Verrenberg HistorischSchultheiß, Zwölfer, Gemeinderat, Gemeindepfleger,
Bürgerausschuß aus der Verrenberger Vergangenheit.


Schultheiß Zwölfer Gemeinderat Gemeindepfleger Bürgerausschuss


Hauptaufgaben der Gemeinde waren die Wohlfahrtspflege, das Schulwesen und die Angelegenheiten der Ortspolizei.
Die Gerichtsbarkeit lag nicht bei den Gemeinden. Die Kirchenkonvente konnten allerdings in Fragen der Sittlichkeit kleinere Geld- und Arreststrafen verhängen. Der Ortsvorsteher konnte in seiner Funktion als „Friedensrichter“ zwar keine Urteile fällen, jedoch als Schlichter in zivilrechtlichen Streitangelegenheiten eine Einigung oder in Privatklagesachen einen als „Sühneversuch“ bezeichneten außergerichtlichen Vergleich herbeiführen.
Gemeindebeamte waren der Ratsschreiber, dessen Amt in kleinen Gemeinden häufig vom Schultheiß mit ausgeführt wurde, und der Gemeindepfleger für das Kassen- und Rechnungswesen.
Der Gemeindepfleger durfte nicht gleichzeitig Ratsschreiber sein.
 

Schultheiß



In Wikipedia steht dazu u.a.:
Der Schultheiß (von althochdeutsch: sculdheizo, latinisiert (mlat.): scultetus oder sculteus) bezeichnete einen in vielen westgermanischen Rechten auftretenden Beamten, „der Schuld heischt“, d.h. der im Auftrag eines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten hat, also Abgaben einzieht oder für die Einhaltung anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen hat.

Den Schultheiß in Württemberg des 19. und frühen 20. Jht. kann so umschreiben:
- Ortsvorsteher als Vertreter der Gemeinde, aber auch Vertreter der Staates in Besorgung staatlicher Aufgaben
- er hat den Vorsitz im Gemeinderat
- aus drei vorgeschlagenen Kandidaten wurde einer von der Gemeinde gewählt und dann vom Kreis bzw. vom König lebenslänglich ernannt
  (erst ab 1891 freie Wahl durch Gemeinde und Bestätigung von oben; seit 1907 Wahl auf 10 Jahre, nach Wiederwahl 15 Jahre)
- meist nebenberufliche Amtsausübung, er wurde von der Gemeinde besoldet
- 1930 wurde er umbenennt in Bürgermeister
( andernorts sind Schultheißen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit übrigens ausdrücklich die lokalen Vertreter der Herrschaft und keine Gemeindevertreter (Verwechslungsgefahr!))
Name Zeit von-bis Bemerkung
Jakob Esslig ???? - ???? Er wird bei der Hochzeit seiner Tochter Barbara 1580 als Schultheiß bezeichnet.
Jakob Knorr ???? - ???? Er wird bei der Hochzeit seiner Tochter Catharina 1595 als Schultheiß bezeichnet.
Johann Leonhard Keppler ???? - 1703 Bei den Kirchenvisitationen 1692 und 1702 wird er als Schultheiß bezeichnet
Hannß Michael Grabert 1723 - ???? Er wird am 28.10.1732 als Schultheiß in Verrenberg genannt
(Taufeintrag des Johann Peter Weber). Ebenso im Familienregister seines Schwiegersohnes Georg Paulus Zöller.
1730 heist es im Visitationsprotokoll, dass er das Amt seit 7 Jahren ausübt.
Heinrich Adam Grabert ???? - ???? Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: A.Bartenst.-Reg.Pfedelb. / Bü 684
Hier wird er 1763 als Schultheiß erwähnt.
Johann Thomas Weidmann ???? - ??.??.???? Er wird im alten kirchlichen Familienregister von 1808 (fol.213) als Söldner und Zwölfer bezeichnet. Er lebte von 1724-1799.
Johann Michael Weidmann ???? - ??.??.???? Er wird im alten kirchlichen Familienregister von 1808 (fol.211) als Söldner und Zwölfer bezeichnet. Er lebte von 1747-1816.
??? ???? - ??.02.1807 Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: A.Bartenst.:Domänenkanz. / Bü 271
Franz Happold 29.07.1808 - ???? Er ist zu dieser Zeit Sonnenwirt, was mit diesem Amt eigentlich nicht vereinbar war.
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: A.Bartenst.:Domänenkanz. / Bü 271
Johann Michael Bort ???? - ???? Leider ist nicht bekannt, in welcher Zeit er das Amt ausübte.
Er lebte von 15.03.1770 bis 12.01.1852
Johann Georg Steinbach ???? - ???? Er wird am 30ten März 1800 als Schultheiß bezeichnet.
Weber ???? - 1814 1813 und 1814 wird der Bürgermeister Weber in Verbindung mit Russische Kavallerie genannt, die in Verrenberg einquatiert wurde.
Carle 1814 - ???? 1814 wird der Bürgermeister Carle in Verbindung mit der Schulvisitation am 18. April genannt. War Johann Ludwig Carle gemeint?
Johann Balthes Käppler 1819 Beim Verkauf der Herrschaftlichen Anteile der Lindelberger Schäferei unterschreibt er als Schultheiß
Johann Ludwig Zöller ???? - 18.11.1826 Er wird bei der Ernennung des neuen Schultheißen Balthasar Kappler als dessen Vorgänger genannt.
Balthasar Kappler 24.11.1826 - 1833
Es waren vom Amt Pfedelbach 1826 3 Kanidaten aufgestellt worden:
  • Balthas Kappler: "welcher ohnehin beinahe alle Stimmen auf sich vereinigt, der Vorzug vor den übrigen zu geben seye."
  • Matheus Krämer: "um seiner häuslichen Verhältnisse willen sich weniger zum Schultheißen eignet"
  • Ludwig Carle: "nicht 2. dritttheile der Stimmen auf sich vereinigt, ..."
  • Quelle:Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein: A.Bartenst.:Domänenkanz. / Bü 278

    In den Ratsprotokollen taucht er letztmals am 24.Juni 1833 auf
Michael Bort 1834 - 1842 In den Ratsprotokollen taucht er erstmals am 02.Februar 1834 auf.
In den Ratsprotokollen taucht er letztmals am 08.März 1842 auf.
Johann Gottlieb Mugele 1842 - 1852 In den Ratsprotokollen taucht er erstmals am 10.Februar 1842 auf.
In den Ratsprotokollen taucht er letztmals am 07.Dezember 1852 auf.
Christoph Adam Lay 1853 - 1873 In den Ratsprotokollen taucht er erstmals am 27.Januar 1853 auf.
In den Ratsprotokollen taucht er letztmals am 09.Januar 1873 auf.
1860 wird seine Bezahlung von 40f. jährlich auf 55f. angehoben. Grund war die Mehrbelastung durch den Bau der Eisenbahn.
Carl Christian Carle 1873-1897 Er wurde am 11. März 1873 in sein Amt eingeführt.
Als Besoldung wurde festgelegt:
- die Besoldung des Schultheiß statt seitherigen 45f. auf 80f.
- die Besoldung des Rathsschreiber von 15f. auf 25f.
- für Schreibmaterialien die Summe von 5f.

