Verrenberg HistorischDie Familie Johann Georg Dölbor
(1810-1889) in Verrenberg

Johann Georg Dölbor erwirbt das aktive Bürgerrecht - 1839
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das Bürgerrecht: 27.Juli 1839

Johann Georg Dölbor will für sich und seine Braut das Bürgerrecht - 1839
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Juli 1839 findet sich folgendes:
Georg Delbor lediger Bürgers Sohn von hier erklärt die Absicht sich häuslich niederlaßen zu wollen und stellt die
Bitte
1) ihm die heurathsErlaubniß zu ertheilen und
2) seine Verlobte Rosina Barbara geb. Ungerer von Renzen in das dieseitige Bürgerrecht aufzunehmen.
Was nun den ersten Punkt betrifft, so steht der Gewährung dieses Gesuches um so weniger ein Hinderniß im Wege als Delbor für einen sparsammen Haushalter bekannt ist und er persönlich und materielle Befähigung zur Landwirtschaft besizt, allso dessen Nahrungs Stand für gesichert erachtet werden muß.
Anbe... sofort den Punkt 2, so legt Dellbor einen Geburtsbrief vom 12ten Juny 1839 vor gemäs deßen seine Verlobte für die er die Bürgerl. Aufnahme nachgesucht, an keiner der im Art. 19 des revidirten Bürgerrechts Gesezes vom 4.Dezbr. 1833 ...rktrn Mängel leidet, sonst gut prädiziert ist und ein Vermögen von 550f. ausschließlich der Kleider und des Leibweiszeuge besizt.
Auch hier steht daher der Gewährung des Dellborl. Antrags kein Hinderniß im Weg und wird
Beschloßen
dem Georg Dellbor die heirathsErlaubniß zu ertheilen und seine Verlobte Rosina Barbara geb. Ungerer in das hiesige Bürgerrecht aufzunehmen, sofort anzusezen
feuer Aimer Surrogat 1f. 30d
Bürger ... Gebür 5f.

Für die 7 Kinder aus 1ter Ehe des Johann Georg Frank wird
Johann Georg Dölbor als Pfleger verpflichtet - 1842
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.August 1842 findet sich folgendes:
wurte für die verhandene 7 Kinder beyde münterjärig des Georg Frank Bürger und Schumacher dahier wurte heute aus Veranlasung der Errichtung der Eventl. Theilung seiner verstorbenen Ehfrau Catharina gebohrene Scheifler
Georg Delbor Weingartner dahier
als Pfleger besteldt und durch Angelobung an den Eidesstab verpflichtet

Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg - 1854
1854 wird Johann Georg Dölbor mit 1 der insgesamt 120 Anteilen der Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg aufgelistet.
Man sieht, dass die Anzahl der Anteile seit 1801 unverändert ist.
Diese Anteile sollen auf das Haus, den Hof gebunden sein.

Johann Georg Dölbor will seine 2te Braut das Bürgerrecht - 1856
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Januar 1856 findet sich folgendes:
Georg Döllbor Witwer von hier erschien heute und bittet um Erlaubniß sich mit Friederika Weinmann von Michelbach verehlichen zu dürfen.
Die Friderika Weinmann erschien selbst und bittet um Aufnahme in das hies. Bürgerrecht. ...gesuch hinterlegt sie einen Geburtsbrief des Gemeinderaths Michelbach vor worauf sie ein gutes Prädikat und an Vermögen 520f. besizt.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß huldugt der Ansicht daß der Nahrungsstand der Bittstellerin gesichert ist wesshalb beide Collegien
Beschlißen
Der Bittstellerin das Ortsbürgerrecht dahier zu ertheilen und ihr anzusezen
Bürgeraufnahmegebühr 5f.
GemeinderathsP. 1f. 30x
Aufwärt.       6x 
  6f. 36x

Beibringinventar - Johann Georg Dölbor - 1856
Da nach dem Tod seiner 1ten Frau eine Inventur gemacht wurde, erfolgte jetzt keine neue Aufnahme. Er brachte ein:
- an Liegenschaft 2210f.
- Fahrniß 329f 54x
Davon geht diverses ab, wie z.B. ein verkauftes Rind oder das den Töchtern zustehende Vermögen.
Er bringt einen Wert von 630f 30x in die Ehe ein.

Seine Frau brachte 303f 24x baar Geld ein.

Johann Georg Dölbor will eine Remise bauen - 1858
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Juli 1858 findet sich folgendes:
Es erschien Georg Döllbor Bürger und Bauer von hier und trägt vor, ich habe mich entschlossen eine Holz und Wagenremiese auf ………. Welche 28 lang und 14 breit werden soll an meiner Scheuer Nördlich aufzustellen, weil ich keinen Raum zur Aufbewahrung meines Holzes nebst Fuhrgerätschaften habe, ich bitte daher um Gemeinderäthliche Genehmigung dieses Gesuchs.
Der Gemeinderath hat darüber berathung gepflogen und einstimmig
Beschlossen
Diesem Gesuch da dieses Bauunternehmen nicht Feuergefährlich auch nur einen einzigen Nachbar nehmlich Michael Roths Witt. welchen aber mit ihrer Gebaulichkeit beteudent abgelegen ist ... von hier aus Genehmigung zu ertheilen, jedoch die Baukomission in Kenntniß zu sezen daß Augenschein über den Bauplatz genommen, hierüber ein Sittuations Plan gefertigt und solcher einem K. Hochb. Oberamt Oehringen zu Hohen Genehmigung vorgelegt werden kann.

