Verrenberg HistorischDie Familie von Johann Matthäus Bort
(1866-1941) in Verrenberg


Elise Pauline Bort 1930 Johann Matthäus Bort 1933 Johann Matthäus Bort 1904 u 1913

Johann Matthäus Bort mit Pferd, Verrenberg (nachträglich coloriert)


Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen - Johann Matthäus Bort - 1886
Johann Matthäus Bort wurde 1886 als Pferdebauer bezeichnet.
Seine Größe wird mit 1,705m angegeben.
Er wurde ausgemustert.

Schreiben des Oberamts zur Wahl des neuen Ortsvorsteher Johann Matthäus Bort - 30.05.1912
Schreiben des Oberamt Öhringen vom 30.05.1912:
"Bei der am 24.April d.J. vorgenommene Ortsvorsteherwahl haben von 65 Wahlberechtigten 59 abgestimmt. Von diesen gültig abgegebenen Stimmen entfielen 37 auf den Bauern Johann Bort jun. in Verrenberg, 22 auf den Bauern Karl Carle jung daselbst.
  Bort gilt hienach als gewählt. Er hat die Wahl angenommen, ist am 25. Februar 1866 geboren, evangelisch, verheiratet, Vater von 2 Kindern und betreibt das vor etwa 10 Jahren von seinem Vater übernommene bäuerliche Gut. Seine Familien- und Vermögensverhältnisse sind durchaus geordnet. Er ist der Sohn des bisherigen Schultheißen, gut beleumundet und besitzt vollauf die für die Versehung der Ortsvorsteherstelle in Verrenberg erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl wurden innerhalb der vorschriftsmäßig bekannt gemachten Einsprachefrist nicht erhoben, dagegen kam eine die Wahl anfechtende Eingabe am 2.Mai d.J. - einen Tag zu spät - beim Gemeinderat Verrenberg ein. Diese Eingabe wurde von dem Mitbewerber Karl Carle verfaßt und von 8 Bürgernunterschrieben. Es wird darin gegen Bort der Vorwurf erhoben, daß er zuviel Verwandschaft in den Gemeindekollegien habe und daß er (im Jahr 1896) wegen Sachbeschädigung zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt worden sei, weshalb wenn auch die Strafe im Weg der Gnade erlassen worden sei, die Genannten den Bort die einem Ortsvorsteher gebührende Achtung nicht zollen können. Auch habe der (in Öhringen wohnhafte) fürstliche Weingartmeister Martin gesagt, er zahle ein Faß Bier, wenn Bort gewählt werde.
Diese letztere Aussage gab mir Anlaß, hierüber näheren Grund zu machen, die vom Gemeinderat und weiter vom Stationskommandanten gemachten Erhebungen haben aber die Grundlosigkeit der Behauptung ergeben.
"Bei der am 24.April d.J. vorgenommene Ortsvorsteherwahl haben von 65 Wahlberechtigten 59 abgestimmt. Von diesen gültig abgegebenen Stimmen entfielen 37 auf den Bauern Johann Bort jun. in Verrenberg, 22 auf den Bauern Karl Carle jung daselbst.
  Bort gilt hienach als gewählt. Er hat die Wahl angenommen, ist am 25. Februar 1866 geboren, evangelisch, verheiratet, Vater von 2 Kindern und betreibt das vor etwa 10 Jahren von seinem Vater übernommene bäuerliche Gut. Seine Familien- und Vermögensverhältnisse sind durchaus geordnet. Er ist der Sohn des bisherigen Schultheißen, gut beleumundet und besitzt vollauf die für die Versehung der Ortsvorsteherstelle in Verrenberg erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl"
"Bei der am 24.April d.J. vorgenommene Ortsvorsteherwahl haben von 65 Wahlberechtigten 59 abgestimmt. Von diesen gültig abgegebenen Stimmen entfielen 37 auf den Bauern Johann Bort jun. in Verrenberg, 22 auf den Bauern Karl Carle jung daselbst.
  Bort gilt hienach als gewählt. Er hat die Wahl angenommen, ist am 25. Februar 1866 geboren, evangelisch, verheiratet, Vater von 2 Kindern und betreibt das vor etwa 10 Jahren von seinem Vater übernommene bäuerliche Gut. Seine Familien- und Vermögensverhältnisse sind durchaus geordnet. Er ist der Sohn des bisherigen Schultheißen, gut beleumundet und besitzt vollauf die für die Versehung der Ortsvorsteherstelle in Verrenberg erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl"
Richtig ist,daß Bort mit 3 weiteren Bauernsöhnen von Verrenberg von der Strafkammer des K. Landgerichts Hall am 7.Januar 1896 wegen eines Vergehens der gemeinschaftlich verübten Sachbeschädigung im Sinn des $30 K St.G.B (verübt an einer alten baufälligen Hütte in der Absicht, der Gemeinde einen Gefallen zu erweisen) zu der Gefängnisstrafe von 6 Wochen verurteilt, hievon hat er 1 Woche verbüßt, der Rest der Strafe wurde ihm im Weg der Gnade erlassen (123-33 der Gerichtsakten). Daß er wegen dieser vor mehr als 16 Jahren erfolgten Bestrafung die erforderliche Achtung heute nicht besitze, ist völlig unzutreffend. Irgend welche Wahlumtriebe zu Gunsten des Bort wurden nicht gemacht, an wenigsten von ihm selbst
  Bort ist ein tüchtiger Bauer und Pomologe und genießt Achtung in der Gemeinde; er eignet sich zum Ortsvorsteher hut und jedenfalls weit mehr als sein Gegner, und ich beantrage daher seine Wahl zu bestätigen ...
...