Vom 1.Juli 1877 an soll dem Schultheiß und Rathschreiber Carle eine Aufbesserung in folgender Weise gewährt werden:
- Vergütung für Schreibmaterialien von 9M auf 20M
- Schultheißenamtsbesoldung von 138M auf 200M
- für die Rathschreiberei von 43M auf 60M
Johann Michael Adam Bort 1897 - 1912
Ein Amtsverweser wird gesucht - 1897
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.November 1897 liest sich das so:
Nachdem Schultheiß Carle sein Entlassungsgesuch als Schultheiß am 24ten d.M. bei dem Kl. Oberamt eingereicht hatte wurde von letzterem am 26ten d.M. angeordnet, sofort einen SchulthAmtsverweser Gemäß Art. 3. des Gesetzes vom 21. Mai 1891 in Vorschlag zu bringen.
Diese Anordnung wurde heute Vollzogen und von den bürgerl. Collegien als SchulthAmtsverweser in Vorschlag gebracht
Johann Bort Bauer hier
welcher sich zur Annahme bereit erklärt hat
Johann Michael Adam Bort wird als Schultheiß eingesetzt - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.Februar 1897 liest sich das so:
Vor versamelten Gemeinderath-Bürgerausschuß
Anwesend Herr Oberamtmann Mezger
Durch Erlaß der Königl. Kreisregierung Ellwangen vom 28. v.M. No. 649 ist die am 30.Dezember 1897 erfolgte Wahl des Bauern und Bürgerausschußobman Johann Bort hier zum Ortsvorsteher der hiesigen Gemeinde bestätigt, und ist vom Kl. Oberamt auf heute die Amtseinsetzung und Beeidigung des neuen Schultheißen anberaumt worden.
Die Übernahme der laufenden Akten erfolgte ohne Anstand.
Geschäftsrückstände sind nicht vorhanden, jedenfalls nicht bekannt.
Das vorhanden sein des Mobilars und der Bücher ist vom neuen Schultheißen noch nicht festgestellt derselbe erbittet sich für die Übernahme dieser Gegenstände noch eine Frist von 8 Tagen.
Über die etwa fehlenden Mobilare und Bücher soll ein Verzeichniß angefertigt werden.
Die Registratur ist derart daß sie nicht einer durchgreifenden Neuordnung aber doch einer Verbesserung bedarf.
Depositen sind keine vorhanden auch kein Depostenverzeichniß.
Die Werthpapiere der Gemeinde befinden sich in der Verwahrung des Gemeindepflegers.
Dieser hat auch die Einzüge der Arbeiter Versicherung zu besorgen so daß auch kein Geld und keine Marken zu übergeben sind.
Die Meßurkunden und Landesvermessungspr...llion sind vorhanden.
Nachdem die Feststellungen erfolgt waren, versammelten sich Nachmittags 3.Uhr die bürgerlichen Collegien, dieselben erklärten sich nachdem ihnen von Vorstehendem Kenntniß gegeben war damit Einverstanden, daß Schultheiß Bort für die Übernahmen des Mobilars und der Bücher eine weitere Frist von 8 Tagen haben soll, auf Grund des aufzustellenden Verzeichnisses über die etwa fehlenden Mobilare und Bücher behalten, sich die bürgerlichen Collegien sodan Beschlußfassung vor ob dieselben neu angeschaft oder in Abgang deklariert werden sollen.
Eine Neuordnung der Registratur soll wegen Platzmangel nicht stattfinden, sondern bloß eine Verbesserung.
Die Neuordnung soll verschoben werden bis in absehbarer Zeit der Wechsel im Amtslokal vollzogen ist.
Nachdem die Geschäfte beendigt waren hält der Oberamtmann eine entsprechende Ansprache an den neuen Ortsvorsteher über die Aufgabe und Grundsätze die ihn zu leiten haben, worauf Schultheiß Bort als Ortsvorsteher und Rathschreiber der Gemeinde Verrenberg nach dem eingeschriebenen Eides.. feierlich verpflichtet wurde. Nach erfolgter Beeidigung erklärte der Oberamtmann daß Schultheiß und Rathschreiber Bort nun als in sein Amt eingesetzt zu betrachten sei.
Gemeinderat Scholl wird als Stellvertreter eingesetzt - 1908
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 2.Januar 1908 liest sich das so:
Nach Art 62. Abs.3. der G.O. ist für den Fall einer vorübergehenden Verhinderung des Ortsvorstehers vom Gemeinderat aus seiner Mitte ein ständiger Stellvertreter aufzustellen
Beschluß
Gemeinderat Scholl als Stellvertreter aufzustellen
Der Gehalt des Ortsvorstehers wird angehoben - 1908
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.April 1908 liest sich das so:
Auf Grund des Art. 91 der ... zur Grundordnung wird heute die Neuregelung des
Ortsvorsteher Gehalt
vor genommen, der einheitliche Gehalt ist hienach innerhalb des Rahmens der 400.-1000M bei 368 Einwohnern zu bemessen. In diesen Gehalt ist die Belohnung als Ratsschreiber mit einzubeziehen, da die V...pflegs. und Steuergeschäfte dem verwaltungs Akteur besorgt werden.
Der seitherige Gehalt des Ortsvorstehers u Rathsschreibers beträgt einschl. der Geschäfte der Gemeindebehörde hier die Einkommensteuer, so weit sie nicht von dem zu seiner Unterstützung beigezogenen Verwaltungs Akteur zu erledigen sind jährlich 540M.
Nach erfolgter Erörterung der in Betracht kommenden Verhältnisse wird in Abwesenheit des Ortsvorstehers unter dem Vorsitz von Gemeinderat Scholl dem Gemeinderat mit Zustimmung des Bürgerausschusses.
Beschlossen
1. Mit Wirkung vom 1. Dezember 1907 an wird der einheitliche Gehalt des Ortsvorstehers u gleichzeitigen Ratsschreibers festgesetzt auf jährlich 600M
unter diesem Gehalt ist die Mitwirkung bei fertigung der Grund-Gefäll- und Gemeindesteuer..ungsverzeichnisse, die Belohnung als Beamter der Ortsbehörde für die Arbeiterversicherung für die Unfall- und Rentengeschäfte, für die Hundeaufnahme, ferner als Untergänger, Feuerschaumitglied inbegriffen, soweit sie und der Gemeindekasse zahlbar sind.

2. Die Belohnung als Standesbeamter soll unverändert weiter bestehen.
3. Die aus anderen Kassen oder von Privatpersonen anfallenden, dem Ortsvorsteher gesezmäßig zustehenden Gebühren, verbleiben demselben, wie bisher.
4. Ein Dienstalters....tungssystem wird nicht eingeführt.
Es wird ein neuer Stellvertreter gewählt - 1909
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Oktober 1909 liest sich das so:
Da der seitherige Stellvertreter des Ortsvorstehers Gemeinderat Scholl durch Tod abgegangen, und nach Art. 62. Abs. 3. für den Fall einer vorübergehenden Verhinderung des Ortsvorstehers vom Gemeinderat aus seiner Mitte ein ständiger Stellvertretter aufzustellen ist.
Beschluß
Gemeinderat Schenk als Stellvertreter aufzustellen
Johann Matthäus Bort 1912 - 1936 Johann Matthäus Bort

Es wird ein neuer Ortsvorsteher gewählt Teil 1 - 1912
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.März 1912 liest sich das so:

Infolge Rücktritts des seitherigen Amtsinhabers Schultheiß Bort, ist die Neuwahl eines Ortsvorstehers für die hiesige Gemeinde notwendig geworden. Deshalb werden folgende Anordnung getroffen:
Gemäß oberamtlichen Erlasses vom 6.März 1912 wird heute in dieser Sache folgendes verhandelt.
1. Äußerung des Gemeinderats zu Ziffer 1 des oberamtlichen Erlasses:
  Bezüglich des Tages und der Tagesstunden für die Wahlhandlung bestehen keine besonderen Wünsche
2. Die Voraussetzung in Art 12. letzter Satz der Gemeindeordnung, wonach die Wahlhandlung nicht vor 8. Uhr geschlossen werden kann trifft für die hiesige Gemeinde nicht zu.
3. Als Wahlraum kommt das Rathaus in Betracht
4. Wahl je eines Mitglieds des Gemeinderats und des Bürgerausschusses und je eines Stellvertretters in dem Wahlvorstand.
  Gemäß Art. 58. Abs. 4 der Gemeindeordnung §47 Abs. 2 vergl. mit §17 Abs. der Vollzugsverfügung hierzu und Ziffer2 des genanten oberamtlichem Erlasses wurden in geheimer Abstimmung unter Leitung des - Ortsvorstehers - des für den Ortsvorsteher bestelltem Amtsverwesers gewählt
5. vom Gemeinderat aus seiner Mitte als ordentliches Mitglied des Wahlvorstandes
  Gemeinderat Brand
  mit 3. von abgegebenen 7. gültigen Stimmen und in besonderem Wahlgang als Stellvertreter für den Fall der Verhinderung des ordentlichen Mitglieds
  Gemeinderat Schenk
  mit 5. von abgegebenen 7 gültigen Stimmen
6. vom Bürgerausschuß aus seiner Mitte als ordentliches Mitglied des Wahlvorstandes
  Bürgerausschuß Obm Bort
  mit 4 von abgegebenen 6 gültigen Stimmen und in besonderem Wahlgang als Stellvertreter für den Fall der Verhinderung des ordentlichen Mitglieds
  Bürgerausschuß Mezger
Vom Gemeinderat wird unter Zustimmung des Bürgerausses
Beschlossen
Dem Kgl. Oberamt Protokollauszug vorzulegen


Nachtrag links:
Der Gehalt des Ortsvorstehers soll wie seither belassen werden.
Es wird ein neuer Ortsvorsteher gewählt Teil 2 - 1912
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 5.Juli 1912 liest sich das so:

