp Mornhinweg - 1879 bis 1881
Die Größe von Johann Matthäus Philipp Mornhinweg wurde 1879 mit 1,55m, 1880 mit 1,57m und 1881 ebenfalls mit 1,57m angegeben. Er wurde als untauglich ausgemustert..

Anstands Pflegrechnung Johann Philipp Matthäus Mornhinweg - 1878 bis 1881
Georg Weiß wird am 17.01.1878 als Pfleger eingesetzt.
Georg Weiß wurde am 05.04.1869 als Pfleger des Johann Philipp Matthäus Mornhinweg verpflichtet.
- 1878 wird sein Aufenthalt so angegeben: "ist bei Herrn Bühler, Caffe zur Meiße in Zürich"
- 1881 erscheint er nun als volljähriger und entlastet den Pfleger Georg Weiß. Sein Vermögen wird ihm übergheben
- 1881 Warum ist die aufgelistete Fahrnis bei Rosine Wieland in Adolzfurth?


 
"Real Theilung Johannes Mornhinweg gew. Schmidts und Wirths dahier Witwe, Maria Margaretha geb Maier" - 14.11.1878
Nach dem Tod von Maria Margarethe Mornhinweg geb. Meier erfolgte am 14.11.1878 die Real Teilung.
Als Erbberechtigt wurden die folgenden Kinder genannt:
  a) aus I.Ehe mit alt Johannes Arnold gew. Küffner in Aalen
    1. August Arnold ledig 30 Jahre alt in Aalen
  b) aus 2.ter u. letzter Ehe
    2. Johann Philipp Matthäus geb. d. 04.Sept 1859 unter Pflegschaft des Georg Weiß, Bauer u GRath dahier, ...
Beide Söhne waren persönlich anwesend, ersterer mit Christian Zeller Maler als Beistand

Interessant ist z.B.:
die Liste der Bücher:
 
1 Predigtbuch von Ziegel  20d
2 Gesangbücher a 20d  40d
1 Kochbuch  20d
1 Haufen alter Bücher  50d
  
die Liste an Gold und Silber:
 
1 goldene Broche 2M  
1 Gromatenmuster mit gold. Schluß 2M  
1 gr. Ohrenringen 1M  
1 zerbr. Haarring   20d
1 Haarschnur   50d
5 silberne Eßlöffel a' 1M 20d 6M  
6 dito Kaffeelöffel a' 60d 3M 60d
1 goldene Uhr 5M  
1 silberner Vorleglöffel   40d
  
Das Vieh:
 
1 Kuh 225M  
1 dito 300M  
1 Kalbel 300M  
1 Farren 170M  
1 Rind 60M  
9 Milchschweine a' 3M 27M  
3 Enten, 1 Enterich a' 50d 2M  
1 Hund 3M  
     

Früchte:
 
1 1/2 ztr. Haber a' 5M 7M 50d
1 ztr. Dinkel 8M  
ca. 60 ztr. Heu a' 1M 60M  
ca. 200 Dinkelgarben a' 36M pro 100 72M  
ca. 160 Waizengarben a' 36M pro 100 57M 60d
300 Gerstengarben a' 28M pro 100 84M  
10 ztr. Heu a' 50d 5M  
  
Küchenspeisen:
 
1 Parthie Zwiebel   50d
1/2 ztr. Weißes Mehl 4M  
3/4 ztr. schwarzes Mehl 4M 50d
1 Simri dürres Obst
[1 Simri ~ 22 Liter]
1M  

"Schreinerwerk"
 
1 Comode 5M     1 Tisch 3M     1 Bettlade 6M     1 Bettlade 6M  
1 Nachttischle 2M 50d   2 Stühle a' 1M 2M     1 doppelter Kleiderkasten 5M     1 einfacher Kleiderkasten 3M  
1 tonnener Tisch 1M     1 tonnener Tisch 3M     1 Schrein 1M 50d   1 Koffer 3M  
1 Sessel 1M     1 Stuhl 1M     1 Schrannen   20d   1 Nachtstuhl   30d
1 Bettlade 6M     1 Bettlade 5M     1 zweischl. Bettlade 7M     1 Bettlade 2M 50d
1 Bettlade 2M     1 Bettlade 2M     1 Stuhl 1M     1 Schranne   20d
1 Truhe   20d   1 Tisch 2M     1 Schrannen   10d   1 Mehlkasten 1M  
1 Kasten mit Abteilung 4M     1 Truhe   50d   1 Bettlädle   60d   1 Küchenkasten 1M  
1 Sopha 5M     1 Tisch 1M     2 Stühle a' 10d   20d   1 Truhe   30d
1 Tisch 2M     3 Stühle a' 30d   90d   1 Bierbock 1M     1 Wandschrank 1M  
1 Tisch 2M     1 Tisch 4M     1 Milschsiedel 3M     1 Lehnsessel 3M  
1 Rohrsessel   40d   8 Stühle a' 30d 2M 40d   1 polsteter Stuhl   80d   1 Hocker   80d
1 Schemel   5d   1 Secretair 15     1 Tisch 2M 50d   2 Schramen a' 1M 2M  
4 Sessel a' 1M 4M                          
 

Eine Auflistung der Einrichtung des Krämerladens findet sich hier:
Eine Auflistung des "Küchengeschirr" findet sich hier:
Eine Auflistung der sich im Keller befindlichen Getränke findet sich hier:
Eine Auflistung des "Faß und Bandgeschirr" findet sich hier:

Folgende Punkte sind in der "Real Theilung" enthalten, aber nicht extra bearbeitet:
- Mannskleider
- Frauenkleider
- Betten und Leinwand
- Allerlei Hausrath
- Feld- und Handgeschirr


 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Schätzungsprotokoll von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: Pflegrechnung. Vielen Dank an Herrn Andreas Volk"
Ortsarchiv Verrenberg: A 529 Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen 1871-1890
Ortsarchiv Verrenberg: B 77 Kaufbuch Teil 13 1876-1880
Ortsarchiv Verrenberg: A 347 Nr.474 Eventualteilung Mornhinweg 1878
Ortsarchiv Verrenberg: A 348 Nr.489 Realteilung der Witwe des Johannes Mornhinweg 1878
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1860
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1862
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1863
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1864
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1870
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1873
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1877
Deutscher Merkur
Zeitung: Schwäbischer Merkur mit Schwäbischer Kronik und Handelszeitung Süddeutsche Zeitung, vom 06.02.1864