Weiteres Schreiben des Oberamt Öhringen vom 08.Juni.1912:
  Von den 8 Unterzeichnern der Eingabe 17 haben auf Vorhalt des nebenbezeichneten Erlasses vier - F.Hofmann, F. Frank, Gemeinderat Schmelzle und Karl Bort - ihre Einsprache gegen die Gültigkeit der Wahl des Johann Bort am 6.d.Mts. zurückgenommen; die vier weiteren, Karl Carle sr., früherer Schultheiß, Christian Carle, Jakob Sebbach und Jakob Ungerer haben ihre Einsprachen zwar nicht zurückgenommen, im übrigen aber erklärt, daß sie von dem behaupteten Wahlbier nichts wissen oder in dieser Hinsicht nichts berichten können und daß sie alles weitere der Entschließng der K. Kreisregierung anheimstellen.
  Ich habe den Eindrukc, daß die Familien Karl Carle alt und jung, die wohl begütersten im Ortsind, es als eine kränkende Niederlage ansehen, daß nach dem Weggang des alten Johann Bort, den sie schon lange abfeinden, nun wiedrum ein Bort (Sohn des bisherigen Ortsvorstehers) Schultheiß in der Gemeinde werden soll. Der jüngere Sohn des im Jahr 1897 zurückgetretenen Schultheißen Karl Carle, der Gemeinderat Christian Carle, hat die Eingabe gegen Bort offenbar nur unter dem Druck des Vaters und des älteren Bruders unterschrieben und hätte diese, wie aus seiner Erklärung vom 6.d.Mts. in 126 hervorgeht, wohl zurückgenommen, wenn ihm nicht die Rücksicht auf Vater und Bruder abgehalten hätte.

Johann Matthäus Bort wird die Inventurbehörde gewählt - 1929
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.November 1929 liest sich das so:
Bezüglich der Wahlen der Inventurbeh. u. Nachlaßrichter, wird auf den Inhalt der Einträge oben Seite 57 hier Bezug genommen, die für 1930, 1931 u 1932 entsprechend Anwendung finden.
Die Erklärung des Ortsvorstehers
Schulth Bort
Die geheime Wahl ergab als mitglied der Inventurbehörde
Gemeinderat Härterich 5 Stimmen
als Ersatzmänner
Gemeinderat K.Bort 4 Stimmen
Gemeinderat Brand 3 Stimmen
Als Nachlaßrichter wurden gewählt
Gemeinderat Härterich 6 Stimmen
als Stellvertreter
Gemeinderat K. Bort 4 Stimmen
Gemeinderat Görtz 3 Stimmen
Die Gewählten nehmen die Wahl an
Beschluß
Die Zusammenstellung der örtl. Inventurbehörde u. der Nachlaßrichter auf 1.Januar 1930 sowohl dem Amtsgericht als auch dem Bezirksnotariat Anzeige zu erstatten.
z.B. mit dem Anfügen daß die Gewählten weder in gerader Linie noch im zweiten Grad der Seitenlinien unter einander verwand oder verschwägert sind

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1501 Band 6)
www.Familysearch.com
Archiv des Freilandmuseum Wackershofen
Das Amtliches Fernsprechbuch der Oberpostdirektion Stuttgart; 1926 S.687
Staatsarchiv Ludwigsburg E 175 Bü 7538
Ortsarchiv Verrenberg: A 529 Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen 1871-1890
Protokollbuch des "Darlehnskassenverein Verrenberg"; gelagert im Archiv der Volksbank Öhringen