Die K. Regierung des Jagstkreises hat lt. Erlasses vom 27.Juni 1912 No 3913 die am 24.April 1912 gültig zustande gekommene Wahl des Bauern
Johann Bort jung in Verrenberg
zum Ortsvorsteher der Gemeinde Verrenberg bestätigt und ist deßhalb vom Oberamt auf heute die Amtseinsetzung und Beeidigung des neuen Ortsvorsteher anberaumt worden.
Die unter Leitung des K. Oberamts erfolgt förmliche Amtsübergabe an den neuen Ortsvorsteher, über welche das bei den Personalakten des letztem in den Gemeinderegistratur aufbewahrte Protokoll abgefaßt wurde und auf das hier Bezug genommen wird. Bei der Übergabe der Fahrnisgegenstände ergab sich nur der Anstand, daß nachgenannte Bücher nicht aufzufinden waren und zwar
Lohn, Grundbuchwesen
Adam, Ausführungsgesetz
Kel..., Erbrecht
Pfitzer, B. G. B.
Unterländische ......
Haller, Waffengesetz
der abtretende Ortsvorsteher glaubt daß sich fragliche Bücher wohl im Besitz von Beamten befinden, die mit fraglichen Büchern zu thun hatten (z.B. K. Bezirks Notariat Öhringen Grund Buchamt); er verpflichtet sich als bald Nachforschungen nach dem Bücherverbleib anzustellen und der neue Ortsvorsteher behält sich vor nach Abschluß der Nachforschungen geeignete Anträge zu stellen, wenn jene resultatlos verlaufen sollten.
Nachdem diese Feststellungen erfolgt warn, versammelten sich nachmittags 4.Uhr die bürgerlichen Collegien, dieselben erklären, nach dem ihnen von vorstehendem Kentnis gegeben war, daß sie ihrerseits ebenfalls keine Einwendungen zu machen haben.
Nach Erledigung dieser Geschäfte hielt der Oberamtsvorstand eine entsprechende Ansprache an den neuen Ortvorsteher und die Gemeindecollegien über die Aufgaben des Ortsvorstehers und die Grundsätze, die ihn zu leiten haben, worauf Schultheiß Bort Ortsvorsteher, Rathsschreiber und Beamter der Ortsbehörde für die Arbeiterversicherung nach vorgeschriebenen Eidesvorhalt feierlich verpflichtet wurde.
Nach erfolter Beeidigung erklärte der Oberamtmann, daß Schultheiß Bort nun als in sein Amt eingesetzt zu betrachten sei
Es wird ein neuer Stellvertreter gewählt - 1919
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Juli 1919 liest sich das so:

Auf den Erlaß des Min. d. Innern vom 27.Juni 1919 No 3225 betr. Stellvertreter der Ortsvorsteher wird im Sinn des Art. 62 Abs. 3. S.1 der Gemeindeordnung einstimmig
Beschlossen
1) für den Fall vorübergehender Verhinderung des Ortsvorstehers dem Gemeinderat Schmelzle zum Stellvertreter aufzustellen.
2) Dem Oberamt Auszug hiervon vorzulegen.
Hermann Ungerer 1936 - 1945 Hermann Ungerer
Wilhelm Carle 1945 - 1966 Mit ihm endete die seit vielen Generationen ausgeübte nebenberufliche Amtstätigkeit der "Bauernschulzen".
Walter Haiber 1966 - 1972 Er verwaltete mit Bitzfeld zwei Gemeinden. Ihm verblieb als letzte bedeutende Aufgabe, mit der Stadtverwaltung Öhringen 1972 die Bedinungen der Eingliederung vertraglich festzulegen.
 

Zwölfer



Der "Gemeinderat" wurde in früherer Zeit als "Zwölfer" bezeichnet.
Die hier aufgeführten Personen wurden in der Bevölkerungsliste von 1808 als "Zwölfer" bezeichnet.
Namen geboren - gestorben Bemerkung
Georg Georg Zöller ???? - ???? Er war Bürger und Bauer.
Im Eheregister seines Sohnes Georg Paulus Zöller (1727-1801) wird er als Zwölfer genannt.
Johann Peter Wenninger ???? - ???? Er war Söldner.
Im Eheregister seines gleichnamigen Sohnes wird er als Zwölfer bezeichnet
Johann Michael Braun 1740 - 1806 Er war Weber
Johann Peter Wenninger 1762 - ???? Er war Söldner.
In der Verrenberger Bevölkerungsliste von 1808 wird er als Zwölfer bezeichnet
Johann Ludwig Carle 1760 - 1822 Er war Bauer
Johann Peter Franck 1766 - 1832 Er war Kiefer
Antonius Hörger ???? - ???? Er war Bauer. Seine Söhne Johann Michael und Johann Antonius waren später Zwölfer.
Johann Michael Hörger 1760 - ???? Er war Bauer
Johann Antonius Hörger 1765 - ???? Er war Bauer
Georg Matthäus Krämer 1737 - 1814  
Matthäus Krämer 1747 - 1826  
Gottlieb Mugele 1765 - ????  
Johann Georg Weber 1774 -1838 Er war Söldner
Johann Peter Wenninger 1762 - ????  
 

Gemeinderat



Der Gemeinderat bestand je nach Größe der Gemeinde aus sieben bis 21 Mitgliedern, die ursprünglich ebenfalls auf Lebenszeit gewählt waren.
Beschlüsse des Gemeinderats waren (teilweise?) von der Anhörung und Zustimmung des Bürgerausschusses abhängig.
Nach dem Polizeistrafgesetzbuch vom 2. Oktober 1839 erhielten der Gemeinderat und der Ortsvorsteher für definierte Strafsachen eine Strafbefugnis.
Durch Gesetz vom 6. Juli 1849 wurde die Wahl der Gemeinderäte auf Lebenszeit abgeschafft und durch eine sechsjährige Wahlperiode ersetzt.

Die Jahreszahlen geben an, in welchen Jahren die genannten Personen gewählt wurden oder in den Protokollen genannt wurden.
Die tatsächliche Amtszeit kann unter Umständen 1-3 Jahre abweichen.

Neu im Gemeinderat.
Letzte Erwähnung im Gemeinderat.
Diese Auflistung ist noch unvollständig!
Namen Jahr Bemerkung
??? Schanzenbach, Johann Michael Bort, Johann Matthäus Krämer,
Georg Friedrich Zentler, Johann Ludwig Carle, Wilhelm Franz Happold
1829  
Georg Matthäus Mugele, ??? Schanzenbach, Johann Ludwig Carle,
Georg Friedrich Zentler, Johann Ludwig Zöller,
Vermutlich war Johann Matthäus Krämer bis zu seiner Auswanderung
1834 nach Nord Amerika im Gemeinderat
1834  
Johann Ludwig Zöller, Georg Matthäus Mugele, ??? Schanzenbach,
Wilhelm Franz Happold, Johann Ludwig Carle, Georg Friedrich Zentler
1838  
Nach dem Polizeistrafgesetzbuch vom 2. Oktober 1839 erhielten der Gemeinderat und der Ortsvorsteher
für definierte Strafsachen eine Strafbefugnis.
Johann Michael Ilg, Johann Ludwig Zöller, Georg Matthäus Mugele,
Wilhelm Franz Happold, Johann Ludwig Carle, Georg Friedrich Zentler
1840  
Johann Michael Bort, Michael Matthäus Kraft, ??? Ilg, Georg Matthäus Mugele,
Johann Ludwig Carle, Georg Friedrich Zentler
Johann Ludwig Zöller (er starb 1844)
1844  
Johann Michael Bort, Michael Matthäus Kraft, ??? Ilg,
Georg Matthäus Mugele, Johann Ludwig Carle, Wilhelm Franz Happold
1847 Wilhelm Franz Happold unterzeichnet letztmals als Gemeinderat im Dez 1849
Durch Gesetz vom 6. Juli 1849 wurde die Wahl der Gemeinderäte auf Lebenszeit abgeschafft und durch eine sechsjährige Wahlperiode ersetzt.
Georg Friedrich Knappenberger war 1849 in den Gemeinderat gewählt worden, musse aber wegen eines Diebstahles zurücktretten.

Eintrag im Gemeinderatsprotokoll 10.Oktober 1849:
Friedrich Knappenberger neugewählter Gemeinderath dahier ließ sich kürzlich eine Birnen Entwendung auf dem Gute des Michael Beier von Schwöllbronn zu Schulden kommen und wurde hievon dem K. Oberamts Gericht Anzeige erstattet.
Da nur die entwendeten Birnen den Werth von 5f. nicht erreichen, so ist das Vergehen zwar .... polizeilich strafbar um so mehr, als weiteres in Betracht kommt, daß Knappenberger den Ueberhang von dem Baum, welcher die entwendeten Birnen trug, anzust...chen hat.
Inzwischen tragen die übrigen Gemeinderaths Mitglieder und der Bürgerausschuß Bedenken ein Mitglied zu tragen das nicht ganz unbescholten ...... ist,
und auch aus der Bürgerschaft werden schon Stimmen laut, die deutlich reverirthen, daß das Verbleiben Knappenbergers im Gemeinderath zu allerlei Unannehmlichkeiten für ihn sowohl als das ganze Collegium führen könnten, da den Kanppenberger beim Rechtsprechen recht selten jemand dulden wird, und der erste Laut seinerseits in Streitfällen Vorwürfe hervorrufen dürfte.
Dieß berücksichtigend wurde sofort im Einverständniß des Bürgerausschusses
beschlossen
höheren Orts durch Vermittlung des Königl. Oberamts den Antrag zu stellen, den Knappenberger wegen moralischen Unbrauchbarkeit in Administrationen des GRath zu entlassen.

