Verrenberg HistorischDie Familie Georg Matthäus Schanzenbach
(1776-1842) in Verrenberg


Johann Ludwig Schanzenbach bekommt ein Vermögenszeugnis - 1831
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Januar 1831 findet sich folgendes:
Wurde ein Vermögens Atistat ausgestellt dem Ludwig Schanzenbach und wurde von dem Gemeinde Rath über zwei und achzig Gulden Garandie? geleistet.

Georg Schanzenbach bekommt einen Geburtsbrief - 1832
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 3.April 1832 findet sich folgendes:
Wurde bei dem versammelten Gemeinderat dem Georg Schanzenbach ein Geburtsbrüf aus gefertigt und müßet auf seine bürgerl. Rechte verzicht..

Johann Carl Schanzenbach bekommt ein Vermögenszeugnis - 1833
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Januar 1833 findet sich folgendes:
Wurde dem Johann Carl Schanzenbach ein Vermögens Atistat auf gestellt mit 83f. Und mußte Sein bürgerrecht verzichten
Johann Carl Schanzenbach heiratete 1833 nach Öhringen. Vermutlich wanderte er später nach Amerika aus.

Johann Peter Frank wird als Pfleger für die minderjährigen Kinder
des verstorbenen Georg Matthäus Schanzenbach eingesetzt - 1842
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Januar 1842 findet sich folgendes:
Peter Frank wurde vor die Münder Jährige Kinder des Alt Mathäus Schanzenbach als Pfleger aufgestellt und von dem K. Gerichts Notariat und Weisen Gericht Eidlich verpflichtet.

Magdalena Barbara Mayer möchte nach Unterhambach heiraten - 1842
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Mai 1842 findet sich folgendes:
Auf Ansuchen der Magdalena Barbara Mayer von Vörrenberg, welche die Absicht Erklärt hat zu Unternhambach OA Weinsberg sich häußlich niederzulassen.
Wird von dem unterzeichenten Gemeinde Rath Beurkundet
1) Das gedachte Magdalena Barbara Mayer die unehlich beygebrachte Tochter des hisigen Bürgers Mathias Schanzenbach ist und seiner Gattin Magdalene Barbara geb. Krämer und laut vorgelegten Taufschein am 10.Juli 181? zu Langen Bäutingen gebohren ist.
2) Das dieselbe zur Evangelischer Confession bekennt
3) Das sie zur Zeit unverehlicht
4) Das sie Württemberger Staats Bürgerin und Gemeinde Bürgerin in Vörrenberg ist.
5) Das dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unseres Wissen an keinem der im Geseze vom 15.April 1828 Art.19 bezeichneten Mangel leidet
6) Das was ihr Vermögen betrift von ihren Eltern zum Heyragut 0f.
an Liegenschaft 0f.
an Ersparten 8f.
an bahrem Geld 0f.
an sonstiger Fahrniß mit Ausschluß der Kleider und Leibweißzeug 10f.
im ganzen 18f.
Mit Worten Zehn Acht Gulden
und worauf keine Schulden haften
7)Das ihrem Austrit aus dem dieseitigen Staats und Gemeinde Verband kein Hinderniß im Wege steht.
Magdalena Barbara Mayer ist die eheliche Tochter von Maria Margaretha Schanzenbach, verwittwete Mayer, geb. Debele

Eva Rosina Schanzenbach bekommt einen Geburtsbrief - 1842
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.September 1842 findet sich folgendes:
Rosina eheliche Tochter des alt Mathäus Schanzenbach Bürgers und Söldners dahier erklärt die Absicht sich mit Schneidermeister .lenk von Öhringen zu verheurathen und bittet Behufs ihrer Uebersiedlung dahin um einen Geburtsbrief.
Beschluß
Der Schanzenbach in dem Geburtsbrief zu bezeugen
1) daß sie die eheliche Tochtern des alt Mathäus Schanzenbach von hier und seiner Gattin Rosine geb. Krämer und laut vorgelegten Taufscheins am 3.Dezber 1811 geboren sey
2) daß sie zur evangelischen Confesion sich bekennt
3) daß sie zur Zeit unverehelicht und Kinderlos sey
4) daß sie Württembergische Staats und hiesige Gemeindebürgerin ist
5) daß dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unseres Wissens an keiner der im Gesetz v. 4.Xbr. 1833 Art 19. bezeichneten Mängel leidet
6) daß was ihr Vermögen betrift, dieselbe besitzt
Grosväterliches Vermögen rathmütterliches und väterliches Erbe 140f.
an Erspartem 50f.
Alles in baar Geld und uhnrücksichtlich der Kinder und des Leibweiszeugs zusammen also 190f. Einhundert Neunzig Gulden worauf unseres Wissens keine Schulden haften
7) daß ihrem Austritt aus dem dieseitigen Staats und Gemeindeverband unseres Wissens kein Hinderniß im Wege steht.