Klage gegen Georg Dölbor - 1860
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 04.Juni 1860 heist es:
Es erschien Jacob Kaiser von Bizfeld und trägt vor
Ich und mein Stiefsohn Friedrich Weiß besizen auf der hies. Markung ein Hanfland im Distrikt Neudek, worauf meine Anstößer Georg Dölbor das Traprecht ausübt ja sogar mein mit Hies... Hanf angeblümtes Grundstück gänzlich durch dieses ausüben zu Grunde gerichtet, jedoch derselbe nicht berechtigt ist weil dieses Grundstück nicht als aker sondern Land beschrieben ist ein Traprecht auszuüben.
Ich trage darauf an daß mir der Beklagte meinen Schaden ersezt und auf fernerhin dem die ausübung des Traprecht auf meinem Grundstück untersagt werde.
Ferner bitte ich daß ein Augenschein an Ort und Stelle Expediert und den mit verursachten Schaden in Anschlag zu bringen welche mir der Beklagte nebst dem verursachten Schaden zu ersezen schuldig ist
Beschluß den Beklagten über diese Angaben zu vernehmen

Beklagter wurde über vorstehendes vernommen gibt an, der Kläger hat sein Trapprecht ebenfalls auf meinem Grundstück ausgeübt, weshalb ich nicht geneigt bin einen Schaden für jetzt zu ersezen im Falle aber wenn dieser zur ....... Reife gelangt und ist ersichtlich daß meine Traprecht ausübung Schaden bringt so bin ich bereit den Schaden zu ersezen ich bitte daher daß der Augenschein nicht für jezt sondern wenn der H...... in Wachsthum kommt an Ort und Stelle Expandirt werden
Kläger ist von vorstehender Angabe des Beklagten benachrichtigt worden worauf derselbe mündlich erklärt hat daß er auf seine Klage für jezt wenn im Beklagter seinen Schaden zu ersezen versprochen habe verzichte

Nachtrag links:
Kl. hat sich mit dem Bekl. vereinigt

Der Feldschütz klagt gegen Georg Dölbor und Karl Schanzenbach - 1861
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 19.August 1861 heist es:
Feldschütz Kipf macht die Anzeige daß Georg Dölbor und Carl Schanzenbach über ettliche Fluhraker welche mit Gersten und Haber angeblümt und kein Fahrrecht darüber gehabt haben gefahren seien und Schaden angerichtet haben die betreffenden Güterbesizer haben auf Schadenersatz verzichtet
Georg Dölbor und Carl Schanzenbach wurden hierüber vernommen und geben zu daß sie über etliche Aker gefahren aber wenig Schaden angerichtet haben
Beschluß
Da die Beklagten ohne Fahrrecht die Fahrt ausgeübt
Den Georg Dölbor in eine Strafe zu 30 und
den Carl Schanzenbach ebenfalls in eine Strafe zu 30x zu verfällen
Beide erkennen die Strafe an und verzichten auf den Recours

Johann Georg Dölbor klagt wegen Überfahrt über seinen Acker - 1863
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 28.Februar 1863 folgendes:
Es erschien Friedrich Jörg und Geoerg Dölbor und tragen vor wir besizen im Distrikt Langenfeld jeder einen Aker welcher mit Winterfrüchten angeblühmt sind.
Über beide Samenaker hat Christoph und Johann Gebhardt Erden geführt und den Samen gänzlich vernichtet, da nun beide nicht berechtigt sind über das Samenfeld zu fahren so tragen wir darauf an, daß sie beide nicht nur zum Schadenersatz welchen wenn es die Bekl. verlangen durch eine Gemeinderäthliche Einsicht taxirt sondern auch zu Strafe gezogen und in die Kosten verurtheit werden.
Dölbor verlangt als Schdenersatz 1f. 45x
Friedrich Jörg 2f.
Beschluß
Die Kläger so wie die Bekl. auf eine weitere Tagforth zum Vernehmen vorzuladen




Der Wachssiegelabdruck (Petschaft) des Georg Dölbor in Verrenberg. Gefunden in der Realteilung von Peter Ilgs Witwe 1867.
Dort hatte er als Zeuge unterschrieben.
Quelle: Ortsarchiv Verrenberg: Realteilung

Friedrich Heiner bekommt ein Zeugnis - 1884
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Juli 1884 findet sich folgendes:
Friedrich Heiner Pächter hier sucht um ein Zeugniss nach behufs zulassung zum Armenrecht in einer Pre….sache gegen Georg Dölbor ausdinger hier denselben wird auf Grund angestellter Untersuchung
Bezeugt
Daß seine Schulden dem etwa vorhandenen Vermögen welches hauptsächlich in 1303M in der Mutter Nutznießung steht anden Vatergutsanspruch welches Faustpfandweise versetzt ist und in einem verschuldeten Grundstück besteht, gleich kommt und daher Heiner als gänzlich vermögenslos erscheint. Der notdürftige Lebensunterhalt für sich und seine Familie könnte zwar annähernd aus dem Pacht..tchen geschöpft werden wogegen er aber das Pachtgeld zu bezahlen hat.

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1501 Band 6)
Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Kaufbücher
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißenamt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: Beibringinventur
Ortsarchiv Verrenberg: B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858