Eintrag im Gemeinderatsprotokoll 2.Februar 1850:
Heute wurde vor versammeltem Gemeinderath u Bürgerausschuß der oberamtl. Erlaß vom 19.Jan d.J. die Untersuchungs Sache gegen
Friedrich Knappenberger
betreffend, ver…. und
beschlossen
In Erwägung, daß Knappenberger beim Beginn der Untersuchung aus ganz richtigen Gründen abgedankt hat, und daß die Zurücknahme solcher Abdankungen besonders wenn sie nicht durch Zwang herbeigeführt sind, eigendlich unstatthaft und unmännlich erscheint auf dem Beschlusse vom 10.Ocbr 1849 zu beharren
Johann Heinrich Käppler, Johann Michael Ilg, Georg Matthäus Mugele
Christoph Adam Layh, Johann Jacob Anton Hörger
1851 War Johann Michael Ilg bereits seit 1840 im Gemeinderat, oder war es ein anderer Ilg?
Johann Michael Ilg, Johann Jacob Anton Hörger,
Christoph Adam Layh, Georg Matthäus Mugele, Johann Heinrich Käppler
1852 Johann Michael Ilg wird zuletzt im April 1853 als Gemeinderat erwähnt
Christoph Adam Layh wurde 1853 Schultheiß
Johann Heinrich Käppler, Johann Jacob Anton Hörger,
Georg Matthäus Mugele, Johann Georg Schanzenbach, Georg Adam Bort
1854  
Johann Heinrich Käppler, Johann Jacob Anton Hörger,
Georg Matthäus Mugele, Johann Georg Schanzenbach, Georg Adam Bort
1856 Johann Georg Schanzenbach wird letztmals im Feb 1857 als Gemeinderat erwähnt
Christian Friedrich Mezger, Johann Jacob Anton Hörger, Johann Heinrich Käppler,
Georg Matthäus Mugele, Georg Adam Bort
1858  
Christian Friedrich Mezger, Johann Jacob Anton Hörger, Johann Heinrich Käppler,
Georg Matthäus Mugele, Georg Adam Bort
1860  
Carl Christian Carle, Christian Friedrich Mezger, Georg Matthäus Mugele,
Georg Adam Bort, Georg Michael Zentler, Johann Heinrich Käppler
Johann Jacob Anton Hörger
1861 Johann Heinrich Käppler ging 1862 nach Öhringen
Johann Jacob Anton Hörger starb im Nov 1861
Christian Friedrich Mezger, Georg Matthäus Mugele, Georg Adam Bort
Carl Christian Carle, Georg Michael Zentler, Johann Georg Ludwig Mugele
1864  
gewählt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Georg Adam Bort
erwähnt wurden:
Carl Christian Carle,
Georg Michael Zentler, Johann Georg Ludwig Mugele
1866 Georg Adam Bort starb im Mai 1867
Eintrag im Gemeinderatsprotokoll 03.September 1867:
Da nach mehrmaligen Unordnungen welche bei den Sizungen der Bürgerlichen Collegien wegen … nicht oder zu spät erschienen sind vorgekommen sind so haben beide Collegien einstimmig erklärt und
Beschlossen
Daß mann ein Mitglied, welches die Vorladung erlangt hat, ohne Erlaubniß des Ortsvorstands nicht erscheint um
30x
Und derjenige welcher 1/2 Stund nach der bestimmten Vorladungszeit zu spät kommt um 15x. gestraft werden.
Die Strafe darf aber nicht in die Gemeinde kasse, sondern die Collegien haben sich vorbehalten dieselbe nach ihrem Gutachten zu verwenden
gewählt wurden:
Carl Christian Carle, Georg Michael Zentler, Georg Gottlieb Zöller
erwähnt wurden:
Georg Matthäus Mugele, Christian Friedrich Mezger, Johann Georg Ludwig Mugele
1868 Johann Georg Ludwig Mugele schied Ende 1869 aus dem Gemeinderat aus.
erwähnt wurden:
Georg Matthäus Mugele, Christian Friedrich Mezger, Georg Michael Zentler,
Georg Gottlieb Zöller, Georg Kasper Michael Schmelzle, Carl Christian Carle
1871 Carl Christian Carle wurde Anfang 1873 Schultheiß
gewählt wurden:
Georg Michael Zentler, Georg Friedrich Schanzenbach
erwähnt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Georg Matthäus Mugele,
Georg Gottlieb Zöller, Georg Kasper Michael Schmelzle
1874  
wiedergewählt wurden:
Georg Matthäus Mugele, Georg Kasper Michael Schmelzle
erwähnt wurden:
Georg Michael Zentler,
Georg Gottlieb Zöller, Christian Friedrich Mezger, Georg Friedrich Schanzenbach
1876 Georg Michael Zentler starb 1876
gewählt wurden:
Christian Friedrich Mezger und Georg Peter Frank (beide auf 6 Jahre)
Johann Georg Friedrich Weiß (auf 2 Jahre)
erwähnt wurden:
Georg Matthäus Mugele, Georg Gottlieb Zöller
Georg Kasper Michael Schmelzle, Georg Friedrich Schanzenbach
1878 Georg Friedrich Schanzenbach senj. starb 1879
Johann Georg Schanzenbach und Johann Georg Friedrich Weiß wurden wiedergewählt. 1880  
Georg Matthäus Mugele und Georg Kasper Michael Schmelzle wurden wiedergewählt. 1882  
wiedergewählt wurden:
Christian Friedrich Mezger und Georg Peter Frank
erwähnt wurden:
Georg Matthäus Mugele, Georg Kasper Michael Schmelzle, Johann Georg Friedrich Weiß
Christian Friedrich Mezger
1884  
Johann Georg Friedrich Weiß wurde wiedergewählt
Georg Gottlieb Zöller wurde neu gewählt
1885  
wiedergewählt wurden:
Georg Matthäus Mugele, Georg Kasper Michael Schmelzle
erwähnt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Georg Peter Frank, Johann Georg Friedrich Weiß
Georg Gottlieb Zöller
1888  
wiedergewählt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Georg Peter Frank
1890  
wiedergewählt wurden:
Georg Gottlieb Zöller, Johann Georg Friedrich Weiß
erwähnt wurden:
Georg Matthäus Mugele
1892 1892 stirbt Georg Matthäus Mugele, er war seit 1834 im Gremium
wiedergewählt wurden:
Georg Kasper Michael Schmelzle, Johann David Karl Scholl
erwähnt wurden:
Georg Gottlieb Zöller, Johann Georg Friedrich Weiß, Christian Friedrich Mezger
Georg Peter Frank
1894  
gewählt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Georg Peter Frank
erwähnt wurden:
Georg Gottlieb Zöller,
Johann David Karl Scholl, Georg Kasper Michael Schmelzle
1896  
erwähnt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Georg Kasper Michael Schmelzle, Georg Gottlieb Zöller,
Johann David Karl Scholl, Georg Peter Frank
1897  
gewählt wurden:
Georg Schanzenbach, Johann Christian Karl Peter Frank
erwähnt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Johann David Karl Scholl,
Georg Kasper Michael Schmelzle
1898  
gewählt wurden:
Johann David Karl Scholl, Georg Kasper Michael Schmelzle
1900 Georg Kasper Michael Schmelzle starb im 17.Februar 1900
auf 6 Jahre gewählt wurden:
Christian Friedrich Mezger, Robert Marmein

auf 4 Jahre gewählt wurde:
Karl Carle
1902 Christian Friedrich Mezger starb am 15.12.1903
auf die Zeit 1.Jan 1906 bis 31.Dez 1911 wurden gewählt:
Johann David Karl Scholl, Christian Brand

auf die Zeit 1.Jan 1906 bis 31.Dez 1907 wurde gewählt:
Karl Carle, er nimmt die Wahl nicht an, daher erfolgt eine Nachwahl