Magdalena Barbara Mayer möchte nach Unterhambach heiraten - 1843
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.März 1843 findet sich folgendes:
Barbara Magdalena ledig v. hier hat die Absicht erklärt, sich mit Georg Str…. Von Unterheimbach zu verehlichen und bittet um einen Geburtsbrief.
Nach angestellter Berathung wird nun folgendes Beurkundet
1) gedachte Barbara Mayer ist die ehliche Tochter des Friedrich Mayer zu A..rersülzbach und seiner Gattin Magdalena Barbara und laut vorgelegten Tauf Scheins am 10.July 1812 geboren.
2) dieselbe bekennt sich zur evangelischen Confession
3) Sie ist zur Zeit unverehlicht und Mutter 2er Kinder die aber bereits gestorben sind.
4) besizt dieselbe das Württembergische Staats und hiesige Ortsbürgerrecht
5) Unseres Wissens leidet sie an keinem der im Art.19 des veränderten Bürgerrechts Gesezes bezeichneten Mängel
6) Was ihr Vermögen betrifft, so besizt sie nach geschehener Inventurisation an Fahrniß einschlißlich der Kleider und des Leibweiszeug 80f.
an baarem Gelde und zwar
Erspartem 18f.
Zusammen 98f.
worauf unseres Wissens keine Schulden haften
7) Ihrem Austritt aus dem diesseitigen Gemeindeverband steht kein Hinderniß im Weg.
Magdalena Barbara Mayer ist die eheliche Tochter von Maria Margaretha Schanzenbach, verwittwete Mayer, geb. Debele

Auswanderung der Catharina Magdalena Schanzenbach - 1853
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.Juli 1853 liest sich das so:
Es erscheint Magdalena Schanzenbach ledig und bittet nach Amerika förnlich auszuwandern und bekennt unterschriftlich daß Sie auf das hiesige Bürgerrecht verzichte und eine von dem Ober Amt Oehringen ausgefertigten Verzichts Urkunde der Gemeinde Verrenberg zustellen wolle.
Weitere Angaben fehlen bis dato

Johann Carl Gottlieb Schanzenbach will heiraten - 1862
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Februar 1862 findet sich folgendes:
Auf Aufsuchen des Johann Carl Gottlieb Schanzenbach Profession ein Schneider von hier welcher die Absicht erklärt hat, zu Mainhardt OAmts Weinsberg sich niederzulassen wird von dem unterzeichneten Gemeinderath
Beurkundet
1) Daß gedachter Schanzenbach der ehliche Sohn des + Mattheus Schanzenbach dahier und seiner Gattin Margaretha geb. Krämer und laut vorgelegten Taufschein am 17.Sept. 1826 zu Verrenberg geboren ist
2) Daß er zur Evangl. Confession sich bekennt
3) Daß er zur Zeit unverehlicht ist
4) Daß er Württembergischer Staats und Gemeindebürger zu Verrenberg ist
5) Daß derselbe hinsichtlich seines Prädikat unseres Wissens an keinem der im Gesez vom 4.Dec. 1833 Art.19 und vom 5.Mai 1852 Art.5 bezeichneten Mängel leidet
6) Das was sein Vermögen betrifft derselbe von seinen Eltern nichts erhällt. Nach Angabe des Carl Johann Gottlieb Schanzenbach soll derselbe von seinem Bruder Johann Georg Schanzenbach Witwer und Schneidermeister in Pfedelbach Dreihundert Gilden erhalten wofür sich aber der Gemeinderath nicht verbindlich macht und
an Kleidern und Leibeweiszeug
64f. besizt
7) Daß seinem Austritt aus dem hiesigen Gemeindeverband unseres Wissens kein Hinderniß im Wege stehe

Johann Carl Gottlieb Schanzenbach will heiraten - 1870
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.Juli 1870 findet sich folgendes:
Es ist erschienen Johann Carl Schanzenbach Profession ein Schneider Sohn des verstorbenen Mattheus Schanzenbach gewesener Weingärtner von hier und trägt vor
Ich habe mich mit der Christina Wilhelmina Käfer Tochter des verst. Jacob Friedrich Käfer gewes. Schmidt von Birkach OAmts Stuttgart Ehlich versprochen und bitte daher meine Verlobte in das hies. Bürgerrecht aufzunehmen. Behufs dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller einen von dem Gemeinderath Birkach gefertigten Geburts..., wonach die Käfer zu Evang. Confession sich bekennt
1) daß sie zur Zeit unverheirathet aber Mutter von 1. Kind von 3.Jahren welches noch unter Mütterlicher Gewalt steht ist und ihrer Mutter nachfolgen soll.
2) daß dieselbe ein gutes Prädikat und
3) An Vermögen an barem Gelde 500f.
    an sonstiger Fahrniß mit Ausschluß der Kleider und Leibweiszeug 100f.
    zusammen 600f.
besizt worauf nichts in Nutznießung steht und keine Schulden haften.
Der Bittsteller hat nichts nachgewiesen daß er an Geld etwas erspartes sondern von seinem ersparten ein Nähmaschiene angeschaft habe auf vorstehenden Nachweis der Bittsteller wurde der Bürgerausschuß um seinen gutächterliche Äußerung befragt erklärt.
Der Bittsteller hat sich vorerst nichts erspart er hat zwar erklärt daß er eine Nähmaschiene im Besitz habe, darüber hat er noch amtlichem Nachweiß zu liefern. Überdies hat der Gemeinderath Birkach in dem Geburtsbrief nicht bezeugt daß das baare Geld dort vorgezählt, oder Capitalbriefe vorgelegt worden sind. Der Bittsteller soll also entweder das baare Geld oder Capitalbriefe hierüber hier vorlegen, dann kann ihm erst das Bürgerrecht seiner Verlobten ertheilt, vorerst bitten wir aber denselben mit seinem Gesuche abzuweisen so lange er seine verlangten Anforderungen nicht erfüllt hat.
Der Gemeinderath ist mit der Ansicht des Bürgerausschußes einverstanden und fast darüber
Beschluß
Der Bittsteller so lange er obigen Anforderungen nicht Gänze geleistet hat mit seinem Gesuch vorerst abzuweisen, und ihm zu eröffnen daß wenn er sich für diesen Beschluß beschwert erachtet ...

