Johann Georg Dölbor, Söldner, Bürgerausschuß 1847-54, 1856-58,1860-61, 1864 04.10.1810 Verrenberg - 14.12.1889 neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol.42 oo 02.07.1839 Rosina Christina Barbara Ungerer 02.03.1816 Renzen - 14.01.1855 oo 03.02.1856 Johanna Friederika Weinmann geb. ??? (sie war zuvor bereits 2mal verheiratet) 20.02.1818 Untermühl. - 12.01.1881 (Selbstmord) | |-------------------|------------------|--------------|--------|----------------------------|------------------------------| | | | | | | Rosina Johann Adam Christian Adam Rosina Christina Catharina Rosina Christina Catharine Christian Adam Michael 13.08.1839- 12.10.1840- 11.01.1842- 23.12.1844- 15.10.1846- 30.08.1849- 01.09.1839 27.10.1840 24.03.1845 06.02.1880 14.07.1848 15.09.1850 oo 01.05.1866 Georg Friedrich Buchta 27.10.1839- ??.??.???? Johann Georg Dölbor hatte von seiner Mutter das Haus Nr.52 übernommen. Am 17.02.1866 verkaufte er den Hof an seinen Schwiegersohn Georg Friedrich Buchta. Als dieser in Konkurs geriet, wurde am 28.06.1880 die Liegenschaft zum Verkauf gebracht. Bei dieser Gelegenheit kaufte er einen großen Teil der Liegenschaft zurück. Beim Verkauf am 17.02.1881 behält er sich das lebenslange Wohnrecht für sich und seine Schwster Christina Dölbor vor.
Johann Georg Dölbor erwirbt das aktive Bürgerrecht - 1839 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt Art und Zeit des Eintritts in das Bürgerrecht: 27.Juli 1839 |
Johann Georg Dölbor will für sich und seine Braut das Bürgerrecht - 1839 | ||||
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Juli 1839 findet sich folgendes: Georg Delbor lediger Bürgers Sohn von hier erklärt die Absicht sich häuslich niederlaßen zu wollen und stellt die Bitte 1) ihm die heurathsErlaubniß zu ertheilen und 2) seine Verlobte Rosina Barbara geb. Ungerer von Renzen in das dieseitige Bürgerrecht aufzunehmen. Was nun den ersten Punkt betrifft, so steht der Gewährung dieses Gesuches um so weniger ein Hinderniß im Wege als Delbor für einen sparsammen Haushalter bekannt ist und er persönlich und materielle Befähigung zur Landwirtschaft besizt, allso dessen Nahrungs Stand für gesichert erachtet werden muß. Anbe... sofort den Punkt 2, so legt Dellbor einen Geburtsbrief vom 12ten Juny 1839 vor gemäs deßen seine Verlobte für die er die Bürgerl. Aufnahme nachgesucht, an keiner der im Art. 19 des revidirten Bürgerrechts Gesezes vom 4.Dezbr. 1833 ...rktrn Mängel leidet, sonst gut prädiziert ist und ein Vermögen von 550f. ausschließlich der Kleider und des Leibweiszeuge besizt. Auch hier steht daher der Gewährung des Dellborl. Antrags kein Hinderniß im Weg und wird Beschloßen dem Georg Dellbor die heirathsErlaubniß zu ertheilen und seine Verlobte Rosina Barbara geb. Ungerer in das hiesige Bürgerrecht aufzunehmen, sofort anzusezen
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Für die 7 Kinder aus 1ter Ehe des Johann Georg Frank wird Johann Georg Dölbor als Pfleger verpflichtet - 1842 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.August 1842 findet sich folgendes: wurte für die verhandene 7 Kinder beyde münterjärig des Georg Frank Bürger und Schumacher dahier wurte heute aus Veranlasung der Errichtung der Eventl. Theilung seiner verstorbenen Ehfrau Catharina gebohrene Scheifler Georg Delbor Weingartner dahier als Pfleger besteldt und durch Angelobung an den Eidesstab verpflichtet |
Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg - 1854 |
1854 wird Johann Georg Dölbor mit 1 der insgesamt 120 Anteilen der Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg aufgelistet. Man sieht, dass die Anzahl der Anteile seit 1801 unverändert ist. Diese Anteile sollen auf das Haus, den Hof gebunden sein. |
Johann Georg Dölbor will seine 2te Braut das Bürgerrecht - 1856 | ||||||||
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Januar 1856 findet sich folgendes: Georg Döllbor Witwer von hier erschien heute und bittet um Erlaubniß sich mit Friederika Weinmann von Michelbach verehlichen zu dürfen. Die Friderika Weinmann erschien selbst und bittet um Aufnahme in das hies. Bürgerrecht. ...gesuch hinterlegt sie einen Geburtsbrief des Gemeinderaths Michelbach vor worauf sie ein gutes Prädikat und an Vermögen 520f. besizt. Der Gemeinderath und Bürgerausschuß huldugt der Ansicht daß der Nahrungsstand der Bittstellerin gesichert ist wesshalb beide Collegien Beschlißen Der Bittstellerin das Ortsbürgerrecht dahier zu ertheilen und ihr anzusezen
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Beibringinventar - Johann Georg Dölbor - 1856 |
Da nach dem Tod seiner 1ten Frau eine Inventur gemacht wurde, erfolgte jetzt keine neue Aufnahme. Er brachte ein: - an Liegenschaft 2210f. - Fahrniß 329f 54x Davon geht diverses ab, wie z.B. ein verkauftes Rind oder das den Töchtern zustehende Vermögen. Er bringt einen Wert von 630f 30x in die Ehe ein. Seine Frau brachte 303f 24x baar Geld ein. |
Johann Georg Dölbor will eine Remise bauen - 1858 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Juli 1858 findet sich folgendes: Es erschien Georg Döllbor Bürger und Bauer von hier und trägt vor, ich habe mich entschlossen eine Holz und Wagenremiese auf . Welche 28 lang und 14 breit werden soll an meiner Scheuer Nördlich aufzustellen, weil ich keinen Raum zur Aufbewahrung meines Holzes nebst Fuhrgerätschaften habe, ich bitte daher um Gemeinderäthliche Genehmigung dieses Gesuchs. Der Gemeinderath hat darüber berathung gepflogen und einstimmig Beschlossen Diesem Gesuch da dieses Bauunternehmen nicht Feuergefährlich auch nur einen einzigen Nachbar nehmlich Michael Roths Witt. welchen aber mit ihrer Gebaulichkeit beteudent abgelegen ist ... von hier aus Genehmigung zu ertheilen, jedoch die Baukomission in Kenntniß zu sezen daß Augenschein über den Bauplatz genommen, hierüber ein Sittuations Plan gefertigt und solcher einem K. Hochb. Oberamt Oehringen zu Hohen Genehmigung vorgelegt werden kann. |
Klage gegen Georg Dölbor - 1860 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 04.Juni 1860 heist es: Es erschien Jacob Kaiser von Bizfeld und trägt vor Ich und mein Stiefsohn Friedrich Weiß besizen auf der hies. Markung ein Hanfland im Distrikt Neudek, worauf meine Anstößer Georg Dölbor das Traprecht ausübt ja sogar mein mit Hies... Hanf angeblümtes Grundstück gänzlich durch dieses ausüben zu Grunde gerichtet, jedoch derselbe nicht berechtigt ist weil dieses Grundstück nicht als aker sondern Land beschrieben ist ein Traprecht auszuüben. Ich trage darauf an daß mir der Beklagte meinen Schaden ersezt und auf fernerhin dem die ausübung des Traprecht auf meinem Grundstück untersagt werde. Ferner bitte ich daß ein Augenschein an Ort und Stelle Expediert und den mit