Jakob Werner auf 4 Jahre
Christian Schmelzle auf 2 Jahre
1906 Johann David Karl Scholl starb am 25.01.1909
Es sollen in Zukunft wie auch bis dato 6 Gemeinderäte den Gemeinderat bilden
auf die Zeit 1.Jan 1908 bis 1.Jan 1914 wurden gewählt:
Robert Marmein, Christian Schmelzle
1908  
auf die Zeit 1.Jan 1910 bis 31.Dez 1911 bzw. bis 1915 wurden gewählt:
Friedrich Zöller, Johann Georg Schenk, Christian Carle
1909  
auf die Zeit 1.Jan 1912 bis 31.Dez 1917 wurden gewählt:
Christian Brand, Christian Carle
1912  
auf die Zeit 1.Jan 1914 bis 31.Dez 1919 wurden gewählt:
Robert Marmein, Christian Schmelzle

auf die Zeit 1.Jan 1914 bis 31.Dez 1917 wurde gewählt:
Friedrich Härterich

auf die Zeit 1.Jan 1914 bis 31.Dez 1915 wurde gewählt:
Christian Metzger
1913  
gewählt wurden auf 6 Jahre bis 31.12.1921:
Johann Georg Schenk, Christian Metzger
1916  
Die Zahl der Gemeinderäte wird auf 8 festgelegt
gewählt wurden auf 6 Jahre bis 1925:
Christ Carle Gemeindepfleger, Christ. Schmelzle Gemrat, Fr. Hofmann Bauer, Fr. Häterich Gemeinderat

gewählt wurden auf 3 Jahre bis 1922:
Johann Braun Bauer, Karl Bort, Joh Knappenberger, Fritz Gebert
1919  
Das Taggeld für besondere Dienstverrichtung einen Betrag von 15M (zus, 15+7=22M) zu gewähren.
erwähnt wurden:
Jakob Görtz, Hermann Ungerer, Fritz Haußler
Johann Friedrich Schanzenbach, Gebert, Johann Bort (Bürgermeister), und Karl Bort
1933 Hier finden Sie ein Bild des Gemeinderates.
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1921 ausgewertet.
 

Gemeindepfleger



Der Gemeindepfleger in Württemberg im 19. Jht.:
- ist gleichbedeutend mit dem heutigem Kämmerer
- waren zuständig für das Kassen- und Rechnungswesen
- sie wurden von der Gemeinde gewählt und aus der Gemeindekasse besoldet
- sie hießen in Mittelalter und Früher Neuzeit übrigens meist Bürgermeister (Verwechslungsgefahr!).

Name Zeit von-bis Bemerkung
Johann Gottlieb Mugele 1832 - 1842 Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.Auigust 1832 findet sich zur Wahl des Gemeindepflegers folgendes:

Wurte bei dem versammelten Gemeinderat ein Pfleger erwählt und vorgeschlagen miet namens Johann Mugle ist als gemeinde Pfleger erwaelt

Er wurde 1842 Schultheiß.
Johann Michael Ilg 1842 - 1851 1851 bittet er darum, von seinem Amt entbunden werden.
Georg Matthäus Mugele 1851 - 01.04.1886 Zu seiner Einsetzung als Gemeindepfleger
1851 wurde das jährliche Gehalt auf 20f. festgelegt
1873 findet sich eine Erhöhung von 31f. auf 50f.
Christian Friedrich Mezger 1.04.1886 - 15.12.1903 (Tod) Das Gehalt bleibt bei 50fl=86M.
Die Einzugsgebühr war am 07.Juni 1875 von 4M eingezogener Steuer jeder Ort 7d festgelegt worden, wurde auf 6d gesenkt.
Das Gehalt wurde von 1.April 1892 an von 86M auf 95M erhöht
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.Dezember 1903 findet sich zur Neuwahl des Gemeindepflegers folgendes:

Nachdem der Gemeindepfleger Mezger am 15.Dezember 1903 mit Tod abgegangen ist, wurde in heutiger Sitzung Neuwahl vorgenommen, zuvor aber nachdem die Gemeindecollegien mit den einschlägigen Gesetzesbestimmungen bekannt gemacht waren bestimmt, daß es bei den seitherigen Belohnungsverhältnissen sein Verbleiben haben soll.
Für die Bemessung der Höhe der Sicherheitsleistungen ist folgender Maßstab anzuwenden:
Die etatsmäßigen Einnahmen
betragen pro 1903./04. 1450M
Dazu 1/4tel 2080M Staatssteuer 520M
Dazu 1840 Amtsschaden 460M
Dazu 682 Beitr. zu Landw. Berufs. 170M
Dazu 36 Corgorationsteuer 10M
Gemeindeschaden 4000;
Summa 6610M
thut a 4% als Kautionssumme rund 270M
welcher Betrag hiemit auf 300M erhöht wird.
Die Zeit der Dauer auf welche der Gemeindepfleger bestellt werden soll wird vom Gemeinderat von heute an bis 31.März 1907 festgesetzt.
Hierauf wurde zur Wahl in geheimer Abstimmung geschritten und erhielt von 5.Durch den Gemeinderat abgegebenen Stimmen
Christian Brand Bauer 3 Stimmen
Robert Marmein 1 Stimme
Karl Carle 1 Stimme
ersterer der gutes Prädikat besitzt, noch nie bestraft worden ist somit gewählt
Beschluß
1. Den Neugewählten zu verpflichten die Sicherheitsleistung durch Bestellung von Hypotheken an Grundstückenim gemeinderäthlichen geschätzten Werth von mindestens 450M zu bewirken.
2. Den Gewählten sofort in Pflichten zu nehmen, ihm eine Dienstinstruktion, die Kasse, Akten und der sonstige Inventur alsbald vorschriftmäßig zu übergeben
3. Kautionsurkund zu fertigen und diese mit den nöthigen Unterlagen nebst Protokollauszug auf 20000M zu taxieren
4. Das Vermögen des Neugewählten auf 20000M zu taxieren und 1 1/2% Einzugsgebühren aus sämtlichen Steuern, Steinsatz und Obstgeldern
6. Bezüglich des am 6.Oktober 1902 wegen der Kassenführung und Kassenkontrolle geffaßten Beschluß soll eine Änderung nicht eintretten
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.April 1908 findet sich zur Besoldung des Gemeindepflegers folgendes:

Nach Art 105 Abs.1 der am 1.Dezember 1907 in Kraft getretenen Gemeindeordnung hat der
Gemeindepfleger
aus der Gemeindekasse einen festen Gehalt und die gesetzmäßigen Gebühren zu beziehen.
Die Einzugsgebühren aus Mitteln der Gemeinde, sowie die Taggelder für auswärtiger Dienstverrichtung sind mit Inkrafttreten der Gemeindeordnung weggefallen.
Nach dem Jahresdurchschnitt der die Rechnungsjahre 1904 bis 1906 hat der Gemeindepfleger bezogen einschließlich jährlich Durchschnittlich 19M für den Einzug der staatlichen Einkomm.steuer, Einzugsgebühren aus Mitteln der Gemeinde 130M 39d Taggelder für die Abrechnung mit der Oberamtspflege Oehringen 5M 35d dazu festen Jahresgehalt 95M.
Gesammtes Jahreseinkommen aus Mitteln der Gemeinde 230M 74d.
Wegen Neuregelung der Gehaltsverhältnisse wurde heute beraten.
Vom Gemeinderat wird unter Mitwirkung des Bürgerausschußes in Abwesenheit des Gemeindepflegers
Beschlossen
I.) Die Gehaltsverhältnisse mit Wirkung vom 1. April 1908 an wie folgt neu zu regeln
  1. Dem Gemeindepfleger werden aus der Gemeindekasse bezahlt
   a. fester Gehalt jährlich 265M
    worunter die Entschädigung für auswärtige Dienstverrichtungen inbegriffen ist.
   b. neben übernahme sämtlicher Kosten für Bücher, Zeitungen, Schreibmaterialien Druk und Buchbinderkosten auf die Gemeindekasse
    Entschädigung für sonstige Kanzleiaufwand
    jährlich 5M
  2. Auserdem erhält der Gemeindepfleger als besonderen Gehaltsteil gemäß Art. 105 Abs. 3 letzter Saz der Gemeindeordnung jährlich 50M an Stelle der aus anderen Kassen fließenden und der Gemeindekasse zufallenden Gebühren für den Einzug folgender Umlagen und Abgaben:
    Brandschadensumlage rund 16M
    Umlage zu landw. Berufsgenossenschaft 21
    Amtskörp. Wandergewerbe aus... abgabe 1M
    Umlage Viehr.. ... der Aufnahme des Viehbest. 4M
    Eintrittgelder und Beiträge z. Pens. Kasse f Körpersch. Beamte 0M
  3. Die übrigen Gesetzmäßigen Gebühren aus andern Kassen verbleiben dem Gemeindepfleger
  4. Festgestellt wird, daß bei Bemessung des Gehalts Zff. 1a darauf Rücksicht genommen wird, daß vom Gemeindepfleger, die Gemeindekapitalsteuer, die staatliche Einkommensteuer, die Gemeindeeinkommensteuer eingezogen, der Einzug der Hundeabgabe besorgt und das Hauptbuch nicht selbst geführt wird.
    Eine entsprechende Neuregelung des Gehalts hat einzutretten sobald sich in obigen Verhältnissen eine Änderung ergibt
II.) Der Beschluß Zff. I. gilt zugleich als
Dienstvertrag
im Sinn von Art. 103. Abs. 1 der Gde Ordnung mit folgenden weiteren Bestimmungen
   a. Um die ausgesetzte Belohnung hat der Gemeindepfleger sämtliche ihm nach der Gemeindeordnung nebst Vollzugsverfügung hiezu und sonstigen Vorschriften ..... Geschäfte zu besorgen.
   b. Die Aufstellung weiterer oder die Ergänzung bezw. Abänderung der vorstehenden Dienstvorschriften bleibt vorbehalten
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Februar 1913 findet sich zur Besoldung und Wahl des Gemeindepflegers folgendes:

der Gemeindepfleger bezieht zu Folge Beschlußes der Gemeindekollegien vom 15.April 1908 neben 5M Entschädigung für Kanzleibedürfnisse 315M Belohnung.
Nachdem der Gemeindepfleger seit dem Jahr 1910 die Schulkasse unentgeltlich mit verwaltet, wird
Beschlossen
Den Gehalt ab 1.April 1913 von 315 auf 325 M zu erhöhen.
Nachdem die Wahlperiode des seitherigen Gemeindepflegers Christian Brand Bauers hier mit dem 31.März 1913 abläuft wird heute zur Neuwahl geschritten unter den nachstehenden Vorschriften
Die Wahlperoide wird auf 6 Jahre 1.April 1913 bis 31.März 1919 festgesetzt.
Bezüglich der Belohnungs und Sicherheitsleistung soll es sein Verbleiben wie bisher haben, ebenso bezüglich des am 15.April 1905 mit Gemeinderat Brand abgeschlosssenen Dienstvertrags oben S. 163
Hierauf wurde in geheimer Abstimmung zur Wahl geschritten und erhielt von 5 abgegebenen Stimmen der seitherige Rechner Christ. Brand 4 Stimmen
und ist somit wieder gewählt hiezu erteilt der Bürgerausschuß seine Zustimmung
Beschluß
Den neugewählten Rechner auf seinen früher angelegten Diensteid hinzuweisen, im übrigen soll es bei den seitherigemn Bestimmungen sein Verbleiben haben.
Johann Christian Brand 17.12.1903 - 1913 Er starb am 08.10.1913.
Christian Friedrich Carle 1913 - 1919 Bei der Wahl am 23.10.1913 bekam Christian Carle 4 Stimmen, Christian Schmelzle 1 Stimme.
Zur Person Christian Carle: Er wurde am 27.08.1871 geboren und wird als Gutsbesitzer und Gemeinderat bezeichnet.
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Oktober 1913 findet sich zur Wahl des Gemeindepflegers folgendes:

Nachdem der seitherige Gemeindepfleger Brand am 8.d.M. mit Tod abging, wird heute zur Neuwahl geschritten unter den nachstehenden Vorschriften:
Die Wahlperiode wird auf die Dauer von 6 Jahren bis 31.März 1919 festgesetzt.
Bezüglich der Belohnungs und der Sicherheitsleistung soll es sein verbleiben wie bisher haben, ebenso bezüglich des am 15.April 1908 mit Gemeindepfleger Brand abgeschlossenen Dienstvertrags oben S.163.
Hierauf wurde in geheimer Abstimmung zur Wahl vorgeschritten.
Es erhielt von 5 abgegebenen Stimmen
Chr. Carle 4 St
Chr. Schmelzle 1 St
ersterer ist somit gewählt
Beschluß
1. Den neugewählten zu Verpflichten die Sicherheitsleistung durch Bestellung von Hypotheken an Grundstücken im Gemeinderäth. geschätzten Wert von mindestens 450M zu bewirken
2. Den Gewählten sofort in Pflichten zu nehmen, ihm eine Gemeindeordnung, die Casse, Akten und die sonstige Fahrniß als bald vorschrifzsmäßig zu übergeben.
3. Kautions Sicherheitsurkunde zu fertigen und diese mit den nötigen Unterlagen nebst Prottokollauszug dem K. Oberamt vorzulegen.
4. Dem somit gewählten erteilt hiezu der Bürgerausschuß seine Zustimmung
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.März 1914 findet sich der Dienstvertrag des Gemeindepflegers:

Gemäß Erlasses des K. Oberamts vom 27.Februar 1914, betreffend die am 23.Oktober 1913 erfolgte Wahl des Gemeindepflegers Christ. Carle Gutsbesitzer und Gemeinderat hier geb. am 27.August 1871 in Verrenberg, wieder heute beraten und folgender
Dienstvertrag
im Sinn des Art. 103 Abs.1 der Gemeindeordnung aufgestellt.
1. Die Aufstellung des Gemeindepflegers erfolgt auf die Dauer von 6. Jahren; bis 31.März 1919
2. Der Gemeindepfleger hat keine Nebenämter zu bekleiden, zur Annahme solcher hat er Genehmigung des Gemeinderats einzuholen.
3. Die Annahme der Wahl in den Gemeinderat ist ihm gestellt, und hat der Bürgerausschuß in abgesonderter Beratung der Wahl der Wahlvornahme des damaligen Gemeindepflegers am 23. November 1913 zugestimmt. Wärend der beratung war das Gemeinderatsmitglied Chr. Carle nach Art. 33 Abs. 2 d. G.Ord. abgetreten
4. Dem Gemeindepfleger sind aus der Gemeindekasse zu bezahlen, wie am 23. November 1913 festgesetzt
Jährlicher gehalt 265M
Entschädigung für Kanzleiaufwand 5M
Art.105 Abs. 3 letz Satz der Gem. Ordn. 50M
An Stelle der aus andern Kassen fließenden und der Gemeindekasse zufallenden Gebühren für den Einzug folgender Umlagen und Abgaben.
Brandschadenumlage rund 16M
Umlage zur Landw. Berufsgenossenschaft 21M
amtskörperschaft, Berufsgenossenschaft 1M
Dabei wurde beriksichtigt, daß das Haupbuch vom Verwaltungsakteur angelegt und gefürt wird.
Die Gemeindeeinkommensteuer und GemeindeKapitalsteuer durch den Gemeindepfleger eingezogen, sowie die Hundeaufnahme von dem Ortsvorsteher besorgt wird.
5. Die Höhe der Sicherheitsleistung hat der Gemeinderat festzusetzen dieselbe ist festgesetzt bis 1432M ordentlicher voranschlagsmäßiger Einahmen;
1/4 von 1232 Landwirt. Umlage 308M
Gemeindeumlagen im Betrag von 5273M
Gemeindeeinkommensteuer 320M
Summa 8033M
a 4% = 321M
und wird der seitherige Beschluß auf 400M dementsprechend geändert.
Änderungen bleiben hier wie bei allen Bestimmungen des Dienstvertrages vorbehalten
Christian Carle 1919 - 1925  
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.März 1919 findet sich zur Wahl des Gemeindepflegers folgendes:

Nachdem die Wahlperiode des Gemeindepflegers Christian Carle heute endigt, wird heute zur Neuwahl geschritte, unter folgenden Bestimmungen:
Die Wahlperiode wird auf 6 Jahre 1.April 1919 - 31.März 1925 festgesetzt, bezüglich der Belohnung und Sicherheitsleistung und der am 15. April 1908 mit dem Gemeindepfleger oben Seite 163 abgeschlossenen Dienstvertrags wird nichts geändert;

Neuwahl des Gemeindepfleger
Wahlperiode 6 Jahre von 1.April - 31.März 1925
wiedergewählt Christian Carle; letzterer gilt also auch aufs Neue.
Bei der hierauf in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl erhielt alle 5 vom Gemeinderat abgegebene Stimmen der seitherige Rechner Christian Carle, 5 Stimmen wozu der Bürgerausschuß seine Zustimmung erteilt
Beschluß
Den Neugewählten Rechner s. ob. S. 292 auf seine früher abgeöegten Diensteid hinzuweisen, im übrigen soll es bei den seitherigen Bestimmungen sein Verbleiben haben
Christian Carle 1925 - 1929 Er starb am 02 Januar 1929. Seine Amtszeit wäre eigentlich bis 1931 gegangen.
Karl Michael Bort 1872-1942 in Verrenberg
Karl Michael Bort
1929 - 1935 Bei der Neuwahl vom 12.01.1929 gab es folgende Kanidaten:
Karl Michael Bort 4 Stimmen
Gebert 2 Stimmen
Görtz 1 Stimme.
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1921 ausgewertet.
Quelle:
Staatsarchiv Ludwigsburg; F 192 II / Bü 1524
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
 

Bürgerausschuss



In den Jahren 1816 bis 1822 nahm König Wilhelm I. eine grundlegende Reformierung der württembergischen Gemeindeverfassung vor.
Hierbei wurde dem Gemeinderat eine zweite Kammer, der Bürgerausschuß (anfangs auch unter der Bezeichnung Gemeindedeputation) als Kontrollgremium und Vertretung der Bürgerschaft zur Seite gestellt.
Durch Gesetz vom 15. März 1919 wurden die Bürgerausschüsse abgeschafft.