Johann Carl Gottlieb Schanzenbach - seine Verlobte verzichtet - 1870
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Juli 1870 findet sich folgendes:
Am 25.Juli 1870 ist die Verlobte Christina Wilhelmina Käfer erschienen und hat erklärt daß sich das Verlöbniß geändert habe und zwar aus dem Grund die früheren Verhältniß ihres Bräutigams waren ihr zur Zeit des Verlöbnisses ganz unbekannt. Sie habe aber nach alter Anschauung die Ansicht gehabt sie könne vielleicht ihre ....... auf dieses Versprechen finden Angesichts dieses habe ich seine frühere Laufbahn welche nicht gut geschildert ist in Erfahrung gebracht weshalb ich diesen mit ihm gemachten Bund breche und bitte daher daß dieses am 14.Juli d. gemachte gesuch gestrichen und verzichte dagegen auf das noch gesuchte Bürgerrecht.

Johann Friedrich Wilhelm Schanzenbach möchte heiraten - 1871
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.Januar 1871 liest sich das so:
Heute erscheint Wilhelm Schanzenbach …. Sohndes verstorbenen Mattheus Schanzenbach von hier und trägt vor
Ich habe mich mit der Magdalena Barbara Bauer Tochter des verstorbenen Johann Michael Bauer Bürgers und Söldners zu Gailenkirchen Ehlich versprochen und bitte daher meine Verlobte in das hies. Bürgerrecht aufzunehmen. Behufs diesen Gesuchs hinterlegt der Bittsteller einen von dem Gemeinderath Gailenkirchen gefertigten Geburtsbrief vor
worauf dieselbe
1) zur evangelischen Confession sich bekennt
2) daß sie zur unverehlicht und Kinderlos ist
3) daß sie Württembergische Gemeindebürgerin zu Gailenkirchen ist.
4) daß sie ein gutes Prädikat und
5) an Vermögen 356f. 13x
laut Realtheilung vom 24.Augs. 1870 überdies wurde vorgelegt
ein Sparkassenschein welcher 56f.
Einlagen enthällt
......... also 412f. 13x
besizt worauf nichts in Nuznießung steht und keine Schulden haften.
Der Bräutigam selbst hat einen Schuldschein hinterlegt welcher 50f. erspartes Vermögen enthällt.
Der Bürgerausschuß wurde um seine gutächterliche Äußerung befragt erklärt der Bittsteller ist schon 46. Jahre alt und hat unter der Zeit allwo er ..... zeit im Dienst gestanden ist sehr wenig erspart überdies hat er ein schweresAthemleiden welches in Aussicht ist, daß er später nicht im Stande ist eine Familie zu ernähren und dadurch der Nahrungsstand nicht gesichert erscheint, und wünschen aus diesem Grund den Bittsteller mit seinem Gesuch abzuweisen

Der Gemeinderath ist mit der Ansicht des Bürgerausschußes einverstanden und haben somit beide Collegien einstimmig
Beschlossen
Dem Bittsteller mit seinem Gesuch abzuweisen und zu eröffnen, daß wenn er sich hier diesem Beschluß ....

Nachtag auf linker Seite:
Wilhelm Schanzenbach hat sogleich Berufung eingelegt.
Der Eintrag im Familienregister zu seiner verehlichung und das Gemeinderäthliche Zeugnis vom 6.Juli 1874 deuten darauf hin, dass seine Berufung erfolgreich war!!

Johann Friedrich Wilhelm Schanzenbach bekommt ein Zeugnis - 1874
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Mai 1874 liest sich das so:
Dem Wilhelm Schanzenbach ein Zeugniß ausgestellt
Daß er ein gutes Predikat und ca. 600f. Vermögen besitze

Johann Friedrich Wilhelm Schanzenbach bekommt zum Aufenthalt in Neuenstein ein Zeugnis - 1874
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.Juli 1874 liest sich das so:
Dem Wilhelm Schanzenbach Weber zum Aufenthalt in Neuenstein
Bezeugt
a. daß er mit Familie das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde hat
b. daß er ein gutes Predikat und
c. ein Vermögen von ca. 500f. besitzt

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Schätzungsprotokoll von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
http://pilot.familysearch.org