verursachten Schaden in Anschlag zu bringen welche mir der Beklagte nebst dem verursachten Schaden zu ersezen schuldig ist Beschluß den Beklagten über diese Angaben zu vernehmen Beklagter wurde über vorstehendes vernommen gibt an, der Kläger hat sein Trapprecht ebenfalls auf meinem Grundstück ausgeübt, weshalb ich nicht geneigt bin einen Schaden für jetzt zu ersezen im Falle aber wenn dieser zur ....... Reife gelangt und ist ersichtlich daß meine Traprecht ausübung Schaden bringt so bin ich bereit den Schaden zu ersezen ich bitte daher daß der Augenschein nicht für jezt sondern wenn der H...... in Wachsthum kommt an Ort und Stelle Expandirt werden Kläger ist von vorstehender Angabe des Beklagten benachrichtigt worden worauf derselbe mündlich erklärt hat daß er auf seine Klage für jezt wenn im Beklagter seinen Schaden zu ersezen versprochen habe verzichte Nachtrag links: Kl. hat sich mit dem Bekl. vereinigt |
Der Feldschütz klagt gegen Georg Dölbor und Karl Schanzenbach - 1861 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 19.August 1861 heist es: Feldschütz Kipf macht die Anzeige daß Georg Dölbor und Carl Schanzenbach über ettliche Fluhraker welche mit Gersten und Haber angeblümt und kein Fahrrecht darüber gehabt haben gefahren seien und Schaden angerichtet haben die betreffenden Güterbesizer haben auf Schadenersatz verzichtet Georg Dölbor und Carl Schanzenbach wurden hierüber vernommen und geben zu daß sie über etliche Aker gefahren aber wenig Schaden angerichtet haben Beschluß Da die Beklagten ohne Fahrrecht die Fahrt ausgeübt Den Georg Dölbor in eine Strafe zu 30 und den Carl Schanzenbach ebenfalls in eine Strafe zu 30x zu verfällen Beide erkennen die Strafe an und verzichten auf den Recours |
Johann Georg Dölbor klagt wegen Überfahrt über seinen Acker - 1863 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 28.Februar 1863 folgendes: Es erschien Friedrich Jörg und Geoerg Dölbor und tragen vor wir besizen im Distrikt Langenfeld jeder einen Aker welcher mit Winterfrüchten angeblühmt sind. Über beide Samenaker hat Christoph und Johann Gebhardt Erden geführt und den Samen gänzlich vernichtet, da nun beide nicht berechtigt sind über das Samenfeld zu fahren so tragen wir darauf an, daß sie beide nicht nur zum Schadenersatz welchen wenn es die Bekl. verlangen durch eine Gemeinderäthliche Einsicht taxirt sondern auch zu Strafe gezogen und in die Kosten verurtheit werden. Dölbor verlangt als Schdenersatz 1f. 45x Friedrich Jörg 2f. Beschluß Die Kläger so wie die Bekl. auf eine weitere Tagforth zum Vernehmen vorzuladen |
Friedrich Heiner bekommt ein Zeugnis - 1884 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Juli 1884 findet sich folgendes: Friedrich Heiner Pächter hier sucht um ein Zeugniss nach behufs zulassung zum Armenrecht in einer Pre .sache gegen Georg Dölbor ausdinger hier denselben wird auf Grund angestellter Untersuchung Bezeugt Daß seine Schulden dem etwa vorhandenen Vermögen welches hauptsächlich in 1303M in der Mutter Nutznießung steht anden Vatergutsanspruch welches Faustpfandweise versetzt ist und in einem verschuldeten Grundstück besteht, gleich kommt und daher Heiner als gänzlich vermögenslos erscheint. Der notdürftige Lebensunterhalt für sich und seine Familie könnte zwar annähernd aus dem Pacht..tchen geschöpft werden wogegen er aber das Pachtgeld zu bezahlen hat. |