Hier ein kleiner Auszug aus dem Gesetz vom 1. März 1822:

§ 47. Bürger-Ausschuß. Die Bürgerschaft hat keinen Antheil an der öffentlichen Verwaltung, und darf ohne Berufung des Orts-Vorstehers sich nicht versammeln. Sie wird aber dem Gemeinde-Rathe gegenüber durch einen beständigen Bürger-Ausschuß vertreten, der von der Bürgerschaft aus ihrer Mitte gewählt wird.

§ 48. Zahl der Mitglieder des Ausschusses. Die Zahl der Mitglieder des Ausschusses wird in jeder einzelnen Gemeinde durch die Zahl der Glieder des Gemeinde-Rathes (mit Einschluß des ersten Orts-Vorstehers) bestimmt.

§ 49. Wählbarkeit. Der Bürger-Ausschuß wird je auf zwei Jahre gewählt. Alljährlich hat die Hälfte desselben auszutreten.
Zur Wählbarkeit werden dieselben Eigenschaften wie zum Sitz im Gemeinde-Rathe (§ 6.) erfordert; doch stehen Verwandtschafts-Verhältnisse mit andern Mitglieder des Ausschusses oder des Gemeinde-Rathes der Wahl nicht im Wege.
Jeder Bürger ist als solcher verbunden, die auf ihn gefallene Wahl unweigerliche anzunehmen, und an den Verhandlungen des Ausschusses, so weit es nur immer seine übrigen Verhältnisse gestatten, Theil zu nehmen.
Die austretenden Mitglieder können erst nach Jahresfrist wieder gewählt werden, sind aber zu Annahme der Stelle erst nach Verfluß zweier Jahre (vom Austritte an zu rechnen) verbunden.
Wird einem Mitgliede des Bürger-Ausschusses ein Gemeinde-Amt übertragen, so hat dasselbe für den Fall der Annahme dieses Amtes aus dem Bürger-Ausschusse zu treten.

Durch Gesetz vom 16. Juni 1885 wurde der § 49 Abs. 4 aufgehoben.
Ab 1891 wurden die Mitglieder auf 4 Jahre gewählt.


Die Jahreszahlen geben an, in welchen Jahren die genannten Personen gewählt wurden oder in den Protokollen genannt wurden.
Die tatsächliche Amtszeit kann unter Umständen 1-3 Jahre abweichen.
Neu im Bürgerausschuss.
Letzte Erwähnung im Bürgerausschuss.
Diese Auflistung ist noch unvollständig!
Namen Jahr Bemerkung
Es wurden im August neu gewählt:
Johann Michael Ilg, Georg Michael Kimmel,
Johann Frank, Peter W...
1829  
Es wurden im Mai neu gewählt:
Johann Peter Wenninger, Weeber, Johann Michael Braun
1831 Johann Michael Braun starb noch 1831
Es wurden im September neu gewählt:
Georg Johann Gottlieb Atz, Gottlieb Mugele, Johann Andreas Ilg, Georg Schanzenbach
Im laufe des Jahres wurden noch erwähnt:
Johann Peter Wenninger, Johann Michael Ilg, Georg Michael Kimmel,
Frank, Weeber, Peter Christoph Binhammer
1832  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Peter Wenninger, Johann Michael Ilg, Georg Michael Kimmel,
Georg Johann Gottlieb Atz, Georg Schanzenbach, Gottlieb Mugele
1833  
Es wurden neu gewählt:
Johann Michael Ilg, Georg Michael Kimmel, Johann Joseph Wenninger
Johann Antonius Hörger
1834  
Aus dem Bürgerausschuß ist mit Tod ausgeschieden:
Johann Antonius Hörger
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Kimmel
1835  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Frank, Johann Georg Weippert, Johann Heinrich Steinbach
Johann Peter Wenninger, Johann Andreas Ilg, Johann Michael Christoph Wüstholz
1839  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Peter Wenninger, Georg Peter Ilg, Johann Georg Kimmel
Johann Frank, Georg Matthäus Krämer, Johann Heinrich Steinbach
Johann Georg Weippert, Johann Michael Christoph Wüstholz, Johann Andreas Ilg
Michael Matthäus Kraft
1840  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Johann Gottlieb Atz, Georg Peter Ilg, Johann Georg Kimmel
Georg Matthäus Krämer, Johann Jacob Anton Hörger, Johann Georg Friedrich Weiß
1841  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Johann Gottlieb Atz, Georg Peter Ilg, Johann Georg Kimmel
Johann Jacob Anton Hörger, Johann Georg Friedrich Weiß,
1842  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Johann Gottlieb Atz, Johann Jacob Anton Hörger, Johann Andreas Ilg
Michael Matthäus Kraft, Johann Heinrich Steinbach, Johann Michael Bort
Johann Georg Weippert, Johann Georg Kimmel, Christoph Adam Layh
1843  
Es wurden neu gewählt:
Georg Matthäus Mugele, Johann Georg Friedrich Weiß, Johann Jacob Anton Hörger
1844  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Matthäus Mugele, Johann Jacob Anton Hörger, Georg Schanzenbach,
Georg Johann Gottlieb Atz, Johann Heinrich Jacob Utz, Peter Frank
Georg Friedrich Knappenberger, Johann Michael Bort
1846  
Aus dem Bürgerausschuß sind ausgetreten:
Georg Johann Gottlieb Atz, Johann Heinrich Jacob Utz, Georg Schanzenbach, Peter Frank
Es wurden neu gewählt:
Johann Jacob Anton Hörger, Christoph Adam Layh, Johann Georg Dölbor
Johann Michael Bort
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Friedrich Knappenberger, Friedrich Kern
1847  
Aus dem Bürgerausschuß sind ausgetreten:
Friedrich Kern, Georg Friedrich Knappenberger, Johann Michael Bort
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Weippert, Peter Frank, Johann Georg Kimmel
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Jacob Anton Hörger, Johann Georg Dölbor
Christoph Adam Layh, Georg Adam Bort
1848  
Es wurden neu gewählt:
Georg Adam Bort, Johann Heinrich Käppler, Johann Georg Friedrich Weiß
Johann Heinrich Jacob Utz
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Wenninger, Johann Ludwig Zöller, Christian Friedrich Mezger
1850 Zöller ist 1852 gestorben
Aus dem Bürgerausschuß sind ausgetreten:
Peter Frank, Georg Adam Bort, Johann Georg Friedrich Weiß
Es wurden neu gewählt:
Friedrich Kern, Johann Georg Schanzenbach, Georg Peter Geist
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Christian Friedrich Mezger, Johann Georg Dölbor
1853  
Aus dem Bürgerausschuß sind ausgetreten:
Christian Friedrich Mezger, Johann Michael Bort, Johann Georg Dölbor und
Johann Georg Schanzenbach(wurde Gemeinderath)
Es wurden neu gewählt:
Georg Michael Kipf, Johann Heinrich Jacob Utz, Johann Georg Haußler,
Georg Friedrich Schanzenbach, Alt Peter Frank
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Peter Geist, Frank, Friedrich Kern
1854  
Aus dem Bürgerausschuß sind ausgetreten:
Friedrich Kern, Georg Peter Geist
Es wurden neu gewählt:
Christian Friedrich Mezger als Obmann, Peter Frank
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Michael Kipf, Johann Georg Haußler, Georg Friedrich Schanzenbach,
Johann Heinrich Jacob Utz, Alt Peter Frank
1855  
Aus dem Bürgerausschuß sind ausgetreten:
Johann Heinrich Jacob Utz, Alt Peter Frank, Georg Friedrich Schanzenbach,
Georg Michael Kipf, Johann Georg Haußler
Es wurden neu gewählt:
Johann Weiß, Johann Georg Dölbor, Johann Georg Friedrich Weiß,
Friedrich Kern, Johann Michael Bort
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Christian Friedrich Mezger
1856  
Es wurden neu gewählt (Juli):
Carl Christian Carle, Johann Georg Ludwig Mugele (als Obmann)
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Christian Friedrich Mezger, Friedrich Kern, Johann Weiß,
Johann Georg Friedrich Weiß, Johann Georg Dölbor, Johann Michael Bort
1857  
Es wurden neu gewählt:
Georg Michael Zentler, jung Peter Frank, Christian Franz Atz,
Johann Friedrich Ziegler, Georg Michael Kipf
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Georg Ludwig Mugele (Obmann), Friedrich Kern, Johann Georg Dölbor,
Johann Michael Bort, Johann Georg Friedrich Weiß
1858  
Es wurden neu gewählt:
Georg Gottlieb Zöller (Obmann), Johann Georg Schluchter
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Christian Franz Atz, Johann Friedrich Ziegler, Georg Michael Kipf,
Georg Michael Zentler
1859  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Georg Gottlieb Zöller (Obmann), Johann Georg Schluchter, Johann Georg Dölbor
Schanzenbach, Weiß, Frank, Frank, Karl Friedrich Hägele, Georg Leonhard Carle
1861 Georg Leonhard Carle ist Feb 1862 gestorben
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Frank, Johann Georg Ludwig Mugele, Johann Friedrich Ziegler
Georg Gottlieb Zöller, Georg Kasper Michael Schmelzle, Johann Georg Haußler, Bort
1862  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Die gleichen Personen wie 1862
1863  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Friedrich Ziegler, Georg Gottlieb Zöller, Georg Kasper Michael Schmelzle
Johann Georg Haußler, Bort, Johann Georg Dölbor
1864  
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Frank, Johann Georg Friedrich Weiß, Carl Klaiber
Philipp Heinrich Bühner
1865  
Eintrag im Gemeinderatsprotokoll 03.September 1867:
Da nach mehrmaligen Unordnungen welche bei den Sizungen der Bürgerlichen Collegien wegen … nicht oder zu spät erschienen sind vorgekommen sind so haben beide Collegien einstimmig erklärt und
Beschlossen
Daß mann ein Mitglied, welches die Vorladung erlangt hat, ohne Erlaubniß des Ortsvorstands nicht erscheint um
30x
Und derjenige welcher 1/2 Stund nach der bestimmten Vorladungszeit zu spät kommt um 15x. gestraft werden.
Die Strafe darf aber nicht in die Gemeinde kasse, sondern die Collegien haben sich vorbehalten dieselbe nach ihrem Gutachten zu verwenden
Es wurden neu gewählt:
als Obmann: Johann Peter Christoph Zorn
Als Mitglieder wird erwähnt:

Georg Friedrich Buchta, Christian Friedrich Reber, Michael Bort
1874  
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Schluchter, Georg Adam Michael Bort, Peter Frank, Johann Georg Haußler
1876  
Es wurden neu gewählt:
Johann Peter Christoph Zorn, Johann Jacob Sebbach sen., Michael Bort
1877  
Es wurden neu gewählt:
Georg Gottlieb Zöller (als Omann), Georg Schanzenbach, Johann David Karl Scholl
Johann Georg Frank
1878  
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Haußler, Johann Georg Schluchter, Georg Adam Michael Bort
1879  
Es wurden neu gewählt:
Johann Bort als Obmann, Johann Michael Bort jun., Johann Peter Christoph Zorn
Johann Jacob Sebbach
1880  
Es wurden neu gewählt:
Johann David Karl Scholl, Georg Gottlieb Zöller, Johann Georg Frank
1881  
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Schluchter, Georg Friedrich Schanzenbach, Georg Adam Michael Bort
Christian Görtz
1882  
Es wurden neu gewählt:
Johann Georg Haußler, Johann Peter Christoph Zorn, Michael Bort
Als Mitglieder wird erwähnt:

Johann Georg Schluchter, Georg Schanzenbach, Görtz
1883  
Es wurden neu gewählt:
Johann Michael Adam Bort als Obmann, Johann David Karl Scholl
Georg Gottlieb Zöller, Johann Jacob Sebbach
1884  
Es wurden neu gewählt:
Georg Friedrich Schanzenbach, Christian Görz, Johann Georg Frank
Als Mitglieder wird erwähnt:
Johann Michael Adam Bort, Georg Gottlieb Zöller, Johann Jacob Sebbach
Johann David Karl Scholl
1885  
Es wurden neu gewählt:
Johann Michael Peter Bort geb. Frank, Johann Michael Adam Bort, Johann Peter Christoph Zorn
Johann Friedrich Haußler
1886  
Es wurden neu gewählt:
Johann Michael Adam Bort, Johann Jacob Sebbach, Johann Georg Schenk
1887  
Es wurden neu gewählt:
Christian Gottlieb Michael Mezger als Obmann, Johann David Karl Scholl
Johann Georg Frank, Johann Joseph Stark
Als Mitglieder wird erwähnt:
Johann Michael Adam Bort, Johann Georg Schenk
1888  
Es wurden neu gewählt:
Johann Michael Peter Bort geb. Frank, Georg Friedrich Schanzenbach
Johann Christian Karl Peter Frank
1889  
Es wurden neu gewählt:
Johann Michael Adam Bort, Johann Georg Schenk
Johann Peter Christoph Zorn, Johann Friedrich Haußler
1890  
Ab 1891 wurden die Mitglieder auf 4 Jahre gewählt.
Es muss laut Gesetz ein fester Wahltermin für die Wahl des Bürgerausschusses bestimmt werden. Ist in Zukunft der 30.Dezember..
Es wurden neu gewählt:
Georg Adam Michael Bort, Johann Georg Frank, Christian Gottlieb Michael Mezger
1891  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Michael Adam Bort, Johann Michael Bort, Johann Georg Schenk
Georg Friedrich Schanzenbach, Johann Georg Frank, Johann David Karl Scholl
Johann Friedrich Haußler
1892  
Es wurden neu gewählt:
Johann David Karl Scholl, Johann Georg Frank, Georg Adam Michael Bort
1893  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Johann Michael Adam Bort, Johann Michael Bort, Johann Georg Schenk
Georg Friedrich Schanzenbach, Johann Georg Frank, Bort
1894  
Es wurden neu gewählt:
Georg Friedrich Schanzenbach, Johann Michael Adam Bort, Johann Georg Schenk
Georg Gottlieb Strecker, Leonhard Kübler
1895  
Im laufe des Jahres wurden erwähnt:
Bort (Obmann), Johann Georg Schenk, Johann Georg Frank
Georg Friedrich Schanzenbach, Leonhard Kübler
1896  
Es wurden neu gewählt:
Georg Adam Michael Bort, Christian Gottlieb Michael Mezger
Johann Friedrich Haußler
1897  
Es wurden für die Zeit 1.1.1899 - 31.12.1902 neu gewählt:
Johann Schenk, Georg Gottlieb Strecker, Robert Marmein, Johann Stark
1899  
Es wurden für die Zeit 1.1.1901 - 31.12.1904 neu gewählt:
Georg Adam Michael Bort, Christian Gottlieb Michael Mezger, Johann Friedrich Haußler
1901  
Es wurden neu gewählt:
Johann Schenk, Georg Gottlieb Strecker, Johann Stark, Jakob Werner
1903  
Es wurden für die Zeit 1.1.1904 - 31.12.1910 neu gewählt:
Georg Schanzenbach, Johann Georg Schenk

Jakob Werner wird für ein Jahr als Obmann gewählt.
1904 Georg Friedrich Schanzenbach starb am 02.01.1906

Johann Georg Schenk wechselte am 01.Jan 1910 in den Gemeinderat
Es wurden für die Zeit 1.1.1905 - 31.12.1908 neu gewählt:
Christian Gottlieb Michael Mezger, Georg Adam Michael Bort, Johann Friedrich Haußler
1905  
Es wurden für die Zeit 1.1.1907 - 31.12.1910 neu gewählt:
Georg Gottlieb Strecker, Johann Ludwig Frank, Johann Jacob Ungerer

Jakob Werner wird als Obmann gewählt.
1907  
Es wurden für die Zeit 1.1.1909 - 31.12.1912 neu gewählt:
Christian Gottlieb Michael Mezger, Georg Adam Michael Bort, Johann Friedrich Haußler

A. Bort wird als Obmann gewählt.
1909  
Es wurden für die Zeit 1.1.1911 - 31.12.1914 neu gewählt:
Georg Gottlieb Strecker, Johann Jacob Ungerer, Friedrich Härterich, Christian Friedrich Hofmann

A. Bort wird als Obmann gewählt.
1911  
Es wurden für die Zeit 1.1.1913 - 31.12.1916 neu gewählt:
Christian Gottlieb Michael Mezger, Georg Adam Michael Bort, Johann Friedrich Haußler, Johann Sebastian Peter Braun

A. Bort wird als Obmann gewählt.
1913  
Es wurden für die Zeit 1.1.1915 - 31.12.1918 neu gewählt:
Johann Jacob Ungerer, Christian Friedrich Hofmann, Jakob David Seebach, Karl Bort

A. Bort wird als Obmann gewählt.
1915  
1916 heist es in den Gemeinderatsprotokollen, dass aufgrund des Krieges und gesetzlicher Regelungen die Wahl bis auf weiteres verschoben wird
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1921 ausgewertet.
 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
PfarrGemeinderath-Protokoll 46 (Bitzfeld) - "Familienregister aus alten Kirchenbüchern". Vielen Dank an Frau Grieb!!